DU HAST UNRECHT und jeder Staatsanwalt wird lachen über deine Strafanzeige.
Du führst jetzt zwei Argumente ein, um meine Argumentation zu entkräften.
Beide Argumente (1. keine Pflicht zur Ausstellung der Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen falls zu früh gekündigt wurde; 2. Zusätzlicher Nachweis bei alter Kasse) sind aber leider nur Nebenkriegsschauplätze, die mit dem eigentlichen Sachverhalt nur wenig zu tun haben.
Mein Vorwurf ist, dass eine Krankenkassen-MitarbeiterIn, nachdem Diese mündlich ermahnt worden war, sich die Satzung durchzulesen, auf eine
"Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt" mit "Kündigung nicht möglich" reagierte.
Mein Vorwurf ist, dass wohl einige Krankenkassen-MitarbeiterIn die Mitglieder anlügen, damit die Mitglieder doch in der alten Kasse bleiben.
Wenn es so etwas wie "Halteprämien" gebe, dann sehe die Sache noch schlimmer aus.
Die MitarbeiterIn hat ja dann noch behauptet, dass die Sonderkündigung Testmitgliedschaft erst in den ersten zwei Mitgliedsmonaten gelten würde und danach nicht mehr.
Auch ein klarer Verstoss gegen die KKH Satzung.
@sven211
Selbst wenn Deine Argumentation stimmen sollte (und falls fiktiv das Sonderkündigungsrecht Testmitgliedschaft nicht gelten würde), dann
ist die Aussage der MitarbeiterIn "Kündigung nicht möglich" trotzdem rechtswidrig.
Nach Deiner Rechtsauffassung hätte die MitarbeiterIn überhaupt nicht reagieren müssen, sondern erst ca. 3 Monate vor Ende der Bindungsfrist mit der Ausstellung der Kündigungsbestätigung.
Aber Sie hat reagiert -> und zwar mit "Kündigung nicht möglich."