Hallo Rossi,
das sagst Du - ich halte mich da eher an die Fakten - wenn das in diesem Falle so eindeutig war, warum musste man in die zweite Instanz gehen ??
Und weil wir schon dabei sind, warum gibt es so viele "Einzelfälle" - egal auf welchem Sektor, die erst von der obersten Instanz endgültig geklärt werden.
Wenn es eines Bundessozialgerichtsunteils bedarf um einen Fall zu klären dann wird z.B. einer Kasse, aber auch einem Betroffenen nichts "um die Ohren gehauen" - das ist die Rechtsprechung in einer Demokratie.
Und erzähle mir nun nur nicht, das nicht "deine Firma" von den Richtern nicht schon gezeigt bekommen hat wo es lang geht !!!
Ich sehe das immer von der praktischen Seite.
Jeder, der meint im Recht zu sein kann sich der Gerichtsbarkeit in unserem Lande bedienen - mal gewinnt der Eine, mal der andere.
Gruß
Czauderna
Wieder mal das leidige Thema Familienversicherung
Moderator: Czauderna
Gutan Tag Rosi , guten Tag Czauderna,
ich denke hier kommt das Radio Eriwan Prinzip zum tragen. Grundsätzlich ist es ja so das in 85 - 90 % der Falle zu deckungsgleichen Bearbeitungen kommt wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, kommt. die restlichen 10 - 15 % sind die Fälle, die Salz in der Suppe sind, kommt nur darauf wie stark die Salzmenge ist und wem die Suppe versalzen wird.
Ich glaub bisher ist noch keine Kasse im GKV System gelungen eine eindeutige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu erreichen, dafür gibt es denn ja die Gerichte.
Und ausserdem, wo Menschen sind da kommt es zu Fehlern, Gesetze sind nichts Absolutes, sondern nur Seile am Abgrund an . denen man sich entlang hangeln kann.
ich denke hier kommt das Radio Eriwan Prinzip zum tragen. Grundsätzlich ist es ja so das in 85 - 90 % der Falle zu deckungsgleichen Bearbeitungen kommt wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, kommt. die restlichen 10 - 15 % sind die Fälle, die Salz in der Suppe sind, kommt nur darauf wie stark die Salzmenge ist und wem die Suppe versalzen wird.
Ich glaub bisher ist noch keine Kasse im GKV System gelungen eine eindeutige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu erreichen, dafür gibt es denn ja die Gerichte.
Und ausserdem, wo Menschen sind da kommt es zu Fehlern, Gesetze sind nichts Absolutes, sondern nur Seile am Abgrund an . denen man sich entlang hangeln kann.
-
- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
@ Czauderna:
wie jeder weiß, gibt es einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Das Problem im Tagesgeschäft ist, dass vieles Massengeschäft ist und wo gehobelt wird fallen nun auch mal Späne. Ich kann mir auch nicht vorstellen, das der normale Sachbearbeiter, der Familienversicherung, wirklich fit im Verwaltungsverfahrensrecht ist und somit weiß, welche Punkte genau er beachten muss, um keine Verfahrensfehler zu machen. Dafür hat er mit dem Thema in der Praxis einfach zu wenig zu tun - das war ja auch in der Diskussion hier zu erkennen. In der Regel wird doch eher auf die Einhaltung der Fachvorschriften geachtet und wenn diese alle beachtet werden, ist das schon gut.
Aber in 95% der Fälle (eher mehr als weniger) dürften die Fälle, in denen maßgebliche Verfahrensvorschriften nicht beachtet wurden, gar nicht auffallen - weil keiner der Beteiligten davon weiß. Und in den meisten anderen Fällen ist es wohl möglich, eine Lösung zu finden, mit der alle leben können.
Aber dann gibt es auch Fälle, wo der Versicherte sich auskennt und sein Wissen auch nutzt - wie in diesem Fall. Und dann sieht die Kasse im Zweifelsfall alt aus...
@ Rossi:
wie schon gesagt - sehr interessanter Fall. Aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass bei euch alle Verfahrensvorschriften penibel eingehalten werden. Wenn die Mitarbeiter sensibilisiert werden, lassen sich wahrscheinlich "grobe Schnitzer" vermeiden - aber es wird wohl immer wieder vorkommen, dass z. B. Person A einen Sachverhalt noch nicht abschließend geprüft hat und Person B im Eifer des Gefechtes schon mal eine Versicherungsbescheinigung ausstellt, oder dass irgendwas übersehen wird oder, oder, oder...wobei bei den wirklich gravierden Fehler ja meist mehrere Fehler zusammenkommen und sich ergänzen.
zurück zu dem Thema dieses Threads:
eine abschließende Entscheidung kann man wohl erst treffen, wenn alle Unterlagen vorliegen - in diesem Fall insbesondere die Fami-Bögen. Außerdem wäre es interessant zu wissen, was in der Zeit sonst noch alles gelaufen ist. Und wenn die Kasse wusste -oder hätte wissen müssen- das Mieteinnahmen vorhanden sind und einfach nur geschlafen hat- dann hat sie schlicht und einfach Pech gehabt. Das wäre dann ein weiterer Einzelfall.
Gruß Lady Butterfly
wie jeder weiß, gibt es einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Das Problem im Tagesgeschäft ist, dass vieles Massengeschäft ist und wo gehobelt wird fallen nun auch mal Späne. Ich kann mir auch nicht vorstellen, das der normale Sachbearbeiter, der Familienversicherung, wirklich fit im Verwaltungsverfahrensrecht ist und somit weiß, welche Punkte genau er beachten muss, um keine Verfahrensfehler zu machen. Dafür hat er mit dem Thema in der Praxis einfach zu wenig zu tun - das war ja auch in der Diskussion hier zu erkennen. In der Regel wird doch eher auf die Einhaltung der Fachvorschriften geachtet und wenn diese alle beachtet werden, ist das schon gut.
Aber in 95% der Fälle (eher mehr als weniger) dürften die Fälle, in denen maßgebliche Verfahrensvorschriften nicht beachtet wurden, gar nicht auffallen - weil keiner der Beteiligten davon weiß. Und in den meisten anderen Fällen ist es wohl möglich, eine Lösung zu finden, mit der alle leben können.
Aber dann gibt es auch Fälle, wo der Versicherte sich auskennt und sein Wissen auch nutzt - wie in diesem Fall. Und dann sieht die Kasse im Zweifelsfall alt aus...
@ Rossi:
wie schon gesagt - sehr interessanter Fall. Aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass bei euch alle Verfahrensvorschriften penibel eingehalten werden. Wenn die Mitarbeiter sensibilisiert werden, lassen sich wahrscheinlich "grobe Schnitzer" vermeiden - aber es wird wohl immer wieder vorkommen, dass z. B. Person A einen Sachverhalt noch nicht abschließend geprüft hat und Person B im Eifer des Gefechtes schon mal eine Versicherungsbescheinigung ausstellt, oder dass irgendwas übersehen wird oder, oder, oder...wobei bei den wirklich gravierden Fehler ja meist mehrere Fehler zusammenkommen und sich ergänzen.
zurück zu dem Thema dieses Threads:
eine abschließende Entscheidung kann man wohl erst treffen, wenn alle Unterlagen vorliegen - in diesem Fall insbesondere die Fami-Bögen. Außerdem wäre es interessant zu wissen, was in der Zeit sonst noch alles gelaufen ist. Und wenn die Kasse wusste -oder hätte wissen müssen- das Mieteinnahmen vorhanden sind und einfach nur geschlafen hat- dann hat sie schlicht und einfach Pech gehabt. Das wäre dann ein weiterer Einzelfall.
Gruß Lady Butterfly
Jenes hast Du völlig richtig erkannt, wo gehobelt wird, da fallen auch Späne. Bei uns passieren solche Klamotte natürlich auch.wie schon gesagt - sehr interessanter Fall. Aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass bei euch alle Verfahrensvorschriften penibel eingehalten werden
Aber dann sind wir so fair und lassen die Finger davon.
In der hier eingestellten Konstellation sollte man vielleicht drüber nachdenken, ob es für die Zukunft gemacht wird und nicht rückwirkend. Wenn es denn in der Tat schon länger der Kv. bekannt war und ein VA zuvor erlassen wurde.