Hallo Bluub,
in diesem Forum schreibst du in aller Regel mit Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern von Krankenkassen aus dem Krankengeldbereich.
Da hier alle anonym sind kann man dir auch Tipps geben, die du so direkt von uns am Telefon bei der Kasse nie bekommen würdest. Wir sind hier unter uns. Du musst die Tipps halt nur auch annehmen.
Ich kann dir sagen, dass ich solche AU-Beendigungen auch schon gemacht habe. In der Regel mit einem vorliegenden Gutachten, aber vielleicht gabs auch schon mal den ein oder anderen Fall, wo eine etwas grenzwertige Entscheidung getroffen wurde.
Nehmen wir mal an, ich hätte die Entscheidung in deinem Fall getroffen. In dem Brief der Kasse wird kein Gutachten erwähnt. Dann wird es wahrscheinlich auch keines geben. Ich als Mitarbeiter weiß genau, was das schlechteste für mich wäre: Wenn nämlich der Versicherte einen Widerspruch schickt, überhaupt nichts begründet sondern einfach nur "das Gutachten" sehen will.
Dann weiß ich: Scheiße, der Kunde kennt sich aus. Mit der Aktion kommen wir nicht durch. Ich würde vielleicht nochmal meinen Chef fragen, aber ich weiß was der sagen würde: "Dem Widerspruch erstmal abhelfen, Krankengeld weiterzahlen, dann evtl. ein neues Gutachten in Auftrag geben".
Das würde total schnell gehen, und deine weiteren Zahlungen sind erstmal gesichert. Aber du machst dir total viel Mühe. Gerade mit den ganzen medizinischen Begründungen provozierst du vielleicht, dass die Kasse dann wirklich erst mal ein Gutachten in Auftrag gibt, um den Widerspruch zu prüfen. Und dann dauert es wochenlang...
Ich drücke dir jedenfalls die Daumen.
Viele Grüße
D-S-E