Soweit ich weiss habe ich ich vor kurzem informiert und es müsste was die Blockfrist angeht alles passen. Evtl kann auch Czauderna was dazu sagen. Vorallem wird ja auch erwähnt dass es nicht geht weil es die gleiche Diagnose ist wie vorher. Das geht soweit ich weiss trotzdem und wäre für mich ein Grund Widerspruch einzulegen und vor das Sozialgericht zu gehen.Kehlchen hat geschrieben: ↑28.07.2023, 12:30@Holger
Suche nach dem Begriff Blockfrist, auch mit der Forumsuche. Dann findest du Themen, in denen das erklärt wird (Beispiel: krankengeld-f19/krankenkasse-aendert-ei ... 21460.html).
MfG
Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 103
- Registriert: 27.01.2021, 22:51
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo Holger,
wann begann denn die erste Blockfrist wegen derselben Krankheit? Das müsste aus dem jetzigen Schreiben eigentlich hervor gehen.
MfG
ratte1
wann begann denn die erste Blockfrist wegen derselben Krankheit? Das müsste aus dem jetzigen Schreiben eigentlich hervor gehen.
MfG
ratte1
-
- Beiträge: 103
- Registriert: 27.01.2021, 22:51
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
İch habe angefangen Krankengeld Februar oder März 2020 bekommen und wurde im Juni oder Juli 2021 aus dem kk ausgesteuert. (Hab in dieser Zeit durchgehend KK erhalten)
Und bin seit 30.5 wieder vom wieder Psychiater mit der selben Diagnose wie damals Arbeitsunfähig krankgeschrieben.
Kk habe ich wie gesagt das erste Mal erhalten im Februar oder März 2020 und jetzt bin ich wie gesagt seit 30.5.2023 Arbeitsunfähig krankgeschrieben, die 3 Jahre Blockfrist sind ja damit wohl kein Thema mehr wie ich verstanden habe ..
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo,
wird ja immer toller, dein Fall.
Ich habe angefangen Krankengeld Februar oder März 2020 bekommen und wurde im Juni oder Juli 2021 aus dem kk ausgesteuert. (Hab in dieser Zeit durchgehend KK erhalten)
Ratte 1 hatte dich ja bereits nach der Blockfrist bzw. nach den Blockfristen befragt.
Spekulieren können wir aber schon mal.
Also setzen wir mal als fiktiven Beginn deiner Arbeitsunfähigkeit den 15.02.2020 und lassen auch den Krankengeldanspruch mit dem 15.02. 2020 beginnen und es gab keine Blockfrist davor innerhalb der letzten drei Jahre ( 16.02.2017 - 14.02.2020).
Krankengeld wird innerhalb der maßgebenden Blockfrist, also hier vom 15.02.2020 - 14.02.2023 für maximal 78 Wochen gezahlt, das wäre hier
geschätzt der 14.08.2021 ( da kommen wir deinem realen Leistungsende 01.07.2021 ja schon recht nahe). Die würde in unserem fiktiven Fall bedeuten, dass dem Grunde nach wegen der Diagnose, die auch zum Leistungsende führte, erst ab dem 15.02.3023 wieder Krankengeldanspruch bestehen würde.
Wenn wir nun die genauen Daten von deinem Fall hätten, könnten wir auch etwas genauer antworten. Also, lass dir von der Kasse sagen, von wann bis wann die Blockfrist ging, die zum Leistungsende 01.07.2021 führte.
Ach ja, ich nehme an, dass die Diagnose ab dem 30.05. diejenige ist, wegen der die Kasse nicht zahlen will.
Da bleiben die drei Tage vom 25.5. - 27.05 aber immer noch offen ?!
Gruss
Czauderna
wird ja immer toller, dein Fall.
Ich habe angefangen Krankengeld Februar oder März 2020 bekommen und wurde im Juni oder Juli 2021 aus dem kk ausgesteuert. (Hab in dieser Zeit durchgehend KK erhalten)
Ratte 1 hatte dich ja bereits nach der Blockfrist bzw. nach den Blockfristen befragt.
Spekulieren können wir aber schon mal.
Also setzen wir mal als fiktiven Beginn deiner Arbeitsunfähigkeit den 15.02.2020 und lassen auch den Krankengeldanspruch mit dem 15.02. 2020 beginnen und es gab keine Blockfrist davor innerhalb der letzten drei Jahre ( 16.02.2017 - 14.02.2020).
Krankengeld wird innerhalb der maßgebenden Blockfrist, also hier vom 15.02.2020 - 14.02.2023 für maximal 78 Wochen gezahlt, das wäre hier
geschätzt der 14.08.2021 ( da kommen wir deinem realen Leistungsende 01.07.2021 ja schon recht nahe). Die würde in unserem fiktiven Fall bedeuten, dass dem Grunde nach wegen der Diagnose, die auch zum Leistungsende führte, erst ab dem 15.02.3023 wieder Krankengeldanspruch bestehen würde.
Wenn wir nun die genauen Daten von deinem Fall hätten, könnten wir auch etwas genauer antworten. Also, lass dir von der Kasse sagen, von wann bis wann die Blockfrist ging, die zum Leistungsende 01.07.2021 führte.
Ach ja, ich nehme an, dass die Diagnose ab dem 30.05. diejenige ist, wegen der die Kasse nicht zahlen will.
Da bleiben die drei Tage vom 25.5. - 27.05 aber immer noch offen ?!
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 103
- Registriert: 27.01.2021, 22:51
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Okay das werde ich machen, werde Montag genau nach der Blockfrist fragen. Ab wann zählt man dann normalerweise eine neue Blockfrist? Wenn mein letztes Kk am 1.7.21 zu Ende ging aber am 15.2.20 anfing..? Zählt man denn nicht vom 1.7.21 aus die 3 Jahre? Weil dann sind ja schon über 3 Jahre rum
-
- Beiträge: 103
- Registriert: 27.01.2021, 22:51
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Ja die meinten am Telefon die könnten das nicht zahlen, das habe ich auch nicht verstanden und werde diese 3 Tage auch noch Montag fragen warum die nicht gezahlt werden.
Ich habe ein Gefühl als würde die Kasse nicht zahlen "wollen".
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo,Holger1981 hat geschrieben: ↑28.07.2023, 17:25Okay das werde ich machen, werde Montag genau nach der Blockfrist fragen. Ab wann zählt man dann normalerweise eine neue Blockfrist? Wenn mein letztes Kk am 1.7.21 zu Ende ging aber am 15.2.20 anfing..? Zählt man denn nicht vom 1.7.21 aus die 3 Jahre? Weil dann sind ja schon über 3 Jahre rum
nein, ab dem 1.7.21 fangen keine , neuen 3 Jahre an, sondern erst, wenn die Blockfrist, in der das Leistungsende lag, vorbei ist.
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 103
- Registriert: 27.01.2021, 22:51
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
[quote=Czauderna post_id=109419 time=1690562857 user_id=703ja
nein, ab dem 1.7.21 fangen keine , neuen 3 Jahre an, sondern erst, wenn die Blockfrist, in der das Leistungsende lag, vorbei ist.
[/quote]
Dan brauche ich ja theoretisch nicht mehr die Kasse anrufen weil mein letztes Kk endete am 1.7.2021 und von dort aus bis jetzt sind es ja gerade mal ca 2 Jahre. Dann hat es sich so wie es aussieht erledigt weil es nicht 3 Jahre sind oder?
nein, ab dem 1.7.21 fangen keine , neuen 3 Jahre an, sondern erst, wenn die Blockfrist, in der das Leistungsende lag, vorbei ist.
[/quote]
Dan brauche ich ja theoretisch nicht mehr die Kasse anrufen weil mein letztes Kk endete am 1.7.2021 und von dort aus bis jetzt sind es ja gerade mal ca 2 Jahre. Dann hat es sich so wie es aussieht erledigt weil es nicht 3 Jahre sind oder?
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo,
Dan brauche ich ja theoretisch nicht mehr die Kasse anrufen weil mein letztes Kk endete am 1.7.2021 und von dort aus bis jetzt sind es ja gerade mal ca 2 Jahre. Dann hat es sich so wie es aussieht erledigt weil es nicht 3 Jahre sind oder?
nein, das ist so nicht richtig. Die maßgebende Blockfrist endet immer nach dem Leistungsende. Wenn also das Leistungsende am 01.07.2021 war, dann endet die maßgebende Blockfrist danach. Es kommt eben darauf an, wann die maßgebende Blockfrist begann. Wenn wir nun vom 15.02.2020 ausgehen als Beginn der maßgebenden Blockfrist, dann endete diese am 14.02.2023. Das bedeutet, wenn du seitdem 01.07.2021 für mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig warst wegen der damaligen Erkrankung, dann hättest du einen grundsätzlichen Krankengeldanspruch für diese Erkrankung wieder ab dem 15.02.2023, vorausgesetzt, du bist mit Krankengeldanspruch versichert.
Also, doch anrufen, um die Zeiten zu klären (am besten schriftlich erläutern lassen), danach sehen wir weiter.
Gruss
Czauderna
Dan brauche ich ja theoretisch nicht mehr die Kasse anrufen weil mein letztes Kk endete am 1.7.2021 und von dort aus bis jetzt sind es ja gerade mal ca 2 Jahre. Dann hat es sich so wie es aussieht erledigt weil es nicht 3 Jahre sind oder?
nein, das ist so nicht richtig. Die maßgebende Blockfrist endet immer nach dem Leistungsende. Wenn also das Leistungsende am 01.07.2021 war, dann endet die maßgebende Blockfrist danach. Es kommt eben darauf an, wann die maßgebende Blockfrist begann. Wenn wir nun vom 15.02.2020 ausgehen als Beginn der maßgebenden Blockfrist, dann endete diese am 14.02.2023. Das bedeutet, wenn du seitdem 01.07.2021 für mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig warst wegen der damaligen Erkrankung, dann hättest du einen grundsätzlichen Krankengeldanspruch für diese Erkrankung wieder ab dem 15.02.2023, vorausgesetzt, du bist mit Krankengeldanspruch versichert.
Also, doch anrufen, um die Zeiten zu klären (am besten schriftlich erläutern lassen), danach sehen wir weiter.
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 103
- Registriert: 27.01.2021, 22:51
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Also ich habe angerufen und die Dame war ziemlich unfreundlich am Telefon und meinte das erste Mal Krankengeld habe ich erhalten am 1.3.2020 und es endete am 1.7.2021
Ich bin vom 2.7.2021 bis 29.5.2023 nicht mehr wegen der selben Krankheit arbeitsunfähig krankgeschrieben gewesen.
Sondern erst seit dem 30.5.2023 wieder wegen der selben Krankheit wie damals (1.3.2020-1.7.2021)arbeitsunfähig krankgeschrieben
Für weitere Infos müsse ich erst in 1.5 Stunden anrufen weil dann der Herr wider da wäre der für mich verantwortlich sei.
Kann man mit diesen Infos schon was anfangen?
Ich bin vom 2.7.2021 bis 29.5.2023 nicht mehr wegen der selben Krankheit arbeitsunfähig krankgeschrieben gewesen.
Sondern erst seit dem 30.5.2023 wieder wegen der selben Krankheit wie damals (1.3.2020-1.7.2021)arbeitsunfähig krankgeschrieben
Für weitere Infos müsse ich erst in 1.5 Stunden anrufen weil dann der Herr wider da wäre der für mich verantwortlich sei.
Kann man mit diesen Infos schon was anfangen?
-
- Beiträge: 103
- Registriert: 27.01.2021, 22:51
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Also ich habe angerufen und die Dame war ziemlich unfreundlich am Telefon und meinte das erste Mal Krankengeld habe ich erhalten am 1.3.2020 und es endete am 1.7.2021
[Ich bin vom 2.7.2021 bis 29.5.2023 nicht mehr wegen der selben Krankheit arbeitsunfähig krankgeschrieben gewesen]
[Sondern erst seit dem 30.5.2023 wieder wegen der selben Krankheit wie damals beim KK Bezug (1.3.2020-1.7.2021)arbeitsunfähig krankgeschrieben]
Ich wollte es schriftlich aber die Dame meinte dafür müsse ich erst in 1.5 Stunden anrufen weil dann der Herr wider da wäre der für mich verantwortlich sei.
Kann man mit diesen Infos schon was anfangen?
[Ich bin vom 2.7.2021 bis 29.5.2023 nicht mehr wegen der selben Krankheit arbeitsunfähig krankgeschrieben gewesen]
[Sondern erst seit dem 30.5.2023 wieder wegen der selben Krankheit wie damals beim KK Bezug (1.3.2020-1.7.2021)arbeitsunfähig krankgeschrieben]
Ich wollte es schriftlich aber die Dame meinte dafür müsse ich erst in 1.5 Stunden anrufen weil dann der Herr wider da wäre der für mich verantwortlich sei.
Kann man mit diesen Infos schon was anfangen?
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo,Holger1981 hat geschrieben: ↑31.07.2023, 11:53Also ich habe angerufen und die Dame war ziemlich unfreundlich am Telefon und meinte das erste Mal Krankengeld habe ich erhalten am 1.3.2020 und es endete am 1.7.2021
[Ich bin vom 2.7.2021 bis 29.5.2023 nicht mehr wegen der selben Krankheit arbeitsunfähig krankgeschrieben gewesen]
[Sondern erst seit dem 30.5.2023 wieder wegen der selben Krankheit wie damals beim KK Bezug (1.3.2020-1.7.2021)arbeitsunfähig krankgeschrieben]
Ich wollte es schriftlich aber die Dame meinte dafür müsse ich erst in 1.5 Stunden anrufen weil dann der Herr wider da wäre der für mich verantwortlich sei.
Kann man mit diesen Infos schon was anfangen?
nein können wir nicht - wie schon mal geschrieben, Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb eines Drei-Jahreszeitraums (Blockfrist gezahlt, dabei werden auch Zeiten einer Entgeltfortzahlung/Arbeitslosengeld-1, angerechnet.
Wenn wir nun die Zeit vom 01.03.2020 - 01.07.2021 hernehmen, dann sind das keine 78 Wochen, sondern überschlagene 69 Wochen - selbst wenn wir noch sechs Wochen vor dem 01.03.2020 dazurechnen, komme ich nicht auf 78 Wochen. Also, ich bleibe dabei, wir benötigen die genaue Blockfrist und jetzt auch noch, ob der 01.03.202 auch der Beginn der Arbeitsunfähigkeit damals war.
Gruss
Czauderna<
-
- Beiträge: 103
- Registriert: 27.01.2021, 22:51
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo, also ich habe jetzt die EXAKTEN Daten alle nun bekommen ich werde sie nun auflisten.
Blockfrist:
"Sehr geehrter Herr.....,
für İhre Arbeitsunfähigkeit
3.2.2020 bis 01.07.2021 bestand eine zeitliche Blockfrist vom 02.01.2020 bis 01.01.2023."
-
Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit:
30.05.2023 bis 22.08.2023 Tage 85
Diagnosen g47.0 & f45.0 & f33.9
25.05.2023 bis 27.05.2023 Tage 3
Diagnosen a09.9
16.05.2022 bis 17.05.2022 Tage 2
Diagnosen r10.1
05.07.2021 bis 02.08.2021 Tage 29
Diagnosen f33.9
03.02.2020 bis 01.07.2021 Tage 515
Diagnosen k29.9 & f33.9 & f41.2 & f45.0 & g47.0 & Z56
02.01.2020 bis 01.02.2020 Tage 31
Diagnosen a09.0 & f43.2 & j06.9
26.09.2017 bis 06.10.2017 Tage 11
Diagnosen j06.9
-
Bescheinigung über den Bezug von Entgeltersatzleistungen:
Krankengeld 1.3.2020 bis 13.07.2020
Krankengeld 23.07.2020 bis 31.12.2020
Krankengeld 01.01.2021 bis 01.07.2021
-
Fotos kann ich keine hochladen weil obwohl ein Foto nur als 750 Kilobyte gezeigt wird sagt der uploader die Datei sei zu groß.
Ich hoffe diese Daten reichen nun aus und wir kommen weiter. Viele Grüße Hoffi
Blockfrist:
"Sehr geehrter Herr.....,
für İhre Arbeitsunfähigkeit
3.2.2020 bis 01.07.2021 bestand eine zeitliche Blockfrist vom 02.01.2020 bis 01.01.2023."
-
Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit:
30.05.2023 bis 22.08.2023 Tage 85
Diagnosen g47.0 & f45.0 & f33.9
25.05.2023 bis 27.05.2023 Tage 3
Diagnosen a09.9
16.05.2022 bis 17.05.2022 Tage 2
Diagnosen r10.1
05.07.2021 bis 02.08.2021 Tage 29
Diagnosen f33.9
03.02.2020 bis 01.07.2021 Tage 515
Diagnosen k29.9 & f33.9 & f41.2 & f45.0 & g47.0 & Z56
02.01.2020 bis 01.02.2020 Tage 31
Diagnosen a09.0 & f43.2 & j06.9
26.09.2017 bis 06.10.2017 Tage 11
Diagnosen j06.9
-
Bescheinigung über den Bezug von Entgeltersatzleistungen:
Krankengeld 1.3.2020 bis 13.07.2020
Krankengeld 23.07.2020 bis 31.12.2020
Krankengeld 01.01.2021 bis 01.07.2021
-
Fotos kann ich keine hochladen weil obwohl ein Foto nur als 750 Kilobyte gezeigt wird sagt der uploader die Datei sei zu groß.
Ich hoffe diese Daten reichen nun aus und wir kommen weiter. Viele Grüße Hoffi
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo,
vielen Dank für die Mühe
Fakt ist jetzt.
Die Blockfrist lief vom 02.01.2020 - 01.01.2023
Das Leistungsende war 01.07.21
Innerhalb der Blockfrist bis zum 01.01.2023 lagen nach dem 01.07.2021 noch folgende Arbeitsunfähigkeitszeiten
05.07.2021 - 02.08.2021
16.05.2022 - 17.05.2022
Dem Grunde nach hat wegen der ursprünglichen Diagnose eine neue Blockfrist ab dem 02.01.2023 vorgelegen und damit auch ein grundsätzlicher Krankengeldanspruch, weil seit dem Leistungsende, dem 01.07.2021 bis zum Beginn der neuen Blockfrist, dem 02.01.2023 mehr als sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen der ursprünglichen Diagnose vorlag.
Es stellt sich daher die Frage, warum die Kasse einen Krankengeldanspruch ab dem 30.05.2023 unter Hinweis auf den Leistungsablauf vom 01.07.21
ablehnt.
Das solltest Du die Kasse noch einmal konkret fragen.
Zur Frage des Zusammenhangs der verschiedenen Diagnosen auf den jeweiligen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit der ursprünglichen Diagnose, die zum Leistungsende führte, kann ich nichts beitragen, das könnte nur ein Mediziner. Was den Leistungsablauf zum 01.07.2021 betrifft, so finde ich da im Ablauf keinen Fehler.
Die drei Tage vom 25.05.23 - 27.05.23 sind für sich zu sehen und hier muss die Krankenkasse eigentlich Krankengeld zahlen.
Gruss
Czauderna
vielen Dank für die Mühe
Fakt ist jetzt.
Die Blockfrist lief vom 02.01.2020 - 01.01.2023
Das Leistungsende war 01.07.21
Innerhalb der Blockfrist bis zum 01.01.2023 lagen nach dem 01.07.2021 noch folgende Arbeitsunfähigkeitszeiten
05.07.2021 - 02.08.2021
16.05.2022 - 17.05.2022
Dem Grunde nach hat wegen der ursprünglichen Diagnose eine neue Blockfrist ab dem 02.01.2023 vorgelegen und damit auch ein grundsätzlicher Krankengeldanspruch, weil seit dem Leistungsende, dem 01.07.2021 bis zum Beginn der neuen Blockfrist, dem 02.01.2023 mehr als sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen der ursprünglichen Diagnose vorlag.
Es stellt sich daher die Frage, warum die Kasse einen Krankengeldanspruch ab dem 30.05.2023 unter Hinweis auf den Leistungsablauf vom 01.07.21
ablehnt.
Das solltest Du die Kasse noch einmal konkret fragen.
Zur Frage des Zusammenhangs der verschiedenen Diagnosen auf den jeweiligen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit der ursprünglichen Diagnose, die zum Leistungsende führte, kann ich nichts beitragen, das könnte nur ein Mediziner. Was den Leistungsablauf zum 01.07.2021 betrifft, so finde ich da im Ablauf keinen Fehler.
Die drei Tage vom 25.05.23 - 27.05.23 sind für sich zu sehen und hier muss die Krankenkasse eigentlich Krankengeld zahlen.
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 103
- Registriert: 27.01.2021, 22:51
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Czauderna hat geschrieben: ↑02.08.2023, 14:29Dem Grunde nach hat wegen der ursprünglichen Diagnose eine neue Blockfrist ab dem 02.01.2023 vorgelegen und damit auch ein grundsätzlicher Krankengeldanspruch, weil seit dem Leistungsende, dem 01.07.2021 bis zum Beginn der neuen Blockfrist, dem 02.01.2023 mehr als sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen der ursprünglichen Diagnose vorlag.
Es stellt sich daher die Frage, warum die Kasse einen Krankengeldanspruch ab dem 30.05.2023 unter Hinweis auf den Leistungsablauf vom 01.07.21
ablehnt.
Das solltest Du die Kasse noch einmal konkret fragen.
Hallo, vielen Dank für die ausführliche Erklärung, das könnte mir auch im Falle eines eventuellen Widerspruchs sehr helfen. Das hört sich ja äusserst positiv in meinem Falle alles an. Komisch warum es dann angelehnt wird wenn die Kriterien passen. Habe mit 2 Leuten gesprochen bei denen wurde auch das Krankengeld erst abgelehnt und als sie es nochmal geprüft haben und Widerspruch eingelegt haben, haben sie beide Krankengeld erhalten.
Soll ich erstmal nochmal die zuständige Person anrufen und direkt fragen oder sollte ich lieber sofort einen Widerspruch schreiben? Ich habe den Ablehnbescheid für das Krankengeld am 25.7.2023 erhalten. Gibt es da grundsätzlich keine Frist die ich einhalten muss zwecks dem Widerspruch?
Zwecks den 3 Tagen habe ich einen Anruf gestern Abend rum erhalten und die zuständige Person für mich meinte er bräuchte dafür die Kündigung und auch den Arbeitsvertrag. Vorhin ist mir erst eingefallen dass ich bereits die Kündigung und den Arbeitsvertrag bereits eingeschickt hatte weil es ja grundsätzlich um das Krankengeld ging und die Kasse diese 2 Dokumente bereits von mir erhielt und er diese auch schon haben müsste. Ich habe ihn eine Mail geschrieben dass er diese Dokumente schon haben müsste. Soll ich trotzdem diese 2 Dokumente nochmals an ihm senden?