Hallo Anton,
Aber nach welchem Schema verfahren die Krankenkassen, wenn es nicht zur
allseits
einvernehmlichen Lösung kommt und wie wäre die TO in ihrer konkreten Situation
von ihrer Krankenkasse nach § 14 SGB I
https://dejure.org/gesetze/SGB_I/14.html zu
beraten?
Was wäre denn hier in diesem speziellen Fall eine solche, allseits einvernehmliche Lösung ?
Wer kann was dazu beitragen damit es zu einer solchen Lösung kommt ?.
Arbeitnehmerin - Sie will wahrscheinlich die Differenz zwischen Krankengeld und Nettoarbeitsentgelt nicht
an den Arbeitgeber zurückzahlen.
Als Begründung kann sie nachvollziehbar ins Feld führen, dass sie davon ausgehen musste, dass ihr Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung
zu Recht vorgenommen hat.
Arbeitgeber - er verlangt von der Arbeitnehmerin nur das von der Kasse zu zahlende Krankengeld und verzichtet auf die Differenz, weil es ja sein Fehler war.
Krankenkasse - sie zahlt 100% der Leistung aus, die der Versicherten zusteht, nämlich das Krankengeld und das zuerst an die Versicherte, sollte ein Erstattungsanspruch des Arbeitgebers vorliegen und eine Abtretungserklärung, dann an diesen.
Das wäre einvernehmlich in meinen Augen.
Was soll die Krankenkasse hier für einen Rat geben - mir fällt da keiner ein, außer den Arbeitgeber zu verklagen, sollte er auf die Rückzahlung der Differenz bestehen.
Die Kasse konnte auch in diesem Falle nicht im Vorfeld beratend tätig werden, da es einmal keinen Beratungswunsch seitens der Versicherten gab und seitens der Kasse keinen Anlass denn der Arbeitgeber hat doch gezahlt, was sollte da beraten werden. Eine Zusammenhangprüfung mit Vorerkrankungen
wird durch die Kasse nur bei entsprechender Notwendigkeit durchgeführt, z.B. durch Arztanfrage oder Klärung durch den MDK, ein Diagnoseschlüssel allein belegt noch keinen medizinischen Zusammenhang.
Konkret zu deiner Frage bzgl. eines Schemas - ich kenne keines und denke, es kommt jeweils auf die Fallkonstellation an und es gibt KOnstellationen, da gibt es dann keine einvernehmliche Lösung, denn wenn es so wäre, würden wir keine Sozialgerichte benötigen.
Gruss
Günter