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Verfasst: 27.05.2009, 14:29
von Czauderna
Hallo,
nun, meine Tätigkeit hat direkt sicher nix mit meiner Antwort zu Ihrem Problem zu tun - wenn ich Ihrer Logik folgen würde wäre das doch für die Krankenkasse trotzdem egal. Was haben die Kassen seit dem 01.01.2009 davon ob jemand als Rentner pflicht- oder freiwillig versichert
ist ??.
Sicher, der freiwillig Versicherte zahlt u.U. wesentlich mehr Beitrag als
der Pflichtversicherte, da aber alle Beiträge in den Fond wandern spielt das direkt keine Rolle mehr.
Insofern geht es nicht um eine Interessenvertretung von Krankenkassen
Ihr Problem ist politischer Natur und kann deckungsleich auf alle anderen Bereiche unserer Gesellschaft übertragen werden.
Gerechtigkeit für Alle gibt es eben nicht - in keinem System dieser Welt.
Noch etwas - würden Ihrer Ehefrau diese Zeit in der PKV nicht zum Nachteil gereichen - diese Diskussion würden Sie hier und heute nicht führen.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 27.05.2009, 14:54
von Noname
Hallo Czauderna,
Ihre Nachricht:
Noch etwas - würden Ihrer Ehefrau diese Zeit in der PKV nicht zum Nachteil gereichen - diese Diskussion würden Sie hier und heute nicht führen.
Meine Antwort:
Ist doch ganz klar. Ich hätte ja sonst nie von diesen Problemen erfahren, woher denn auch? Das geht doch den meisten so, die nicht gerade an der "Quelle" sitzen und daher erst von dem Problem (Regelung) erfahren, wenn es zu spät ist!
Aber Ihre Antwort zeigt mir, dass Sie anscheinend die Ursachen und das Ausmaß dieser Problematik noch nicht verstanden haben.
Das ist das gleiche, wenn Sie irgendwann wegen einer körperlichen Beschwerde zum Arzt gehen und dieser Ihnen dann zur Antwort gibt: „Tja, wären Sie früher gekommen, jetzt kann ich Ihnen nicht mehr helfen, haben Sie denn meinen Veröffentlichen im Ärztejournal vor 15 Jahre nicht gelesen??
Gruß Noname
Verfasst: 27.05.2009, 15:06
von Czauderna
Noname hat geschrieben:Hallo Czauderna,
Ihre Nachricht:
Noch etwas - würden Ihrer Ehefrau diese Zeit in der PKV nicht zum Nachteil gereichen - diese Diskussion würden Sie hier und heute nicht führen.
Meine Antwort:
Ist doch ganz klar. Ich hätte ja sonst nie von diesen Problemen erfahren, woher denn auch? Das geht doch den meisten so, die nicht gerade an der "Quelle" sitzen und daher erst von dem Problem (Regelung) erfahren, wenn es zu spät ist!
Aber Ihre Antwort zeigt mir, dass Sie anscheinend die Ursachen und das Ausmaß dieser Problematik noch nicht verstanden haben.
Das ist das gleiche, wenn Sie irgendwann wegen einer körperlichen Beschwerde zum Arzt gehen und dieser Ihnen dann zur Antwort gibt: „Tja, wären Sie früher gekommen, jetzt kann ich Ihnen nicht mehr helfen, haben Sie denn meinen Veröffentlichen im Ärztejournal vor 15 Jahre nicht gelesen??
Gruß Noname
Hallo,
schon verstanden - keine Angst - aber kein Verständnis !!
Genau so ist es - weil man etwas nicht wusste oder sich nicht informiert hat ist man irgendwann der "Dumme".
Wenn man sich mit einer Problematik erst dann befasst wenn man selbst und direkt damit konfrontiert wird kann man doch nicht für sich in Anspruch nehmen ungerecht behandelt zu werden weil es eben anders ist und man es nicht wusste.
Ihr Beispiel mit dem Arzt - was wollen Sie da anders machen - genau so ist es - die Problematik, sprich Erkrankung ist einem nicht bekannt gewesen - erst als die Krankheit zum spürbaren Ausbruch kommt befasst man sich damit und stellt dann fest das es keine Heilung mehr gibt - tragisch, aber wahr - so ist das Leben - ich seit 40 Jahren bei einer KK. tätig - solche Fälle habe ich hundertfach erlebt.
Damit soll es dann aber auch von meiner Seite genug sein dazu.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 27.05.2009, 16:37
von Noname
Hallo Czauderna,
40 Jahre KK....., passt genau in meine Vorstellung der "Befürworter" dieser Regelung., mit "Blick" nur auf die eigenen Kenntnisse.
Sie haben es noch nicht verstanden! Meines Wissens gab es diese 9/10-Regelung 1987 noch nicht, oder????
Diese wurde laut"GerneKrankenversichert" erst am 1.1.89 eingeführt. Somit gab es auch 1987 keinen Grund sich über etwas zu informieren, was es damals vor 22 Jahren noch nicht gab!!
Gruß
Nonmae
Verfasst: 27.05.2009, 17:11
von GerneKrankenVersichert
Es gibt so viel Ungerechtigkeit auf dieser Welt. Ich finde es z. B. ungerecht, dass es Menschen gibt, die sich privat versichern können und andere wieder nicht. Und dass von diesen wiederum nur die Gesunden von der Privatversicherung aufgenommen werden, die Kranken müssen leider draußen bleiben. Jetzt könnte ich natürlich meinen Unmut über diese Ungerechtigkeit in einem Forum kundtun und die Überbringer der schlechten Nachrichten angreifen, aber ändern würde es nichts.
1987 gab es eine andere Regelung. Damals, als deine Frau in die PKV wechselte, war wohl noch nicht sicher, dass sie wieder in die GKV zurückwechselt? Sie hätte dann höchstwahrscheinlich auch die damals geltende Halbbelegungszeit nicht erfüllt. Und dass Gesetze geändert werden, findet doch ständig statt. Deshalb kann man sich doch nicht auf den Stand von 19xx berufen. Ich versuche es mal an einem anderen Beispiel deutlich zu machen. Die Bußgelder und die Punkte für zu schnelles Fahren steigen ständig. Groß publik gemacht wird es meines Wissens nicht. Als ich letztens eine Zahlungsaufforderung bekam, weil ich in der Zone 30 mit 42 km/h unterwegs war, konnte ich mich auch nicht darauf berufen, dass dies bei meinem letzten Knöllchen vor 20 Jahren noch viel billiger war.
Warum es gerade diese Regelung ist und nicht die 7/8? Ich gehe davon aus, dass Blümchen sich schon was dabei gedacht hat. Die große Reform zum 01.01.89 löste viele Einzelgesetze auf und fasste sie im SGB V zusammen. Und erstmals wurden diese vielen verschiedenen Gesetze miteinander verknüpft. Ein großer Bestandteil war z. B. das Schließen von Schlupflöchern für Selbständige, die bis dahin einfach aus der PKV herauskamen, indem sie bei ihrem Kollegen einen mehr als geringfügigen Job (und dazu reichte damals schon eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden) neben ihrer selbständigen Tätigkeit annahmen. Da war es nur konsequent, dass auch die Hürden für die im höheren Alter rückkehrwilligen PKVler höher gelegt wurden. Die GKV und auch das BGM sind nicht so blöd, dass sie nicht bemerken, dass diejenigen, die in jungen Jahren gerne zur PKV wechseln im Alter plötzlich merken, wie wichtig die Solidarität doch ist. Und wohl deshalb die zweite Hälfte der Erwerbstätigkeit und davon 9/10.
Die Krankenversicherung der Rentner ist sozusagen eine "Belohnung" für treue GKV-Mitgliedschaft. Den Mindestbeitrag von mittlerweile 140,-- € muss nicht nur der Rentner ohne KVdR und einer Rente von 500,-- € zahlen, sondern auch der Minijobber mit 400,-- €, der über 30jährige Student, der für 500,-- € jobbt genauso wie der bisher Selbständige, der sich mit 400,-- € Mieteinnahmen im Alter über Wasser hält.
GKV
Verfasst: 27.05.2009, 18:15
von Noname
Hallo GerneKrankenVersichert,
das Beispiel mit dem Knöllchen ist sehr gut, entspricht aber nicht genau dem Sachverhalt.
Das Beispiel müsste so aussehen:
"Sie fuhren gestern mit 42 km/h durch die Straße, was kein Problem war, da 50 km/h erlaubt war. Heute hat der Gestzgeber beschlossen eine „verkehrsberuhigte Zone“ mit max. 30km/h einzurichten.
Da Sie jedoch gestern mit 42 km/h unterwegs waren, müssen Sie heute ein Bußgeld bezahlen".
Noch schlimmer sähe es aus, wenn Sie gestern mit 54 km/h unterwegs gewesen wären: Wäre gestern kein Problem gewesen, da 50 km/h erlaubt. Aber auf Grund der heutigen Änderung wird Ihnen wegen Ihres gestrigen Verhalten der Führerschein entzogen.
Sie wären darüber sicherlich nicht erfreut.
Das Gesetze geändert werden ist mir ja klar. Aber wenn wir hier in Deutschland für eine Entscheidung, die wir heute, aufgrund der aktuellen Gesetzeslage treffen, durch nachträgliche Gesetzesänderungen Nachteile erhalten, so sind wir nicht besser als eine „Bananenrepublick“.
Und, eine neue Ungerechtigkeit sollte man nicht mit anderen Ungerechtigkeiten begründen, sondern sich bemühen, eine nach der anderen zu beseitigen..
Aber dennoch vielen Dank für den Hinweis mit der „Halbbelegungszeit “. Wo kann ich denn Infos über diese Regelung finden?
Gruß
Noname
Verfasst: 27.05.2009, 18:40
von GerneKrankenVersichert
Noname hat geschrieben:Hallo GerneKrankenVersichert,
das Beispiel mit dem Knöllchen ist sehr gut, entspricht aber nicht genau dem Sachverhalt.
Das Beispiel müsste so aussehen:
"Sie fuhren gestern mit 42 km/h durch die Straße, was kein Problem war, da 50 km/h erlaubt war. Heute hat der Gestzgeber beschlossen eine „verkehrsberuhigte Zone“ mit max. 30km/h einzurichten.
Da Sie jedoch gestern mit 42 km/h unterwegs waren, müssen Sie heute ein Bußgeld bezahlen".
Noch schlimmer sähe es aus, wenn Sie gestern mit 54 km/h unterwegs gewesen wären: Wäre gestern kein Problem gewesen, da 50 km/h erlaubt. Aber auf Grund der heutigen Änderung wird Ihnen wegen Ihres gestrigen Verhalten der Führerschein entzogen.
Sie wären darüber sicherlich nicht erfreut.
Diejenigen, die in der KVdR versichert waren, blieben es auch, unabhängig davon, ob sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach dem neuen Recht erfüllt hatten oder nicht. Übrigens wurde die 9/10-Regelung nicht von heute auf morgen bzw. von gestern auf heute umgesetzt. Es gab eine Übergangsfrist bis zum 31.12.1993, bei der das für den Versicherten günstigere Recht geprüft wurde. Sie durften also noch 5 Jahre zu schnell fahren, ohne ein Bußgeld zahlen oder den Führerschein abgeben zu müssen.
Das Gesetze geändert werden ist mir ja klar. Aber wenn wir hier in Deutschland für eine Entscheidung, die wir heute, aufgrund der aktuellen Gesetzeslage treffen, durch nachträgliche Gesetzesänderungen Nachteile erhalten, so sind wir nicht besser als eine „Bananenrepublick“.
Die Gesetzesänderung tritt doch nicht nachträglich, sondern erst in der Zukunft ein. Nämlich dann, wenn die Frage der Versicherungspflicht beurteilt wird, beim Rentenantrag. Ich kann mich doch nicht heute auf das Rentenniveau von 19xx berufen. Oder auf die Regelungen der Arbeitslosenhilfe statt ALG2. Genausowenig wie auf das Steuerrecht von vor 30 Jahren. Nur weil ich damals Entscheidungen traf, die heute zu meinem Nachteil sind.
Aber dennoch vielen Dank für den Hinweis mit der „Halbbelegungszeit “. Wo kann ich denn Infos über diese Regelung finden?
Die war damals im § 165 Abs. 1 Nr. 3 RVO (Reichsversicherungsordnung) geregelt. Gab es meines Wissens seit den 1970iger Jahren.
GKV
Verfasst: 27.05.2009, 19:36
von Noname
Hallo GerneKrankenVersichert,
sorry, kann leider Ihre Ansicht nicht teilen.
Was hätte denn in der 5-jährigen Übergangsfrist bis 31.12.1993 (Ablauf dieser Frist) jemand tun können, der von 1987 bis 1991 in einer PV war und seit 1991 in der GV? Aber in 2009 erst eine Rentenantrag stellen kann?
Derjenige, der 1987 in ein PV ging, konnte doch nicht wissen, dass 1989 eine Gesetzesänderung in Kraft treten wird, die ihn von der KVdR ausschließen würde.
Gruß
Noname
Verfasst: 27.05.2009, 19:37
von Paule
Noname hat geschrieben:Sie haben es noch nicht verstanden! Meines Wissens gab es diese 9/10-Regelung 1987 noch nicht, oder????
Diese wurde laut"GerneKrankenversichert" erst am 1.1.89 eingeführt. Somit gab es auch 1987 keinen Grund sich über etwas zu informieren, was es damals vor 22 Jahren noch nicht gab!!
Bin kein Experte. Ich weiß nur, dass ich in den 80er Jahren mit Kollegen (die wie ich etwas über der BBM waren) diskutiert habe, dass es sich eben wegen dieser Regelung nicht lohnen würde, in die PKV zu wechseln.
Verfasst: 27.05.2009, 21:14
von berkas
Ich sag dazu nur eines.
Es wird sich immer der ungerecht behandelt fühlen, der etwas möchte und nicht bekommt.
Es wird immer Gesetzenänderungen geben die für den einen ein Vorteil und für den anderen ein Nachteil sind.
Verfasst: 27.05.2009, 22:38
von Lady Butterfly
Hallo Noname
was erwarten Sie eigentlich? in jungen Jahren in die PKV - ist ja viel, viel günstiger, hat wesentlich bessere Leistungen und man wird beim Arzt als VIP-Patient behandelt, blöd wer da nicht wechselt oder?
die Leute bei der Krankenkasse raten zwar ab, aber die wollen ja nur Werbung für ihren Laden machen...Solidarität ist was für andere, der freie Markt ist ja viel, viel besser usw. usw.
und jetzt, nach über 25 Jahren, merkem Sie, dass Ihre damalige Entscheidung nicht nur Vorteile für Sie hatte. Jetzt bemerken Sie die Nachteile und jammern nach der Solidarität der anderen und nach Gerechtigkeit. Aber Solidarität ist nun mal keine Einbahnstraße....
Gesetze werden in der Regel nicht von heute auf morgen beschlossen, besonders bei solchen Themen die viele Menschen betreffen. Ich war 1987 noch nicht alt genug, aber ich bin mir sicher, dass die Diskussion damals schon begonnen hatte. Und für jemanden, der sich WIRKLICH auch zu dieser ausführlich über die Vor- und Nachteile informieren wollte, war es erkennbar, wohin die Reise geht.
vielleicht noch ein anderer Vergleich: jeder Raucher weiß, dass rauchen gesundheitsschädlich ist. und das nicht erst seit kurzer Zeit. Aber Rauchen ist ja cool. Und die Folgen sind erst jahrelang, manchmal jahrzehntelang später spürbar. Mein Arzt hat mir das aber nicht gesagt, der hat ja selbst geraucht. Und dann kommt die Reue - hätte man doch...dass das so ist, wusste ich ja nicht. Aber dann ist's zu spät.
Gruß Lady Butterfly
Hallo noname und nika
Verfasst: 28.05.2009, 01:45
von achalwa
Hallo noname, nika und alle 9/10 Geschädigten,
als ebenfalls Betroffene dieser Regelung bin ich, wie auch Sie, bei meinen Recherchen zu diesem Thema auf dieses Forum gestoßen. Doch es ist müßig, sich mit den meist berufsmäßig oder aus Langeweile antwortenden Mitarbeitern von Krankenkassen (Czauderna und GerneKrankenversichert) auseinanderzusetzen. Gebetsmühlenhaft lauten da die Antworten doch immer nur "Pech gehabt, selbst schuld". Die Umstände dahinter werden, wollen oder können diese "sicher Angestellten" wohl nicht begreifen.
Darüber, was gerecht ist, läßt sich doch trefflich streiten. Meiner Ansicht nach war der einzige Fehler von uns Betroffenen der, dass wir über so viele Jahre hinweg überhaupt gearbeitet und eigene Beiträge bezahlt haben. In den wenigen Jahren, in denen wir in einer Privatversicherung waren und uns das 1989 verabschiedete, bis zum Eintritt in die Rente nicht bekannte Gesetz zum Verhängnis wurde, haben wir die Solidargemeinschaft doch auch nicht in Anspruch genommen. In den vielen Jahren als Beitragszahler (bei mir sind es 38 volle Jahre Selbstzahlung in die GK) aber kostenlos mitversicherte Ehefrauen und deren Kinder mitfinanziert haben. So werden wir dafür, dass wir selbst immer gearbeitet haben, unsere eingenen Beiträge bezahlt und nicht beim Ehemann mitversichert waren, noch bestraft. Ebenso wurden, während wir gearbeitet und unsere Beiträge selbst bezahlt haben, Sozialhilfeempfänger mit unseren Steuergeldern wie Privatversicherte behandelt und abgerechnet. Werden diese im Rentenalter dann auch als freiwillige Beitragszahler in die Pflicht genommen? Und wie ist es mit den vielen Zuwanderern, Umsiedlern und Eingebürgerten, die vorher ebenfalls nicht in eine GKV unseres Landes einbezahlt haben, werden die auch gefragt, wo sie vorher versichert waren?
Ich fühle ich mich heute wie eine Bürgerin 2. Klasse, die dafür bestraft wird, dass die Tugenden Fleiß, Anständigkeit, Ehrlichkeit und Sparsamkeit gelebt wurden, von denen nun diejenigen profitieren, die von unserem Staat alimentiert und danach mit all den zustehenden Leistungen (Harz IV, Wohngeld, Übernahme der KK usw.) am Ende monatlich genausoviel zur Verfügung haben wie jemand, der über so viele Jahre in das System einbezahlt hat und mit Spitzfindigkeit nun nochmals zur Kasse gebeten wird.
Mag sein, dass ich mit meinen Gedanken anecke, aber mein Ärger über diese für mich wirklich ungerechte 9/10 Regelung ist unbeschreiblich. Zu einem kollektiven Schritt dagegen bin ich jederzeit bereit!
Freundliche Grüße
achalwa
PS: In der Zeit, als ich privat versichert war, war es üblich, dass es sich viele der nicht beschäftigten, also mitversicherten Ehefrauen, regelmäßig auf Krankenschein in Thermalbädern und bei Massagen gut gehen ließen. Als Berufstätige hätte ich mir dies schon aus zeitlichen Gründen nicht leisten können! Ist es also gerecht, dass sich eine Gruppe kostenlos vergnügt hat, während sich die andere beruflich aufgerieben hat und nun im Rentenalter auch noch dafür bezahlen muß?
Verfasst: 28.05.2009, 08:20
von Czauderna
Hallo achalwa,
zu Ihrem Beitrag, inhaltlich zum Thema, will ich nix sagen - er spiegelt Ihre Meinung wieder und die gilt es zu respektieren.
Was mir aber gehörig gegen den Strich geht sind Ihre Bemerkungen gegen GerneKrankenversichert und mich.
Wenn es solche Leute wie uns in diesem oder ähnlichen Fach-Foren nicht gäbe wären diese Foren total sinnlos.
Es sind eben gerade die Experten von GKV und PKV, und wer sollte mehr Ahnung davon haben als diejenigen welche auch berufsmässig damit zu tun haben, die hier Fragen von Ratsuchenden beantworten können.
Langeweile ist das bestimmt nicht !!!
Das, was hier in diesem Strang gerade diskutiert wird ist eine sozialpolitische Diskussion bzw. eine Diskussion zur Frage - gibt es Gerechtigkeit für alle und keine Frage die eine fachliche Antwort verlangt.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 28.05.2009, 08:24
von GerneKrankenVersichert
Ich frage mich wirklich, ob mich weiterhin hier dafür, dass ich in meiner Freizeit versuche, über die Rechtslage aufzuklären, beleidigen lassen muss. An all diejenigen, die diese Regelung schreiend ungerecht finden und meinen, in einer Bananenrepublik zu leben: Beschreitet den Rechtsweg und geht gegen die Regelung vor. Wie die anderen vor euch, die vor Gericht scheiterten.
Die "sicher Angestellten" klären seit Jahren darüber auf, wie die Rechtslage der KVdR ist und dass die Rückkehrmöglichkeiten aus der PKV seit Jahrzehnten beschnitten werden. Für meinen Arbeitgeber kann ich sagen, dass dieser Hinweis seit mindestens 25 Jahren verpflichtend im Rückwerbegespräch gegeben werden muss. Doch wir kennen die Antworten: Mir egal, ich will jetzt sparen. Ich habe keine Lust, die ganzen faulen Säcke mit durchzuschleppen, ich sorge für mich! Und mein PKV-Vertreter hat gesagt, da gibt es immer noch Lücken. Dieselben Leute sitzen dann Jahre später wieder vor einem, suchen verzweifelt die Lücke oder beschweren sich über die ungerechte Regelung der KVdR. Die Umstände dahinter sind mir schon klar, die PKV oder freiwillige Versicherung ist dann plötzlich zu teuer und das sind natürlich alle schuld, nur nicht derjenige, der damals den Weg in die PKV ging.
Zu den Einlassungen darüber, dass die hart arbeitenden Ehefrauen bestraft werden: Bei den Rentenhöhen, um die es geht, handelt es sich nicht um die Vollzeit arbeitenden Ehefrauen, die vielleicht mal 4 Jahre zwischendurch PKV versichert waren. Diese haben in der Regel eine Rente, bei der es egal ist, ob der Beitrag aus der Rente im Rahmen einer Pflichtversicherung oder einer freiwilligen Versicherung gezahlt wird. Diskrepanzen gibt es immer dann, wenn die Rente unter 840,-- € liegt und/oder der Ehegatte PKV versichert ist. Betroffen sind meist die Ehefrauen gut verdienender privat versicherter Selbständiger, die zu einem Gehalt knapp über der Minijobgrenze günstig gesetzlich statt wie vorher teuer privat versichert waren. Gerne beim Ehemann oder einem Freund angemeldet.
Die mitversicherten Ehefrauen hatten einen Ehegatten, der GKV versichert war. Und beziehen heute keine Rente. Finanziell geht es ihnen bestimmt nicht besser als denjenigen, die 140,-- € Beitrag zahlen. Und auch mit diesem Beitrag nimmt man die Solidargemeinschaft als Rentner in Anspruch, in der PKV wäre der Beitrag um einiges höher. Es wird hier so getan, als würde der Rentner in diesem Falle bestraft. Andersrum wird ein Schuh draus: Der überwiegend gesetzlich Versicherte wird zusätzlich belohnt.
Leistungsbezieher über das Sozialamt waren zu dieser Zeit nicht versichert, also können keine Zeiten auf die Vorversicherungszeiten angerechnet werden. Bei Zuwanderern ist das zwischenstaatliche Recht maßgebend, sofern zwischenstaatliche Regelungen bestehen und der Zuwanderer im Heimatland gesetzlich versichert war, werden diese Zeiten angerechnet. Genauso sehen es die Regelungen dieser Länder vor, wenn Deutsche dorthin auswandern.
GKV
Verfasst: 28.05.2009, 22:16
von Lady Butterfly
@GKV
APPLAUS!!!!!!!