Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Moderator: Czauderna
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo,
klar, du kannst eine Wunschklinik benennen, allerdings muss es sich um eine Vertragsklinik der Rentenversicherung handeln und die Aufnahme sollte innerhalb von drei Wochen nach Bewilligung schon möglich sein. Das kannst du ggf. auch direkt mit der Klinik abklären.
Schwierigkeiten wird es nur dann geben wenn die Klinik eine sehr lange Warteliste hat - dann kann es schon sein, dass die Rentenversicherung von sich auch eine andere Klinik aussucht für dich. Auch die Kasse ist natürlich daran interessiert, dass die Reha baldmöglichst nach Bewilligung angetreten wird. Ich weiss, dass Kassen in manchen Fällen die Kliniken direkt angeschrieben und um bevorzugte Aufnahme gebeten haben - verlangen können sie das allerdings nicht.
Gruss
Czauderna
klar, du kannst eine Wunschklinik benennen, allerdings muss es sich um eine Vertragsklinik der Rentenversicherung handeln und die Aufnahme sollte innerhalb von drei Wochen nach Bewilligung schon möglich sein. Das kannst du ggf. auch direkt mit der Klinik abklären.
Schwierigkeiten wird es nur dann geben wenn die Klinik eine sehr lange Warteliste hat - dann kann es schon sein, dass die Rentenversicherung von sich auch eine andere Klinik aussucht für dich. Auch die Kasse ist natürlich daran interessiert, dass die Reha baldmöglichst nach Bewilligung angetreten wird. Ich weiss, dass Kassen in manchen Fällen die Kliniken direkt angeschrieben und um bevorzugte Aufnahme gebeten haben - verlangen können sie das allerdings nicht.
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Czauderna
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Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo,
Verstehe aber wo bekommt man eine psychosomatische reha innerhalb von 3 wochen? Also kann ich es vergessen mir eine klinik zu wünschen denn die in frage kommen würden haben alle eine wartezeit von mindestens 10-12wochen.....
Beste Grüße
Verstehe aber wo bekommt man eine psychosomatische reha innerhalb von 3 wochen? Also kann ich es vergessen mir eine klinik zu wünschen denn die in frage kommen würden haben alle eine wartezeit von mindestens 10-12wochen.....
Beste Grüße
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo,
wenn aus den ärztlichen Unterlagen, die dem Rehaantrag beigefügt sind, eindeutig hervorgeht, dass eine psychosomatische Reha erforderlich ist, und alle geeigneten Rehakliniken, die mit der Rentenversicherung einen Vertrag haben, lange Wartezeiten haben, kann die Krankenkasse nichts gegen die Entscheidung der Rentenversicherung machen. Die Krankenkasse kann bei der Rehaklinik um eine bevorzugte Aufnahme bitten. Es kann auch sein, dass die Klinik zwei verschiedene Wartelisten hat:
- eine für Personen, die von der Krankenkasse (oder von der Rentenversicherung) zu einer Reha aufgefordert wurden
- und eine für alle anderen Personen
Wenn in den letzten Jahren bereits mehrere Rehas gemacht wurden, wird sich die Rentenversicherung vermutlich auch länger mit der Variante einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit beschäftigen. Die Rentenversicherung wird Ärzte (angestellte Ärzte der Rentenversicherung und/oder Gutachter) zu den aktuellen Erfolgsaussichten einer Reha befragen. Ggf. werden auch die behandelnden Ärzte zum Gesundheitszustand noch genauer befragt. Die Krankenkasse wird der Rentenversicherung auch Gutachten des MDK zur Verfügung stellen.
Gruß
RHW
wenn aus den ärztlichen Unterlagen, die dem Rehaantrag beigefügt sind, eindeutig hervorgeht, dass eine psychosomatische Reha erforderlich ist, und alle geeigneten Rehakliniken, die mit der Rentenversicherung einen Vertrag haben, lange Wartezeiten haben, kann die Krankenkasse nichts gegen die Entscheidung der Rentenversicherung machen. Die Krankenkasse kann bei der Rehaklinik um eine bevorzugte Aufnahme bitten. Es kann auch sein, dass die Klinik zwei verschiedene Wartelisten hat:
- eine für Personen, die von der Krankenkasse (oder von der Rentenversicherung) zu einer Reha aufgefordert wurden
- und eine für alle anderen Personen
Wenn in den letzten Jahren bereits mehrere Rehas gemacht wurden, wird sich die Rentenversicherung vermutlich auch länger mit der Variante einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit beschäftigen. Die Rentenversicherung wird Ärzte (angestellte Ärzte der Rentenversicherung und/oder Gutachter) zu den aktuellen Erfolgsaussichten einer Reha befragen. Ggf. werden auch die behandelnden Ärzte zum Gesundheitszustand noch genauer befragt. Die Krankenkasse wird der Rentenversicherung auch Gutachten des MDK zur Verfügung stellen.
Gruß
RHW
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Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo zusammen,
Ersteinaml endschuldige dass ich immer noch unschlüssig bin was ich tun soll ich habe jetzt beides ausgefüllt einen Rentenantrag und einen Rehaantrag und weiss allerdinga nicht was das richtige ist?
Ich kann nur sagen dass ich leider immer noch krank bin und das immer wieder jedes jahr über länger ausfalle deshalb denke ich velleicht würde mir eine ausszeit also eine Rente auf Zeit doch sehr gut tun.
Wenn ich einen Rentenantrag stelle und genehmigt werden sollte wird dann rückwirkend zum antragstag Rente gezahlt und muss ich dann evtl. Zuviel gezahltes Krankengeld zurückzahlen?
Denn ich habe ja noch offiziell eigentluch recht bis ende des Jahres auf Krankengeld.?
oder wäre es für emich besser eine Reha zu beantragen und diesen evtl. In einen rentenantrag umdeuten zu lassen?
Amliebsten und ich habe noch ein wenig Hoffnung das ich noch vor ende des krankengeldes wieder gesund werde und wieder arbeiten kann deshalb wäre es gut auch noch für meine Regeneartuom Zeit zu gewinnen....
Sollte ich bei meinem Rentenantrag alle medizinischen Unterlagen die ich habe einschliesslich die des MDK der Krankenkasse mit einreichen oder diese vin denen selbst einholen lassen denn es kann ja sein das der mdk noch andere Unterlagen hat, auch stellt sich mkr die frage ob ich das attest von meinem behandelten arzt der eine reha derzeit ni ht indiziert mit einreichen sollte...
Fragen uber fragen
ich würde mich sehr sehr darüber freuen wenn die eine odet ander Frage beantwortet wird und danke euch sehr im voraus...
Liebe Grüße
Marco
Ersteinaml endschuldige dass ich immer noch unschlüssig bin was ich tun soll ich habe jetzt beides ausgefüllt einen Rentenantrag und einen Rehaantrag und weiss allerdinga nicht was das richtige ist?
Ich kann nur sagen dass ich leider immer noch krank bin und das immer wieder jedes jahr über länger ausfalle deshalb denke ich velleicht würde mir eine ausszeit also eine Rente auf Zeit doch sehr gut tun.
Wenn ich einen Rentenantrag stelle und genehmigt werden sollte wird dann rückwirkend zum antragstag Rente gezahlt und muss ich dann evtl. Zuviel gezahltes Krankengeld zurückzahlen?
Denn ich habe ja noch offiziell eigentluch recht bis ende des Jahres auf Krankengeld.?
oder wäre es für emich besser eine Reha zu beantragen und diesen evtl. In einen rentenantrag umdeuten zu lassen?
Amliebsten und ich habe noch ein wenig Hoffnung das ich noch vor ende des krankengeldes wieder gesund werde und wieder arbeiten kann deshalb wäre es gut auch noch für meine Regeneartuom Zeit zu gewinnen....
Sollte ich bei meinem Rentenantrag alle medizinischen Unterlagen die ich habe einschliesslich die des MDK der Krankenkasse mit einreichen oder diese vin denen selbst einholen lassen denn es kann ja sein das der mdk noch andere Unterlagen hat, auch stellt sich mkr die frage ob ich das attest von meinem behandelten arzt der eine reha derzeit ni ht indiziert mit einreichen sollte...
Fragen uber fragen
ich würde mich sehr sehr darüber freuen wenn die eine odet ander Frage beantwortet wird und danke euch sehr im voraus...
Liebe Grüße
Marco
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo,
was du machen solltest, dazu kann und will ich dir keinen Rat geben, diese Entscheidung musst du selbst treffen.Beide Varianten haben für dich Vor- und Nachteile , da könnte ein konkreter Rat auch schon sehr falsch sein, schliesslich weiss ich nur, dass du Audi4everever heisst, mehr nicht.Ich kann dir nur sagen, wenn du einen Rentenantrag stellst dann meldet die Kasse beim Rentenversicherungsträger einen Ersatzanspruch ein, d.h. bei Rentenbewilligung, und das kann ggf. Eintritt des Versicherungsfalls sein, also weit vor Rentenantrag, hat die Kasse gegenpüber dem Rentenversicfherungsträger einen Anspruch auf Erstattung des Krankengeldes bis zur Rentenhöhe. Der verbleibende Krankengeldspitzbetrag verbleibt aber bei dir.
Gruss
Czauderna
was du machen solltest, dazu kann und will ich dir keinen Rat geben, diese Entscheidung musst du selbst treffen.Beide Varianten haben für dich Vor- und Nachteile , da könnte ein konkreter Rat auch schon sehr falsch sein, schliesslich weiss ich nur, dass du Audi4everever heisst, mehr nicht.Ich kann dir nur sagen, wenn du einen Rentenantrag stellst dann meldet die Kasse beim Rentenversicherungsträger einen Ersatzanspruch ein, d.h. bei Rentenbewilligung, und das kann ggf. Eintritt des Versicherungsfalls sein, also weit vor Rentenantrag, hat die Kasse gegenpüber dem Rentenversicfherungsträger einen Anspruch auf Erstattung des Krankengeldes bis zur Rentenhöhe. Der verbleibende Krankengeldspitzbetrag verbleibt aber bei dir.
Gruss
Czauderna
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Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hi Czauderna,
wir kennen uns doch schon, bin der Marco;-).
Danke für deine Antwort das heisst ich muss auf gar kein Fall was an die Krankenkasse zurück zahlen sondern die klären das unter sich?und mein Krankengeld wird solange weitergezahlt bis der Rentenantrag oder Reha bewilligt ist oder ausgeschöpft ist?
Verstehe, dass du das nicht entscheiden kannst für mich ich kann es ja selbst nicht...
Kannst du mir villeicht einige Nachteile / Vorteile zum Renten / Rehaangrag die dir da gerade eingefallen Sind nennen?
Vielleicht erleichtert es meine Entscheidung oder vielleicht kannst du mir auch sagen was du in meinem Fall am besten machen würdest?
Bin total verzweifelt vielen Dank für dein /euer Verständnis!
Beste Grüße
Marco
wir kennen uns doch schon, bin der Marco;-).
Danke für deine Antwort das heisst ich muss auf gar kein Fall was an die Krankenkasse zurück zahlen sondern die klären das unter sich?und mein Krankengeld wird solange weitergezahlt bis der Rentenantrag oder Reha bewilligt ist oder ausgeschöpft ist?
Verstehe, dass du das nicht entscheiden kannst für mich ich kann es ja selbst nicht...
Kannst du mir villeicht einige Nachteile / Vorteile zum Renten / Rehaangrag die dir da gerade eingefallen Sind nennen?
Vielleicht erleichtert es meine Entscheidung oder vielleicht kannst du mir auch sagen was du in meinem Fall am besten machen würdest?
Bin total verzweifelt vielen Dank für dein /euer Verständnis!
Beste Grüße
Marco
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo,
allgemein geschrieben oder besser, wenn ich das wäre - ist eine Reha besser als eine Rente. Eine Reha bietet die Chance doch wieder soweit hergestellt zu werden, dass man wieder arbeiten gehen kann. Bei einer Erwerbsminderungsrente geht das zwar auch, aber wenn man dann wieder arbeiten gehen möchte wie vorher muss man bedenken, man kommt aus der (Zeit)Rente. Es stellt sich auch die Frage ob eine (Zeit)Rente mit einer Tätigkeit harmoniert und wie sich diese Rentenzeit mal auf die Altersrente (Höhe) auswirkt, mit Sicherheit nicht steigernd.
Vorteil bei der(Zeit)Rente - wenn man mit der Rente sein Auskommen hat kann man sich in aller Ruhe und ohne Druck an die Wiederherstellung seiner vollen Arbeitskraft begeben - geht man nebenher im Rahmen der Möglichkeiten (Hinzuverdienst) noch arbeiten wäre die Rentenphase mit einer verlängerten Wiedereingliederung zu vergleichen.
Gruss
Czauderna
allgemein geschrieben oder besser, wenn ich das wäre - ist eine Reha besser als eine Rente. Eine Reha bietet die Chance doch wieder soweit hergestellt zu werden, dass man wieder arbeiten gehen kann. Bei einer Erwerbsminderungsrente geht das zwar auch, aber wenn man dann wieder arbeiten gehen möchte wie vorher muss man bedenken, man kommt aus der (Zeit)Rente. Es stellt sich auch die Frage ob eine (Zeit)Rente mit einer Tätigkeit harmoniert und wie sich diese Rentenzeit mal auf die Altersrente (Höhe) auswirkt, mit Sicherheit nicht steigernd.
Vorteil bei der(Zeit)Rente - wenn man mit der Rente sein Auskommen hat kann man sich in aller Ruhe und ohne Druck an die Wiederherstellung seiner vollen Arbeitskraft begeben - geht man nebenher im Rahmen der Möglichkeiten (Hinzuverdienst) noch arbeiten wäre die Rentenphase mit einer verlängerten Wiedereingliederung zu vergleichen.
Gruss
Czauderna
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Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Verstehe vielen Dank ,
Das wichtigste für mich ist jetzt erstmal, dass ich mit meinen Therapien weiter machen kann denn ich bin bestens versorgt und mit all meinen Erkrankungen in laufender Therapie und diagnostik deshalb brauche ich erstmal ruhe von und der Krankenkasse und dass mein Krankengeld erstmal weiterläuft Und ich wieder gesund werde das ist mein Ziel.
Eine Reha würde ich gerne zu einem späteren Zeitpunkt evtl. wenn erstmal meine Diagnostik meiner Erkrankungen komplett durch ist und ich erstmal durch meine therpaien einigermassen stabil werde machen.
Meine 3 letzten Rehas habe ich durch selbstinitiative durchgeführt und nicht weil es mir jemand empfohlen oder mich dazu gewzungen hat.
Ideal wäre für mich also noch zeit rauszuholen um dann etwas später die richtige Entscheidung zuteffen und ist es nicht so das der rentenantrag sich langer hinaus zieht als ein Rehaantrag?
und ich dann ggf. wieder beim rehanantrag wäre....
Falls dann doch die (zeit) Rente durchgeht kann ich ja immer noch ggf. Es erstmal mit einer reha versuchen oder?
am idealsten wäre dann natürlich dass ich soweit fit und eine eingliederung durchführen kann.
Das wichtigste für mich ist jetzt erstmal, dass ich mit meinen Therapien weiter machen kann denn ich bin bestens versorgt und mit all meinen Erkrankungen in laufender Therapie und diagnostik deshalb brauche ich erstmal ruhe von und der Krankenkasse und dass mein Krankengeld erstmal weiterläuft Und ich wieder gesund werde das ist mein Ziel.
Eine Reha würde ich gerne zu einem späteren Zeitpunkt evtl. wenn erstmal meine Diagnostik meiner Erkrankungen komplett durch ist und ich erstmal durch meine therpaien einigermassen stabil werde machen.
Meine 3 letzten Rehas habe ich durch selbstinitiative durchgeführt und nicht weil es mir jemand empfohlen oder mich dazu gewzungen hat.
Ideal wäre für mich also noch zeit rauszuholen um dann etwas später die richtige Entscheidung zuteffen und ist es nicht so das der rentenantrag sich langer hinaus zieht als ein Rehaantrag?
und ich dann ggf. wieder beim rehanantrag wäre....
Falls dann doch die (zeit) Rente durchgeht kann ich ja immer noch ggf. Es erstmal mit einer reha versuchen oder?
am idealsten wäre dann natürlich dass ich soweit fit und eine eingliederung durchführen kann.
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Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Bleibt mein arbeitsvertrag beatehen bei einer Zeitrente? Und kann ich während einer zeitrente in meinem betrieb ein wenig arbeiten und hinzuverdienen oder wie meisnt du das mit einer vergleichbaren verlängerten Widereingluederung? Das habe ichb icht gewusst mit dem hinzuverdienen
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Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo und einen schönen Guten Tag,
Ich war bei der DRV und hab mich beraten lassen bezüglich Reha und Rente und habe eine Reha beantragt.
HALLELUJA
Muss ich oder sollte ich meine KK sofort darüber informieren das ich den Antrag gestellt habe?
Weil ich muss der DRV noch ein befundbericht von meinem Arzt nachreichrn und den AU Beleg den ich zur KK gesendet habe mit der bitte um Rücksendung und deshalb der antrag ja als solches noch nicht komplett ist.
Jedenfalls habe ich ja noch twa 1 woche Zeit bis die 10 Wochenfrist um ist.
Vom der DRV habe ich für die KK eine Bestätigung erhalten dass ich einen Rehaantrag gestellt habe.
Liebe Grüße und schöne Pfingsten allen.
Ich war bei der DRV und hab mich beraten lassen bezüglich Reha und Rente und habe eine Reha beantragt.
HALLELUJA
Muss ich oder sollte ich meine KK sofort darüber informieren das ich den Antrag gestellt habe?
Weil ich muss der DRV noch ein befundbericht von meinem Arzt nachreichrn und den AU Beleg den ich zur KK gesendet habe mit der bitte um Rücksendung und deshalb der antrag ja als solches noch nicht komplett ist.
Jedenfalls habe ich ja noch twa 1 woche Zeit bis die 10 Wochenfrist um ist.
Vom der DRV habe ich für die KK eine Bestätigung erhalten dass ich einen Rehaantrag gestellt habe.
Liebe Grüße und schöne Pfingsten allen.
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo,
eigentlich hätte die Rentenversicherung dir für die Krankenkasse auch ein Fragebogen hinsichtlich der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) mitgeben müssen, denn ohne diese Angaben der Kasse weiss ja die Rentenversicherung im Falle der Rentenzubilligung nicht ob du als Rentner pflichtversichert oder freiwillig versichert werden musst. Es kann natürlich sein, dass diese Bestätigung der Kasse im Datenaustausch erfolgt, d.h. die Rentenversicherung informiert von sich aus die Kranenkasse und fragt die Daten ab. Insofern ist die Frage ob du die Kasse über die Antragstellung informieren musst nicht so wichtig, ausserdem hast du ja schon den AUD-Beleg an die Kasse geschickt.
Also ich persönlich würde die Kasse informieren.
Gruss
Czauderna
eigentlich hätte die Rentenversicherung dir für die Krankenkasse auch ein Fragebogen hinsichtlich der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) mitgeben müssen, denn ohne diese Angaben der Kasse weiss ja die Rentenversicherung im Falle der Rentenzubilligung nicht ob du als Rentner pflichtversichert oder freiwillig versichert werden musst. Es kann natürlich sein, dass diese Bestätigung der Kasse im Datenaustausch erfolgt, d.h. die Rentenversicherung informiert von sich aus die Kranenkasse und fragt die Daten ab. Insofern ist die Frage ob du die Kasse über die Antragstellung informieren musst nicht so wichtig, ausserdem hast du ja schon den AUD-Beleg an die Kasse geschickt.
Also ich persönlich würde die Kasse informieren.
Gruss
Czauderna
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Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hi,
Vielen Rank bekommt man diesen Fragebogen Kvdr auch bei einem Rehantrag mit?
Ja ich werde meine KK in jedem Fall informieren habe gefragt wann jich das machen soll etzt oder erst wenn ich mein rehaantrag vollständig bei eer DRV eingereicht habe....mir fehlen ja noch befundbericht und aud beleg.
Wenn ich die rehanantragsbestatigung jetzt schin einreichen soll wielange habe ich zeit die fehlende untetlagen also den befundverciht und Aud beleg dei der DRV einzureichen denn ich glaube nicht das es in der 10 wochenfrist noch klappen wird.
Lg
Vielen Rank bekommt man diesen Fragebogen Kvdr auch bei einem Rehantrag mit?
Ja ich werde meine KK in jedem Fall informieren habe gefragt wann jich das machen soll etzt oder erst wenn ich mein rehaantrag vollständig bei eer DRV eingereicht habe....mir fehlen ja noch befundbericht und aud beleg.
Wenn ich die rehanantragsbestatigung jetzt schin einreichen soll wielange habe ich zeit die fehlende untetlagen also den befundverciht und Aud beleg dei der DRV einzureichen denn ich glaube nicht das es in der 10 wochenfrist noch klappen wird.
Lg
Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo,
oh, sorry, da habe ich doch tatsaechlich gelesen du hättest einen Rentenantrag gestellt - das tut mir leid.
Natürlich gibt es bei einem Reha-Antrag keinen Bogen zur KVdR - den gibt es nur beim Rentenantrag.
Ja, wichtig ist, dass du die Kasse über die Antragstellung informierst , allerdings gilt der Antrag erst als fristgemäss gestellt, wenn er innerhalb der Frist entweder bei der Rentenversicherung oder bei der Kasse eingegangen ist, fehlende Unterlagen sind da keine Ausrede, denn man hatte ja 10 Wochen Zeit sich darum zu kümmern. Sicher, mann kann mit der Antragstellung bis zu letzten Woche warten, aber dann muss natürlich alles vorhanden sein.
Gruss
Czauderna
oh, sorry, da habe ich doch tatsaechlich gelesen du hättest einen Rentenantrag gestellt - das tut mir leid.
Natürlich gibt es bei einem Reha-Antrag keinen Bogen zur KVdR - den gibt es nur beim Rentenantrag.
Ja, wichtig ist, dass du die Kasse über die Antragstellung informierst , allerdings gilt der Antrag erst als fristgemäss gestellt, wenn er innerhalb der Frist entweder bei der Rentenversicherung oder bei der Kasse eingegangen ist, fehlende Unterlagen sind da keine Ausrede, denn man hatte ja 10 Wochen Zeit sich darum zu kümmern. Sicher, mann kann mit der Antragstellung bis zu letzten Woche warten, aber dann muss natürlich alles vorhanden sein.
Gruss
Czauderna
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Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Hallo,
Ja ich habe ja den Antrag gestellt und darüber eine Bestätigung für die Krankenkasse erhalten.
-wie soll die Krankenkasse jetzt erstmal wissen das noch etwas nachgereicht werden muss?
-kann ja auch sein das die Rentenversicherung noch weitere Unterlagen benötigt oder meine anderen Ärzte noch anschreibt
-was kann ich dafür wenn mein Arzt noch länger braucht um Befund berichte zu schreiben?
-für den einen oder anderen mag die 10 Wochenfrist für alles ausreichen ich habe länger gebraucht um in dieser Frist ein Entscheidung zu treffen
-ich habe alleine 8 Wochen gebraucht um ein persönliches beratungsgesparaech bei der DRV zu erhalten
-wo steht das geschrieben oder wo werde ich aufgefordert den Rehaantrag komplett mit allen Unterlagen zu stellen?
-ich wurde nur aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen und diesen habe ich gestellt.
-Hätte auch theoretisch innerhalb der 10 wochen an die drv schreiben können... Hiermit beantrage ich eine reha bitte senden sie mir die Antragsformulare zu, wäre dann nicht auch ersteinmal der rehaantrag gestellt und meine Pflicht gewährt.
Aber wie gesagt ich war bei der drv innerhalb der 10 wochen und hab mich ueber reha und rente beraten lassen und dort direkt einen Rehaantrag gestellt 2 Formulare ausgefüllt und eine Bestätigung der Beratung und des Rehantrags erhalten, man hat mir einen Aud Formular für meine KK mitgegeben den habe ich dort hingeschickt und einen Befundbericht von meinem Arzt den ich wenn er fertig ist an die DRV nachreiche.
Bist du dir sicher, dass ich trotzdem alles innerhalb der 10 wochen Frist bei der drv sein muss, sonst kann mein Krankengeld gekürzt werden?
Bitte nicht falsch verstehen aber mit deiner Aussage hast du mich jetzt ganz schön beunruhigt und nervös gemacht denn die Einstellung des Krankengeldes in meinem jetzigen Zustand wäre fatal.
Lg Marco
Ja ich habe ja den Antrag gestellt und darüber eine Bestätigung für die Krankenkasse erhalten.
-wie soll die Krankenkasse jetzt erstmal wissen das noch etwas nachgereicht werden muss?
-kann ja auch sein das die Rentenversicherung noch weitere Unterlagen benötigt oder meine anderen Ärzte noch anschreibt
-was kann ich dafür wenn mein Arzt noch länger braucht um Befund berichte zu schreiben?
-für den einen oder anderen mag die 10 Wochenfrist für alles ausreichen ich habe länger gebraucht um in dieser Frist ein Entscheidung zu treffen
-ich habe alleine 8 Wochen gebraucht um ein persönliches beratungsgesparaech bei der DRV zu erhalten
-wo steht das geschrieben oder wo werde ich aufgefordert den Rehaantrag komplett mit allen Unterlagen zu stellen?
-ich wurde nur aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen und diesen habe ich gestellt.
-Hätte auch theoretisch innerhalb der 10 wochen an die drv schreiben können... Hiermit beantrage ich eine reha bitte senden sie mir die Antragsformulare zu, wäre dann nicht auch ersteinmal der rehaantrag gestellt und meine Pflicht gewährt.
Aber wie gesagt ich war bei der drv innerhalb der 10 wochen und hab mich ueber reha und rente beraten lassen und dort direkt einen Rehaantrag gestellt 2 Formulare ausgefüllt und eine Bestätigung der Beratung und des Rehantrags erhalten, man hat mir einen Aud Formular für meine KK mitgegeben den habe ich dort hingeschickt und einen Befundbericht von meinem Arzt den ich wenn er fertig ist an die DRV nachreiche.
Bist du dir sicher, dass ich trotzdem alles innerhalb der 10 wochen Frist bei der drv sein muss, sonst kann mein Krankengeld gekürzt werden?
Bitte nicht falsch verstehen aber mit deiner Aussage hast du mich jetzt ganz schön beunruhigt und nervös gemacht denn die Einstellung des Krankengeldes in meinem jetzigen Zustand wäre fatal.
Lg Marco
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Re: Aufforderung Reha oder Rente durch Krankenkasse
Also kurz mein Antrag ist bei der drv fristgerecht eingegangen und fehlende Unterlagen werden nachgereicht und sind keine ausrede um den Antrag später zu stellen.
Vielleicht hattest du mich missverstanden oder ich auch dich
Vielleicht hattest du mich missverstanden oder ich auch dich