Re: Müsste ich trotz ordnungsmäßiger Kündigung der PKV wieder in die PKV eintreten?
Verfasst: 30.06.2019, 14:33
Nein - der Standardtarif bekommen nur PKV-Versicherte bei denen die Tarife schon vor 2009 bestanden haben.Fragestellerin hat geschrieben: ↑07.02.2019, 09:27Ich komme etwas durcheinander mit den Begriffen „Basistarif“ und „Standardtarif“. So wie ich recherchierte, ist der Standardtarif fast gleich teuer, aber viel schlechter. Es gab ein Vertreter, der meinte, dass der Basistarif mir nicht zustehen würde, sondern nur der schlechte Standardtarif. Stimmt das?
Da du deine PKV gekündigt hast trifft dies ja nicht mehr zu.
Entweder hast du beim Wechsel nach Asien dich von der PKV nicht beraten lassen, oder wurdest falsch beraten.
Sinnvoll wäre auf jeden Fall eine Anwartschaftsversicherung gewesen, denn dann würde ja der Anspruch auf die alten Tarife bestehen.
Aber der Standardtarif ist leistungsstärker und auch preiswerter als der Basistarif.
Informationen dazu, findest du hier:
https://www.pkv.de/service/broschueren/ ... dingungen/
https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/ (Sozialtarife)
Ich stelle mir aber die Frage: wie warst du denn in Asien krankenversichert?
Wenn du dort in einer gesetzlichen Pflichtversicherung warst, solltest du auch in Deutschland die Möglichkeit haben in die GKV zu kommen.