Seite 3 von 3
Re: Rückkehr in die GKV nach Auslandsaufenthalt
Verfasst: 24.12.2018, 14:45
von deressener
Hallo RHW, hallo Heinrich,
vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Diese decken sich mit meinen Vermutungen.
Werde jetzt noch einmal final einen Brief an die TK schicken und nochmals auf §240 SGB V sowie dem Schreiben des GKV-Spitzenverbandes hinweisen.
Sollte das nicht ausreichen, werde ich wie von RHW vorgeschlagen vorgehen.
Ich wünsche Euch allen ruhige und erholsame Weihnachtstage und einen guten Rutsch.
LG
Sven
Re: Rückkehr in die GKV nach Auslandsaufenthalt
Verfasst: 30.01.2019, 14:06
von deressener
Hallo zusammen,
mir ist es nun nach Hilfe einiger Mitglieder aus dem Forum gelungen, eine schriftliche Bestätigung meiner Krankenkasse zu erhalten, dass mit Beginn meines Auslandsaufenthaltes meine Mitgliedschaft auf eine Anwartschaft umgestellt wird
Vielen Dank noch einmal an alle, die mir mit Rat und Tat zu Seite gestanden haben. Final bleibt jetzt nur noch ein Punkt zu klären:
Meine Reise beginnt am 09.03.19, mein unbezahlter Urlaub jedoch erst am 10.04.19. Während dieser Zeit befinde ich mich noch im bezahlten Arbeitsverhältnis und nutze meinen Tarifurlaub. Da aber ab dem 09.03. nur noch die Anwartschaftsbeiträge zu entrichten sind, stellt sich mir die Frage, ob mein AG (und ich) für diesen Zeitraum weiter KK-Beiträge an meine Krankenkasse entrichten müssen? Dies würde meiner Meinung nach aufgrund der Anwartschaft keinen Sinn machen.
Vielleicht kann mir da noch einmal jemand weiterhelfen.
Re: Rückkehr in die GKV nach Auslandsaufenthalt
Verfasst: 31.01.2019, 22:09
von RHW
Hallo deressener,
wenn ab 1.1.19 bei der neuen Versicherungspflichtgrenze auch weiterhin eine freiwillige Mitgliedschaft besteht, ersetzen die Beiträge der Anwartschaft die bisherigen Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (Renten- und Arbeitslosenversicherung sind weiterhin wie bisher zu zahlen).
M.E. müsste der Arbeitgeber nach § 257 SGB V bis zum 9.3. 50% der Anwartschaftsbeiträge tragen.
Gruß
RHW
Re: Rückkehr in die GKV nach Auslandsaufenthalt
Verfasst: 01.02.2019, 09:57
von deressener
Hallo RHW,
danke für die Rückmeldung.
RHW hat geschrieben: ↑31.01.2019, 22:09
...
wenn ab 1.1.19 bei der neuen Versicherungspflichtgrenze auch weiterhin eine freiwillige Mitgliedschaft besteht, ersetzen die Beiträge der Anwartschaft die bisherigen Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (Renten- und Arbeitslosenversicherung sind weiterhin wie bisher zu zahlen).
Da weiterhin eine freiwillige Mitgliedschaft besteht, deckt sich Deine Aussage mit meiner Vermutung
RHW hat geschrieben: ↑31.01.2019, 22:09
M.E. müsste der Arbeitgeber nach § 257 SGB V bis zum 9.3. 50% der Anwartschaftsbeiträge tragen.
...
Hier stehe ich etwas auf dem Schlauch....Ich selbst zahle ja erst
ab dem 9.3. Anwartschaftsbeiträge. Kann es sein, dass du bis zum 10.4. gemeint hast?
LG
Sven
Re: Rückkehr in die GKV nach Auslandsaufenthalt
Verfasst: 02.02.2019, 11:24
von RHW
Hallo,
ja, ich meinte bis zum 9.4.. Entschuldigung wegen des Tippfehlers.
Gruß
RHW