Können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 13.01.2017, 16:40

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das aktuelle Zitat:
Krankenkassen verweigern unberechtigt Leistungen. Aus Beitragsgeldern sehr gut bezahltes Spitzenpersonal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung betreibt zweifelhafte Immobiliengeschäfte. Die Aufsicht schaut diesem Treiben viel zu lange zu (...). Versicherte müssen bürokratische Verfahren durchlaufen und weite Wege zurücklegen, um ihre rechtmäßigen Ansprüche geltend zu machen. In der Zahnarztpraxis gilt der Grundsatz immer weniger, dass alles medizinisch Notwendige bezahlt wird. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen verhindert Leistungen durch eine negative Begutachtung. Kassen tricksen bei Diagnosen, um möglichst viel Geld aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten (...). Oft schließen Ärzteschaft, Krankenhäuser und Kassen gemeinsam Kompromisse, die nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten sind. Die Wenigsten können das komplexe System auch nur teilweise durchschauen, die Meisten müssen mit den Folgen leben.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/106/1810630.pdf

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 13.01.2017, 18:01

Hallo Anton,
Das gefällt dir ? , mir nicht weil maßlos übertrieben wird.
Gruß
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 14.01.2017, 12:43

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Klar, jeder aus seiner Sicht ... :

Selbstverwaltung statt Selbstbedienung!

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.01.2017, 12:52

Anton Butz hat geschrieben:.
Klar, jeder aus seiner Sicht ... :

Selbstverwaltung statt Selbstbedienung!

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Hallo,
eben, das genau ist es - wer bedient sich hier selbst und wie und vor allem, warum ?.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 14.01.2017, 13:51

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einfach hier lesen:

https://www.bundestag.de/ausschuesse18/ ... alt/487870

Der BDA meint dazu:

Der Gesetzentwurf schränkt die Gestaltungs-
möglichkeiten der Selbstverwaltung weiter ein
und verfehlt damit sein selbstgestecktes Ziel
einer „Verbesserung der Handlungsfähigkeit der
Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in
der gesetzlichen Krankenversicherung“ – Kassen-
ärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband, Medi-
zinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS)
und Gemeinsamer Bundesausschuss.
Im Gegenteil: Durch die Ausweitung der Aufsichts-
rechte des Bundesgesundheitsministeriums (BMG)
wird die Selbstverwaltung weiter geschwächt.



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broemmel
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Beitrag von broemmel » 14.01.2017, 14:47

Anton Butz hat geschrieben:.
einfach hier lesen:

https://www.bundestag.de/ausschuesse18/ ... alt/487870

Der BDA meint dazu:

Der Gesetzentwurf schränkt die Gestaltungs-
möglichkeiten der Selbstverwaltung weiter ein
und verfehlt damit sein selbstgestecktes Ziel
einer „Verbesserung der Handlungsfähigkeit der
Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in
der gesetzlichen Krankenversicherung“ – Kassen-
ärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband, Medi-
zinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS)
und Gemeinsamer Bundesausschuss.
Im Gegenteil: Durch die Ausweitung der Aufsichts-
rechte des Bundesgesundheitsministeriums (BMG)
wird die Selbstverwaltung weiter geschwächt.



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Das beantwortet in keinster Weise die Frage von Czauderna.
Weisst Du selber nicht was Du behauptest?

Keine Antwort? Also wieder skurrile Verschwörungstheorie!

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 14.01.2017, 15:51

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Czauderna muss ich nicht erklären, weshalb die Handlungsfähigkeit der
Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der GKV durch Beschrän-
kung ihrer Befugnisse verbessert und die Aufsicht über sie durch das
BMG gestärkt werden soll.

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.01.2017, 16:19

Anton Butz hat geschrieben:.
Czauderna muss ich nicht erklären, weshalb die Handlungsfähigkeit der
Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der GKV durch Beschrän-
kung ihrer Befugnisse verbessert und die Aufsicht über sie durch das
BMG gestärkt werden soll.

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Hallo Anton, nein, das muss du nicht aber meine Frage ist trotzdem nicht beantwortet, jedenfalls so wie ich die Behauptung gelesen und verstanden habe.
Wer bereichert sich im Sinne von Geld bzw. Finanzmittel, die ansonsten für Leistungsausgaben verwendet werden müssten ?.
Wenn du natürlich unter Bereicherung auch oder nur den Begriff "Einfluss und Macht" verstehst, dann könnten wir schon zusammenkommen.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 14.01.2017, 20:15

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Was mit internen Kontrollmechanismen vor dem Hintergrund neuerer Entwick-
lungen
sowie mit Kompetenzüberschreitungen und Unregelmäßigkeiten in der
Geschäftsführung
gemeint ist, muss ich für den Bereich der Krankenkassen
nicht erklären. Es ist wohl auch kein Zufall und nicht zu bestreiten, dass
Jens Baas (Zeit-) Punkt-genau einräumte:

„Wir Krankenkassen schummeln ständig“.

Die hier relevante Frage lautet:
Wer ist innerhalb der GKV für die Krankengeld-Rechtanwendung verantwortlich
(materiell-rechtlich, § 46 SGB V, und verfahrens-rechtlich, SGB X)?

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.01.2017, 20:46

Anton Butz hat geschrieben:.
Was mit internen Kontrollmechanismen vor dem Hintergrund neuerer Entwick-
lungen
sowie mit Kompetenzüberschreitungen und Unregelmäßigkeiten in der
Geschäftsführung
gemeint ist, muss ich für den Bereich der Krankenkassen
nicht erklären. Es ist wohl auch kein Zufall und nicht zu bestreiten, dass
Jens Baas (Zeit-) Punkt-genau einräumte:

„Wir Krankenkassen schummeln ständig“.

Die hier relevante Frage lautet:
Wer ist innerhalb der GKV für die Krankengeld-Rechtanwendung verantwortlich
(materiell-rechtlich, § 46 SGB V, und verfahrens-rechtlich, SGB X)?

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Hallo,
wenn der Chef der TK vom "Schummelei" spricht, dann ging es da um die Codierung und den Vorteil einzelner oder soll man sagen aller Kassen, aber dann war es ja kein Vorteil mehr, wenn um die Verteilung der Gelder
aus dem Gesundheitsfonds ging. Die Aussage bezog sich nun nicht auf alles was die Kassen tun oder nicht. Haben sich also die Kassen, die sich diesen Vorteil erschlichen haben bereichert ?. Könnte man so sehen - was haben die aber mit dem Geld gemacht ?.
Für Beitragssenkungen (Zusatzbeitrag) verwenden oder für mehr Leistungen für ihre Versicherten verwandt ( was nun nicht die schlechteste Verwendung gewesen wäre) oder wurde mit diesem Geld das Salär der Vorstände erhöht oder eine neue Verwaltung gebaut oder als Sponsorengeld für einen Fußballverein raus gehauen.
Das war eigentlich meine Frage und nicht wer für die Krankengeld-Rechtanwendung verantwortlich ist.
Die Bewertung der Relevanz einer Frage sollte meiner Meinung nach immer vom Fragesteller ausgehen, denn wenn dieser sie nicht für relevant hält, würde er sie dann stellen ?
Es geht hier um die Behauptung, die von dieser Partei aufgestellt wurde, dass die Kassen,in Zusammenarbeit mit dem MDK, grundsätzlich Geld für Sachen ausgeben, die nicht den Versicherten zugute kommen würde,
also sich (persönlich ??) bereichern.
Ich habe übrigens kein Problem damit, wenn jemand diese Frage nicht beantworten kann - dann bleibt sie eben so stehen.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 14.01.2017, 21:25

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Du meinst also, der GKV-Spitzenverband sei „nur ein beiläufiges Opfer“ eines auf die
ärztliche Selbstverwaltung (KBV) gezielten Gesetzgebungsverfahrens?
Damit werden der Selbstverwaltung bislang eigenverantwortliche Gestaltungs-
spielräume genommen, obwohl die Arbeit des GKV-Spitzenverbandes auch nicht
ansatzweise einen Anlass für eine solche Regelung gegeben hat. Die Mindest-
vorgaben sollten gestrichen werden. Ein solcher Eingriff in die Satzungsauto-
nomie des von der sozialen Selbstverwaltung getragenen Verwaltungsrates
des GKV-Spitzenverbandes ist nicht gerechtfertigt.

https://www.bundestag.de/blob/487864/93 ... v-data.pdf

Zu meiner Frage:
Ist der GKV-Spitzenverband für die einheitliche Krankengeld-Rechtanwendung
verantwortlich?


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Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 16.01.2017, 12:18

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Von den Opfern der „BSG-Krankengeld-Falle“ redet schon längst keiner mehr, obwohl der Vorhang (das Beil?)
zum letzten Akt des BSG in Neubesetzung des 3. Senates noch nicht gefallen ist, sondern unmittelbar bevorsteht:

Fotomontage

Bild


Längst zappeln neue Opfer in der Nachfolge-Konstruktion „Die gesetzliche Krankengeld-Falle“ (Auflagedatum 23.07.2015)

fast lautlos, noch optimistisch
http://www.swr.de/forum/read.php?2,8359 ... #msg-86008

duldsam und ergeben
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post22788

vom Moderator abgesperrt
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... ght=#82675

an allen Ecken kämpfend
http://www.swr.de/forum/read.php?2,8359 ... #msg-85807


Vermutlich haben nicht alle Glück im Unglück, wie beispielsweise hier

Frau Gottwald
http://www.ardmediathek.de/tv/Serviceze ... d=37575314

Herr Christiansen
http://www.krankenkassenforum.de/1-tag- ... ght=#82550

lilly68
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post23082

Doch das Wahljahr 2017 bietet neue Chancen ….

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.01.2017, 12:25

Hallo Anton,
"vom Moderator abgesperrt" - klingt, so wie du das schreibst wie ein Vorwurf - ist es denn einer ?
Gruß
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 16.01.2017, 12:56

Nein Guenter,

sonst hätte ich mich bei dir gemeldet; wollte
lediglich testen, ob der Moderator hier liest und
natürlich das Interesse am Fall hinter dem Link
erhöhen.

Obwohl, wenn du fragst: mir wäre lieber, der
Thread wäre offen.

Schönen Gruß
Anton

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 18.01.2017, 21:28

Anton Butz hat geschrieben:.
Du meinst also, der GKV-Spitzenverband sei „nur ein beiläufiges Opfer“ eines auf die
ärztliche Selbstverwaltung (KBV) gezielten Gesetzgebungsverfahrens?
Damit werden der Selbstverwaltung bislang eigenverantwortliche Gestaltungs-
spielräume genommen, obwohl die Arbeit des GKV-Spitzenverbandes auch nicht
ansatzweise einen Anlass für eine solche Regelung gegeben hat. Die Mindest-
vorgaben sollten gestrichen werden. Ein solcher Eingriff in die Satzungsauto-
nomie des von der sozialen Selbstverwaltung getragenen Verwaltungsrates
des GKV-Spitzenverbandes ist nicht gerechtfertigt.

https://www.bundestag.de/blob/487864/93 ... v-data.pdf

Zu meiner Frage:
Ist der GKV-Spitzenverband für die einheitliche Krankengeld-Rechtanwendung
verantwortlich?

Keine Antwort ist auch eine Antwort. Und weil dieser Thread zu den Sozialgerichten
mit Details zum GKV-Spitzenverband und MDS überfrachtet wäre, gibt es dazu
einen neuen:

Misstrauen gegenüber den Spitzenorganisationen der GKV

http://www.krankenkassenforum.de/-vp83301.html#83301

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Antworten