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Verfasst: 02.05.2013, 07:50
von hajo
Hallo,
so möchte ich vorgehen:
Ich warte ab, wie sich die BKK auf meine Mail äußert (s. weiter oben).
Ich denke, da wird schon ein Antrag auf Familienversicherung dabei sein.
Dann versichere ich mich rückwirkend zum 25. 2. 13. Kann die BKK ablehnen mich zu (familien-) versichern? Wenn ja, aus welchen Gründen?
Rein theoretisch:
Könnte ich den Ausgang meines Verfahrens abwarten und mich dann ggf. rückwirkend versichern?
Natürlich könnte ich offensiv werden und sofort einen Antrag auf Familienversicherung stellen. Allerdings möchte ich nicht, daß so ein Antrag Einfluss auf mein Verfahren, oder finanzielle Auswirkungen hat.
Gruß
Hajo
Verfasst: 02.05.2013, 08:05
von CiceroOWL
Taja und was macht du in den nächsten 2 Jahren ohne Krankenversicherung? Oder wurde dein widerspruchshon beschieden. Solgane der widerspruch läuft passiert da gar nix, ausser du bist nicht krankenversichert.
Verfasst: 02.05.2013, 09:32
von broemmel
Moin,
Probleme löst man, wenn sie bekannt sind und nicht erst wenn sie Probleme bereiten können.
Stand jetzt ist, das kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Damit endet die beitragsfreie Mitgliedschaft. Wenn rückwirkend der Anspruch auf Krankengeld festgestellt wird wird auch wieder die beitragsfreie Mitgliedschaft durchgeführt. Wann das der Fall sein könnte steht nicht fest, also keine Mitgliedschaft.
Wenn man sich jetzt zurücklehnt und alles auf sich zukommen lässt kann es sein das man einen Anzeigebogen bekommt, wenn man den auch nicht ausfüllt, gibt es halt einen Beitragsbescheid (Höchstbeitrag) und der Ärger ist da.
Alternativ und ohne Nachteile: der Antrag auf Familienversicherung. Wenn das auch noch die gleiche Kasse ist, umso einfacher.
Nach meiner Einschätzung dauert die gerichtliche Entscheidung in Deinem Fall sowieso noch länger. Da werden ja erst mal die Beschwerden über Richter abgearbeitet (ob das hilfreich ist, steht auf einem anderen Blatt, aber darüber möchte ich nicht urteilen)
Verfasst: 02.05.2013, 11:11
von Poet
@hajo: Du könntest auch auf dem Antrag für Familienversicherung vermerken - > vorbehaltlich, falls es nicht zur Zahlung von KRG kommt!
Verfasst: 02.05.2013, 12:52
von hajo
@broemmel
Hallo,
ich habe mich nicht über den/die Richter beschwert, sondern das Rechtsmittel das ich eingelegt habe heißt eben offiziell "Beschwerde".
Egal wied lange das dauert, das Ding wird ausgesessen. Die BKK (und wahrscheinlich auch die anderen Kassen) setzten auf das Druckmittel Zeit. Sie vergessen aber, daß einem ja gar nix anderes übrig bleibt, als zu warten. Damit drückt das "Druckmittel" schon nicht mehr so höllisch.
Die Hände lege ich bestimmt nicht in den Schoß und warte was da noch kommt. Ich habe aus der Vergangenheit viel gelernt, wie das ist mit den Kassen. Erst kommen Sie mit "wir sind für Sie da", "wir unterstützen Sie auch im Krankheitsfall". Manche werben auch mit 24-Stunden-Service, was in meinem Fall richtig ist: die BKK beschäftigt mich von 0-24 Uhr.
Manche nennen sich richtigerweise "Gesundheitskassen", eine Kasse für Gesunde.....
Wie auch immer ich werde es jetzt so machen, daß ich die Familienversicherung beantrage, und den Zusatz von Poet draufschreiben:
vorbehaltlich, falls es nicht zur Zahlung von KRG kommt
Gruß Hajo
Verfasst: 06.05.2013, 16:28
von broemmel
Moin hajo,
wichtig ist erst einmal das Du Dich dazu entschieden hast den weiteren Krankenversicherungsschutz sicherzustellen.
Der Rest des Verfahrens wird wirklich noch eine halbe Ewigkeit vor Gericht dauern (jedenfalls so wie ich das sehe).
Nur mal als Tip. In Deinem Fall geht es darum, ob die Voraussetzungen für die Verweisbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorlagen (Verweisbarkeit nach welchen Kriterien) und ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für diese Verweisbarkeit vorlagen.
Das womit Du die Richter gerade beschäftigst hat damit überhaupt nichts zu tun und wird wohl auch nicht positiv für Dich ausgehen. Das gleiche wurde hier schon bei mehreren Usern versucht, die alle damit gescheitert sind.
Aber das nur am Rande. Du wirst ja entsprechend gemanagt und hast Dich dafür entschieden.
Unabhängig davon drücke ich Dir die Daumen.
Verfasst: 06.05.2013, 20:31
von CiceroOWL
Nuja, ich würde mich doch dennmal um die EM Retne bemühen udn zusehen das ich in die Familienverscherung komme, Sollte Herr Hoeneß wissen
Verfasst: 08.05.2013, 08:57
von hajo
CiceroOWL hat geschrieben:Nuja, ich würde mich doch dennmal um die EM Retne bemühen udn zusehen das ich in die Familienverscherung komme, Sollte Herr Hoeneß wissen
kapier ich nicht, welchen Herrn Hoeneß meinst Du?
Die Familienversicherung hab ich beantragt. Natürlich werde ich mich auch um eine EU-Rente bemühen, da mich ja die BKK durch ihre Krankengeldeinstellung quasi dazu zwingt. Allerdings hat die BKK ihren Bescheid nach § 51 nach meinem Widerspruch ausdrücklich zurückgenommen.
Gruß Hajo
Verfasst: 08.05.2013, 19:56
von CiceroOWL
ulli Hoeneß
Scherz...
also durch dein EM Rentenantrag udn durch familienversicherugn wirst due beitragsfrei weiterversichert als Mitglied, wenn due die Vorrausetzungen für dieKvdR erfüllt hast. Ist aber nur meine Asnciht was du machen willst must du wissen.
Verfasst: 25.06.2013, 20:44
von Zerozero7
Anwalt nehmen und sofort eine Klage im Eilverfahren ausführen. Vielleicht hast Du da noch ne Chance. So etwas geht ja mal gar nicht. Ich drücke dir die Daumen. Halt uns mal auf dem laufenden.
Krankenkasse will nicht zahlen
Verfasst: 08.04.2014, 09:34
von Gast
Wie ist der Fall mit der Krankenkasse ausgegangen.
Hat vielleicht jemand Informationen
mfg
Verfasst: 08.04.2014, 11:32
von broemmel
Das ist so ausgegangen wie ich das am 06.Mai 2013 vorausgesagt habe (soll keine Angabe sein, ist halt so).
Krankenkasse will nicht zahlen
Verfasst: 08.04.2014, 12:54
von Gast
Hallo Brommel,
das ist eine sehr dürftige Antwort.
Wieso soll es um eine Verweisbarkeit gehen?
An den Klicks ist ersichtlich, dass der Bericht von dieser Person sehr aufwühlt, was die Krankenkassen mit sehr Kranken Menschen macht
Ich habe im Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall, nur da geht es um andere chronische Krankheiten.
Das Krankengeld wurde nach 4 Monaten mit einer Direktberatung zwischen Medizinischer Dienst der Krankenkasse und der Krankenkasse eingestellt.
Aber es betrifft die gleiche Krankenkasse.
Deshalb habe ich nachgefragt, wie der Fall ausgegangen ist.
mfg
Verfasst: 08.04.2014, 19:53
von Poet
@Monika: Nun mag die broemmelsche Antwort vielleicht kurz und knapp sein aber sie ist richtig. Lies Dir unter Threadseite 18 das Urteil durch und zwar ab Urteilsseite 12. Dann verstehst Du was mit Verweisbarkeit gemeint ist und dass Deine Einschätzung "was die Kassen mit kranken Menschen so machen" zumindest hier falsch ist, denn die vom MdK aufgegriffenen Leistungsbilder stammen von den Reha-Ärzten.
Meiner Meinung nach ist dieser Fall vor den Baum gegangen, weil versucht wurde die Entscheidung verwaltungsseitig anzugehen und das ist hier genauso zielführend wie ein Bonbon an die Fensterscheibe zu kleben und von der anderen Seite daran zu lecken.
Bitte stelle den Fall Deiner Bekannten mit allen Details ein und Du wirst an den AW sehen, dass es vielleicht nicht so viele Parallelen gibt.
Verfasst: 08.04.2014, 23:16
von broemmel
Moin.
Die einzige Parallele die ich jetzt kenne ist die gleiche Kasse.
Bitte mehr Details und dann kann man Tips geben