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Verfasst: 17.07.2013, 17:23
von Adler76
AU festgestellt am 5.3.2012....kein Arbeitsunfall.... war/ist wegen"Gesundheitsschaden"
Verfasst: 17.07.2013, 17:28
von CiceroOWL
05.03.2012 - 31.08.2013 = 544 Tage 02/2013 werden mit 30 Tage angesetzt = 546 Tage paßt meiner Meinung nach.
Verfasst: 17.07.2013, 17:30
von Adler76
Bei mir jetz auch
Nur laut aussage der AOK Trulle eben nicht....denn sie Wissen nicht was sie sagen!!!!
Verfasst: 17.07.2013, 17:42
von broemmel
Watt? Wie rechnet ihr denn? Ein Abakus wäre genauer oder gute alte Rechenschieber.
Krankengeldanspruch ab Tag nach ärztlicher Feststellung Also ab dem 06.03.2012
78 Wochen = 546 Tage. Da wird nix mit 30 Tagen angesetzt. Das gilt nur für die Zahlungen. Ansonsten gilt jeder Tag.
06.03.12 - 05.03.13 = 365 Tage (kein Schaltjahr, müsste sonst berücksichtigt werden)
546 Tage - 365 Tage = 181 Tage Rest
181-26 (06.03.-31.03.) - April(30) - Mai(31) - Juni(30)-Juli(31)-August(31).
Dann kommt Rest 2 raus. Also Anspruch im September für 2 Tag bis 02.09.13. Der Tag der ärztlichen Feststellung wird gerne vergessen. So wohl auch hier. Es sei denn es gibt Vorerkrankungen. Von der Blockfrist will ich gar nicht erst anfangen
Verfasst: 17.07.2013, 17:43
von CiceroOWL
Stimmt glatt vergessen
Verfasst: 23.07.2013, 06:37
von reallyangry
Hallo,
@ CiceroOWL
Ich würde mich mal schleunigst mit der AfA in Verbindung setzen und zusehen das ein Antrag anch § 125 SGB III erfolgt.
muss jetzt SGBIII§145 heißen...ist geändert worden!
(Die "Nahtlosigkeitsregel")
LG
ReallyAngry
Verfasst: 23.07.2013, 09:30
von CiceroOWL
reallyangry hat geschrieben:Hallo,
@ CiceroOWL
Ich würde mich mal schleunigst mit der AfA in Verbindung setzen und zusehen das ein Antrag anch § 125 SGB III erfolgt.
muss jetzt SGBIII§145 heißen...ist geändert worden!
(Die "Nahtlosigkeitsregel")
LG
ReallyAngry
Sorry jo stimmt
vdk.de/kv-lauf-hersbruck/ID66637