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Verfasst: 23.02.2013, 15:52
von roemer70
reallyangry, nach solchen Äußerungen tut mir der Abschied nicht weh. :roll:

Verfasst: 23.02.2013, 15:54
von CiceroOWL
Es ist auch das einzigste Forum wo er Erfolg hat da er da alleine ist . so what Shit happens

Verfasst: 23.02.2013, 17:14
von Poet
reallyangry hat geschrieben:Im Falle meiner Klage gegen die KK:
Mein RA übernimmt den von MachtsSinn verfassten Entwurf als Klagebegründung, wenn auch zunächst in verkürzter Form.
Das spricht nicht gerade für den Anwalt aber viel Erfolg trotzdem!

Bei Scheitern kann der Anwalt ja dann mit Dir zusammen Machts Sinn in Regress nehmen.

Verfasst: 23.02.2013, 17:33
von CiceroOWL
reallyangry hat geschrieben:Hallo,
es tut sich was.
Im Falle gegen die Unfallkasse:
Kausalität zwischen dem von mir angeschuldigten Ereignis [die berühmt berüchtigte "Geruchswolke" vom 03.09.2009] und der Verletzungsfolge liegt vor.
Im Falle meiner Klage gegen die KK:
Mein RA übernimmt den von MachtsSinn verfassten Entwurf als Klagebegründung, wenn auch zunächst in verkürzter Form.
Und mit Sicherheit werde ich das hier nicht ausdiskutieren, sondern eher in dem anderen Forum, in das die von MachtsSinn so in "die Irre geleiteten Geschädigten und Einzelfälle" abgewandert sind. Da gibt's ein kuscheliges Sofa.
Und da wird ein Sumpf trocken gelegt, ohne die Frösche vorher zu fragen.
Wenn man nur katholische Bischöfe gefragt hätte, ob Homosexualität und Homoehe oder Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare, oder "die Pille" danach, oder...usw., dann wären wir heute immer noch im Mittelalter.
LG
ReallyAngry
Übrigens mit der Feststellung des Arbeitsunfalles und des damit verbundenen neuen Sachstandes hat sich meiner Ansicht nach auch den die Grundlage für das Krankengeld geändert. Denn die Kasse kann jetzt gegenüber der BG ggf Ersatzansprüche geltend machen,denn sollte ein kausaler Zusammenhang zwischen der Erkrankung bestehen die zur AU führte udn dem Arbeitsunfall und damit auf Verletzentengeld usw usw. Das kann dir ja jetzt MS genau erläutern und dich denn auf den Weg begleiten.

By the Way

http://www.finkenbusch.de/?p=722
Ablauf der 78. Woche

Das Verletztengeld endet trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit, wenn mit dem Wiedereintritt von Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist (Prognoseentscheidung) und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind (vgl. § 46 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SGB VII). Die Zahlung endet frühestens mit Ablauf der 78. Woche der Arbeitsunfähigkeit, gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Die vorausschauende Betrachtung frühestens zum Ablauf der 78. Woche der Arbeitsunfähigkeit (Prognose) erstreckt sich zumindest auf die nächsten 78 Wochen. Wird zum Zeitpunkt der Prognose eine stationäre Behandlung durchgeführt endet das Verletztengeld frühestens mit deren Ende.

Die Regelung stellt keine zeitliche Begrenzung des Anspruchs auf 78 Wochen dar. Verletztengeld ist vielmehr grundsätzlich zeitlich unbefristet zu leisten und endet nicht durch reinen Zeitablauf. Verletztengeld ist deshalb über den Ablauf der 78. Woche hinaus zu zahlen, wenn zu diesem Zeitpunkt die Grundvoraussetzungen (voraussichtlich kein Wiedereintritt von Arbeitsfähigkeit und keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) nicht vorliegen.
http://www.dguv.de/inhalt/rehabilitatio ... /index.jsp

Verfasst: 24.02.2013, 11:07
von Poet
Poet hat geschrieben:
reallyangry hat geschrieben:Im Falle meiner Klage gegen die KK:
Mein RA übernimmt den von MachtsSinn verfassten Entwurf als Klagebegründung, wenn auch zunächst in verkürzter Form.
Das spricht nicht gerade für den Anwalt aber viel Erfolg trotzdem!

Bei Scheitern kann der Anwalt ja dann mit Dir zusammen Machts Sinn in Regress nehmen.
...weil dieser gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt und voll haftbar ist, sofern in den Nutzungsrichtlinien des entspr. Forums ein Haftungsübertrag auf die Autoren steht. Richter sehen solche selbsternannten Rechtsexperten auch nicht gerne. Da schützt einen auch die Anonymität eines Pseudonyms nicht.

Sorry, hatte ich vergessen.

Verfasst: 27.02.2013, 17:11
von reallyangry
Hallo,
Bei der von mir gemachten Aussage, dass die Kausalität zwischen "Ereignis" und Verletzung gutachterlich bestätigt ist, handelt es sich nicht um "das" Urteil des SGs gegen die BG. Das ist die Aussage meines Rechtsanwaltes als weitere Klagebegründung gegen die BG.
Zur Erinnerung, nach Ansicht des SG Richters nach Erörterung der Sach-und Rechtslage, sollte der Fall per Bescheid (=meine Klage soll abgewiesen werden) schnellstens vom Tisch gefegt werden. Nun läuft sie vielleicht jahrelang weiter.
Parallel hierzu, also unabhängig von der Klage gegen die BG läuft die Klage gegen die rechtswidrige Einstellung des Krankengeldbezuges".
Ergo: Der RA weiß schon, was er tut.
Und was Richter betrifft: Die wollen diese Fälle möglichst schnell vom Schreibtisch haben, bei den Aktenbergen von "Einzelfällen" bezüglich der Sozialgesetzgebung - alle Bereiche des SGBs, damit hier nicht wieder Missverständnisse entstehen.

Ach ja, der neueste Bericht zum extremen Anstieg der psychischen Erkrankungen in diesem Land (DAK) Bericht ist sehr aufschlussreich. Vielleicht sollten einige Diagnosen überdacht werden.
LG

Schnauze voll

Verfasst: 02.03.2013, 07:06
von reallyangry
Hallo, kurzer Rückblick:
Per Abhilfe ist mir im Januar eine REHA bewilligt worden. (Träger DRV)
Hinweis: Die entsprechende REHAklinik meldet sich bei mir.
Heute habe ich mich bei der Klinik gemeldet, weil mir fast 7 Wochen Wartezeit doch etwas lang vorkamen.
Zusammenfassung:
"Nein, sie sind nicht in unserer "neue Patienten Datei", nirgendswo sind sie im System zu finden. Weder Soz.Vers. #, noch Name, sonst noch was. Rufen sie mal die DRV an."
DRV: "Doch, der "Bescheid" (=Kostengenehmigung) ist an die Klinik gegangen. Rufen sie mal die Klinik an."
Klinik: "MMMH???!!! Wir suchen mal und rufen sie zurück."

Warte, warte nur ein Weilchen, dann kommt Haman mit dem Hackebeilchen auch zu dir. :roll:

Klinik: "Wir haben sie gefunden. Im Archiv. Der Herr Professor sowieso hat ihre Aufnahme abgelehnt."
Nun will man der Sache etwas ausführlicher auf den Grund gehen, zu Beginn der neuen Arbeitswoche.
Zur Erinnerung: Die DRV hatte bei meiner Hausärztin angerufen und so stolz mitgeteilt, dass man sich ja soooo bemüht hätte, mir eine entsprechende REHAklinik zu vermitteln.
Ich bin mal gespannt, was meine HÄ zu dieser Entwicklung sagen wird.
Ich für meinen Teil: Schnauze voll, Flasche leer.
Schönes Wochenende und vielleicht mal ein paar Sonnenstrahlen für alle!
LG
ReallyAngry

Verfasst: 02.03.2013, 07:20
von CiceroOWL
hm irgendwie geht da aber alles schief-

Verfasst: 05.03.2013, 12:33
von reallyangry
Update:
Die DRV behauptet, sie hätte die Kostenübernahme an die REHAklinik übersandt. Die REHAklinik behauptet, diese nicht erhalten zu haben.
Vielleicht sollte die DRV zukünftig per Übergabe Einschreiben verschicken, wie von den Versicherten verlangt wird, damit es einen Nachweis gibt.!?

Frei nach dem Motto aus dem Parallelthread: Die Freundin ist schuld daran, wenn sie nicht nachweisen kann, dass sie ein Schreiben an die DRV fristgemäß abgeschickt hat und der Empfänger ihn vermasselt hat.
Vielleicht sollten wir wieder Brieftauben einsetzen...

Verfasst: 05.03.2013, 14:51
von reallyangry
Man hat mich jetzt wieder aus dem "Archiv" hervorgeholt und ich werde jetzt erneut einem Klinikarzt vorgelegt. Dieser beurteilt dann erneut, ob man mich haben will.
Ich für meinen Teil will jetzt eigentlich nicht mehr in diese Klinik, da man mich ja bereits abgelehnt hat. Irgendwie fehlt mir da dann doch eine konstruktive Vertrauensbasis.

Und die Moral von der Geschicht: Hätte ich nicht gehandelt, so wäre nichts passiert und ich würde bis zum St. Nimmerleinstag warten dürfen.
Na ja, vielleicht hätte sich ja das Arbeitsamt demnächst gemeldet mit der Anfrage, wann ich denn nun endlich vom ALG in Übergangsgeld "verschoben" werde.
Ja, das nenne ich "Mitwirkungspflicht".

Verfasst: 06.03.2013, 12:21
von reallyangry
Es geht im Gesundheitswesen ja auch um "Gesundheit am Arbeitsplatz", und auch um "Gutachter(un)wesen, daher folgendes aus dem Verdi.newsletter von heute:
Jetzt klagen die Steuerfahnder an

Die hessische Steuerfahnder-Affäre droht für die Landesregierung zum neuerlichen Desaster zu werden. Die vier durch falsche psychiatrisches Gutachten in den unfreiwilligen Zwangsruhestand katapultierten Ex-Steuerfahnder Rudolf Schmenger, Marco Wehner, Heiko und Tina Feser haben das Land Hessen und den damaligen Gutachter auf Schadensersatz in Millionenhöhe verklagt. Das Landgericht Frankfurt gab im Vorfeld des Verfahrens beim Chefarzt der forensischen Psychiatrie des Universitätsklinikums München, Norbert Nedopil, ein eigenes Gutachten in Auftrag. Dessen Ergebnis eröffnet den vier Klägern gute Chancen – nach über zehn Jahren vergeblichem Kampf um die Wiederherstellung ihrer Reputation – doch noch zu obsiegen.
Was im Frankfurter Finanzamt V geschah

Das Leidensweg der vier Kollegen begann 2001 im Frankfurter Finanzamt V. Zuvor hatten sie mit spektakulären Fahndungserfolgen hinterzogenes Steuergeld für den Staat zurückgeholt, retteten für den Fiskus Millionenbeträge, ermittelten gegen Großbanken und in der CDU-Schwarzgeldaffäre gegen deren Schatzmeister, Walther Leisler Kiep. Bis das Aus kam. Ihre Abteilung wurde, just nach dem Antritt der CDU-Regierung 1999, durch eine neue Dienstanordnung ausgebremst und zerschlagen.

Sie fühlten sich gemobbt und wehrten sich beharrlich auf dem internen Dienstweg. Alle vier mussten sich daraufhin einem von ihrem Arbeitgeber beauftragten psychiatrischen Gutachter ausliefern. Der Nervenarzt Thomas H. diagnostizierte bei allen, fast wortgleich, eine „paranoid-querulantorische Entwicklung“ nebst dauerhaftem „Realitätsverlust“ ohne „Krankheitseinsicht“ und Heilungschancen. Thomas H. wurde 2009 wegen dieses massiv fehlerhaften Befundes von einem Berufsgericht zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt.

Das aber hatte mitnichten eine Entschuldigung oder gar die Wiedereinstellung der Steuerfahnder zur Folge. Ein turbulenter Landtagsuntersuchungsausschuss kam mit CDU-FDP-Mehrheit zu dem Schluss, dass es im Finanzamt V kein „systematisches Mobbing oder gar installiertes Mobbingsystem“ gegeben habe. Das Gutachten des Arztes Thomas H. weise lediglich „formelle Fehler“ auf. Das Land erklärte lapidar, die Zwangsrentner könnten wieder arbeiten, wenn sie selbst einen entsprechenden Antrag auf Reaktivierung stellten und sich noch einmal begutachten ließen. Dieses Ergebnis empfanden sie Betroffenen eher als „Hohn“ denn als Wiederherstellung ihrer Ehre.
Weder paranoid noch persönlichkeitsgestört

Die unabhängige Begutachtung hat nun das Frankfurter Landgericht übernommen. Der renommierte Münchner Professor Nedopil kommt, berichtete die Zeitschrift „Capital“ im Januar vorab, zu dem Schluss, dass die Probanden weder jetzt noch früher paranoid oder sonst persönlichkeitsgestört seien, noch an Realitätsverlust gelitten hätten. Sie seien, kurzum, völlig normal. Rudolf Schmenger arbeitet seit etlichen Jahren als Steuerberater und Dozent, Marco Wehner als Fahrlehrer. Der Prozess vor dem Landgericht soll im März beginnen.

Text: Heide Platen
Ich wünsche den Beteiligten, dass sie vollkommen rehabilitiert und für ihren Schaden entschädigt werden.

Heute vor 2 Jahren

Verfasst: 11.03.2013, 11:25
von reallyangry
Fukushima

Fernsehtipp

Verfasst: 11.03.2013, 18:24
von reallyangry
ARTE
Dienstag, 12. März 2013 - 20:15 Uhr
Themenabend: Aluminium - Zeitbombe im Körper?

Verfasst: 13.03.2013, 13:18
von reallyangry
Hallo,
Baustelle 4 (DRV): Neuer Bescheid der den Becheid vom 17.01.2013 aufhebt.

Baustelle 2: Krankengeld
Akteneinsicht Krankenkassenakt

Die Beratungsvorlage für den Widerspruchsausschuß ist höchst interessant.
Sie endet mit folgender Anmerkung:
Aufgrund der ärztlichen Stellungnahme vom 29.05.2012 hätte die Blockfrist neu festgesetzt werden müssen mit der Folge, dass die Arbeitsunfähigkeit vom 30.06.2009 bis zum 16.07.2009 (10 Tage) mit angerechnet werden muss. Die Höchstbezugsdauer wäre somit nicht am 07.07.2012, sondern bereits am 27.06.2012 erreicht gewesen. Diesbezüglich müsste über eine Rückforderung des überbezahlten Betrages in Höhe von 598,90 EUR noch entschieden werden, da die Verjährung noch nicht eingetreten ist.


Aha...

Und übrigens: Kein Wort von der Auseinandersetzung zwischen meiner KK und mir bezüglich der ärztlichen (Nicht)behandlung / Fehldiagnosen usw.
Sehr schön "aufbereitet"...kurz und knackig...
Eher eine manipulierte "Tischvorlage" nach dem Motto: Und die Erde ist doch eine Scheibe. Will sagen, so konnte der Widerspruchsausschuss auch nicht anders entscheiden.

Die Kasse beruft sich auf "erstmalige Diagnose" ohne Berücksichtigung darauf, dass es vorher "Fehldiagnosen" geben kann. Sehr interessant, dieser Gedankenansatz. Das nenne ich wirtschaftlich arbeiten.

LG
ReallyAngry

Verfasst: 13.03.2013, 13:20
von CiceroOWL
rückforderung http://www.finkenbusch.de/?p=1233, schelmisch denkend du hast voll in denPot mit sch.. gegriffen

:D :D :D