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Verfasst: 29.04.2013, 16:17
von hajo
Ja, natürlich, ich habe Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Ich bin doch auf das Geld angewiesen.
Gruß Hajo
Verfasst: 29.04.2013, 17:58
von hedi
hallo Hajo,
schön, daß Du uns trotz Deines Wechsels in das andere Forum, hier den
Stand der Dinge präsentierst.
So ähnlich wie bei Dir sah auch mein Bescheid des SG aus. Ich habe mir
diesen Ausgang fast schon gedacht, wie ich auch anfangs angemerkt habe.
Die aufschiebende Wirkung ist trotz des Schreibens vom BVA nicht relevant, genausowenig hat man eine Chance gegen MDK-Gutachten!
Ich habe das selbst erfahren müssen.
Nun ist es aber wichtig, daß Deine Krankenversicherung sichergestellt ist.
Das musst Du sofort, wie auch Czauderna schreibt, klar machen.
Die Klage vorm SG zieht sich hin. Deshalb unbedingt KV klären!
Viel Glück Hedi
Verfasst: 29.04.2013, 21:33
von Poet
@hajo: Auch von mir "Danke", dass Du uns auf dem Laufenden hälst.
Ich hätte Dir eine andere Entscheidung gewünscht aber vielleicht verstehst Du nach dem Schreiben des SG weshalb Cicero seinerzeit den Tipp mit der EM-Rente gegeben hat und ich den mit der Erzwingung der persönlichen Vorstellung beim MdK. Garantiert nicht, um Dir zu schaden.
Verfasst: 29.04.2013, 21:46
von KKA
Starker Tobak, dieses Urteil. Natürlich ist die Medizin ein sehr komplexes Thema, allerdings stelle ich mir die Frage, welcher 'Schweregrad' einer Krankheit vorliegen muss, dass der MDK einen offensichtlich kranken Menschen AU bestätigt? Kopf unter'm Arm?
Warum (nur weil es so im SGB nachzulesen ist?) überwiegt, (auch) im juristischen Sinne, das (verbindliche) Gutachten des MDK über dem des behandelnden Arztes? Ist mir nicht verständlich.
Wie sagte Max Liebermann..' Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte'. Da ist was dran.
Gruss
KKA
Verfasst: 29.04.2013, 21:53
von Poet
KKA hat geschrieben:welcher 'Schweregrad' einer Krankheit vorliegen muss, dass der MDK einen offensichtlich kranken Menschen AU bestätigt? Kopf unter'm Arm?
Warum (nur weil es so im SGB nachzulesen ist?) überwiegt, (auch) im juristischen Sinne, das (verbindliche) Gutachten des MDK über dem des behandelnden Arztes? Ist mir nicht verständlich.
@KKA: Das versteht - gelinde gesagt - keine Sau. Noch dazu ist hier zweimal nach Aktenlage entschieden worden, das ist weder üblich, noch zielführend. Ich hätte die persönliche Vorstellung erzwungen. Jetzt ist es leider zu spät...
Verfasst: 30.04.2013, 07:06
von CiceroOWL
hajo hat geschrieben:Ja, natürlich, ich habe Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Ich bin doch auf das Geld angewiesen.
Gruß Hajo
Guten Morgen Hajo,
schön von dir zu hören.
bist du jetzt in der Familienversicherung deiner Frau? Es drängt dich ja keiner, nur irgendwie must du ja nun krankenversichert werden.
Lieben Gruss.
Jochen
Verfasst: 30.04.2013, 07:56
von hajo
Danke Cicero,
ich bin noch nicht familienversichert. Ich habe bis heute keine Nachricht oder sonst was, daß ich nicht mehr bei der BKK wäre, außer dem Satz im Widerspruchsbescheid. "Sie waren Mitglied der BKK."
Ich habe gestern die BKK angemailt und geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Widerspruchsbescheid ist am 29. 4. 2013 eingegangen.
Allerdings irritiert und verwundert mich der enthaltene Passus:
„Sie waren Mitglied der Deutschen BKK.“
Zu dieser Aussage bitte ich Sie um Aufklärung, außerdem
um kompetente, schriftliche Beratung.
Sollte ich über meine Frau familienversichert werden müssen
ist das kein Problem, sie ist ja auch langjährig bei der Deutschen
BKK versichert.
Meine Mitgliedschaft erhalte ich also in jedem Falle aufrecht.
Der Eingang meiner Mail wurde bereits per Mail bestätigt.
Sollen wir die Antwort auf diese Mail abwarten?
Gruß Hajo
Verfasst: 30.04.2013, 08:21
von CiceroOWL
Guten Morgen Hajo,
denn warten wir mal ab. Meines Erachtens sollte doch denn bald der Fragebogen zur Familienversicherung eintrudeln.
Gruss.
jochen
Verfasst: 30.04.2013, 12:53
von hedi
hallo Hajo,
ob Du das schriftlich hast oder nicht, die KV endet mit der Krankengeldzahlung.
Mir wurde das schriftlich erst nach 4 Monaten mitgeteilt und zwar
rückwirkend zu dem Tag, an dem das Krankengeld endete.
Just zu dem Zeitpunkt, als das Quartal zu Ende war und die Ärzte
mir die ersten Rechnungen zukommen ließen.
Hätte mich die Bundesagentur für Arbeit nicht rückwirkend versichert,
wäre ich aufgeschmissen gewesen.
Deshalb unbedingt um die KV kümmern!! Ganz wichtig!
Gruß Hedi
Verfasst: 30.04.2013, 21:08
von Poet
@hedi: Das ist so nicht ganz richtig - seine eigene Mitgliedschaft endet, hier besteht aber jederzeit (auch rückwirkend) Anspruch auf kostenlose Familienversicherung bei der Ehegattin und damit auch Versicherungsschutz.
Verfasst: 30.04.2013, 21:14
von hedi
Hallo Poet @Hajo,
ja natürlich ist das möglich, aber mit Übergang in die Familienversicherung endet auch, soweit ich weiß,
sein restlicher KG-Anspruch!
Wäre ich beispielsweise seinerzeit der mehrfachen Aufforderung der KK,
in die Fam.Vers. meines Mannes zu wechseln, nachgekommen, hätte ich meinen KG Anspruch von weiteren 10 Monaten, die mir noch zustanden,
und die ich dann auch bekommen habe, verloren!
Bin auch heute im Rentenbezug noch selbst versichert!
Gruß Hedi
Verfasst: 01.05.2013, 22:25
von hajo
Hallo,
stimmt es daß der KG-Anspruch mit Beginn der Familienversicherung erlischt?
Danke.
Gruß Hajo
Verfasst: 01.05.2013, 23:38
von Czauderna
hajo hat geschrieben:Hallo,
stimmt es daß der KG-Anspruch mit Beginn der Familienversicherung erlischt?
Danke.
Gruß Hajo
Hallo,
es ist so, dass die Familienversicherung beginnt wenn der Krankengeldanspruch nicht mehr besteht, kleiner, aber feiner Unterschied. Das heisst aber nicht, dass sich die Kasse darauf berufen kann bei einem Widerspruchsverfahren. Also, wenn der Widerspruch erfolgreich ist dann wird die Familienversicherung wieder storniert
und der Fall wieder aufgenommen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 02.05.2013, 07:22
von hajo
Hallo,
heißt das daß ich mich sofort familienversichern muß?
Angenommen mein Verfahren würde für mich abschlägig entschieden, was ist dann mit dem Zeitraum 25. 5. 13 (Einstellung Krankengeld) bis heute? Oder könnte ich mich rückwirkend zum 25. 2. familienversichern?
Vielen Dank an Euch.
Gruß Hajo
Verfasst: 02.05.2013, 07:35
von CiceroOWL
Genaus so ist mit dem Ende der Krankengeldzahlung müßtest du dich rückwirkende familienversichern, wobei weiterhin hin die AU eingereicht werden müssen. Solltes du einen Rentenantrag stellen und die 9/10 Regelung erfüllen , bekommst du eine beitragsfreie Mitgliedschaft als Rentenatragssteller.