hier das Genfer Gelöbnis:
Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich:
mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Ich werde meinen Lehrern die schuldige Achtung und Dankbarkeit erweisen.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.
Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten.
Meine Kolleginnen und Kollegen sollen meine Schwestern und Brüder sein.
Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung.
Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und
selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.
Dies alles verspreche ich feierlich und frei auf meine Ehre.
und der Eid der Hippokrathes:
Ich schwöre bei Appollon dem Arzt und Asklepios und Hygieia und Panakeia und allen Göttern und Göttinnen, indem ich sie zu Zeugen rufe, daß ich nach meinem Vermögen und Urteil diesen Eid und diese Vereinbarung erfüllen werde:
Den, der mich diese Kunst gelehrt hat, gleichzuachten meinen Eltern und ihm an dem Lebensunterhalt Gemeinschaft zu geben und ihn Anteil nehmen zu lassen an dem Lebensnotwendigen, wenn er dessen bedarf, und das Geschlecht, das von ihm stammt, meinen männlichen Geschwistern gleichzustellen und sie diese Kunst zu lehren, wenn es ihr Wunsch ist, sie zu erlernen ohne Entgelt und Vereinbarung und an Rat und Vortrag und jeder sonstigen Belehrung teilnehmen zu lassen meine und meines Lehrers Söhne sowie diejenigen Schüler, die durch Vereinbarung gebunden und vereidigt sind nach ärztlichem Brauch, jedoch keinen anderen.
Die Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen der Kranken nach meinem Vermögen und Urteil, mich davon fernhalten, Verordnungen zu treffen zu verderblichem Schaden und Unrecht. Ich werde niemandem, auch auf eine Bitte nicht, ein tödlich wirkendes Gift geben und auch keinen Rat dazu erteilen; gleicherweise werde ich keiner Frau ein fruchtabtreibens Zäpfchen geben: Heilig und fromm werde ich mein Leben bewahren und meine Kunst.
Ich werde niemals Kranke schneiden, die an Blasenstein leiden, sondern dies den Männern überlassen, die dies Gewerbe versehen.
In welches Haus immer ich eintrete, eintreten werde ich zum Nutzen des Kranken, frei von jedem willkürlichen Unrecht und jeder Schädigung und den Werken der Lust an den Leibern von Frauen und Männern, Freien und Sklaven.
Was immer ich sehe und höre, bei der Behandlung oder außerhalb der Behandlung, im Leben der Menschen, so werde ich von dem, was niemals nach draußen ausgeplaudert werden soll, schweigen, indem ich alles Derartige als solches betrachte, das nicht ausgesprochen werden darf.
Wenn ich nun diesen Eid erfülle und nicht breche, so möge mir im Leben und in der Kunst Erfolg beschieden sein, dazu Ruhm unter allen Menschen für alle Zeit; wenn ich ihn übertrete und meineidig werde, dessen Gegenteil.
wen's interessiert, kann sich die beiden mal durchlesen.....und mit der Realität vergleichen. Besonders der hippokrathische Eid ist historisch zu sehen...ich sage nur: Sterbehilfe, Abtreibung, Ökonomisierung der Medizin - könnte man wahrscheinlich nach Belieben fortsetzen. Zu diesem Thema gibt es übrigens ganze Bücher.
zu der Frage, ob Ärzte in Deutschland auf den Hippokrathischen Eid verpflichtet werden:
Stimmt es, dass angehende Ärzte heute noch auf den Eid des Hippokrates verpflichtet werden?
Zum Glück nicht. Denn dann müssten sie ihren Professor wie einen Vater behandeln, ihn im Alter versorgen und die Medizinerkunst kostenlos an dessen männliche Nachkommen weitergeben. Und auf keinen Fall dürfte der Arzt Patienten operieren, die unter Blasensteinen leiden - das müsste er nämlich den "Handwerkschirurgen" überlassen.
Der hippokratische Eid ist ein über 2000 Jahre alter historischer Text (nicht einmal die Autorenschaft des Hippokrates ist belegt). Damals stellte er nicht nur einen ethischen Code dar, sondern auch eine Standesordnung. Sich heute darauf zu berufen wäre purer Anachronismus. "Das suggeriert eine Einheitlichkeit des medizinischen Ethos, die nicht gegeben ist", sagt der Heidelberger Medizinhistoriker Axel Bauer. Mit dem Fortschritt der Medizin haben sich auch die ethischen Probleme verändert - man denke an Abtreibung oder Sterbehilfe -, und da kann Hippokrates wenig helfen.
Jeder Arzt, der in Deutschland approbiert wird, ist aber durch seine Zwangsmitgliedschaft in der Ärztekammer auf die Berufsordnung verpflichtet, in die unter anderem das Genfer Gelöbnis Eingang gefunden hat, eine modernisierte Fassung des alten Schwures, das "in seiner vieldeutigen Beliebigkeit ein würdiger Nachfolger des hippokratischen Eides" ist, wie der Freiburger Medizinhistoriker Karl-Heinz Leven urteilt. Die Unzulänglichkeiten ihrer Ordnungsschrift korrigieren die Ärztekammern mit Ergänzungen zu aktuellen ethischen Streitfragen, etwa mit Empfehlungen zur Sterbebegleitung.
Quelle:
http://www.zeit.de/2000/27/200027.stimmts_hippokra.xml
davon abgesehen: weder das Gelöbnis noch der Eid verpflichtet Ärzte zur Behandlung von Jedermann bzw. Jederfrau - mit einer Behandlungspflicht nach dem Basistarif haben sie auch nicht wirklich viel zu tun. Relevanter ist - wie oben geschrieben - die Berufsordnung der Ärzte. Hier die Musterberufsordnung der Ärztekammer:
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... 1.100.1143 - das Genfer Gelöbnis ist übrigens Teil dieser Berufsordnung.
Sowohl das Genfer Gelöbnis als auch der Hippokrathische Eid sind in jedem Fall ethischer/moralischer Art, nicht jedoch rechtlicher. Die beiden Dinge sollte man nicht vermischen...und ich will mal denjenigen sehen, der einen Termin von einem Arzt verlangt und sich dann auf diese Grundlagen beruft....wäre sicherlich interessant. Aber eher was für die Heute-Show.
Ich empfehle nochmals, sich die Antwort der Bundesregierung zu der Frage, ob es eine Behandlungspflicht von Kassenärzten gibt, durchzulesen. Dieser Antwort ist eigentlich nix hinzuzufügen.
und jetzt bin ich endgültig raus aus dem Thema
@KVProfi: wer austeilt, muss auch einstecken können. Und wer nicht einstecken kann, sollte nicht austeilen. Und nochmals: lesen Sie sich bitte die Dinge, auf die Sie sich berufen, vorher durch und denken Sie darüber nach. Ich denke nicht, dass das schadet....