Bürgerversicherung

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derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 07.04.2014, 15:04

Richtig - im Notfall gibt es eine Behandlungspflicht jedes Arztes im engsten Sinne - alleine abgeleitet aus dem "Eid" (und ich ahne schon die nächste Attacke der Goldwaage) den er mit seiner Approbation (meine ich) ablegt!

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 07.04.2014, 19:04

hier das Genfer Gelöbnis:
Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich:
mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Ich werde meinen Lehrern die schuldige Achtung und Dankbarkeit erweisen.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.
Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten.
Meine Kolleginnen und Kollegen sollen meine Schwestern und Brüder sein.
Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung.
Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und
selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.
Dies alles verspreche ich feierlich und frei auf meine Ehre.
und der Eid der Hippokrathes:
Ich schwöre bei Appollon dem Arzt und Asklepios und Hygieia und Panakeia und allen Göttern und Göttinnen, indem ich sie zu Zeugen rufe, daß ich nach meinem Vermögen und Urteil diesen Eid und diese Vereinbarung erfüllen werde:

Den, der mich diese Kunst gelehrt hat, gleichzuachten meinen Eltern und ihm an dem Lebensunterhalt Gemeinschaft zu geben und ihn Anteil nehmen zu lassen an dem Lebensnotwendigen, wenn er dessen bedarf, und das Geschlecht, das von ihm stammt, meinen männlichen Geschwistern gleichzustellen und sie diese Kunst zu lehren, wenn es ihr Wunsch ist, sie zu erlernen ohne Entgelt und Vereinbarung und an Rat und Vortrag und jeder sonstigen Belehrung teilnehmen zu lassen meine und meines Lehrers Söhne sowie diejenigen Schüler, die durch Vereinbarung gebunden und vereidigt sind nach ärztlichem Brauch, jedoch keinen anderen.

Die Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen der Kranken nach meinem Vermögen und Urteil, mich davon fernhalten, Verordnungen zu treffen zu verderblichem Schaden und Unrecht. Ich werde niemandem, auch auf eine Bitte nicht, ein tödlich wirkendes Gift geben und auch keinen Rat dazu erteilen; gleicherweise werde ich keiner Frau ein fruchtabtreibens Zäpfchen geben: Heilig und fromm werde ich mein Leben bewahren und meine Kunst.

Ich werde niemals Kranke schneiden, die an Blasenstein leiden, sondern dies den Männern überlassen, die dies Gewerbe versehen.
In welches Haus immer ich eintrete, eintreten werde ich zum Nutzen des Kranken, frei von jedem willkürlichen Unrecht und jeder Schädigung und den Werken der Lust an den Leibern von Frauen und Männern, Freien und Sklaven.
Was immer ich sehe und höre, bei der Behandlung oder außerhalb der Behandlung, im Leben der Menschen, so werde ich von dem, was niemals nach draußen ausgeplaudert werden soll, schweigen, indem ich alles Derartige als solches betrachte, das nicht ausgesprochen werden darf.

Wenn ich nun diesen Eid erfülle und nicht breche, so möge mir im Leben und in der Kunst Erfolg beschieden sein, dazu Ruhm unter allen Menschen für alle Zeit; wenn ich ihn übertrete und meineidig werde, dessen Gegenteil.
wen's interessiert, kann sich die beiden mal durchlesen.....und mit der Realität vergleichen. Besonders der hippokrathische Eid ist historisch zu sehen...ich sage nur: Sterbehilfe, Abtreibung, Ökonomisierung der Medizin - könnte man wahrscheinlich nach Belieben fortsetzen. Zu diesem Thema gibt es übrigens ganze Bücher.

zu der Frage, ob Ärzte in Deutschland auf den Hippokrathischen Eid verpflichtet werden:
Stimmt es, dass angehende Ärzte heute noch auf den Eid des Hippokrates verpflichtet werden?

Zum Glück nicht. Denn dann müssten sie ihren Professor wie einen Vater behandeln, ihn im Alter versorgen und die Medizinerkunst kostenlos an dessen männliche Nachkommen weitergeben. Und auf keinen Fall dürfte der Arzt Patienten operieren, die unter Blasensteinen leiden - das müsste er nämlich den "Handwerkschirurgen" überlassen.

Der hippokratische Eid ist ein über 2000 Jahre alter historischer Text (nicht einmal die Autorenschaft des Hippokrates ist belegt). Damals stellte er nicht nur einen ethischen Code dar, sondern auch eine Standesordnung. Sich heute darauf zu berufen wäre purer Anachronismus. "Das suggeriert eine Einheitlichkeit des medizinischen Ethos, die nicht gegeben ist", sagt der Heidelberger Medizinhistoriker Axel Bauer. Mit dem Fortschritt der Medizin haben sich auch die ethischen Probleme verändert - man denke an Abtreibung oder Sterbehilfe -, und da kann Hippokrates wenig helfen.

Jeder Arzt, der in Deutschland approbiert wird, ist aber durch seine Zwangsmitgliedschaft in der Ärztekammer auf die Berufsordnung verpflichtet, in die unter anderem das Genfer Gelöbnis Eingang gefunden hat, eine modernisierte Fassung des alten Schwures, das "in seiner vieldeutigen Beliebigkeit ein würdiger Nachfolger des hippokratischen Eides" ist, wie der Freiburger Medizinhistoriker Karl-Heinz Leven urteilt. Die Unzulänglichkeiten ihrer Ordnungsschrift korrigieren die Ärztekammern mit Ergänzungen zu aktuellen ethischen Streitfragen, etwa mit Empfehlungen zur Sterbebegleitung.
Quelle: http://www.zeit.de/2000/27/200027.stimmts_hippokra.xml

davon abgesehen: weder das Gelöbnis noch der Eid verpflichtet Ärzte zur Behandlung von Jedermann bzw. Jederfrau - mit einer Behandlungspflicht nach dem Basistarif haben sie auch nicht wirklich viel zu tun. Relevanter ist - wie oben geschrieben - die Berufsordnung der Ärzte. Hier die Musterberufsordnung der Ärztekammer: http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... 1.100.1143 - das Genfer Gelöbnis ist übrigens Teil dieser Berufsordnung.

Sowohl das Genfer Gelöbnis als auch der Hippokrathische Eid sind in jedem Fall ethischer/moralischer Art, nicht jedoch rechtlicher. Die beiden Dinge sollte man nicht vermischen...und ich will mal denjenigen sehen, der einen Termin von einem Arzt verlangt und sich dann auf diese Grundlagen beruft....wäre sicherlich interessant. Aber eher was für die Heute-Show.

Ich empfehle nochmals, sich die Antwort der Bundesregierung zu der Frage, ob es eine Behandlungspflicht von Kassenärzten gibt, durchzulesen. Dieser Antwort ist eigentlich nix hinzuzufügen.

und jetzt bin ich endgültig raus aus dem Thema

@KVProfi: wer austeilt, muss auch einstecken können. Und wer nicht einstecken kann, sollte nicht austeilen. Und nochmals: lesen Sie sich bitte die Dinge, auf die Sie sich berufen, vorher durch und denken Sie darüber nach. Ich denke nicht, dass das schadet....

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 07.04.2014, 19:29

Ach ja, und wer hat Genfer Gelöbnis oder hippokratischen Eid gesagt? Ich nicht!

http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... 1.100.1143

MBO-Ä
Gelöbnis
Für jede Ärztin und jeden Arzt gilt folgendes Gelöbnis:
“Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich,
mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.
Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patien-
tinnen und Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der
Patientin oder des Patienten hinaus wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überliefe-
rung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung
meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen weder auf-
grund einer etwaigen Behinderung noch nach Religion, Nationalität,
Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung.
Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht
entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst
nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.
Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern sowie Kolleginnen und
Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich
auf meine Ehre.”

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 07.04.2014, 19:34

DerKVProfi hat geschrieben:Ach ja, und wer hat Genfer Gelöbnis oder hippokratischen Eid gesagt? Ich nicht!
2 Beiträge weiter oben....
derKVProfi hat geschrieben:Richtig - im Notfall gibt es eine Behandlungspflicht jedes Arztes im engsten Sinne - alleine abgeleitet aus dem "Eid" (und ich ahne schon die nächste Attacke der Goldwaage) den er mit seiner Approbation (meine ich) ablegt!
welcher Eid ist hier wohl gemeint?

:D :D :D :D :D :D :D :D

und das Zitat ist übrigens das von mir zitierte Genfer Gelöbnis....und jetzt vielleicht endgültig zurück zum Thema Bürgerversicherung

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 07.04.2014, 19:53

Als Gelöbnis bezeichnet man eine formelle und strenge Art des Versprechens. Es ist eine dem Eid gleichstehende Beteuerung, die Pflichten eines Beamten, Richters oder Rechtsanwalts getreulich zu erfüllen
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gel%C3%B6bnis
Gelöbnis
Für jede Ärztin und jeden Arzt gilt folgendes Gelöbnis:
“Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich,
mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.
Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patien-
tinnen und Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der
Patientin oder des Patienten hinaus wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überliefe-
rung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung
meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen weder auf-
grund einer etwaigen Behinderung noch nach Religion, Nationalität,
Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung.
Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht
entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst
nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.
Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern sowie Kolleginnen und
Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich
auf meine Ehre.”
Ich sprach vom Gelöbnis, eine dem Eid gleichstehende Beteuerung, der MBO-Ä in der Fassung der Beschlüsse des 114. Deutschen Ärztetages 2011 in Kiel!

Goldwaage bitte neu justieren :-(

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.04.2014, 19:58

Hallo,
Ich denke das reicht jetzt, was sollen denn die Leute denken ?
Gruss
Czauderna

Poet
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Beitrag von Poet » 07.04.2014, 20:30

...nur noch eine fachliche Korrektur: Die Genfer Deklaration ist eine Weiterentwicklung des Hippokratischen Eides welche stetig angepasst wurde an die Moderne.

Diese ist eine verpflichtende ethische Klammer über den gesamten Berufsstand, was dennoch einzelne Ärzte nicht davon abhalten wird diese zu interpretieren oder nicht einzuhalten. Aber das habe ich ja schon geschrieben, auch dass es sich deshalb nur um ein zusätzliches Argument für eine Behandlungspflicht handelt.

Und wir können uns trösten: Wir werden weder DAS Gesetz finden wo steht dass Ärzte dies immer tun müssen aber auch nicht das Gesetz dass sie es nicht tun müssen.

Ich bin raus an dieser Stelle.

Kassler
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Beitrag von Kassler » 08.04.2014, 10:13

Um mal wieder etwas zurück zum Thema zu kommen. Da es hier gerade auch um die "Eigenverantwortung" beim Wechsel in die PKV ging: natürlich ist es jedem selbst überlassen, und ein eigener Entschluss. Aber die Unumkehrbarkeit dieses Entschlusses ist schon hart. Wie kann ich denn meine Entwicklung für die nächsten paar Jahrzehnte voraus planen? Da wäre ein Abfederungsmechanismus im Hintergrund doch durchaus sinnvoll.

Christo
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Beitrag von Christo » 08.04.2014, 11:31

Thomas3 hat geschrieben:......
Wer sagt denn, dass es stets eine freie Entscheidung war, in die PKV zu wechseln, wie man immer wieder liest? Umgekehrt: Wieso wird es einem so leicht gemacht? Wieso sind staatlicherseits keine Kontrollhürden eingebaut? Welche Interessen stecken dahinter?

Wieso wird die Rückkehr fast unmöglich gemacht?
Ist die Altersgrenze 55 willkürlich oder wie kam sie überhaupt zustande?
Warum nicht 52, 58 oder 65?

Im Leben kann man Fehler machen, diese auch bereuen. Es kann zweite Chancen geben. Warum nicht, wenn man in die PKV wechselt und feststellt, dass es ein Fehler war? Schließlich heißt es doch "soziale Marktwirtschaft".
......
Auch wenn dir das nicht weiterhilft es gab einen konkreten Anlass (oder Anlässe) dafür, diese Regelung einzuführen.

Personen haben sich privat krankenversichern lassen, um Geld zu sparen. Diese sind dann, als sie in Rente gegangen sind, durch Gesetzeslücken in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt, um als Rentner wesentlich weniger Beiträge zu zahlen, als sie in der PKV hätten zahlen müssen.

Sie haben sozusagen das Beste aus dem System herausgeholt, was möglich war. Die Politik hat dieser Wechselmöglichkeit - zu recht wie ich finde - durch neue Gesetze einen Riegel vorgeschoben.

Wer in der PKV versichert ist und dadurch (wahrscheinlich) Geld spart, soll das auch als Rentner tun.

Und wer einen Fehler begangen hat, der muss halt die Konsequenz tragen, so bitter wie das manchmal ist.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 08.04.2014, 11:33

Der Begriff "Eigenverantwortung" wird absurd, wenn man einen Abfederungsmechanismus als sinnvoll erachtet.

Ich übersetze mal. Gehts gut, ist alles schick. Wirds teuer sollen andere für mich blechen.

Christo
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Beitrag von Christo » 08.04.2014, 11:37

Kassler hat geschrieben:Um mal wieder etwas zurück zum Thema zu kommen. Da es hier gerade auch um die "Eigenverantwortung" beim Wechsel in die PKV ging: natürlich ist es jedem selbst überlassen, und ein eigener Entschluss. Aber die Unumkehrbarkeit dieses Entschlusses ist schon hart. Wie kann ich denn meine Entwicklung für die nächsten paar Jahrzehnte voraus planen? Da wäre ein Abfederungsmechanismus im Hintergrund doch durchaus sinnvoll.
Naja, wie ist es mit dem Abfederungsmechanismus, wenn man sich für die gesetzlichen Krankenkassen entscheidet?

Eigenverantwortung bedeutet, eine Entscheidung zu treffen und auch die Konsequenzen - positive wie negative - zu tragen.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 08.04.2014, 12:14

Die Entscheridung ist nicht unumkehrbar. Es gibt Personen, die sich u.a. darauf spezialisiert haben die Wege zurück individuell aufzuzeigen.

Meine Kunden sind immer wieder überrascht, wie einfach es in Wirklichkeit sein kann. Es ist aber immer abhängig vom einzelnen Fall!

Thomas3
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Beitrag von Thomas3 » 10.04.2014, 23:56

Stimmt es, wie man manchmal hört, dass Privatversicherte Kassenpatienten indirekt unterstützen, weil manche Ärzte nur durch Privatpatienten wirtschaftlich solide sind und sich dadurch z.B. teure Untersuchungsapparate leisten können, die auch GKVlern zugute kommen? Insofern würden sich Privatversicherte am Solidarsystem beteiligen.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 11.04.2014, 00:11

Glaubst du wirklich den Unsinn?

Ich sage es umgekehrt. Die Einnahmen aus der GKV ermöglichen die Untersuchungen bei den pkv Patienten.

Jetzt beweis mir das Gegenteil

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 11.04.2014, 04:07

Thomas3 hat geschrieben:Stimmt es, wie man manchmal hört, dass Privatversicherte Kassenpatienten indirekt unterstützen, weil manche Ärzte nur durch Privatpatienten wirtschaftlich solide sind und sich dadurch z.B. teure Untersuchungsapparate leisten können, die auch GKVlern zugute kommen? Insofern würden sich Privatversicherte am Solidarsystem beteiligen.
Die Zahlen, die kolportiert werden, sind auf jeden Fall falsch.

Richtig ist, dass ein Arzt mit Privatpatienten Geld verdienen kann, wenn er genug davon in der Praxis hat (überproportional) und wenn er die "ordentlich" durch den Parcours (Geräte und Labor) laufen lässt. Das ist aber eben auch oftmals unnötig. Man spricht auch von Überdiagnostik und Übertherapie! Für Ärzte ist das aber nett.

Richtig ist aber auch, dass die Basis, also die Infrastruktur an sich, ohne die Kassenpatienten auch nicht möglich wäre.

Und am Richtigsten ist, dass wenn ich Morgen die PKV-Versicherten in die GKV schiebe, die Ärzte weniger Umsatz machen! Auch der Gewinn wird niedriger ausfallen. Das ist aber ersteinmal nur im Durchschnitt.

Die größten Verlierer werden die Ärzte sein, die überwiegend nur Labor- und Gerätemedizin machen! Die Arztgruppen verlieren unterschiedlich. Die Haus-, Frauen- und Kinderärzte am wenigsten.

Das Durchschnittseinkommen wird sich von derzeit ca. 150.000 Euro auf ca. 135.000 Euro p.a. reduzieren. Mein Mitleid hält sich in Grenzen!

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