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Verfasst: 28.01.2013, 19:23
von reallyangry
So, da sich bezüglich meiner drei Klagen beim SG rein gar nichts tut, ein Update zur bewilligten REHA.
Der Aufforderung, ambulante physio-orthopädisch-psycho Therapien in Anspruch zu nehmen, haben meine Hausärztin (HÄ) und ich widersprochen. Kernaussage: Es handelt sich nicht um psychische Krankheiten und o. erwähnte Therapien hätten meinen Zustand verschlechtert bzw. waren nicht indiziert.
Zeitnah nach Widerspruch erhielt ich einen Anruf meiner HÄ, die mir mitteilte, dass sie einen Anruf der zuständigen Ärztin von der DRV erhalten habe, die ihr sagte, dass die DRV keine Klinik habe, die die von ihr geforderten REHA-Maßnahmen anbietet.
(Warum sollte die DRV das auch, die sieht diese Krankheiten nach wie vor als eingebildete Befindlichkeitsstörungen an)
Diese DRV Ärztin teilte meiner HÄ außerdem mit, sie hätte sich intensiv bemüht, trotzdem eine geeignete Klinik für mich zu finden. Sie forderte meine HÄ auf, mich zu fragen, ob ich bereit wäre, in eine psychosomatische Klinik zu gehen, die von einem "Umweltmediziner" geleitet wird. Diesem habe ich nach längeren Zögern zugestimmt, schließlich möchte ich doch auch, dass bei mir der Grundsatz "REHA vor Rente" gilt.
Nun werde ich also demnächst eine REHA antreten, deren Ziel es sein soll, mir beizubringen, mit meinen Krankheiten umzugehen. Na...da bin ich ja mal gespannt.
Heute sagte mir meine Hausärztin noch folgendes:
Hoffentlich brichst du die REHA nicht schon nach einer Woche ab. Die DRV Ärztin hätte sich gegen ihren Chef durchgesetzt und der würde ihr "auf's Dach" steigen, wenn ich das täte. Ich solle da hin und offen über meine Krankheiten sprechen.
Bisher habe ich immer offen über meine Krankheiten geredet und daraus wurde mir dann hinter meinem Rücken "ein Strick" gedreht. Bisher hat mir noch kein Arzt auf den Kopf zugesagt: Ich bin der Meinung, ihre Krankheiten gibt es nicht - aus den und den Gründen... (Offenheit, ehrliche Meinung). Was sagen sie dazu? Eine sachliche Auseinandersetzung könnte dann folgen. Vielleicht erlebe ich das ja in der REHA. Wenn nicht, bin ich vermutlich nach einer Woche wieder zu Hause.
LG

Verfasst: 31.01.2013, 08:55
von reallyangry
Hallo,

das war´s für mich hier in diesem Forum, ich verabschiede mich und bitte Karsten, den KKForumsadmin, meinen Zugang zu löschen, damit ich nicht wieder in Versuchung komme, den Krankenkassen-Drückern hier die Stirn bieten zu wollen.

Gruß!
Machts Sinn
(P.S.: manchmal erreichbar unter: machts.sinn@web.de - mit Zensur einverstanden)
Hey, MachtsSinn
zuerst:
Ich respektiere deine Entscheidung. Ich verstehe deine Entscheidung.
Ich finde aber, dass diese hier in diesem Forum eine LÜCKE entstehen lassen würde, deren Folgen weitreichender als "Die Lücke bei AU Bescheinigung" wäre.
Das wäre schade und traurig!
Ich hoffe, du Mach(st)Weiter. Nur dann würde es "MachtsSinn" machen.
An dieser Stelle "gaaanz herzlichen Dank" für deine wertvollen Tipps und Beiträge, insbesondere für die in "meinem Fall", aber auch für all die anderen.
Liebe Grüße
ReallyAngry

Verfasst: 31.01.2013, 09:27
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
auch wenn du es nicht glauben wirst, aber ich bedauere es sehr dass du dich abmelden willst - ich war auch schon einmal so weit, kannst du dich erinnern, und damals warst du auch daran beteiligt und du weisst auch, warum ich dann selbst weitergermacht habe - überlege es dir - ich würde es begrüssen. Ich kann mir auch nicht vorstellen dass Du "nur" wegen dieses einen Beitrages in einem anderen Strang, den ich in einem bestimmten Teil nicht gelten lassen konnte, deshalb deine gesamte Usertätigkeit einstellen willst - das passt überhaupt nicht zu dir.
Mein Appell an dich - weitermachen, bitte !!!
Gruss
Czauderna

Verfasst: 11.02.2013, 12:14
von reallyangry
Hallo,
mal zurück zum eigentlichen Thema.
Akteneinsicht (allerdings Versorgungsamt):
Der Arztbericht über die "Lymphknotenentnahme" fehlt, obwohl von mir beigefügt.
Im übrigen bin ich nun auf Grund von nicht anerkannten Krankheiten ausgesteuert. (MCS, CFS / ME), denn der GdB bezieht sich nur auf eine Fibromyalgie (ein bisschen ??? anerkannt, je nach Arzt).
Diese wurde mir allerdings von einer Rheumatologin aberkannt.
Die Krankheit (MCS) die ich ja seit Frühjahr 2009 habe ist nun zum "mitgeteilten Verdacht auf..." geworden.
Ja watt denn nu?????
Kann man wegen einem Verdacht auf eine nicht anerkannte Krankheit überhaupt ausgesteuert werden????
Euer Fachwissen ist gefragt.
LG
RealyAngry

Verfasst: 11.02.2013, 12:22
von Czauderna
Hallo,
dieser Fall ist recht kompliziert, wie wir alle wissen und gelesen haben. Deshalb bleibe ich mal beim Grundsätzlichen.
"Aus gesteuert" werden kann man nur wenn wegen der "Grunderkrankung", wegen der das Leistungsende eintritt auch wirklich Arbeitsunfähigkeit vorgelegen und ärztlich attestiert wurde. Das heißt, dass jemand, der wegen einer Erkrankung zwar in ärztlicher Behandlung war, und das regelmäßig, aber deswegen nicht AU. war sondern gearbeitet hat und/oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand, dass diese Zeiten der reinen Behandlung (ohne Arbeitsunfähigkeit) keine Berücksichtigung bei der Berechnung des Leistungsendes finden dürfen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 11.02.2013, 19:06
von reallyangry
Hallo Czauderna,
danke für deine Antwort.
Ja, wenn es letztendlich um "Grunderkrankung" geht, dann müsste meine Klage gegen die KK ja erfolgsversprechend sein.
Im übrigen hab' ich jetzt die Akte "Versorgungsamt" sinnvoll organisiert und festgestellt:
Die Akte ist bereinigt (geschönt) oder wie auch immer man das nennt. Es fehlen die Unterlagen, die eine jahrelange Grunderkrankung feststellen. Vermutlich weil das nicht zur Psychothese passt.
Der AG - Vertrauensarzt zieht es ebenfalls vor, das für mich positive Gutachten zu ignorieren. Außerdem konnte er einen Teil der Befunde, die ich dabei hatte, nicht benutzen. Grund: Sie waren in digitaler Form und da die BW Angst vor "Viren" hat, durfte er die nicht einlesen.
Schön zu erkennen ist auch, dass die UK nie eigene ernsthafte Ermittlungen gemacht hat. Sie schickt das für mich positive Gutachten -- das, welches ich "um Himmels willen" hier vollständig eingestellt habe zur Anfrage:
Festellung einer Berufkrankheit.
Und so schreiben sie alle falsch von einander ab und aus "Verfahren Arbeitsunfall ja oder nein" wird dann auch schon mal ein "Verfahren Berufskrankheit."
LG

Verfasst: 11.02.2013, 19:22
von CiceroOWL
Arbeitsunfall, ein plötzich auftretendes und unabwendbares Ereignis was direket mit der beruflichen Tätigkeit im zusammenhang steht

http://www.dguv.de/inhalt/versicherung/ ... /index.jsp

Berufskrankheit

Berufskrankheiten sind Erkrankungen die sich langfristig aufgrund der besonderen Umstände durch die beruflichen Tätigkeit ergeben und im direkten zusammnhang mit dieser stehen.

http://www.dguv.de/inhalt/versicherung/bk/index.jsp

Das sind 2 Paar Schuhe

Verfasst: 12.02.2013, 06:31
von reallyangry
Hallo Czauderna,
eben drum.
Die erste Klage (BG) geht darum: War das Ereignis am 03.09.2009 ein Arbeitsunfall? Ja / Nein?
Und wenn ich dann in den verschiedenen Gutachtersituationen gesagt habe, dass z.Zt. gerichtlich geklärt wird, ob ein Arbeitsunfall vorliegt, dann gibt es wieder das, in diesem Fall "Hineinhöresyndrom": Die hören BG, schließen auf Berfuskrankheit und schreiben das dann auch.
LG
RA

Verfasst: 17.02.2013, 19:11
von CiceroOWL
Pause:

bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Gesetzliche-Unfallversicherung/Fragen-und-Antworten/FAQs/In-welchen-Faellen-bin-ich-unfallversichert/inhalt.html

arbeitssicherheit.de/de/html/lexikon/141/Arbeitspausen

Nur mal so zur Ifno

Verfasst: 17.02.2013, 23:18
von reallyangry
Hi CiceroOwl,
nur mal so danke!
Hab' ich hier doch gar nicht gefragt???

Mal was anderes: Krankengeld gibt es für längstens 78 Wochen. Gibt's eigentlich eine Tabelle (Richtwerte) für durchschnittliche Krankheitsdauer (oder Genesungsdauer), damit ein SB weiß, wann spätestens der MDK einzuschalten ist?
Und woher 78 Wochen?

LG
RA

Verfasst: 17.02.2013, 23:56
von Czauderna
Hallo ,
es gibt da vom Pschyrembl einen dicken Wälzer,
der Erkrankungen beschreibt und u. a. auch die durchschnittliche
AU-Zeit angibt. Dieses Ding unterstuetzt nicht nur die Aertze
ich denke auch, dass es bei den Kassen
Verwendung findet - kann uebrigens jeder kaeuflich
erwerben.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 18.02.2013, 05:32
von reallyangry
Hallo Czauderna,
ja, das Nachschlagewerk ist mir bekannt. Ich habe es als CD Version. (nicht die 2013 Ausgabe)
Übrigens, folgendes Zitat in der Produktbeschreibung bei Amazon:
"In: MediBook 10/2007 "Unter Hypochondern und Fachleuten hat das Buch einen Bekanntheitsgrad von 99 Prozent."
LG
RA

Verfasst: 19.02.2013, 09:03
von CiceroOWL
Der MSD ist da besser der wird auch gern genommen

Verfasst: 23.02.2013, 15:41
von reallyangry
Hallo,
es tut sich was.
Im Falle gegen die Unfallkasse:
Kausalität zwischen dem von mir angeschuldigten Ereignis [die berühmt berüchtigte "Geruchswolke" vom 03.09.2009] und der Verletzungsfolge liegt vor.
Im Falle meiner Klage gegen die KK:
Mein RA übernimmt den von MachtsSinn verfassten Entwurf als Klagebegründung, wenn auch zunächst in verkürzter Form.
Und mit Sicherheit werde ich das hier nicht ausdiskutieren, sondern eher in dem anderen Forum, in das die von MachtsSinn so in "die Irre geleiteten Geschädigten und Einzelfälle" abgewandert sind. Da gibt's ein kuscheliges Sofa.
Und da wird ein Sumpf trocken gelegt, ohne die Frösche vorher zu fragen.
Wenn man nur katholische Bischöfe gefragt hätte, ob Homosexualität und Homoehe oder Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare, oder "die Pille" danach, oder...usw., dann wären wir heute immer noch im Mittelalter.
LG
ReallyAngry

Verfasst: 23.02.2013, 15:52
von CiceroOWL
aha