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Verfasst: 02.02.2012, 14:30
von Machts Sinn
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Verfasst: 02.02.2012, 15:02
von billy
Verstehe ich das richtig:

Bis 30.09.2011 au wegen Burnout. Danach zunächst keine weitere Krankschreibung (also ab 01.10. arbeitsfähig). Dann am 20.12.2011 neuer Arztbesuch und erneute Krankschreibung mittels Erstbescheinigung.

Und dann hat die AOK Krankengeld auf Basis des alten KG-Falles gezahlt....ohne neue Bewilligung, ohne neue Berechnung??

Wie geht so etwas??

Grüße
billy

Verfasst: 02.02.2012, 15:10
von Alius
Hallo "Macht's Sinn",

dann habe ich wohl schlechte Karten - und meine Familie wird von heißer Luft leben müssen. Denn ALG I kann ich nicht beantragen/erhalten, so lange ich nicht angebe, arbeitsfähig zu sein.

Wenn ich das aber nicht bin, gleichwohl aber durch AOK und ARGE hierzu genötigt werde, greift das in mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein. Somit wäre die Adresse meines Vorbringens nicht das Sozialgericht, sondern das Bayerische Verfassungsgericht.

Gleichwohl sollte den Institutionen des öffentlichen Rechts klar sein, dass solche Zustände über kurz oder lang dazu führen, dass eine zunehmende Zahl von Bürgern sich ebenfalls nicht mehr der rechtsstaatlichen Idee verpflichtet fühlt - und Recht wieder mit der Schrotflinte "gemacht" wird.

@ billy:
Tja, frag' mich mal.
Ich habe keine Ahnung, was hinter den Türen der AOK vorgeht.

Aber deine Frage kann meinen Verdacht nur nähren, dass simple Willkür dem Ganzen zugrunde liegt.

8)
Gruß
Alius

Verfasst: 02.02.2012, 15:48
von Machts Sinn
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Verfasst: 02.02.2012, 17:35
von Alius
Hallo zusammen,

das stöbern in anderen Threads dieses Forums hat folgendes - vom User "Bully" eingestelltes - Urteil des LSG Hessen zu Tage gefördert.

Auch wenn sich daraus keine Rechtsverbindlichkeit für die Sozialgerichte in Bayern herleiten lässt, nehmen Richter erfahrungsgemäß (OK - nur WEG- und Mietrecht, hier aber dafür viel Erfahrung aus rund 150 Verfahren) entsprechende Hinweise gerne an. Die wollen ihren Schreibtisch schließlich auch leer bekommen.

Erfreulich ist, dass das LSG Hessen meine Auffassung teilt, das das Vorgehen von KK und MDK - meinem Fall durchaus vergleichbar - an Willkür grenzt. Das wird meinen Vortrag vor dem hiesigen SG - ich gehe davon aus, dass es dazu kommen wird - schwerwiegendes Fundament verleihen und das Erwirken einer einstweiligen Verfügung auf Zahlung deutlich vereinfachen dürfte.

Das alsbaldige gerichtliche Vorgehen dürfte ökonomischer sein, als sich dem Antragsdschungel zu unterwerfen.


LSG Hessen: Krankengeld darf nicht nach bloßer Aktenlage verweigert werden

Sind Krankenkassen der Auffassung, dass Versicherte trotz einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes keinen Anspruch auf Krankengeld haben, so sind sie von Amts wegen zu eigenen medizinischen Ermittlungen verpflichtet. Dazu gehören in der Regel die Befragung der behandelnden Ärzte und eine Untersuchung des Patienten. Das entschied das LSG Hessen in einem Urteil.

Im vorliegenden Fall war einer heute 53-jährigen Frankfurterin, die unter einer Angstkrankheit und depressiven Störungen litt, von ihrer Ärztin Arbeitsunfähigkeit attestiert worden. Die Kasse zahlte zunächst Krankengeld, stellte diese Zahlungen jedoch nach einem halben Jahr ein (die maximale Bezugsdauer für Krankengeld beträgt 78 Wochen), obwohl von mehreren Ärzten die weiterhin bestehende Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde. Die Krankenkasse berief sich bei ihrer Entscheidung auf eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK).

Das LSG Hessen verurteilten die Krankenkasse zur Weiterzahlung des Krankengeldes, weil sie bzw. der MDK ihrer Pflicht zur sorgfältigen Ermittlung des medizinischen Sachverhalts nicht nachgekommen seien. Zwar habe die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt keine bindende Wirkung für die Krankenkasse, ihr komme nur die Bedeutung einer ärztlich-gutachterlichen Stellungnahme zu. Wolle die Kasse jedoch von dieser ärztlichen Stellungnahme abweichen, so müsse der MDK ein medizinisches Gegengutachten vorlegen, das die ärztlichen Befunde bewerte und wissenschaftlich- methodisch untersuche. Gerade bei psychischen Krankheiten sei dabei die Befragung und Untersuchung des Patienten zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit unerlässlich. Der MDK habe aber weder die behandelnden Ärzte noch die Patientin befragt bzw. untersucht und ausschließlich nach (zudem fehlerhaft interpretierter) Aktenlage entschieden. Dieses Vorgehen grenzt nach Ansicht des Gerichts an Willkür.

Urteil des LSG Hessen vom 18.10.2007
Az.: L 8 KR 228/06

Für den Interessierten ist der Volltext des Urteils hier zu finden:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... b&id=73236

Und wenn sich eine vorsätzliche Willkür herleiten läßt, dann kommt das StGB in Betracht - denn die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind in besonderer Weise an Recht und Gesetz gebunden.

Das kann noch lustig werden...

8)
Gruß

Verfasst: 02.02.2012, 17:48
von billy
Ich halte den Rat, den Machts Sinn Ihnen gegeben hat, für die bessere Lösung, Ihren Lebensunterhalt zunächst sicherzustellen. Denn ob die LSG-Rechtsprechung aus Hessen tatsächlich in einem einstweiligen Anordnungsverfahren hilft, bezweifle ich noch. Dort wird nämlich i.d.R. nicht in der Sache entschieden, sondern vor allem abgewogen, ob Ihnen ein Abwarten im Hauptsacheverfahren zuzumuten ist, in dem Sie zunächst zur Sicherstellung des Lebensunterhalts andere Wege gehen. Die hat Machts Sinn Ihnen sehr gut aufgezeigt.

Aber ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Es wäre sehr schön, wenn Sie uns auf dem Laufenden halten. Auch und gerade Ihr Hinweis auf das StGB ist spannend. Sie sind hier in einer langen Reihe von Usern der letzte bisher, der das Thema aufbringt. Allerdings habe ich hier noch von keinem Ausgang derartiger Verfahren lesen können. Ich vermute, es hat keiner versucht. Oder es ist schief gegangen. Vielleicht ändern Sie das ja. Ich bin gespannt.....

Grüße
billy

Verfasst: 02.02.2012, 18:11
von Machts Sinn
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Verfasst: 02.02.2012, 19:53
von Alius
Hallo Machts Sinn,

zunächst ganz heißen Dank für deinen Link.
Der trifft den Nagel auch diagnostisch fast auf den Kopf.

Und ich wollte mich hier schon ein wenig bedrückt einlassen, nachdem ich mir das hier reingezogen habe:

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

Also ist doch noch nicht aller Tage abend.

Und ja - "sowohl als auch" ist das Mittel der Wahl. Ich denke, ich werde in den nächsten Tagen alles vorbereiten. Ich war so frei, der AOK eine Frist bis 07.02.2012 zu setzen, um der Beschwerde abzuhelfen.

Also werde ich bei fruchtlosem Fristablauf am 08.02.2012 diverse Veranlassungen treffen. Bis dahin gibt es eine Menge zu tun und zu lesen...

Gleichwohl bin ich in der Zwischenzeit für jeden weiteren Tip dankbar!

Letztlich geht es wohl darum, dass wir irgendeinen Weg finden, wie sich das elende Willkür-System selbst zu Fall bringt - und diesen dann publizieren. Ein wenig Webspace hätte ich dafür...


8)
Beste Grüße
Alius

Verfasst: 02.02.2012, 22:04
von Machts Sinn
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Verfasst: 03.02.2012, 18:04
von Alius
Hallo Macht's Sinn,

dank deiner umfangreichen Unterstützung liegt nun der fertige EA-Antrag - natürlich zweifach nebst Anlagen - vor mir.
Möchtest du mal Korrektur lesen?

By the way - wo rühren deine detaillierten Sachkenntnisse her?
Alles leidige private Erfahrung, oder bist du beruflich in dem Sektor engagiert?

Nun werde ich mich wohl an die Anträge nach § 43 SGB I machen müssen.
Bin aber nach den Recherchen der letzten Tage völlig platt...



8)
Gruß
Alius

Verfasst: 03.02.2012, 20:28
von Alius
... und nach weiterer Recherche komme ich zu dem Schluss, dass die Grundursache dieser Problematik eigentlich in der "Weisungsgebundenheit" der öffentlich-rechtlichen Hierachie zu suchen ist.

Offenbar können die Gerichte noch so oft Urteilen - der Urteilstenor wird mittels Weisung von höchster Stelle (Ministerium) einfach aufgehoben. Wenn ich mir das Telefonat mit der Beschwerdeinstanz des StMUG nochmal vergegenwärtige, ist es genau das, was zwischen den Zeilen schwingt.

Die Nummer läuft vermutlich nach gleichem Schema, wie sie z.B. vom Bundesfinanzministerium durchgezogen wird: Das Bundesfinanzgericht trifft eine den Steuerzahler begünstigende Entscheidung - und ein paar Tage später kommt postwendend der entsprechende Nichtanwendungserlass von ganz oben.

Die "niederen Regionen" der Beamten und Angestellten der öffentlichen Hand unterliegen der Weisungsgebundenheit am stärksten, weil sie bei Ungehorsam einfach diszipliniert/abgeschoben/entlassen werden und aus dem Heer der Arbeitslosen problemlos ersetzt werden können.

Sie werden auch diejenigen sein, die uns dann - sollte es überhaupt zu einem Verfahren nach dem StGB kommen - als Prellbock hingehalten werden.

Es liegt in der Natur der Sache, dass ihnen das Hemd näher als die Jacke ist. Wer will es ihnen also verdenken, dass sie Bescheide jenseits von gut und böse erlassen? :?: :?: :?:

Wenn ich mir so die Rechtsprechung ansehe, gewinne ich den Eindruck, dass die Richterschaft durchaus auf Seiten von Recht und Gesetz steht.
Auch die Richter setzen sich seit Jahr und Tag mit dem Problem der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft - freilich erfolglos - auseinander.

Doch auch hier ist ein Trend zu beobachten, dass die Richterschaft Zug um Zug gegen loyale Gefolgsleute ausgetauscht wird. Man sehe sich hierzu einfach nur mal das Gerangel um die Nachfolge an, wenn ein Posten beim BGH zu besetzen ist. Je länger wir Normalbürger uns im Dschungel des Rechts verlieren, desto weiter schreitet die Umbesetzung mit loyalen Gefolgsleuten fort.

Tatsächlich lachen sich die Verantwortlichen bei Blicken in dieses und in Foren zu anderen gesellschaftlichen Problemfällen einen Ast - und zwar einen dicken.

Die Komplexität des deutschen Rechts macht es außerordentlich schwierig, zumindest für die häufigsten Fälle eine verständliche Handlungsanleitung zu erstellen und für die Betroffenen einen einfachen Vordruck zum Download bereitzustellen, der nur noch mit den individuellen Angaben zu versehen ist.

Gelänge es, einen solchen Thread bereitzustellen, könnten die Gerichte binnen kurzer Zeit mit Anträgen aller Art überflutet werden. Vorzugsweise sollte es sich hierbei um Anträge mit dem Charakter einer einstweiligen Anordnung handeln, so dass das von oben angewiesene Unrecht auf kürzestem Weg außer Kraft gesetzt wird.

Tausende, Zehn- oder gar Hunderttausende Verwaltungsverfahren wären damit in ihrem Vollzug gehemmt und müssten sich einem Hauptsacheverfahren stellen. Binnen kürzester Zeit würde der Verwaltungsapparat in sich zusammenbrechen, da sich nur die Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens wegen chronischer Überlastung der Gerichte auf Jahre hinstrecken würde. Und in der Zwischenzeit wäre auf Basis der einstweiligen Anordnung Leistung zu erbringen.

Letztlich kann es uns egal sein, ob Otto Müller von Nebenan "blau" macht und dafür im Jahr z.B. EUR 15.000 bezieht. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, könnten wir für das Geld, das Staat und Banken inzwischen verzockt haben, über 12 Millionen Voll-Ottos für 10 Jahre finanzieren.

Und der Otto steht uns allemal näher, als die, die das von uns erwirtschaftete Geld per Steuer und Abgaben einkassieren, davon ihren Machtapparat finanzieren, trotzdem noch irrwitzige Haushaltsschulden auftürmen - und per Weisungsbefugnis sich und ihre Günstlinge jeder strafrechtlichen Verfolgung entziehen.

Nur mal laut gedacht...

Verfasst: 03.02.2012, 22:45
von Machts Sinn
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Verfasst: 03.02.2012, 23:30
von Alius
Hallo Macht's Sinn,

also bist du Autodidakt.
Geht mir auch so. :D

Du hast eine PN.

Tja, was soll ich sagen?
Als ich fit war, habe ich jeden Tag reihenweise Bäume ausgerissen.
Augenblicklich bin allerdings eher froh, wenn ich einen Baum zum Anlehnen finde.

Nö, den erneuten Besuch bei der AA habe ich mir heute gespart. Zum einen war die letzte Nacht erst lang und dann kurz - habe mir die ABBA 2004 reingezogen und darüber völlig die Containance verloren - und in diesem Zustand habe ich mich lieber vor den PC gesetzt und den Antrag auf EA formuliert, statt mich hinters Lenkrad zu klemmen.

Die ABBA ist ein wirklicher Hammer. Sozusagen Anleitung und Grundlage für die geheimdienstliche Tätigkeit von KK und MDK. Kannte ich vorher garnicht.

Jetzt weiss ich allerdings, warum einer meiner diversen SB mich gelegentlich am Telefon derartig blöde vollgequatscht und versucht hat, mir irgendeine konkrete Zusage abzuringen. Damit hat er allerdings aufgehört, nachdem ich ihm dann mal gründlich vor den Koffer geschi.... habe.

Und ab sofort wird aus mir wohl überhaupt keine konkrete Aussage mehr rauszulocken sein.

Verfasst: 04.02.2012, 00:18
von Machts Sinn
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Verfasst: 04.02.2012, 02:14
von leser
Alius hat geschrieben:Gelänge es, einen solchen Thread bereitzustellen, könnten die Gerichte binnen kurzer Zeit mit Anträgen aller Art überflutet werden. Vorzugsweise sollte es sich hierbei um Anträge mit dem Charakter einer einstweiligen Anordnung handeln, so dass das von oben angewiesene Unrecht auf kürzestem Weg außer Kraft gesetzt wird.

Tausende, Zehn- oder gar Hunderttausende Verwaltungsverfahren wären damit in ihrem Vollzug gehemmt und müssten sich einem Hauptsacheverfahren stellen. Binnen kürzester Zeit würde der Verwaltungsapparat in sich zusammenbrechen, da sich nur die Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens wegen chronischer Überlastung der Gerichte auf Jahre hinstrecken würde. Und in der Zwischenzeit wäre auf Basis der einstweiligen Anordnung Leistung zu erbringen.
Das gibt es schon. Die Gerichte kommen aufgrund der Antragsflut zu HartzIV regelmäßig nicht nach. Das Ganze hat nur einen Haken: die i.d.R. nicht vorhandene "aufschiebende Wirkung". Und das führt dazu, dass die Leute regelmäßig auf ihr Geld warten müssen und nicht wissen, wie es ausgeht... (daher auch der drängelnde Hinweis von Machts Sinn zum Thema AA - Sicherung eigener Ansprüche)