... und nach weiterer Recherche komme ich zu dem Schluss, dass die Grundursache dieser Problematik eigentlich in der "Weisungsgebundenheit" der öffentlich-rechtlichen Hierachie zu suchen ist.
Offenbar können die Gerichte noch so oft Urteilen - der Urteilstenor wird mittels Weisung von höchster Stelle (Ministerium) einfach aufgehoben. Wenn ich mir das Telefonat mit der Beschwerdeinstanz des StMUG nochmal vergegenwärtige, ist es genau das, was zwischen den Zeilen schwingt.
Die Nummer läuft vermutlich nach gleichem Schema, wie sie z.B. vom Bundesfinanzministerium durchgezogen wird: Das Bundesfinanzgericht trifft eine den Steuerzahler begünstigende Entscheidung - und ein paar Tage später kommt postwendend der entsprechende Nichtanwendungserlass von ganz oben.
Die "niederen Regionen" der Beamten und Angestellten der öffentlichen Hand unterliegen der Weisungsgebundenheit am stärksten, weil sie bei Ungehorsam einfach diszipliniert/abgeschoben/entlassen werden und aus dem Heer der Arbeitslosen problemlos ersetzt werden können.
Sie werden auch diejenigen sein, die uns dann - sollte es überhaupt zu einem Verfahren nach dem StGB kommen - als Prellbock hingehalten werden.
Es liegt in der Natur der Sache, dass ihnen das Hemd näher als die Jacke ist. Wer will es ihnen also verdenken, dass sie Bescheide jenseits von gut und böse erlassen?
Wenn ich mir so die Rechtsprechung ansehe, gewinne ich den Eindruck, dass die Richterschaft durchaus auf Seiten von Recht und Gesetz steht.
Auch die Richter setzen sich seit Jahr und Tag mit dem Problem der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft - freilich erfolglos - auseinander.
Doch auch hier ist ein Trend zu beobachten, dass die Richterschaft Zug um Zug gegen loyale Gefolgsleute ausgetauscht wird. Man sehe sich hierzu einfach nur mal das Gerangel um die Nachfolge an, wenn ein Posten beim BGH zu besetzen ist. Je länger wir Normalbürger uns im Dschungel des Rechts verlieren, desto weiter schreitet die Umbesetzung mit loyalen Gefolgsleuten fort.
Tatsächlich lachen sich die Verantwortlichen bei Blicken in dieses und in Foren zu anderen gesellschaftlichen Problemfällen einen Ast - und zwar einen dicken.
Die Komplexität des deutschen Rechts macht es außerordentlich schwierig, zumindest für die häufigsten Fälle eine verständliche Handlungsanleitung zu erstellen und für die Betroffenen einen einfachen Vordruck zum Download bereitzustellen, der nur noch mit den individuellen Angaben zu versehen ist.
Gelänge es, einen solchen Thread bereitzustellen, könnten die Gerichte binnen kurzer Zeit mit Anträgen aller Art überflutet werden. Vorzugsweise sollte es sich hierbei um Anträge mit dem Charakter einer einstweiligen Anordnung handeln, so dass das von oben angewiesene Unrecht auf kürzestem Weg außer Kraft gesetzt wird.
Tausende, Zehn- oder gar Hunderttausende Verwaltungsverfahren wären damit in ihrem Vollzug gehemmt und müssten sich einem Hauptsacheverfahren stellen. Binnen kürzester Zeit würde der Verwaltungsapparat in sich zusammenbrechen, da sich nur die Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens wegen chronischer Überlastung der Gerichte auf Jahre hinstrecken würde. Und in der Zwischenzeit wäre auf Basis der einstweiligen Anordnung Leistung zu erbringen.
Letztlich kann es uns egal sein, ob Otto Müller von Nebenan "blau" macht und dafür im Jahr z.B. EUR 15.000 bezieht. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, könnten wir für das Geld, das Staat und Banken inzwischen verzockt haben, über 12 Millionen Voll-Ottos für 10 Jahre finanzieren.
Und der Otto steht uns allemal näher, als die, die das von uns erwirtschaftete Geld per Steuer und Abgaben einkassieren, davon ihren Machtapparat finanzieren, trotzdem noch irrwitzige Haushaltsschulden auftürmen - und per Weisungsbefugnis sich und ihre Günstlinge jeder strafrechtlichen Verfolgung entziehen.
Nur mal laut gedacht...