Krankengeld-Falle - setzt sich Recht durch?
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Die Frage der Anpassung könnte sich auch für die
Gemeinsame Verlautbarung zur Dauer des Anspruchs
auf Krankengeld nach § 48 SGB V vom 26.09.2012 für
den AOK-Bundesverband GbR, Berlin, die Knappschaft,
Bochum, und den Verband der Ersatzkassen e. V.
(vdek), Berlin, stellen:
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post25096
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Die Frage der Anpassung könnte sich auch für die
Gemeinsame Verlautbarung zur Dauer des Anspruchs
auf Krankengeld nach § 48 SGB V vom 26.09.2012 für
den AOK-Bundesverband GbR, Berlin, die Knappschaft,
Bochum, und den Verband der Ersatzkassen e. V.
(vdek), Berlin, stellen:
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post25096
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Der Pressesprecher des AOK-BV war schon einmal zur Diskussion eingeladen:
http://www.krankenkassenforum.de/aok-bu ... ght=#87377
Noch ein Versuch:
(Beispiels-Doku)
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Der Pressesprecher des AOK-BV war schon einmal zur Diskussion eingeladen:
http://www.krankenkassenforum.de/aok-bu ... ght=#87377
Noch ein Versuch:
(Beispiels-Doku)
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Die Pressesprecher
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Die Pressesprecher des vdek, Frau Gottfried, und des
KBS, Herr Dr. Buschfort, sind gleichermaßen beteiligt.
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Die Pressesprecher des vdek, Frau Gottfried, und des
KBS, Herr Dr. Buschfort, sind gleichermaßen beteiligt.
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Der AOK-Bundesverband, die Knappschaft und der Verband der Ersatzkassen
sind vermutlich am knobeln. Das wäre auch gut so, denn dies darf nicht wahr
sein:
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Der AOK-Bundesverband, die Knappschaft und der Verband der Ersatzkassen
sind vermutlich am knobeln. Das wäre auch gut so, denn dies darf nicht wahr
sein:
http://www.krankenkassenforum.de/blockf ... ght=#87874GKV hat geschrieben:
Die Regelung in den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien (eingefügt: ?)
ist eine Vereinfachungsregelung. Auf die Ermittlung, ob bereits eine
Blockfrist wegen derselben Krankheit läuft, wird grundsätzlich verzichtet.
Die Fachleute wissen, was dieses grundsätzlich im Sozialversicherungs-
Sprech bedeutet. Es wird grundsätzlich so gemacht, es sind allerdings
auch andere Regelungen möglich.
Die Vereinfachungsregelung wird aus ganz einfachen praktischen Gründen
angewandt - den Kassen fehlen die Daten, um ältere Blockfristen zu recher-
chieren. Denn die Leistungsdaten müssen nach spätestens 10 Jahren gelöscht
werden (§ 304 SGB V),
… Wurde die Krankenkasse denn überhaupt darüber informiert, dass es evtl.
eine ältere Blockfrist gibt? Sie selbst hat keinerlei Daten darüber. …
Wer mit der Entscheidung einer Kasse nicht einverstanden ist, hat ein ein-
faches Mittel zur Hand - den Widerspruch. Dieses Mittel rate ich zu nutzen …
… die Vereinfachungsregelung setzt ja nicht außer Kraft, dass die Kette
der Blockfristen mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit
während eines Versicherungsverhältnisses mit Anspruch auf
Krankengeld beginnt.
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Was genau darf nicht wahr sein?Anton Butz hat geschrieben:.
Der AOK-Bundesverband, die Knappschaft und der Verband der Ersatzkassen
sind vermutlich am knobeln. Das wäre auch gut so, denn dies darf nicht wahr
sein:
http://www.krankenkassenforum.de/blockf ... ght=#87874GKV hat geschrieben:
Die Regelung in den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien (eingefügt: ?)
ist eine Vereinfachungsregelung. Auf die Ermittlung, ob bereits eine
Blockfrist wegen derselben Krankheit läuft, wird grundsätzlich verzichtet.
Die Fachleute wissen, was dieses grundsätzlich im Sozialversicherungs-
Sprech bedeutet. Es wird grundsätzlich so gemacht, es sind allerdings
auch andere Regelungen möglich.
Die Vereinfachungsregelung wird aus ganz einfachen praktischen Gründen
angewandt - den Kassen fehlen die Daten, um ältere Blockfristen zu recher-
chieren. Denn die Leistungsdaten müssen nach spätestens 10 Jahren gelöscht
werden (§ 304 SGB V),
… Wurde die Krankenkasse denn überhaupt darüber informiert, dass es evtl.
eine ältere Blockfrist gibt? Sie selbst hat keinerlei Daten darüber. …
Wer mit der Entscheidung einer Kasse nicht einverstanden ist, hat ein ein-
faches Mittel zur Hand - den Widerspruch. Dieses Mittel rate ich zu nutzen …
… die Vereinfachungsregelung setzt ja nicht außer Kraft, dass die Kette
der Blockfristen mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit
während eines Versicherungsverhältnisses mit Anspruch auf
Krankengeld beginnt.
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Die Aufbewahrungsfrist?
Die Vereinfachungsregelung?
Oder dass es die Möglichkeit des Widerspruches gibt?
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Inzwischen stimmen andere mit ein: „Mit 78 Wochen ist lange noch nicht Schluss!“
Tabu schreibt
http://www.krankenkassenforum.de/mit-78 ... ght=#88330
Und für VATERinNot legt sich die DGB Rechtsschutz GmbH ins Zeug:
https://www.elo-forum.org/schwerbehinde ... ost2288802
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Inzwischen stimmen andere mit ein: „Mit 78 Wochen ist lange noch nicht Schluss!“
Tabu schreibt
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post25245die Sache mit der Blockfrist wird mit der KK ausgefochten ... bis zum bitteren Ende
http://www.krankenkassenforum.de/mit-78 ... ght=#88330
Und für VATERinNot legt sich die DGB Rechtsschutz GmbH ins Zeug:
https://www.elo-forum.org/schwerbehinde ... ost2288802
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Grundsätzlich haben Sie mit Ihrer Thread-Überschrift durchaus Recht. In einigen Fällen kann dies durchaus zutreffen.
Ob Sie allerdings auf „Experten“wie Tabu als Expertise zurück greifen sollten, wage ich doch stark zu bezweifeln.
Sie selber haben - wie schon oft gesagt- durchaus fundiertes Wissen. Wenn Sie das Klischee vom Feindbild Krankenkasse ablegen könnten (was nicht geht, weil dazu zu viel persönliche Erfahrung mitschwingt), wären Sie wohl wirklich imstande, etwas zugunsten von gesetzlich Krankenversicherten zu bewegen. Feindbilder sind nie hilfreich. Schade, dass Sie diesen Weg nicht gehen (möchten).
Aber als „Beweis“ Ihrer Thesen User wie Tabu anzugeben, sollte eigentlich unter Ihrem Standard sein. Der Mann hat sein Päckchen zu tragen (und kämpft zu Recht für die Interessen seiner Frau), aber außer abgekupferten Forumsweisheiten hat er so gut wie kein Fachwissen. Da ist viel Polemik, gefährliches Halbwissen und heißer Dampf bei.
Derart fragwürdige Unterstützer brauchen Sie nach meiner Meinung nicht. Dazu sind Sie zu gut. Aber das wissen Sie selber.
Sonniges Wochenende
billy
Ob Sie allerdings auf „Experten“wie Tabu als Expertise zurück greifen sollten, wage ich doch stark zu bezweifeln.
Sie selber haben - wie schon oft gesagt- durchaus fundiertes Wissen. Wenn Sie das Klischee vom Feindbild Krankenkasse ablegen könnten (was nicht geht, weil dazu zu viel persönliche Erfahrung mitschwingt), wären Sie wohl wirklich imstande, etwas zugunsten von gesetzlich Krankenversicherten zu bewegen. Feindbilder sind nie hilfreich. Schade, dass Sie diesen Weg nicht gehen (möchten).
Aber als „Beweis“ Ihrer Thesen User wie Tabu anzugeben, sollte eigentlich unter Ihrem Standard sein. Der Mann hat sein Päckchen zu tragen (und kämpft zu Recht für die Interessen seiner Frau), aber außer abgekupferten Forumsweisheiten hat er so gut wie kein Fachwissen. Da ist viel Polemik, gefährliches Halbwissen und heißer Dampf bei.
Derart fragwürdige Unterstützer brauchen Sie nach meiner Meinung nicht. Dazu sind Sie zu gut. Aber das wissen Sie selber.
Sonniges Wochenende
billy