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Verfasst: 31.07.2013, 22:33
von Czauderna
Hallo,
na ja, ich denke, wenn der Begriff "arme GKV-Opfer" fällt, dann sind da diejenigen mit gemeint, die unversichert waren, nicht die, die auf Versicherungsschutz trotz Möglichkeit verzichtet haben.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 01.08.2013, 11:25
von derKVProfi
Juliane hat geschrieben:derKVProfi hat geschrieben:Sie wollen einen Vergleich zwischen zwei Produkten? BITTE WENDEN SIE SICH AN EINEN VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BITTEN UM BERATUNG!
Das ist jetzt also die Begründung für die Preiserhöhung?
Wie oft muss man Ihnen sagen, dass es verschiedene Tarife sind, die abgebildet wurden?
Herr Müller wieso mischen Sie sich in das Thema eigentlich ein, obwohl SIE nicht gefragt waren? Wie wäre es jetzt endlich mal mit KLAPPE HALTEN und SCHADEN begrenzen?
Weil EWR-Krankenversicherung auch mein Thema ist!
Und Ihre Art ist mit Verlaub impertinent!
derKVProfi hat geschrieben:Und Sie können und dürfen das 8die) Produkt(e) nicht beraten oder vermitteln! Sie dürfen schlichtweg nicht! Und Sie können es aauch nicht! Also ...
Falsch, ich darf sehr wohl Unversicherten bei der Wahl ihrer zukünftigen Krankenkasse "helfen".
Krankenkasse ja! Krankenversicherung beraten und vermitteln ist in Deutschland gesetzlich geregelt! Versicherungsvermittler und -berater!
derKVProfi hat geschrieben:Es ist eben nicht effektiv, weil sonst Menschen wie Sie auf die Sdee kommen Menschen zu beraten, die ein Problem haben! Sie dürfen die Beratung nicht durchführen. Sie können nur zeigen: hier gibt es eine Lösung! Informiere Dich!
Nun das mit der Information ging ja einwandfrei - bis die Beispielprodukte entfernt wurden.
Wird wohl Gründe haben, oder?
derKVProfi hat geschrieben:Vielleicht verwechsle ich Se, aber scheinbar wollen Sie betroffene Endverbraucher über Versicherungsmöglichkeiten beraten. Da scheuen wir ins Gesetz und fragen: Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler oder Versicherungsberater? Wenn nein, dann dürfen Sie das nicht!
So einfach ist das leider nicht, da ich ansonsten nichtmal meiner Verwandschaft bei der Entscheidung zw. GKV und PKV helfen dürfte.
Sie sollten es nicht, weil Ihnen die Kenntnis dafür fehlt - also PKV! Es geht um Vermittlung! Vermittlung ist geregelt! Beratung gehört zur Vermittlung!
Ich weiß was Sie meinen, darum geht es aber hier nicht (aber vom Thema ablenken mit Grundsatzdiskussionen ist ja "Ihr Ding" nicht wahr?).
Wer verlässt die sachliche Ebene?
derKVProfi hat geschrieben:Nein, nicht unter Top-Secret - es ist doch alle gesagt: .... Welche konkreten Informationen benötigen Sie noch?
Die Fragen die ich an Neue KV gestellt hatte (und die von Ihnen missbräuchlich "beantwortet" wurden).
Ich kann die Fragen genausogut beantworten, wie der User Neue KV!
derKVProfi hat geschrieben:Das ist zum Beispiel immer anders! Zu welchem genauen Tarif wollen Sie das Wissen und warum wollen Sie genau diesen Tarif? Warum wollen Sie keinen anderen?
Ich denk es gibt keine "Tarife" bei der EUKV?
Sie reiten doch immer auf den korrekten Bezeichnungen rum.
Dann tauschen Sie Wort Tarif mit dem Wort Produkt!
Es geht bei den "Tarifen" nicht unbedingt darum ob der der richtige für einen ist, sondern ob man sich diesen auch leisten kann!
Das ist angesprochern: bedarfsgerecht Wünsche und Bedürfnisse! Steht alles im Gesetz! Daraus leitet sich die Haftung des Vermittlers/Beraters ab!
Ich gehe jetzt mal von der typischen armen unversicherten "Sau" aus: Miss X (unversichert) hätte sich im Januar den Comfort-Tarif z.B. noch leisten können, im März schon wieder nicht mehr. Also muss sie zwangsweise dann den Economy oder Basic nehmen. Am Ende erfährt sie dann aber am Telefon, dass auch diese Tarife zwischenzeitlich nun wesentlich mehr kosten...
Haben Sie hier wirklich "Sau" gesagt?
Das die Preise entsprechend der Kostenentwicklung steigen, ist bekannt! D<as war so, ist so und wird so sein!
Aber genau dieses Vergleiche ist anscheinend nicht gewünscht, weil man dann eben unbequeme Fragen stellen kann (Grund Preiserhöhung).
1. weiß ich nicht woher Ihre Kenntnis einer Preissteigerung kommt! Dazu habe ich hier doch etwas gesagt! nehmen Sie es hin, aber lassen Sie weiterhin falsche Unterstelllungen!
2. Die Strategie der Neue KV GmbH ist es mit Vermittlern und Beratern zusammen zu arbeiten! Nicht mit Endkunden im klassischen Sinn!
Aber das ist alles mehrfach gesagt!
Mich würde letztendlich nur noch interessieren, ob und wann neue Beispielprodukte auf der Homepage veröffentlicht werden (im Focus macht man es ja z.B. auch), oder ob man die Seite "sterben" lässt.
Das ist tatsächlich eine Frage für den User Neue KV! Im Focus waren aber nur drei Beipiele eines Risikoträgers genannt! Da waren eben auch nicht alle produkte in allen Variationen dargestellt!
Nur soweit: Die Seite stirbt nicht! Das hat auch nichts damit zu tun, ob man konkrete Produkte dort darstellt oder nicht! Jeder, der konkrete Vorschläge wünscht kann sich per Telefon, Mail oder Post melden!
Wenn und ob in welcher Form Beispiele aufgeführt werden ist noch nicht geklärt!
Verfasst: 01.08.2013, 11:25
von roemer70
Juliane hat geschrieben:roemer70 hat geschrieben:Wenn du mit Unversicherten zu tun hast, wo ist das Problem, diese eine konkrete Anfrage an "Neue KV" stellen zu lassen?
Weil sie bei den Neuen KV vielleicht komplett falsch sind?
Vielleicht sind sie es auch nicht. Willst Du das anhand einer Homepage und der Antworten in einem Forum beurteilen? Deshalb sage ich ja: Konkret anfragen!
Juliane hat geschrieben:Nochmal: Es geht hier um generelle Fragen, nicht um irgendwelche individuellen Dinge die dann nur Versicherung und Kunden was angehen.
Von Beispielangeboten halte ich wenig und davon, von den Beispielen auf die Qualität oder das generelle Preisniveau schließen zu wollen, halte ich noch weniger. Und alles andere sollte man doch lieber im Einzelfall erfragen, oder?
Juliane hat geschrieben:roemer70 hat geschrieben:Warum willst Du im Vorfeld alle Eventualitäten abschöpfen, wenn eine einfache Anfrage schneller zu einem konkreten Ergebnis führen würde? Wo ist das Problem? Ich sehe nämlich keins...
Es gibt nur 5 Möglichkeiten für meine "armen Freunde":
1) Insolvenz
2) Mit GKV Rate vereinbaren
3) Unversichert bleiben
4) Auswandern
5) EUKV
Bei Möglichkeit 5 ist es aber eben die Frage, ob es für diejenige Person bezahlbar ist. Wen die Person nach 5 Monaten gekündigt wird mangels Beitragszahlung, dann ist weder der Person noch der Neuen KV geholfen.
Dank der Beispielprodukte konnten diejenigen Personen das dann ganz gut selbst abschätzen...
Welche Aussagekraft haben Beispiele für mich persönlich? Macht die Abschätzung nicht mehr Sinn, wenn ich weiß, was es MICH (und nicht die Beispielperson) kosten würde?
Juliane hat geschrieben:roemer70 hat geschrieben:Wir haben es doch schon gelesen, die hier diskutierten Wege können eine passende Lösung sein, müssen es aber nicht. Traust Du Dir diese Beurteilung für Miss X, Mister Y und alle anderen zu?
Ist es die Aufgabe der EUKV-Vermittler die obigen 5 Punkte abzuwägen?
Es ist deren Aufgabe aufzuzeigen, was Punkt 5 für denjenigen ganz konkret bedeutet. Daher nochmal: Traust Du Dir die Beurteilung zu? Speziell von Fall 5, im Allgemeinen auch die Punkte 1 bis 4?
Und nebenbei: Möglichkeit 3 ist keine Möglichkeit, sondern der schlimmste Fall. Weil er die Klärung auf einen Zeitpunkt verschiebt, in dem Krankheits- & Kostendruck denjenigen zu einer Klärung zwingen.
Ich hoffe nicht, dass Du Deinen "armen Freunden" diesen Rat gibst.
Verfasst: 01.08.2013, 11:45
von derKVProfi
Und vielleicht haben Veränderungen auch mit anderen Veränderungen zu tun! Und wenn man weiß, dass der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen verändert, dann muss man auch Geschäftsmodelle verändern!
Wie allgemein bekannt, gilt ab heute eine veränderte Rechtslage für Menschen ohne Krankenversicherung!
Zumindest bis 31.12.2013 ist damit ein klarer Weg für die meisten Fälle aufgezeigt:
http://www.bmg.bund.de/ministerium/pres ... ulden.html
Auch wenn die DV des Spitzenverbandes noch nicht vorliegt, ist hier doch schon deutlich der Rahmen vorgegeben!
Gesetzestext:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?star ... 5350120222
Guten Tag und Guten Weg! Juliane, Sie können jetzt gerne Ihre Freunde beraten! Ob Sie damit gegen Gesetze verstoßen und ob Sie damit nicht ggf. einen "Bärendienst" erweisen, weil Ihnen ggf. die fachliche Kompetenz fehlt, soll mir egal sein! Gut für Sie ist aber, dass Sie nicht haften!
Verfasst: 01.08.2013, 11:46
von Juliane
derKVProfi hat geschrieben:Ich kann die Fragen genausogut beantworten, wie der User Neue KV!
Nein, können Sie
nicht.
Verfasst: 01.08.2013, 11:51
von derKVProfi
Juliane, irgendwie habe ich das Gefühl, dass es Dir um etwas ganz anderes geht - richtig?
Verfasst: 01.08.2013, 12:04
von Juliane
derKVProfi hat geschrieben:Juliane, irgendwie habe ich das Gefühl, dass es Dir um etwas ganz anderes geht - richtig?
Was wollen Sie mir denn diesmal wieder unterstellen? Das ich bei der BaFin arbeite? Irgendwelche Informationen "abgreifen" will, um diese gegen Sie zu verwenden? Krankenkassenputsch?
Das Problem ist: Sie können/wollen meine Fragen nicht beantworten, die Neue KV kann und tut es hier aber. Da sieht man eben wer Interesse an der EUKV-Verbreitung hat und wer nicht (guess who).
Wir brauchen hier und jetzt auch nicht weiter diskutieren, da die einfachsten Fragen ja nur zu sinnlosen Gegenfragen und
"Wozu wollen sie das wissen?" führen.
Verfasst: 01.08.2013, 12:08
von NEUE KV
Juliane hat geschrieben:@NEUE KV:
Wie oft wird eigentlich der "Selbstbehalt pro Krankheit" fällig, wenn man 1x bzw. 3x im Jahr zum Zahnarzt geht (keine zusammenhängende Behandlung)?
-- jedes Mal, wenn eine neue/andere Erkrankung/Behandlung anfällt, wird bei den EWR-Dienstleistern, die diese Modell des SB haben, der SB fällig/in Abzug gestellt. Beim COMFORT gab es aber schon immer einen jährlichen SB wie bei deutschen VU und beim BASIC und ECONOMY wird es das auch bald geben.
Der Comfort-Tarif wurde im März um ca. 80 Euro erhöht. War das nur "provisionsbedingt" oder gibt es hierfür jetzt auch einen größeren Leistungsumfang?
-- die Frage kann ich nicht nachvollziehen? Wo wurde wann von wem der Beitrag angehoben - können Sie das am Beispiel erklären? Richtig ist, dass zum 1. Juli bei den EWr-Dienstleistern eine BAP stattfand, das ist aber normal.
Wieso gibt es seit Wochen keine Beispielangebote mehr auf der Homepage?
-- zum einen, weil wir erst noch Uni-Sex-Tarife mit einbauen mussten. Zum anderen auf Wunsch von Vertriebspartnern, die alle inzwischen einen Excell-basierten Angebotsrechner haben, mit dem man die Tarife unter verschiedenen SB-Stufen und mit verschiedenen Leistungspaketen vergleichen kann. Wir haben überlegt, den Rechner auch auf die Website zu stellen, das ist aber momentan zurückgestellt, ebenso wie ein echter Online-Rechner
Wie läuft es nach der Antragsstellung ab? Bekommt man verschiedene Angebote für sein Alter? Ich wäre mir z.B. noch nicht schlüssig ob mit oder ohne Dental, Höhe Selbstbeteiligung usw.
-- genau dafür haben wir jetzt einen Angebotsrechner, um Varianten durchspielen zu können. Entweder direkt bei NEUE KV anfragen und berechnen lassen oder bei einem angebundenen Vermittler in D
Was ist in Sachen Vorsorge versichert und was nicht? Gibt es hierfür eine Übersicht? Man will ja nicht wegen jedem Arztbesuch vorher nachfragen.
-- ja, unterscheidet sich aber von Tarif zu Tarif - wie bei deutschen VU auch.
Und kommt die Versicherung eigentlich auf für extern verursachte Schäden auf, wenn z.B. ein Unbekannter mir auf dem Oktoberfest ein paar Zähne ausschlägt?
-- wie auch eine deutsche VErsicherung wird in so einem Fall der EWR-Dienstleister versuchen, den Täter in die Haftung zu nehmen, aber erstmal leisten für den Versicherten.
Zu den seit heute laufenden gesetzlichen Änderungen:
-- in der GKV wird sich nicht soviel ändern, wie der Gesetzgeber glaubt oder hofft. Zum einen ist noch nicht klar, wie Selbstständige, die zuletzt in der GKV waren und seit Jahren nicht versichert sind, wieder in die GKV kommen werden. Denn der Erlass der Rückbeiträge für die Zeit der Nicht-Versicherung gilt lt Gesetz nur für nachrangig Versicherte unter "Nr. 13" . Da muss man abwarten was vom Spitzenverband da noch kommt. Und das ändert ja nichts an der Problematik, dass sich viele Kleinverdiener bei den Selbstständigen die Beiträge in der GKV nicht leisten können.
Bei den Nichtzahlern/Beitragschuldner sieht es nicht so aus, als ob Selbstständige, die immerhin mit 1.4 Milliarden EUR in der Kreide stehen, irgendwas erlassen bekommen, nur die Säumniszuschläge werden auch für freiwillig Versicherte rückwirkend reduziert...immerhin. Das Problem bleibt auch weiterhin, dass die Selbstständigen selbst wenn sie es wollten, keine Chance auf WEchsel in die PKV haben mit existierenden Beitragschulden gemäß aktuellen Annahmerchtlininen der PKV-Unternehmen in Deutschland.
-- in der PKV: zwar werden ab heute all den Nichtversicherten, die sich vor Jahresende in einer PKV (DEutsch oder EWR) versichern, die rückwirkenden Pauschalbeiträge erlassen. Aber bei den deutschen PKVs wird es in der Regel nur die Möglichkeit der Versicherung im Basis-Tarif geben, denkbar unattraktiv für derzeit Nichtversicherte. Es sei denn man spekuliert gleich auf den Übergang in den Notlagentarif, um mit (im Verhältnis für die kaum vorhandene Leistung eigentlich viel zu hohen Beiträgen) wenig Geld nur absolute Großrisiken abzusichern? Und für die Beitragsschuldner in der PKV wird sich auch nicht groß was ändern.
Daher gehe ich davon aus, dass wir am Jahresende immer noch viele NIchtversicherte haben werden und immer noch zu viele Menschen, die in Beitragsschulden ersaufen. Denn das Gesetz greift in praktisch allen Bereich zu kurz (bis auf die Reduzierung des Säumniszuschlag).
Cheerio
Verfasst: 01.08.2013, 12:41
von Juliane
NEUE KV hat geschrieben:-- jedes Mal, wenn eine neue/andere Erkrankung/Behandlung anfällt, wird bei den EWR-Dienstleistern, die diese Modell des SB haben, der SB fällig/in Abzug gestellt.
Es wäre also bei einer Kariesbehandlung von mehreren Zähnen von Vorteil, wenn der Zahnarzt dies innerhalb einer Behandlung erledigt?
Ich hatte als GKV-Versicherte z.B. Zahnärzte, die haben lediglich immer nur einen Zahn behandelt und mich wöchentlich neu bestellt. Entweder um Kosten zu senken oder mehr einzunehmen, wer weiß.
NEUE KV hat geschrieben:-- die Frage kann ich nicht nachvollziehen? Wo wurde wann von wem der Beitrag angehoben - können Sie das am Beispiel erklären?
PDF 09.09.2012 - 35-jähriger - Comfort Tarif - 183€
PDF 01.03.2013 - 35-jähriger - Comfort Tarif - 267€
NEUE KV hat geschrieben:-- zum einen, weil wir erst noch Uni-Sex-Tarife mit einbauen mussten. Zum anderen auf Wunsch von Vertriebspartnern, die alle inzwischen einen Excell-basierten Angebotsrechner haben, mit dem man die Tarife unter verschiedenen SB-Stufen und mit verschiedenen Leistungspaketen vergleichen kann. Wir haben überlegt, den Rechner auch auf die Website zu stellen, das ist aber momentan zurückgestellt, ebenso wie ein echter Online-Rechner
Kann man dann vielleicht vorrübergehend aktuelle Beispielangebote online stellen? Muss kein PDF sein, lediglich auf der Startseite sowas wie
"Basic Tarif für 35-jährige Person ab XXX Euro, Economy Tarif ab XXX Euro, für weitere Details kontaktieren Sie..."
NEUE KV hat geschrieben:-- genau dafür haben wir jetzt einen Angebotsrechner, um Varianten durchspielen zu können. Entweder direkt bei NEUE KV anfragen und berechnen lassen oder bei einem angebundenen Vermittler in D
Das wäre dann mit dem Onlinerechner sicherlich einfacher, als wenn man den Vermittler am Telefon ständig um eine Neuberechnung bittet
Der Nachteil vom Onlinerechner wäre lediglich, dass manche Interessenten dann eine gewisse Zusammenstellung für sich "optimal" finden und der Vermittler diese Leute ev. vom Gegenteil überzeugen muss (aber gut das ist ja sein Job).
Und kommt die Versicherung eigentlich auf für extern verursachte Schäden auf, wenn z.B. ein Unbekannter mir auf dem Oktoberfest ein paar Zähne ausschlägt?
NEUE KV hat geschrieben:-- wie auch eine deutsche VErsicherung wird in so einem Fall der EWR-Dienstleister versuchen, den Täter in die Haftung zu nehmen, aber erstmal leisten für den Versicherten.
Und wenn der Täter unbekannt ist (und auch bleibt)? Werden dann dem Versicherten die Kosten wieder aufgebürdert oder hat der Versicherer in dem Fall einfach "Pech"?
Verfasst: 01.08.2013, 12:45
von NEUE KV
PDF 09.09.2012 - 35-jähriger - Comfort Tarif - 183€
PDF 01.03.2013 - 35-jähriger - Comfort Tarif - 267€
Also, da kann ich mit großer Sicherheit sagen, selbst ohne die PDFs gesehen zu haben, dass die erste Berechnung OHNE SCHWANGERSCHAFT war und die zweite mit, denn das ist in etwa der übliche Unterschied, je nach Alter der Interessenten.
Die britische Aufsichtsbehörde FCA ist der Meinung, dass Krankenversicherungen auch dann noch Unisex sind, wenn die Schwangerschaftskosten bei Männern nicht eingeschlossen sind. Die deutsche Aufsicht sieht das (vermutlich) anders. Daher bieten wir in der Regel seit dem Wechsel auf Unisex-Tarife auch nur noch Tarife mit Schwangerschafts-Deckung an.
Hab mir die aktuellen Tarifzahlen mal kurz angesehen:
Comfort mit SB 180 p.a. OHNE SCHWANGERSCHAFT ca. 182 EUR
Comfort mit SB 180 p.a. MIT SCHWANGERSCHAFT ca. 297 EUR
kommt also hin....
Verfasst: 04.08.2013, 19:31
von derKVProfi
Juliane hat geschrieben:NEUE KV hat geschrieben:-- jedes Mal, wenn eine neue/andere Erkrankung/Behandlung anfällt, wird bei den EWR-Dienstleistern, die diese Modell des SB haben, der SB fällig/in Abzug gestellt.
Es wäre also bei einer Kariesbehandlung von mehreren Zähnen von Vorteil, wenn der Zahnarzt dies innerhalb einer Behandlung erledigt?
Da ist Sie wieder - wirft man Ihr eine Antwort hin, dann sucht Sie darin das negative und schlechte, statt es zu verstehen! Für das verstehen benötigt man eine Ausbildung! Vielleicht Fragen, statt Behauptungen aufstellen?
Zähne kann man übrigens putzen! Und an mehreren Stellen wurde bereits ausdrücklich darauf hingewiesen, dass EWR-Krankenversicherer im Berewich Zahnbehandlung und -ersatz etwas anders im leistungsumfang aufgestellt sind, als deutsche Versicherer. Zähne als Risiko? Das gibt es nur in Deutschland! In anderen Ländern wird noch geputzt!
Die Kosten einer Kariesbehandlung sind auch keine existenziellen Risiken und können sehr wohl selber bezahlt werden! Das kann man auch im § 193.3 VVG nachlesen!
Ich hatte als GKV-Versicherte z.B. Zahnärzte, die haben lediglich immer nur einen Zahn behandelt und mich wöchentlich neu bestellt. Entweder um Kosten zu senken oder mehr einzunehmen, wer weiß.
Hier wird etwas deutlich, was ich an anderer Stelle schon angemerkt habe. Man muss auch die grundsätzlichen Fähigkeiten für den Status Selbstzahler mitbringen! Dazu gehört, dass man nicht tut, was der Leistungserbinger sagt, sondern das man es hinterfragt, diskutiert, etc. Kann man auch als Kassenpatient!
Verfasst: 04.08.2013, 19:48
von Juliane
derKVProfi hat geschrieben:Da ist Sie wieder - wirft man Ihr eine Antwort hin, dann sucht Sie darin das negative und schlechte...
Da ist Er wieder - mischt sich ungefragt ein und erzählt wieder paranoiden Schwachsinn...
Entschuldigung, aber hier geht's um mein Geld und ich will dann natürlich wissen ob ich mehrfach eine SB zahlen muss oder nur einmal!
derKVProfi hat geschrieben:Zähne kann man übrigens putzen!
Seinen Mund kann man übrigens auch halten! Inbesondere wenn man bereits mehrfach dazu aufgefordert wurde.
Anscheinend muss man Sie erst auf die Ignoreliste setzen damit Ruhe herrscht.
derKVProfi hat geschrieben:Dazu gehört, dass man nicht tut, was der Leistungserbinger sagt, sondern das man es hinterfragt, diskutiert, etc. Kann man auch als Kassenpatient!
Der Lacher der Wocher! Aber bitte dazu hier in einem öffentlichen Forum nichts hinterfragen oder diskutieren gell?!
Verfasst: 05.08.2013, 00:54
von derKVProfi
Juliane hat geschrieben:
Da ist Er wieder - mischt sich ungefragt ein und erzählt wieder paranoiden Schwachsinn...
Gerne!
Entschuldigung, aber hier geht's um mein Geld und ich will dann natürlich wissen ob ich mehrfach eine SB zahlen muss oder nur einmal!
Jetzt bin ich irritiert. Es waren doch fremde Dritte, für die Sie hier Informationen wollten. Nun sind Sie es doch selber? Solche Detailfragen (und Sie stellen keine Fragen, sondern behaupten einfach irgendeinen Unsinn) klärt man in einem individuellen und persölnlichen Beratungsgespräch, weil alle Produkte anders sind!
derKVProfi hat geschrieben:Zähne kann man übrigens putzen!
Seinen Mund kann man übrigens auch halten! Inbesondere wenn man bereits mehrfach dazu aufgefordert wurde.
Von Ihnen! Sie nehme ich aber gar nicht ernst! Andere haben Sie darauf hin gewiesen, dass dies ein offenes Forum ist und Sie, wenn Sie ungestört unter vier Augen plauschen wollen, andere Wege nutzen müssen!
Anscheinend muss man Sie erst auf die Ignoreliste setzen damit Ruhe herrscht.
Das ändert nichts daran, dass ich hier meine meinung zu Ihrem Unsinn sage!
derKVProfi hat geschrieben:Dazu gehört, dass man nicht tut, was der Leistungserbinger sagt, sondern das man es hinterfragt, diskutiert, etc. Kann man auch als Kassenpatient!
Der Lacher der Wocher! Aber bitte dazu hier in einem öffentlichen Forum nichts hinterfragen oder diskutieren gell?!
Doch, Fragen stellen ist erlaubt! Aber wenn Sie Antworten ständig fehl interpretieren und dann Unsinn im Internet verbreiten, der nicht stimmt, dann sollte man dem Einhalt gebieten!
Außerdem überschreiten Sie ständig die Grenze zwischen einer allgemeinen Frage und detaillierten produktinformationen!
Und nun Bitter bei die Fische:
Es geht um Ihr Problem, so wie hier jetzt gesagt, oder um ein Problem fremder dritter personen, wie an anderer Stelle behauptet!
Verfasst: 05.08.2013, 09:30
von Juliane
derKVProfi hat geschrieben:Das ändert nichts daran, dass ich hier meine meinung zu Ihrem Unsinn sage!
Der Einzige der hier am laufenden Band themenfremden Unsinn verbreitet sind SIE! Der Thread wäre nach einigen wenigen Antworten von Neue KV schon längst "erledigt" gewesen.
Aber anscheinend mischen Sie sich den lieben lang Tag überall bei fremden Gesprächen rein...
derKVProfi hat geschrieben:Und nun Bitter bei die Fische: Es geht um Ihr Problem, so wie hier jetzt gesagt, oder um ein Problem fremder dritter personen, wie an anderer Stelle behauptet![/b]
Wozu wollen Sie das wissen? Sollte es um mich gehen, soll ich einfach wieder "das persönliche Gespräch" suchen und sollte es um Dritte gehen, dann darf ich auf keinen Fall irgendwelche Informationen weitervermitteln gell?
Ich setz Sie jetzt einfach auf die Ignoreliste, da Sie in keinster Weise zum Thema beitragen (können) und alles nur mit Schwachsinn zersetzen.
Verfasst: 05.08.2013, 12:43
von roemer70
Juliane, lesen Sie doch bitte noch einmal Czaudernas Beitrag vom 31.7.:
http://www.krankenkassenforum.de/erfahr ... ght=#62183
Wenn Sie NUR mit "NEUE KV" sprechen wollen, nutzen Sie die Möglichkeit der PN oder anderer Kanäle. Sich in einem frei zugänglichen Forum darüber zu beschweren, dass auch andere kommentieren, macht in meinen Augen wenig Sinn.