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Verfasst: 06.04.2014, 14:30
von Lady Butterfly
ich fürchte, da gibt es einige Verwechselungen bzw. Irrungen von Seiten des Profis....

Die Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind dazu verpflichtet, die Versorgung der im Basistarif Versicherten sicherzustellen..... wie sie diesen Auftrag erfüllen, bleibt Sache der Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. sie müssen dafür sorgen, dass die Versicherten von Ärzten/Zahnärzten in zumutbarer Entfernung behandelt werden

Für den einzelnen Arzt/Zahnarzt gibt es aber keinesfalls eine Verpflichtung zur Behandlung (abgesehen von Notfällen).

Bei den Versicherten von gesetzlich Krankenversicherten gibt es einen Anspruch auf Behandlung, sobald ein Versicherungsausweis (i. d. R. Versichertenkarte) vorgelegt worden ist. Nur sind die Versicherten des Basistarifes nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Bei ihnen ist es eine zweiseitige Vertragsbeziehung - direkt zwischen Arzt und Patient. Und wie bei allen anderen Verträgen auch darf ein Partner selbstverständlich den Vertrag ablehnen.

wer's nachlesen will: Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Basistarif.
Oder auch die Aussage der Bundesregierung zu diesem Thema (Fragen 16 und 18 )

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/047/1704782.pdf
Bundesregierung hat geschrieben: Der Gesetzgeber hat mit der Vorschrift des § 75 Absatz 3a Satz 1 SGB V den Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen den Auftrag zur Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung von Basistarifversicherten übertragen. Diese Übertragung führt als solche nicht zu einer unmittelbaren Erstreckung der Behandlungspflicht des einzelnen Vertragsarztes oder Vertragszahnarztes auf diese Patientengruppe. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass einzelne Vertragsärzte und Vertragszahnärzte die Behandlung von Basistarifversicherten abgelehnt haben. Allerdings bleibt es die Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, den ihnen obliegenden gesetzlichen Sicherstellungsauftrag wahrzunehmen.

Der Bundesregierung sind einzelne Fälle bekannt, in denen Vertragsärzte oder Vertragszahnärzte die Behandlung von Basistarifversicherten abgelehnt haben
daher wäre es - ebenfalls im Gegenteil zu dem, was unser lieber Profi schreibt - keineswegs Unfug, Bundestagsabgeordnete wegen dieses Problems anzuschreiben. Eine Gesetzesänderung könnte dieses Problem eventl. lösen.

nun ja, vielleicht verlässt man sich besser auf die Aussagen von tatsächlichen Experten :D

Verfasst: 06.04.2014, 14:35
von Thomas3
Danke, KV-Profi, für die Infos. Danke für die sachlichen Aukünfte.

Es ist dies u.a. der Punkt, der mich umtreibt: Dass ein gnadenloses Prinzip der freien Marktwirtschaft im Gesundheitswesen Anwendung findet.
Es geht eben nicht um eine Auto- oder Hausratversicherung. In der menschlichen Physis liegt nun einmal begründet, dass sie Kräfte im Alter schwinden und Krankheiten zunehmen. Das lässt sich m.E. aber nicht in Einklang bringen mit dem System der PKV. Wie soll ein älterer, kranker Mensch eigenverantwortlich seine Rechte gegenüber der PKV vertreten bzw. wahrnehmen können? Ohne fremde Hilfe kaum möglich.

Wer sagt denn, dass es stets eine freie Entscheidung war, in die PKV zu wechseln, wie man immer wieder liest? Umgekehrt: Wieso wird es einem so leicht gemacht? Wieso sind staatlicherseits keine Kontrollhürden eingebaut? Welche Interessen stecken dahinter?

Wieso wird die Rückkehr fast unmöglich gemacht?
Ist die Altersgrenze 55 willkürlich oder wie kam sie überhaupt zustande?
Warum nicht 52, 58 oder 65?

Im Leben kann man Fehler machen, diese auch bereuen. Es kann zweite Chancen geben. Warum nicht, wenn man in die PKV wechselt und feststellt, dass es ein Fehler war? Schließlich heißt es doch "soziale Marktwirtschaft".


Was als Zwei-Säulen-Prinzip und Vielfalt verkauft wird, erscheint in Wirklichkeit wie eine staatlicherseits geförderte, wirtschaftliche Stabilisierung der Versicherungsbranche. Auf dem Rücken der Versicherten, die hilflos in Krankeit und Alter schlittern.

Oder liege ich damit komplett falsch?

Verfasst: 06.04.2014, 14:44
von Thomas3
Danke, Lady Butterfly, auch für diese Auskünfte.

Das zeigt, dass es durchaus angebracht ist, immer wieder Fragen zu diesem Thema zu stellen. Denn die Theorie ist die eine Sache, die Praxis, die Realität und die alltägliche Umsetzung sind eine andere.

Verfasst: 06.04.2014, 15:11
von roemer70
Lady Butterfly, ganz ehrlich, was soll das hier? :roll:
Lady Butterfly hat geschrieben:nun ja, vielleicht verlässt man sich besser auf die Aussagen von tatsächlichen Experten :D

Verfasst: 06.04.2014, 15:12
von Lady Butterfly
dass es sinnvoll ist, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, Fragen zu stellen und auch Dinge infrage zu stellen, bezweifelt niemand.

Es sind interessante Fragen, in denen es in den nächsten Jahren zweifellos weitere Änderungen geben wird.

bloß welche Änderungen das genau sind, kann dir heute eben niemand sagen.... und es wäre manchmal einfacher mit dir zu diskutieren, wenn du vorher zumindest grundlegende Dinge recherchierst (z. B. Wikipedia, aber auch andere Homepages von Kassen und kassenärztlichen Vereinigungen, von den zuständigen Ministerien, der Bundesregierung und der Parteien oder in der Presse)

wie ich schon mehrfach geschrieben habe: es gibt keine einheitliche Definition davon, was unter dem Begriff "Bürgerversicherung" zu verstehen ist. Der Begriff wurde Anfang letzten Jahrzehnts von den linken Parteien ins Spiel gebracht - und von den konservativen Parteien wurde die Gesundheitsprämie - auch als "Kopfpauschale" bezeichnet, befürwortet. Beides hat sich im Laufe der Jahre verändert....und auch bei den verschiedenen Parteien und sogar zwischen verschiedenen Parteimitgliedern gibt es unterschiedliche Vorstellungen zu den beiden Begriffen.

Mit dem GKV-WSG wurde einiges dieser Vorstellungen (Bürgerversicherung und Kopfpauschale) bereits in Gesetze verpackt: die Versicherungspflicht für alle (aus der Bürgerversicherung) und die Zusatzprämien ("kleine Kopfpauschale") wurden eingeführt.

Nun sollen die Zusatzprämien wieder abgeschafft werden - allerdings wird der Arbeitgeberbeitrag eingefroren (auch das war lange im Gespräch). D. h. die weiteren Kostensteigerungen werden die Versicherten alleine tragen. Dies wird auch in der Zukunft - wenn es sich mit steigenden Versichertenbeiträgen auswirkt - auf die Gesundheitspolitik auswirken. Wie genau, kann dir jedoch niemand sagen.

wenn du dich für solche Themen interessierst, verfolge am besten die aktuelle politische Entwicklung in den Medien....

Verfasst: 06.04.2014, 17:06
von derKVProfi
Tja, da scheint mich jemand persönlich verfolgen und attackieren zu wollen und stolpert ziel- und orientierungslos duch die Gegend.
Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der im PKV-Basistarif versicherten Personen durch die Vertragsärzte wurde gesetzlich der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie den Kassenärzt-
lichen Vereinigungen auferlegt.
http://www.kbv.de/media/sp/Vereinbarung ... en_PKV.pdf
(3a) Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen haben auch die ärztliche Versorgung der in den brancheneinheitlichen Standardtarifen nach § 257 Abs. 2a in Verbindung mit § 314 und nach § 257 Abs. 2a in Verbindung mit § 315 sowie dem brancheneinheitlichen Basistarif nach § 12 Abs. 1a des Versicherungsaufsichtsgesetzes und dem Notlagentarif nach § 12h des Versicherungsaufsichtsgesetzes Versicherten mit den in diesen Tarifen versicherten ärztlichen Leistungen sicherzustellen. Solange und soweit nach Absatz 3b nichts Abweichendes vereinbart oder festgesetzt wird, sind die in Satz 1 genannten Leistungen einschließlich der belegärztlichen Leistungen nach § 121 nach der Gebührenordnung für Ärzte oder der Gebührenordnung für Zahnärzte mit der Maßgabe zu vergüten, dass Gebühren für die in Abschnitt M des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte genannten Leistungen sowie für die Leistung nach Nummer 437 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte nur bis zum 1,16fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte, Gebühren für die in den Abschnitten A, E und O des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte genannten Leistungen nur bis zum 1,38fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte, Gebühren für die übrigen Leistungen des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte nur bis zum 1,8fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte und Gebühren für die Leistungen des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Zahnärzte nur bis zum 2fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Zahnärzte berechnet werden dürfen. Für die Vergütung von in den §§ 115b und 116b bis 119 genannten Leistungen gilt Satz 2 entsprechend, wenn diese für die in Satz 1 genannten Versicherten im Rahmen der dort genannten Tarife erbracht werden.
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/75.html

Die Verpflichtung Versicherte im Tarif ST, BTN und NTL versicherten Personen gegenüber ist exakt die gleiche, wie gegenüber einer in der GKV versicherten Person.

Man sollte Profis und nicht Experten fragen!

Verfasst: 06.04.2014, 19:12
von derKVProfi
Thomas3 hat geschrieben:Danke, KV-Profi, für die Infos. Danke für die sachlichen Aukünfte.

Es ist dies u.a. der Punkt, der mich umtreibt: Dass ein gnadenloses Prinzip der freien Marktwirtschaft im Gesundheitswesen Anwendung findet.
Es geht eben nicht um eine Auto- oder Hausratversicherung. In der menschlichen Physis liegt nun einmal begründet, dass sie Kräfte im Alter schwinden und Krankheiten zunehmen. Das lässt sich m.E. aber nicht in Einklang bringen mit dem System der PKV. Wie soll ein älterer, kranker Mensch eigenverantwortlich seine Rechte gegenüber der PKV vertreten bzw. wahrnehmen können? Ohne fremde Hilfe kaum möglich.

Wer sagt denn, dass es stets eine freie Entscheidung war, in die PKV zu wechseln, wie man immer wieder liest? Umgekehrt: Wieso wird es einem so leicht gemacht? Wieso sind staatlicherseits keine Kontrollhürden eingebaut? Welche Interessen stecken dahinter?

Wieso wird die Rückkehr fast unmöglich gemacht?
Ist die Altersgrenze 55 willkürlich oder wie kam sie überhaupt zustande?
Warum nicht 52, 58 oder 65?

Im Leben kann man Fehler machen, diese auch bereuen. Es kann zweite Chancen geben. Warum nicht, wenn man in die PKV wechselt und feststellt, dass es ein Fehler war? Schließlich heißt es doch "soziale Marktwirtschaft".

Was als Zwei-Säulen-Prinzip und Vielfalt verkauft wird, erscheint in Wirklichkeit wie eine staatlicherseits geförderte, wirtschaftliche Stabilisierung der Versicherungsbranche. Auf dem Rücken der Versicherten, die hilflos in Krankeit und Alter schlittern.

Oder liege ich damit komplett falsch?
Du machst Dir zu virel Gedanken - wenn Du zurück willst in die GKV, dann gibt es dafür Berater, die die Wege zeigen!

Das philosophieren bringt genau so viel, wie Briefe an Politiker: nichts!

Es ist wie es ist und man muss nichts verstehen um damit leben zu können!

Verfasst: 06.04.2014, 19:14
von derKVProfi
roemer70 hat geschrieben:Lady Butterfly, ganz ehrlich, was soll das hier? :roll:
Lady Butterfly hat geschrieben:nun ja, vielleicht verlässt man sich besser auf die Aussagen von tatsächlichen Experten :D
Das weiß die Dame doch selber nicht, was das soll - die irrlichtert in Ihrem Hass auf mich hier herum und verbreitet Unfug und Unsinn und schreibt ellenlange Beiträge um so zu tun, als wenn ich mich geirrt hätte. Lächerlich - scheinbar hat die Dame zu viel Zeit. Sollte einfach mal Fragen von Fragestellern beantworten - und zwar sinnvoll!

Verfasst: 06.04.2014, 20:07
von Lady Butterfly
derKVProfi hat geschrieben:Tja, da scheint mich jemand persönlich verfolgen und attackieren zu wollen und stolpert ziel- und orientierungslos duch die Gegend.
lieber KV-Profi, Sie überschätzen sich, wenn Sie dieser Meinung sind

mir gefällt es nicht, wenn Sie - was Sie wiederholt getan haben - die Beiträge von Usern hier herabwürdigen. Und weil mir das nicht gefällt, geb ich meinen Senf dazu.

und Sie werden mal wieder - auch zum wiederholten Mal - persönlich. Meine Bitte, das zu lassen, vergess ich mal. Das bringt bei Ihnen offensichtlich eh nicht viel. Was wiederum einiges über Sie selbst aussagt.

nun ja, Sie sind scheinbar schlauer als alle anderen - einschließlich des Bundestages.

übrigens: lesen Sie mal die von Ihnen zitierten Stellen genau durch, bevor Sie ziel- und orrientierungslos durch die Gegend irrlichtern. Und informieren Sie sich mal genau über die unterschiedlichen rechtlichen Verhältnisse zwischen gesetzlich Versicherten und privat Versicherten. Versuchen Sie mal das Konstrukt der kassenärztlichen Versorgung zu verstehen - wer hat welchen Anspruch (insbesondere Leistungs- und Vergütungsanspruch) gegenüber wem? Wo sind die Unterschiede zu dem Versorgungssystem der privat und sonstig Versicherten? wenn Sie das geschafft haben, hören Sie vielleicht auf, ziel- und planlos durch dieses Forum zu irrlichtern....

Mit dem was Sie hier schreiben, bestätigen Sie nämlich genau das, was ich geschrieben hatte: mit Fragen sollte man sich an tatsächliche Experten halten. Sie kennen sich vielleicht (das kann ich nicht beurteilen) mit privaten Krankenversicherungen aus. Und mit dem Verkaufen. Aber sonst?

und jetzt einen schönen Abend. Ich hab nämlich noch was anders zu tun, als andere User in mehreren Beiträgen zu beschimpfen. Das war's hier für mich.

Verfasst: 06.04.2014, 20:27
von roemer70
Ein Vorschlag an TM und LB zur Güte:
Den Streit hier im Forum auf das Inhaltliche beschränken und den Rest dann gerne via PN beilegen. Dieses andauernde Gezänke... Muss das sein?

Verfasst: 06.04.2014, 21:12
von Poet
@roemer: Sehe ich genauso. Mittlerweile werden Philosophie-Threads von Thomas3 genutzt um dem jeweils anderen irgendwas zu beweisen...*seufz*

@Thomas: Die wirtschaftliche Grundlage der sozialen MW ist der Kapitalismus. Die Kunden wollen sparen oder mehr Leistungen als der Nachbar. Dazu wollen Sie Angebotsvielfalt aber auch Individualität. Diese Motive werden durch Marktanbieter bedient, deren Ziel Gewinn ist. Wenn es gut geht, dann hat der Kunde alles richtig gemacht, wenn es knallt, dann soll die Mehrheit einspringen und die Versicherung war Schuld.

So funktioniert das nicht. Auch vor Jahrzehnten wusste jeder dass eine PKV auch Schattenseiten hat. Dies aufzuklären bemühen sich seit ewigen Zeiten Heerschaaren von Kassen-Mitarbeitern, Verbände und auch Unabhängige wie der KVProfi. Aber selbst denen gelingt es nicht immer, Dummheiten abzuwenden und Menschen vor Schaden zu bewahren. Schau Dich selbst an: Hast Du mittlerweile ein paar € in die Hand genommen um Dir unabhängig aufzeigen zu lassen was für oder gegen PKV spricht und wie man raus kommt???

Wenn nicht, dann langweile uns bitte nicht mit philosophischen Fragen zum Thema Moral & Ethik zur Gesundheitsabsicherung in D.

Verfasst: 07.04.2014, 03:53
von Czauderna
Hallo,
Ich denke wir wissen nun alle dass die Lady Butterfly und der KV- Profi
In diesem Forum keine Freunde fürs Leben mehr werden und nachdem das klar ist appelliere ich wirklich an beide, sich entweder hier aus dem Wege zu gehen oder , was die bessere Lösung wäre, ihre Differenzen per PN.
zu klären. Ihr seit beide wichtig für das Forum, deshalb soll hier auch keiner vergrault werden, zwingt uns andere User bitte nicht sich auf irgendeine Seite zu schlagen und zwingt mich bitte nicht wegen eurer Differenzen ggf.
als Moderator eingreifen zu müssen.
Das war das Wort zum Wochenbeginn.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 07.04.2014, 04:13
von derKVProfi
Moin,

https://www.aekhb.de/data/mediapool/pa_ ... ndlung.pdf
Patienten und Patientinnen haben grundsätzlich das Recht, ihren Arzt oder ihre Ärztin frei zu wählen. Auch der Arzt ist im Rahmen seiner Vertragsfreiheit grundsätzlich nicht verpflichtet, einen bestimmten Patienten zu behandeln. Er kann die Behandlung ablehnen, wenn nach seiner Überzeugung das notwendige Vertrauensverhältnis nicht besteht (§ 7 Abs. 2 Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte im Lande Bremen, BO). Etwas anderes gilt nur in Notfallsituationen.
Eine Ablehnung der Behandlung kranker Menschen ist nur zulässig, wenn sie weder unsachlich noch willkürlich erfolgt oder vom Arzt eine Behandl
ung verlangt wird, die außerhalb seines Fachgebietes liegt und deren Technik er nicht beherrscht.
Eine Behandlungspflicht kann nur in Ausnahmefällen angenommen werden, z.B. im Rahmen des Bereitschaftsdienstes oder bei einem langjährigen Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.
Im, engsten Sinn des Begriffs "Behandlungspflicht" mag es sein, dass ein Arzt sehr wohl das Recht hat Patienten abzulehnen. Es ist aber ein sehr enger Rahmen der hier rechtlich vorgegeben ist.
So darf der Vertragsarzt die Behandlung eines Versicherten nur in begründeten Fällen ablehnen. Er ist berechtigt, die Krankenkasse unter Mitteilung der Gründe zu informieren. Die Behandlung eines Patienten kann z.B. abgelehnt werden, wenn Patienten sich im Wartezimmer ungebührlich benehmen, wenn sie verunglimpfende Behauptungen über den Arzt verbreiten, sich querulatorisch oder unangemessen gegenüber dem Personal, anderen Patienten oder gegenüber dem Arzt verhalten. Bei einer bereits begonnenen Behandlung kommt die Ablehnung einer weiteren Behandlung in Frage, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, wenn z.B. der Patient therapeutische Anweisungen nicht befolgt, fachfremde Behandlungen verlangt oder darum bittet, ohne entsprechende Erkrankung „krankgeschrieben“ zu werden usw. Neue Patienten können abgelehnt werden, wenn die Praxis bereits überlastet ist. Allerdings darf sich eine Ablehnung wegen Überlastung der Praxis nicht auf Versicherte einer bestimmten Kassenart beschränken. Zulässig ist es aber, bei der Terminvergabe auch die Kassenzugehörigkeit eines Patienten zu berücksichtigen. Im Klartext bedeutet dies, dass eine kurzfristigere Terminvergabe für Privatpatienten als statthaft anzusehen ist. Unbedingt ist davon abzuraten, die Behandlung eines Patienten von vornherein zu verweigern. Es kommt immer wieder vor, dass „unangenehme“ Patienten später behaupten, sie hätten den Arzt zur Durchführung einer Notfallbehandlung aufgesucht und dieser habe die Behandlung von vornherein abgelehnt, ohne selbst mit dem Patienten Kontakt aufgenommen zu haben. Deswegen sollten Patienten niemals durch die Mitarbeiter in der Praxis ohne Kontaktaufnahme mit dem Arzt abgewiesen werden.
Das gilt für Personen, die in der GKV versichert sind und die in § 75 SGB V genannten versicherten Personen der PKV. Der Sicherstellungsauftrag der KV laut SGB V umfasst sehr wohl alle Mitglieder der KV, also der Kassenärzte.

Noch mehr Material:

http://www.kvwl.de/arzt/recht/kbv/bmv-ae/bmv-ae.pdf

Ein Arzt darf Patienten ablehnen - ein Kassenarzt nur in einem sehr begrenzten Rahmen. Und die Tatsache, dass jemand in einem der Tarife ST, BT oder NTL versichert ist, ist kein ziehender Grund.

Mann kann natürlich alles übertrieben - mit der Goldwaage jedes einzelnen Wort abwägen.

Ich erstelle hier keine wissenschaftlichen Abhandlungen, wenn eine "normale" Frage gestellt wird.

Kassenärzte dürfen Pivatpatienten, die im § 75 SGB V genannt sind, nicht einfach per se ablehnen und sie müssen sich an die gesetzlichen und vertraglichen Regeln der Abrechnung halten.

Und ich halte es für absurd, was einige Dikskutanten sich hier erlauben - persönlich angreifen und dann mit dem Finger auf andere zeigen - lächerlich!

Verfasst: 07.04.2014, 10:08
von broemmel
Thomas3 hat geschrieben:Wer sagt denn, dass es stets eine freie Entscheidung war, in die PKV zu wechseln, wie man immer wieder liest? Umgekehrt: Wieso wird es einem so leicht gemacht? Wieso sind staatlicherseits keine Kontrollhürden eingebaut? Welche Interessen stecken dahinter?
Ich hätte gern mal gewusst wer denn hinter Thomas gestanden hat und ihm die Hand bei der Unterschrift unter den PKV Vertrag geführt hat. Wenn das so war dann könnte man sagen das es keine freie Entscheidung war. Aber das bezweifel ich mal.
Thomas3 hat geschrieben:
Wieso wird die Rückkehr fast unmöglich gemacht?
Ist die Altersgrenze 55 willkürlich oder wie kam sie überhaupt zustande?
Warum nicht 52, 58 oder 65?
Mit der Entscheidung ist doch verbunden das Thomas die eigene Verantwortung für die Absicherung im Krankheitsfall treffen möchte. Er wollte ja nur für sich selbst sorgen und nicht das mit seinen evtl. höheren Beiträgen für andere gesorgt wird.

Als Gegenleistung wäre im Alter der umgekehrte Fall eingetreten.

Wieso soll dann die Allgemeinheit denn nun Solidarität mit Thomas ausüben und ihm eine günstigere Absicherung ermöglichen, wenn er vorher nicht wollte das er anderen hilft.
Thomas3 hat geschrieben:
Im Leben kann man Fehler machen, diese auch bereuen. Es kann zweite Chancen geben. Warum nicht, wenn man in die PKV wechselt und feststellt, dass es ein Fehler war? Schließlich heißt es doch "soziale Marktwirtschaft".

Eben. Den sozialen Faktor wollte Thomas früher nicht. Erst als er Nachteile hatte. Dann wird laut nach dem Faktor sozial gerufen. Vorher war der uninteressant. Da galt nur der eigene Vorteil.

Fehler gibt es und die kann Thomas auch bereuen. Dann darf Thomas aber auch die eigenen Fehler korrigieren. Ohne Hilfe Solidargemeinschaft. Die war ja vorher auch uninteressant.

Ganz ehrlich. Immer dieses Gejammer und dann die Rufe nach Hilfe unter Wahrung des eigenen Vorteils. Wenn nicht genug Vorsorge getroffen wurde, um die Beiträge im Alter aufzufangen sollen andere ran. Möglichst so das das eigene Einkommen unangetastet bleibt. Zahlen sollen andere und der eigene Lebensstandard soll so bleiben.
Thomas3 hat geschrieben:
Oder liege ich damit komplett falsch?
Ja.

Verfasst: 07.04.2014, 11:25
von Poet
derKVProfi hat geschrieben:Ein Arzt darf Patienten ablehnen - ein Kassenarzt nur in einem sehr begrenzten Rahmen. Und die Tatsache, dass jemand in einem der Tarife ST, BT oder NTL versichert ist, ist kein ziehender Grund.

Mann kann natürlich alles übertrieben - mit der Goldwaage jedes einzelnen Wort abwägen.
@KVProfi: (Bis auf den überflüssigen letzten Satz) stimme ich dem letzten Post fachlich zu.

Selbst der Nicht-Kassen-Arzt darf nicht einfach so Patienten ablehnen, wenn er nicht gegen die verpflichtende Klammer, welche die Genfer Deklaration bildet, verstoßen möchte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_Dek ... rztebundes

Dass es Ärzte dennoch tun, war ja hier nicht die Frage und dass diese wie alle anderen auch gerne Geld für Leistung sehen wollen ist selbstredend.