Die Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind dazu verpflichtet, die Versorgung der im Basistarif Versicherten sicherzustellen..... wie sie diesen Auftrag erfüllen, bleibt Sache der Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. sie müssen dafür sorgen, dass die Versicherten von Ärzten/Zahnärzten in zumutbarer Entfernung behandelt werden
Für den einzelnen Arzt/Zahnarzt gibt es aber keinesfalls eine Verpflichtung zur Behandlung (abgesehen von Notfällen).
Bei den Versicherten von gesetzlich Krankenversicherten gibt es einen Anspruch auf Behandlung, sobald ein Versicherungsausweis (i. d. R. Versichertenkarte) vorgelegt worden ist. Nur sind die Versicherten des Basistarifes nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Bei ihnen ist es eine zweiseitige Vertragsbeziehung - direkt zwischen Arzt und Patient. Und wie bei allen anderen Verträgen auch darf ein Partner selbstverständlich den Vertrag ablehnen.
wer's nachlesen will: Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Basistarif.
Oder auch die Aussage der Bundesregierung zu diesem Thema (Fragen 16 und 18 )
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/047/1704782.pdf
daher wäre es - ebenfalls im Gegenteil zu dem, was unser lieber Profi schreibt - keineswegs Unfug, Bundestagsabgeordnete wegen dieses Problems anzuschreiben. Eine Gesetzesänderung könnte dieses Problem eventl. lösen.Bundesregierung hat geschrieben: Der Gesetzgeber hat mit der Vorschrift des § 75 Absatz 3a Satz 1 SGB V den Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen den Auftrag zur Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung von Basistarifversicherten übertragen. Diese Übertragung führt als solche nicht zu einer unmittelbaren Erstreckung der Behandlungspflicht des einzelnen Vertragsarztes oder Vertragszahnarztes auf diese Patientengruppe. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass einzelne Vertragsärzte und Vertragszahnärzte die Behandlung von Basistarifversicherten abgelehnt haben. Allerdings bleibt es die Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, den ihnen obliegenden gesetzlichen Sicherstellungsauftrag wahrzunehmen.
Der Bundesregierung sind einzelne Fälle bekannt, in denen Vertragsärzte oder Vertragszahnärzte die Behandlung von Basistarifversicherten abgelehnt haben
nun ja, vielleicht verlässt man sich besser auf die Aussagen von tatsächlichen Experten