Kernschmelze hat geschrieben:Da mir der § 278 StGB damals nicht bekannt war, kam es nicht einer strafrechtlichen Verfolgung der zumindest grob-fahrlässigen Körperverletzung, die bereits nach § 223 StGB strafbewährt gewesen wäre.
@Kernschmelze: Was für ein emotionaler Rundumschlag, Respekt!
Sei bloß froh, dass Du damals §278 StGB nicht gekannt hast, denn mit den rechtlichen Fähigkeiten, die Du hier zeigst, wärst Du wahrscheinlich auf dem Bauch gelandet...
Bitte richtig lesen und verstehen:
"welche ein
unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft
wider besseres Wissen ausstellen..."
Wenn es Dir gelingt zu beweisen, dass (D)ein Arzt wider besserem medizinischem Wissen gehandelt hat...dann kaufe ich Dir das Patent dazu ab und werde steinreich.
Die TK hat in dem einen Fall sicher zur Recht Schmerzensgeld gezahlt. Aber eine Ableitung daraus, dass das Verwaltungshandeln der TK oder anderer Kassen oft rechtswidrig ist, lässt sich nicht treffen. Wenn ich es richtig sehe, hätte hier die Begutachtung persönlich stattfinden müssen. Dies ist im Nachgang zu Recht festgestellt worden und zwar für diesen einen Fall! Dennoch kann der MdK auch nach Aktenlage beurteilen.
Es benötigt keines Sanktionenkataloges der Kassen, diese sind an die Einhaltung der Gesetze und Leitlinien gebunden. Verstoßen sie dagegen, werden sie selbstverständlich vom BVA "sanktioniert", das auch konsequent und mit finanziellen Auswirkungen.
Den Vorständen der Kassen sind die Patienten ganz sicher nicht egal.
Es ist auch ein Irrglaube, die Vorstände einer Kasse entscheiden über das Handeln der Kasse und jedes Mitarbeiters...
Über das Schuldrecht im BGB, schon gar nicht über §838 (wie kommt man nur auf so etwas?), lässt sich gar kein Vorstand einer juristischen Person zur Rechenschaft ziehen. Bitte unbedingt mit Schuldrecht beschäftigen!
Bitte lass' die patientenbetreuenden Organisationen aus dem Spiel. Wenn Du wüsstest, was diese - zum großen Teil ehrenamtlich - leisten, dann würdest Du nicht so einen Unsinn schreiben.
Es gibt übrigens auch keine Sanktionen für geschriebenen und undurchdachten Blödsinn in Internetforen. Es wird Zeit, dass sich die CIA mal der Sache annimmt.