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Von der "illegalen BSG-Krankengeld-Falle" über die "unverhältnismäßige
gesetzliche Krankengeld-Falle" zu "mehr Information und Transparenz"
Dies ist die aktuelle Bilanz des
Patientenbeauftragten Laumann zur Änderung des
§ 46 SGB V vor zwei Jahren:
Fundstelle:
https://www.patientenbeauftragter.de/im ... aumann.pdf
Basis dafür sind die Feststellungen der
Unabhängigen Patientenberatung Deutschland – UPD:
Fundstelle:
https://www.patientenbeauftragter.de/im ... de_UPD.pdf
Anmerkung:
Offenbar hat der Patientenbeauftragte nicht mitbekommen, dass die Informations- und
Transparenz-Kampagne der Krankenkassen bereits seit Jahren läuft, Krankengeld-Fallen-
Opfer aber nicht verhindern kann. Und vielleicht sollte er mal in die Arbeitsunfähigkeits-
Richtlinien schauen. Dort wird die Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit eben-
so wie die rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit aus-
drücklich erlaubt. Nach Auffassung des BSG kann regelmäßig nicht angenommen werden
kann, dass der Vertragsarzt weiß, dass das ihm erlaubte rückwirkende Attest zum Verlust
langzeitiger Krankengeld-Ansprüche des Versicherten führt. Das Problem ist so alt wie die
„illegale BSG-Krankengeld-Falle“ (Ulrich Knispel: "Zur ärztlichen Feststellung des Fortbe-
stehens von Arbeitsunfähigkeit bei abschnittsweiser Krankengeldgewährung", NZS 2014
Heft 15, 561 – 569).
In Wirklichkeit geht es jetzt darum, das
Krankengeld-Versagen der Deutschen
Sozialgerichtsbarkeit und des Gesetzgebers zu kaschieren. Anstatt den Murks noch
weiter auszubauen, müssen die Schikanen durch Abschaffung der „unverhältnismäßigen
gesetzlichen Krankengeld-Falle“ beendet werden. Auch der „SGB X-widrige Selbstvollzug
fiktiven Krankengeld-Rechts“ ist nicht länger hinnehmbar. Gröhe, Laumann und die
Große Koalition sind gefordert, noch vor der Wahl aktiv zu werden.
Heuchelei ist nicht hilfreich; was der Staatssekretär Lauman jetzt sagt, war schon vor
dem 23.07.2015 inhaltlich richtig: "Es kann nicht sein, dass Patienten ihren Kranken-
geldanspruch nur deshalb verlieren und damit womöglich in massive finanzielle Nöte
geraten, weil sie die Leistungsvoraussetzungen nicht kennen."
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