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Verfasst: 05.12.2012, 21:39
von Adler76
Das von Notdienst liegt in Kopie beim Gericht,was mit dem MDK Gutachten ist weis ich nicht.
Habe mir aber von anfang an ein Protokoll angelegt....wie....wie....wiese....warum.....
Ist sicher die Tacktik der KK verwirrungen zu schafen....ohne mich!!!
Verfasst: 13.12.2012, 10:51
von Adler76
Ja ist denn Heut schon Weihnachten
So eben kam die Mail von meinem Anwalt.......
Schreiben von der AOK..........nach erneuter Prüfung kommt die AOK zum Entschluss.........Krankengeldanspruch nach dem 08.06.2012 besteht!!!
Ich lade das Schreiben mal hoch....
http://s14.directupload.net/file/d/3103 ... u9_jpg.htm
Verfasst: 13.12.2012, 11:01
von Bully
Adler76 hat geschrieben:Ja ist denn Heut schon Weihnachten
Hallo Adler,
jo, scheint so
herzlichen Glückwunsch
Gruß Bully
Verfasst: 13.12.2012, 13:25
von reallyangry
Hallo Adler,
auch von mir "Herzlichen Glückwunsch". Klasse.
Ich denke mal, da hat ein Richter sich deine AOK kräftig zur Brust genommen und sie quasi mit der Nase in den Bereich "Aussichtslosigkeit" gedrückt.
Danke, dass ich an diesem einmaligen "Krimi" (nee, eigentlich ist "Comic" viel besser) teilhaben durften.
LG
ReallyAngry
Verfasst: 13.12.2012, 13:56
von Habssatt
Hallo
auch von mir Glückwunsch, ich habe den Thread bestimmt schon dreimal durchgelesen um durch zu blicken was da abging.
Ps.: Vielleicht gibt es bald mal ein Brett hier im Forum wie bei e-lo: Geklagt und gewonnen?
Gruß
Habssatt
Verfasst: 13.12.2012, 14:06
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 13.12.2012, 14:17
von Carola
Ich glaube den User zu kennen der dir damals ans Herz gelegt hat
zur Not sogar zum Notarzt/Krankenhaus zu gehen.
Schön das Tipps befolgt wurden, und auch gefruchtet haben.
Ich persönlich würde auch alles an Kosten der AOK in Rechnung stellen, nach den Abhilfebescheid erst recht.
Zumal du für deine Ängste/Mühen ja kein cent bekommst, sollten sie
eben zahlen wenn du deswegen Auslagen hattest. Selbst die Fahrerei zum
RA/Gericht usw würde ich abrechnen. Dein RA wird dir da schon weiterhelfen
was du an Zinsen/Auslagen noch zu erwarten hast.
Unterschreibe nichts bevor die Kohle auf dein Konto ist, und ich würde als Schmakerl auf eine Endschuldigung bestehen, da sie ja bei der
ersten Prüfung deines Falles *Hust so daneben gelegen haben.
Die willst du dir Rahmen lassen und in Kopie deinen Hausarzt zusenden wenn sie fragen warum
lg
Verfasst: 13.12.2012, 15:41
von hedi
hallo Adler,
herzlichen Glückwunsch zu Deinem erfolgreichen Widerspruch.
Gruß Hedi
Verfasst: 13.12.2012, 18:29
von Gast
Hallo Adler,
auch von mir Herzlichen Glückwunsch super.
Grüsse Wurmie
Verfasst: 13.12.2012, 20:16
von Adler76
Erst mal.....Danke an alle für die Glückwünsche!!!
Einen extra Dank geht zum einen an Machts Sinn.
2 Seitiges Widerspruchsschreiben für eine Person die man nicht Kennt......ist keine Selbstverständlichkeit.
Zum anderen noch ein besonderer Danke an Czauderna für den "besonderen" Tipp.
Ich Denke auch das der Richter hier Ordentlich auf den Tisch gehauen hat.
Ich werde erst einmal gar nichts Unterschreiben.Wenn mir ein Bescheid zukommt,so werde ich diesen erst einmal zum Anwalt bringen
Dass mit der Verzinsung weiss ich.......5%,so weit ich das noch weis.
Jetzt werde ich erst mal auf den/die Bescheide warten.
Verfasst: 13.12.2012, 22:40
von sblue56
Hallo Adler,
auch von mir herzlichen Glückwunsch zu Deinem erfolgreichen Widerspruch
Verfasst: 14.12.2012, 11:08
von Adler76
@sblue56
Danke
Verfasst: 14.12.2012, 11:34
von GerneKrankenVersichert
Hallo Adler,
ich hatte deinen Fall nicht so mitbekommen, wundere mich allerdings, wie die AOK bei dieser Konstellation sechs Monate brauchen konnte, um das Krankengeld weiterzuzahlen. Meiner Meinung nach lag überhaupt keine Grundlage vor, das Krankengeld überhaupt einzustellen. Von daher Herzlichen Glückwunsch. Das sind die Fälle, bei denen wir uns hier alle einig sind.
Verfasst: 28.01.2013, 14:43
von Adler76
So,
eben einen Anruf meines Anwaltes bekommen,
die Krankenkasse hat heute ein Anerkenntnis abgegeben.
Sie trägt nun auch die Kosten des Prozesses vollständig.
Jetzt bleibt nur noch die berechnung des Krankengeldes zu überprüfen ,und die verzinsung.
Ebenfalls lasse ich Prüfen ob nicht sogar "Schmerzensgeld" geltend gemacht werden kann.
Die Krankenkasse ist ja "verpflichtet" die Gesundheit seiner Versicherten zu erhalten oder zu verbessern,und nicht zu verschlechtern.
Verfasst: 28.01.2013, 15:00
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.