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Verfasst: 14.12.2011, 21:54
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Sein und Schein - Worte und Taten ?
Jedenfalls steht das aktuelle DAK-Rundschreiben des Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. h. c. Herbert Rebscher auch im darin nicht behandelten Kontext - so wie er hier im Forum diskutiert wird!
Und wie viel Geld diese Aktion "Gemeinsam für die Gesundheit, fusioniert und bald ohne Zusatzbeitrag" kostet!
Das geht doch am Service und an den Leistungen ab - oder? Darauf kann ich mich doch verlassen? Oder gibt es tatsächlich noch Versicherte, die sich von solchen Werbesprüchen beeindrucken oder gar beeinflussen lassen?
Mein Vertrauen ist jedenfalls verspielt und ich freue mich nicht wirklich, bei der DAK versichert zu sein. Auch mit Fragen habe ich bereits Erfahrung ...
Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,
aber sicher kannst du sicher sein, dass die Fusion weder den Service noch die Leistungen beeinflussen wird, jedenfalls nicht negativ.
Ich will da mal aus der Praxis berichten, denn bei mir haben sich schon die ersten "alten Bekannten" gemeldet, die uns seinerzeit wegen des Beitrags in Richtung "Taunus-BKK" verlassen hatten - diese Kasse ist, wie viele andere in der BKK-Gesundheit aufgegangen als es mit den Dumping-Beitragssätzen vorbei war. Die Leute sind regelrecht froh darüber, jetzt wieder vor Ort und dazu auch noch von "altvertrauten" Mitarbeitern betreut und beraten zu werden.
Ich denke schon, dass es richtiger Schritt in die Richtige Richtung war -
das Du das anders siehst, bei deiner hier geschilderten Erfahrungen, das versteht sicher jeder - aber wie schreibe ich immer so gerne - "Einzelfall"
(ohne Wertung, weil ich nur deine Version der Dinge kenne).
Gruss
Czauderna
Verfasst: 21.12.2011, 17:15
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.12.2011, 21:33
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
du weißt es doch, Sprüche gehören im Leben immer dazu, da machen die Krankenkassen keine Ausnahme, und das die Mitglieder der beiden Kassen angeschrieben wurden, das ist nicht mehr als recht - der Versicherte will doch auch sonst alles explizit und schriftlich haben, wenn möglich, auch vom Vorstand der Kasse persönlich. Klar, das können jetzt die berühmten Äpfel und Birnen sein, die ich da vergleiche, aber ich hab da auch einen Spruch dazu - "Allen Leuten recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann". Du hast eben deine eigene Meinung und Einstellung dazu - okay, das soll dann auch akzeptiert werden.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 28.12.2011, 11:34
von Machts Sinn
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antwort krankenkasse
Verfasst: 28.12.2011, 23:36
von coolbost
Nachdem ich der Krankenkasse das Schreiben des Bundesversicherungsamt
Zugesandt habe weil mein Krankengeld eingestellt haben, ich aber Wiederspruch eingelegt habe.Bekam ich dieses Schreiben:
Ihre Arbeitsunfähigkeit
Sie waren seit dem 26.04.2011 arbeitsunfähig krank und erhalten zur Zeit Krankengeld.
Die uns vorliegenden medizinischen Unterlagen wurden dem Medizinischen Dienst (MdK) zur sozialmedizinischen Stellungnahme vorgelegt. Nach der Aussage des Gutachters ist die Arbeitsunfähigkeit über den 09.12.2011 nicht begründet anhand der vorgelegten Unterlagen.
Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist grds. verbindlich nach den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien. Bestehen zwischen dem Vertragsarzt und dem Medizinischen Dienst Meinungsverschiedenheiten, kann der Vertragsarzt unter schriftlicher Darlegung seiner Gründe bei der Krankenkasse eine erneute Entscheidung auf der Basis eines Zweitgutachtens beantragen. Sofern der Vertragsarzt von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, hat er diesen Antrag unverzüglich nach Kenntnisnahme der abweichenden Beurteilung des Medizinischen Dienstes zu stellen.
Der behandelnde Arzt hat mit einen ärztlichen Widerspruch ein Zweitgutachten beantragt. Daraufhin wurden erneut dem medizinischen Dienst vorgelegt. Eine Entscheidung steht noch aus.
Dieser Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Das BSG hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass Krankengeld jeweils befristet für die Dauer der jeweils bescheinigten Arbeitsunfähigkeit zugebilligt wird. Wird keine weitere Bescheinigung beigebracht, so endet der Anspruch auf Krankengeld, ohne dass es eines Aufhebungsbescheids bedarf. Bei Vorlage eine Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat die Krankenkasse die rechtlichen Voraussetzungen eines neuen Leistungsfalls zu prüfen und danach zu entscheiden (vgl. Urteil vom 22.03.2005 – B 1 KR 22/04 R –).
Beim Krankengeld handelt es sich somit nicht um eine Dauerleistung. Dieses hat zur Folge, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung nach § 86a SGG entfalten kann, wenn er gegen die Entscheidung der AOKN über die Einstellung des Krankengelds eingelegt wird, da hier vder AOKN keine laufende Geldleistung entzogen, sondern regelmäßig lediglich einem neuen Antrag nicht entsprochen wurde.
Eine Zahlung von Krankengeld kann über den 09.12.2011 nicht erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
So und nun steh ich ohne einen Cent da, weil Arge und Arbeitsamt sagen wir
nicht und Sozialamt braucht erstmal eine kleine Ewigkeit bis sie die unterlagen alle geprüft haben . Die mir dieses Schreiben schickte ist eine Teamleiterin bei der Krankenkasse,als ich sie in einem Telefongespräch
darauf hinwies das was sie machen würde dem Rundschreiben entgegen
spreche, wurde mir gesagt was sie machen würde sei rechtens. wenn Mir einer einen tipp geben kann was man gegen soviel unverfrorenheit und Missachtung machen kann wär ich Dankbar!!!!!!
mfg
Verfasst: 29.12.2011, 09:31
von billy
Hallo Coolbost,
das Verhalten der AOK hat mit Unverfrorenheit nichts zu tun. Tatsächlich ist es so, dass das BVA mit seinem Rundschreiben gegen die geltende höchstrichterliche Rechtsprechung verstößt. Dies ist zumindest die vorherrschende Meinung. Mir ist keine Kasse bekannt, die sich nach dem Rundschreiben richtet. Weder das BVA noch andere Stellen sind bisher diesbezüglich gegen eine Kasse vorgegangen, was darauf hindeutet, dass das Rundschreiben mit der geltenden Rechtslage nicht in Einklang zu bringen ist.
Im Übrigen ist das BVA die einzige Aufsichtsbehörde für Krankenkassen, die diese Auffassung vertritt. Andere Aufsichtsbehörden haben derartige Anweisungen nicht herausgegeben (nicht alle Krankenkassen unterliegen der Zuständigeit des BVA!!). Auch dies macht zumindest nachdenklich.
Wenn Sie weitere -tiefgehendere- Informationen haben möchten, empfehle ich Ihnen die Beiträge des Users Machts Sinn, der hierzu bereits seit langer Zeit Stellung nimmt und gegen die Praxis der Kassen Sturm läuft (dazu brauchen Sie allerdings viel Zeit und unendliche Geduld). Allerdings mit -nach meiner Kenntnis- wenig Erfolg. Wie gesagt....die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu diesem Thema spricht eine andere Sprache.
Nach meiner Auffassung bleibt Ihnen nur der Weg des Widerspruchs- und ggf. Klageverfarens.
Grüße
billy
Verfasst: 29.12.2011, 11:48
von Machts Sinn
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Verfasst: 29.12.2011, 13:49
von coolbost
Arbeitsargentur mit dem Krankheitsbild nicht vermittelbarund Jobcenter das selbe Bin gemeldet ich habe meine Papiere schon in Ordnung Amtsärztliche Begutachtung ist beantragt . Und Sozialamt dem musste ich erstmal die Verdienst Unterlagen Meines Sohnes bei bringen und der war in Urlaub das war das Problem.
Verfasst: 29.12.2011, 14:56
von Machts Sinn
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Generalverdacht gegen Krankengeldbezieher !
Verfasst: 31.12.2011, 19:02
von Machts Sinn
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Verfasst: 01.01.2012, 00:44
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
ich wünsche dir auch ein gutes neues Jahr
2012, moegen alle deine Wuensche in Erfuellung
gehen soweit sie realistisch sind.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 01.01.2012, 12:40
von CiceroOWL
Das gleiche wünsche Ich.
Verfasst: 02.01.2012, 10:23
von Machts Sinn
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Verfasst: 02.01.2012, 11:18
von GerneKrankenVersichert
Machts Sinn hat geschrieben:
Gibt es Überlegungen, was sich durch die Einheitskasse unter einheitlicher Rechtsaufsicht des BGM alles ändern würde?
Gruß!
Machts Sinn
Solange die Strukturen der Selbstverwaltung weiter bestehen, würde sich weniger ändern, als du denkst.
Ansonsten kannst du dir die Rentenversicherung anschauen, dorthin würde die Reise m. E. gehen, wenn eine Einheitskasse entstünde.
Verfasst: 02.01.2012, 12:04
von Czauderna
Hallo,
zu den Zahlen selbst kann ich nicht viel sagen, ausser dass ich sie für viel zu hoch angesetzt halte, aber das ist nur meine Meinung.
Was allerdings interessant ist an dieser "Krankenkassen-Studie" - wen es interessiert sollte mal recherchieren wer der Auftraggeber diese "Studie" war - soweit ich weiss, waren das Apotheker und Ärzteverbände.
Wenn das so ist, müssen wir über das Ergebnis dieser "Studie" keine
Verwunderung zeigen.
Gruss
Czauderna