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Verfasst: 05.09.2011, 15:02
von Machts Sinn
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Verfasst: 05.09.2011, 15:03
von Nassauer
Hallo Gkv,

du nennst es lamentieren.
Das solltest du so nicht sehen.
Ich beschreibe hier lediglich die Ereignisse in chronologischer Reihenfolge.
Dass in dieser Hinsicht auch ganz konkret Maßnahmen ergriffen werden, versteht sich doch von selbst.

Mir kommt es allerdings so vor, als ob du Versicherten gegenüber sehr kritisch bist. Man merkt das z. B. an Vokabeln wie "Krankheitsgewinn".
Also - so ganz neutral sind wir wohl alle nicht.

LG N.

Verfasst: 05.09.2011, 15:34
von GerneKrankenVersichert
Machts Sinn hat geschrieben: Konkretes und häufiges Beispiel: auf der Basis von MDK-Gutachten beendet die Krankenkasse den Krankengeld-Bezug und verweist die Versicherten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Diese laufen zur Arbeitsagentur und werden dort wegen ihrer gesundheitlichen Einschränkungen erst mal erneut ärztlich begutachtet.
Da musst du die Agentur für Arbeit fragen, warum die das machen.
Machts Sinn hat geschrieben: Möglicherweise ist auch noch die Rentenversicherung wegen der Frage der Erwerbsminderung gleichzeitig mit einer ärztlichen Begutachtung befasst ...
Das macht Sinn. Die Frage, ob jemand erwerbsgemindert ist, wird dem MDK nicht gestellt, d. h., das muss der RVT selbst entscheiden.

Aus der Praxis: Bei einer Rehaantragstellung, die bei einem Krankengeldbezieher über uns läuft, fügen wir ein vorhandenes MDK-Gutachten bei.

Bei einer Rentenablehnung fordern wir uns das Rentengutachten an.

Sonst fällt mir auf Anhieb keine Konstellation ein, bei der wir von anderen Gutachten bzw. andere vom MDK-Gutachten profitieren können.

Verfasst: 05.09.2011, 15:36
von GerneKrankenVersichert
Nassauer hat geschrieben: Mir kommt es allerdings so vor, als ob du Versicherten gegenüber sehr kritisch bist. Man merkt das z. B. an Vokabeln wie "Krankheitsgewinn".
Dann sind die Therapeuten ihren Patienten gegenüber ebenfalls sehr kritisch. Nähere Infos zur Vokabel "Krankheitsgewinn":

http://www.dr-mueck.de/HM_FAQ/sekundaer ... gewinn.htm

Verfasst: 05.09.2011, 15:43
von Nassauer
Danke Gkv,

das war wirklich interessant.
Aber es scheint wirklich schwierig, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Und hierzu, lieber Gkv, ist nun einmal nicht jede von der Kasse praktizierte Methode geeignet ...

LG N.

Verfasst: 05.09.2011, 15:54
von friesenjunge48
Ja Czauderna,hast du schon mal gehört daß ein Gutachter bei einem Bau oder Unfallschaden einfach den vorliegenden Bericht anschaut und dann entscheidet???????
Die Gutachter bei Verbrechern, die irren sich in der Tat oft.
Aber die Gutachter der Krankenkassen, diese Herren die nach dem geschriebenen der Krankenkassenmitarbeiter urteilen,diese Gutachter halte ich für äusserst bedenklich.
Wieso ich mir diese Urteil erlaube ,habe alles am eigenen Leib mitgemacht, hatte auch so einen Papiergutachter, der völlig daneben gelgen hat,dieser Spezialist,von Krankenkassensgnaden.
Gottseidank wurde ich dann persönlich untersucht,dieser Gutachter einer renomierten Fachklink kam zu einem ganz anderen Ergebnis, dieses war hieb und stichfest ,wurde nicht angezweifelt.
friesenjunfe48

Stöhn

Verfasst: 05.09.2011, 16:44
von zeckerlrund
Angesichts der ständig sich drehenden tibetanischen Gebetsmühle von Nassauer in diesem Thread bewundere ich die Engelsgeduld von Czauderna und Kollegen noch mehr als ohnehin schon.
:roll:

Verfasst: 05.09.2011, 16:47
von Nassauer
Hallo zeckerlrund,

dies soll eigentlich ein fortlaufender Erfahrungsbericht sein, wie die IKK classic in diesem Fall vorgeht.
Es tut mir Leid, wenn es dir zu langsam voran geht.
Aber die Dinge entwickeln sich nun einmal nicht schneller ...

LG N.
demnächst zum Telegrammstil wechselnd

Stöhn II

Verfasst: 05.09.2011, 16:53
von zeckerlrund
Du weißt doch, was eine tibetanische Gebetsmühle tut: sie wiederholt ununterbrochen den gleichen Text.
So wie hier von Dir praktiziert.

Verfasst: 05.09.2011, 16:56
von Nassauer
Leider nicht.
Ich kenne mich mit asiatischen Gebräuchen nicht aus.
Meiner Ansicht nach schildere ich hier (zugegeben sehr ausführlich) die Dinge in ihrer sich von selbst ergebenden Reihenfolge.
Kann schon sein, dass ich einigen Leuten auf den Keks gehe, kann alles sein ...
Dann muss man eben künftig ein wenig mit Worten sparen, nech?

Man teile mir bitte mit, wie oft ich hier in der Woche schreiben darf und wie die genaue Anzahl der Worte ist, die zu verwenden mir gestattet sei ...

:oops:

LG N.

Verfasst: 05.09.2011, 17:08
von friesenjunge48
Mache dir nichhts daraus Nassauer zeckerlrund hat sich auch schon über mich beschwert,sie war froh das ich meinen Tread beendet habe,damit Frieden im Rorum einkehrt,vielleicht wir sie ja von einen KK vorgeschickt,lasse sie reden.
friesenjunge48

Verfasst: 05.09.2011, 17:09
von friesenjunge48
mein Gott habe ich wieder Fehler gemacht zeckerlrund oder ?

Verfasst: 05.09.2011, 17:14
von Nassauer
Oh Gott. Das wollte ich nun doch wirklich nicht.
Frieden, Leute, Frieden.
Und ich mache für die nächste Zeit erst einmal Feierabend, um den Forenfrieden nicht zu gefährden.

Aber merkwürdig ist das schon. Dieser Fred hier wurde heute über 500mal aufgerufen. So langweilig kann das doch gar nicht sein.
Oder aber - es sind immer die gleichen Leute, die hier lesen - und weil sie immer gleich alles wieder vergessen, rufen sie den Fred wieder auf - und wieder und wieder und immer wieder ...
Oder aber - Nassauer hockt den ganzen Tag vor dem PC und ruft den Thread immer wieder auf, oder aber die Aufrufzahlen sind manipuliert oder .... ähm, jetzt fällt mir nichts mehr ein ...

LG N.

Verfasst: 05.09.2011, 18:38
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Czauderna,

willst du hier im KK-Forum wirklich über Gutachten aus dem Bereich PKW oder Bauwesen … diskutieren – oder soll das ein Ablenkungsmanöver sein?

Deswegen nur soviel: meine persönlichen Erfahrungen mit ärztlichen Gutachten aus dem Bereich der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ließen wohl einen eigenen Thread füllen.

Wenn nicht jeder Versicherungszweig seinen Gutachter ein eigenes Süppchen kochen ließe, sondern die gesetzlichen Vorschriften beachtet würden, wären viele Gutachten entbehrlich; dafür könnten die übrigen qualitativ besser sein – dafür braucht es keine Maschinen.

So verpflichtet § 86 SGB X die Leistungsträger, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch eng zusammenzuarbeiten. Gerade für den Bereich der ärztlichen Untersuchung hat der Gesetzgeber in § 96 SGB X eine besondere Form der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches der Sozialleistungsträger vorgesehen. Die Vorschrift soll Doppel- und Mehrfachuntersuchungen sowie abweichenden gutachterlichen Äußerungen entgegenwirken, indem die Leistungsträger verpflichtet werden, bei den Untersuchungen im Einzelfall Vorsorge für eine weitere Verwendbarkeit der Untersuchungsbefunde zu treffen und generelle Vereinbarungen zur Vermeidung von Doppel- und Mehrfachuntersuchungen abzuschließen.

Stattdessen haben wir ein von Quantität statt Qualität, von unkritischem Abschreiben und von Selbstherrlichkeit geprägtes Begutachtungsunwesen.

Konkretes und häufiges Beispiel: auf der Basis von MDK-Gutachten beendet die Krankenkasse den Krankengeld-Bezug und verweist die Versicherten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Diese laufen zur Arbeitsagentur und werden dort wegen ihrer gesundheitlichen Einschränkungen erst mal erneut ärztlich begutachtet. Möglicherweise ist auch noch die Rentenversicherung wegen der Frage der Erwerbsminderung gleichzeitig mit einer ärztlichen Begutachtung befasst ...

Kennen die Krankenkassen und der MDK den § 96 SGB X wirklich nicht? Wieso gibt es gerade für diese häufige Schnittstelle immer noch keine Regelungen, obwohl Vereinbarungen zur Vermeidung von Doppel- und Mehrfachuntersuchungen mit ihrem immanenten Divergenz-Risiko ausdrücklich vorgeschrieben sind?



Solange die eigenen Hausaufgaben nicht gemacht sind, sollten Gutachtendiskussionen aus dem Bereich PKW oder Bauwesen … nachrangig sein – oder?

Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,
habe ich das nötig - Ablenkungsmanöver ?? - Nein, hab ich nicht !!
Deine Fragestellung verallgemeinert und pauschalisiert "z.B. " Kennen die Krankenkassen und der MDK den § 96 SGB X wirklich nicht ?" - statt zu fragen
kennt die ..... und der MDK in ...... usw. usw.
Nein, Ablenkungsmanöver, das muss ich nicht haben - mir geht es eben
in diesem Zusammenhang nur um die Frage - gibt es wirklich neutrale Gutachten, wenn diese von Menschen erstellt werden - ob die nun nach Aktenlage oder nach persönlicher In Augenscheinnahme erstellt werden, das ändert nichts an der Fragestellung.
Ich vertrete auch nicht den Standpunkt dass man jedes Gutachten unwidersprochen hinnehmen sollte - dafür gibt es doch "Gegengutachten".
Das seltsame an der solchen Gutachter verfahren sind ist doch immer, das
sich die Seite, die den Nutzen aus einem solchen Gutachten zieht sein Gutachten für das in der Sache zutreffende hält. Genau so ist es bei uns in der Krankenversicherung - spricht das MDK-Gutachten zugunsten des Versicherten,
käme dieser nie auf den Gedanken die Qualifizierung des MDK-Gutachters in Frage zu stellen - da spielt es keine Rolle (ich übertreibe jetzt mal), dass ein
gelernter Hautarzt ein Gutachten über Herzerkrankung oder Psychosomatische
Erkrankungen erstellt - das Gutachten zählt. Aber wehe, es läuft anders rum.
Nun gut - wie gesagt kein Ablenkungsmanöver - lassen wir das Allgemeingeplänkel und widmen uns wieder unserem Nassauer.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 05.09.2011, 19:02
von GerneKrankenVersichert
Mal eine Frage an diejenigen, die Gutachten grundsätzlich anzweifeln und Gutachtern "Willkür" unterstellen. Was ist denn die Alternative?