Welche Rolle spielt der MDK wirklich?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 23.03.2013, 10:41


Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.03.2013, 11:15

Hallo,
wenn du schon hier die Namen der Mitglieder
des Widerspruchsauschusses öffentlich machst
dann ist ein bemerkenswerter Vorgang - wie wäre es
im Gegenzug mit deinem Namen, würdest du
auch nicht wollen , oder ?
Bei den von dir Genannten handelt sich nicht um
Kassenmitarbeiter !!
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 23.03.2013, 13:55, insgesamt 1-mal geändert.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 23.03.2013, 12:35

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leser
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Beitrag von leser » 23.03.2013, 13:35

Czauderna hat geschrieben:Bei den von dir Genannten handelt sich nicht um
Kassenmitarbeiter !!
Hallo Günther, das ist bekannt und ich sehe ich ein bisschen anders. Es ist ein öffentliches Amt, das ehrenamtlich wahrgenommen wird. Es wird von gewählten Vertretern wahrgenommen und ich glaube auch Deine Kasse macht nach meiner Kenntnis davon kein Geheimnis, wer im Widerspruchsausschuss sitzt.

Es ist nicht nur eine Errungenschaft der deutschen Sozialversicherung, dass Versicherten- und auch Arbeitgebervertreter noch einmal auf die Entscheidungen der Verwaltung schauen und ggf auch auch anders als die Verwaltung entscheiden können, es ist natürlich auf bewusst gewollt, dass Entscheidungen noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden, bevor sich Gerichte damit befassen - gerade in Zeiten, wo Gerichte mit HartzIV-Klagen geflutet werden. Der Rahmen für die Entscheidungen richtet sich natürlich ebenfalls an Gesetze und Satzung. Und wir sollten auch nicht naiv sein, es gibt auch eine Haftung für Schäden aus grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln...

Das Krankenkassen immer mehr nur noch als Behörde statt als Versichertengemeinschaft wahrgenommen werden, hat auch damit zu tun, dass Satzungsrecht - aufgrund des gesetzgeberischen Willens - eine immer geringere Rolle spielt und andererseits sich unsere gesellschaftliche Entwicklung ebenfalls widerspiegelt; wer interessiert sich noch für Sozialwahlen und wer reißt sich noch um Ehrenämter...:?: Aber zu einem Großteil sorgen die Kassen auch selbst dafür, wenn Entscheidungen trotzdem als Willkür empfunden werden, ein Begriff wie "BSG-Krankengeld-Falle" spricht da für sich :!:

PS: sorry MachtsSinn - ist Dein Thread - wollte Deinen Beitrag nicht nach oben schieben.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.03.2013, 13:59

Hallo,
wenn du das so siehst, okay - ich würde mich schon dagegen wehren als Mitglied eines solchen Ausschusses, wenn ich namentlich in einem noch nicht abgeschlossenen Verfahrens persönlich vom Kläger in einem Internet-Forum angegriffen werde - ich bin kein Jurist.
Gruss
Czauderna

Habssatt
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Beitrag von Habssatt » 23.03.2013, 16:59

Ist doch kein Problem?

barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Versicherte/UeberUns/Verwaltungsrat/Ausschuesse/Widerspruchsaussch_C3_BCsse/Widerspruchsausschuss__7/__Widerspruchsausschuss_207.html


LG
Habssatt

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 23.03.2013, 18:26

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Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 24.03.2013, 11:38

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leser
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Beitrag von leser » 25.03.2013, 00:01

@Czauderna
Ich gehe davon aus, dass das nicht seine Absicht war/ist, die Mitglieder des WA persönlich für eine Entscheidung der Kasse anzugreifen. Die prüfen aus meiner Sicht, ob die Begründung zur Entscheidung ausreichend dargelegt und das Ermessen - soweit möglich - berücksichtigt wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie eine Entscheidung zurücknehmen werden, wenn sie die Rücknahme selbst nicht rechtlich begründen können. Es sind, wie gesagt, gewählte Vertreter von Versicherten und Arbeitgebern.

Hallo Machts Sinn,
ich glaube die letzt genannte ist auch keine öffentliche Person, lass die Namen weg. Okay?
Gruß Leser

Machts Sinn

Nullum

Beitrag von Machts Sinn » 28.03.2013, 14:20

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broemmel
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Beitrag von broemmel » 28.03.2013, 16:15

Naja. Die Länge einer Berufungsschrift mit 2 Seiten und einer 5-seitigen Anlage besagt nunmal in keinster Weise das tatsächlich was Neues übermittelt wurde.

Um festzustellen, ob jemand hochbezahlt ist, sollte MS dann erst einmal in Erfahrung bringen welche Vergütungseinstufung erfolgt ist. Ich vermute mal das er in seiner vorherigen Tätigkeit einem ähnlichen Tarifvertrag unterworfen war. Ohne das er persönlich seine eigene Vergütung als zu hoch empfunden hat.

Bei der Gelegenheit muss MS, wenn das Posting ernst gemeint war, auch einen Zusammenhang vom Tarifvertrag der ikk (welche IKK, sind alle gleich? gibts da Unterschiede?) und einem Tarifwerk der DAK herstellen. Auch da könnte ein böswilliger Leser vermuten das es Unterschiede gibt.

Andererseits sehe ich es sowieso das MS nur noch wild um sich herumschiesst. Erst die Mitglieder des Widerspruchsausschusses, dann Mitarbeiter der Abteilung Recht persönlich nennen und nun der allgemeine Schuss auf die Gehälter der Kassenmitarbeiter.

Sinnfrei... aber für einen Machts wohl Sinn

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 28.03.2013, 16:25

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broemmel
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Beitrag von broemmel » 28.03.2013, 17:59

Ach MS, ich mach einfach nur deutlich was für eine Propaganda Du betreibst.
Oder ist Broemmel von den anderen Kassen vorgeschickt worden, um näher zu erfahren, was
denn Streitgegenstand im Einzelnen ist?
Hälst Du Dich wirklich für sooo interessant oder wichtig? Gewaltige Selbstüberschätzung.
Um festzustellen, ob jemand hochbezahlt ist, sollte MS dann erst einmal in Erfahrung bringen welche Vergütungseinstufung erfolgt ist. Ich vermute mal das er in seiner vorherigen Tätigkeit einem ähnlichen Tarifvertrag unterworfen war. Ohne das er persönlich seine eigene Vergütung als zu hoch empfunden hat
Darauf hast Du keinen Kommentar?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.03.2013, 19:38

Hallo Broemmel,
doch, ich denke schon, dass der Anton auch darauf eine passende Antwort hat.
Gruss
CZauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 28.03.2013, 20:48

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