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Verfasst: 27.03.2013, 10:20
von Poet
hajo hat geschrieben:Hallo Poet,
bei diesem "cardiologischen Gutachten" handelt es sich um den Bericht des Kardiologen an meinen Hausarzt, in diesem Bdericht steht nichts von einer Tätigkeit drin, außer, dass ich in meinem ausgeübten Beruf weiterhin arbeitsunfähig bin.
@hajo: Wenn das nicht drin steht und wenn die beiden sagen und auch schriftlich festgehalten haben dass Du arbeitsunfähig bist, dann wundert mich die Beurteilung des MdK aber sehr.

Also, Feuer frei!

Verfasst: 27.03.2013, 11:30
von Machts Sinn
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Verfasst: 28.03.2013, 13:04
von hajo
Hallo,
zu der Weiterentwicklung:
mein Arzt hat gestern weitere AU festgestellt. Die AUB und der Auszahlungsschein der KK für KG sind per Einwurfeinschreiben sofort weggegangen.
Gruß Hajo

Verfasst: 29.03.2013, 13:19
von Poet
hajo hat geschrieben:Hallo,
zu der Weiterentwicklung:
mein Arzt hat gestern weitere AU festgestellt. Die AUB und der Auszahlungsschein der KK für KG sind per Einwurfeinschreiben sofort weggegangen.
Gruß Hajo
Sehr gut. So muss es sein.

Schöne Ostern!

Verfasst: 29.03.2013, 15:24
von CiceroOWL
Mal eine ganz doofe Frage, der MDK hält den Probanden für arbeitsfähig oder, gilt das denn nicht auch für die die Reha, ergo muss denn nicht auch stante pede die berufliche Reha aufgenommen werden?

Re:

Verfasst: 29.03.2013, 16:05
von leser
hajo hat geschrieben:Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in einer Maßnahme der Deutschen Rentenversicherung zur Wiedereingliederung in das Berufsleben. Die Rentenversicherung hat inzwischen diese Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen widerrufen.

Re:

Verfasst: 29.03.2013, 16:18
von CiceroOWL
leser hat geschrieben:
hajo hat geschrieben:Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in einer Maßnahme der Deutschen Rentenversicherung zur Wiedereingliederung in das Berufsleben. Die Rentenversicherung hat inzwischen diese Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen widerrufen.
Stimmt ich meine mich dunkel erinnern zu köönen

Verfasst: 02.04.2013, 09:53
von hajo
Hallo,
das Sozialgericht hat mir die Stellungnahme der Deutschen BKK geschickt. Wie muss ich hierauf reagieren? Das SG möchte auch Auskunft darüber, ob ich beim AA war, ob ich ALG bekomme und meine neuesten Kontoauszüge!
Bei der IWR-Maßnahme handelte es sich um eine Wiedereingliederungsmaßnahme. Man nimmt an einem Berwerbungstraiining teil und bemüht sich um eine Praktikumsstelle. Dann macht man ein Praktikum das den evtl. zukünftigen Arbeitgeber nichts kostet. In meinem Fall habe ich eine Praktikumsstelle in einem Versicherungsbüro beackert, als Mädchen für alles sozusagen. Schadensbearbeitung, Kfz-Zulassungen, Terminabsprachen mit Kunden.

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Verfasst: 02.04.2013, 10:23
von Habssatt
Hallo hajo

das ist keine Stellungnahme deiner KK,sondern sie hat das Sozialgericht entlastet und hat schon mal den Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt(Ironie)

Das einzige Rechtsmittel im ER Verfahren für dich,ist die Abgabe einer Versicherung an Eides statt, an das Sozialgericht,da zu eine Kopie eines Kontoauszuges.

Schau mal hier in meinen Fall,die Stellungnahme meiner KK.

http://www.krankenkassenforum.de/weiter ... c&start=30

LG

Habssatt

Verfasst: 02.04.2013, 14:02
von Machts Sinn
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Verfasst: 02.04.2013, 14:49
von hajo
Hallo,
lt. Anforderung des SG soll ich angeben ob ich mich beim AA gemeldet habe. (ja, am 15.3.13)
ob ich ALG bekomme (nein, ich bin am 8. 4. zur Antragannahme einbestellt)
und soll einen Kontoauszug vorlegen aus dem sich dann meine finanziellen Verhältnisse ergeben sollen. Hier handelt sich aber um das Konto meiner Frau. Muss ich da trotzdem irgendwelche Auszüge beibringen?
Ich wollte eigentlich nur mein mir zustehendes Krankengeld und keine Sozialhilfe beantragen. Wass muss ich jetzt tun?
Danke. Hajo

Verfasst: 02.04.2013, 16:24
von hajo
@machts sinn: Hallo, hier die gewünschten Schreiben:

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Verfasst: 02.04.2013, 17:16
von Machts Sinn
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Verfasst: 02.04.2013, 18:48
von hajo
Hallo Machts Sinn,
ich bekomme kein ALG II, weil meine Frau zu "viel" verdient.....Ob ich evtl doch Alg 1 bekomme hängt daran, ob die DRV Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt hat, das weiß ich bis jetzt noch nicht.

Verfasst: 02.04.2013, 22:27
von hajo
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Hajo,

wir haben bisher im Antrag an das Gericht von einem Bewilligungsbescheid mit Datum 18.01. geschrieben. Den brauchen wir nun auch noch.

Dass du kein Alg I bekommst, scheint mir ziemlich eindeutig, aber wie war das noch mit der Frage Alg II?

Gruß!
Machts Sinn
Hier der gewünschte Bescheid vom 18. 1. 13

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