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Verfasst: 20.08.2012, 07:03
von reallyangry
zu meinem Beitrag vom 27.07.

Selbstverständlich hätte ich statt "weisungsbefugt" weisungsgebunden schreiben müssen.

Wortfindungsstörungen und Verwechselungen sind halt mit meinem Morbus Bahlsen und cerebralen Flatulenzen verbunden. :D

Und, obwohl ich ungern aus dem heiligen Buch einer großen Weltreligion zitiere:
"Gottes Mühlen mahlen langsam, mahlen aber trefflich fein".

und die dazugehörige Geduld zermürbt die Kranken zusätzlich.

Verfasst: 27.08.2012, 12:24
von Adler76
Die können mich nicht zermürben.

Eher Hängen sie die von der KK auf :wink:

Ich gebe alle 14 Tage meine Zahlscheine Persönlich ab :D

Das Sozialgericht hat jetzt von mir eine auflistung der Ärzte bekommen,bei denen ich seit März war.

Auch wieso,weshalb und warum.Steht alles auf Papier.

Und jetzt sollen die von der KK mal erklären,warum die das AU vom Notdienst verschweigen/verschwiegen haben :D

Selbst in meinem Widespruchsverfahren wird das "verschwiegen".......und dass vom Widerspruchsausschuss!!!

Ich lade das Schreiben bei gelegenheit mal hoch.

Dazu habe ich noch das (indirekte) anweissungsschreiben der AOK an meinen (ex)Hausarzt,dass nur bis 31.05.2012 die Krankheit anerkannt wird,und somit die ausstellung weiter scheine zu "unterlassen" sind.

Ausserdem wurde der Krankengeldbescheid erstellt,da war die KK von der Kündigung vom Arbeitgeber in Kentniss gesetzt worden.

Auch die Aussage dass ich kein KG anspruch nach dem 31.05.2012 habe,da zu dem Zeitpunkt gekündigt wurde,habe ich Schriftlich.

Und somit liegt eine falschberatung der KK vor.
Zu komisch dass meine Sb bei der KK schon länger nicht mehr da ist......Krank.Urlaub,gerade vor 10 min gegangen.

Auch wird sich besagter Arzt verantworten müssen :!:

Ich habe,gegenüber der KK,den längeren Atem!!!

Verfasst: 27.08.2012, 12:43
von Gast
Hallo Adler 76,

finde ich gut bloß nicht unterkriegen lassen bin derselben meinung,auch mich werden die nicht zermürben da haben sie sich den falschen genommen. Alles gute und viel Erfolg.

Lg Wurmie

Verfasst: 27.08.2012, 12:58
von Adler76
Danke


Durch die Dummheit der AOK,und derren SB,wird es halt "einfacher".....so sag ich dass jetzt mal :wink:

Verfasst: 27.08.2012, 20:04
von Adler76
Habe eben gesehen dass das Schreiben vom Widerspruchsauschuss ja schon hier drin steht :oops:

Verfasst: 27.08.2012, 21:44
von Machts Sinn
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Verfasst: 28.08.2012, 10:39
von Adler76
Die Wiedereingliederung wurde durch das "zuvorkommen" der AOK zurückgenommen......

WEIL......dass für micht nicht "zumutbar wäre,da ja bereits gekündigt wurde.

So grosszügig ist die AOK :mrgreen:

Verfasst: 29.09.2012, 10:30
von Adler76
So,
gestern habe ich die Klageschrift erhalten.

In dieser Klage wirde deutlich aufgezeigt wie dreist die AOK ist/war :wink:
Nach genauer Prüfung der Akte fiehl doch auf das einiges an Unterlagen "unterschlagen" wurden.

Zum glück habe ich das alles selbst bei bringen können,das was Fehlt.

Verfasst: 30.09.2012, 11:00
von Machts Sinn
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Verfasst: 04.10.2012, 13:23
von Adler76
In der Klageschrift wird deutlich gemacht das Unterlagen geziehlt aus den Akten genommen wurden.

Das sich ohne jegliche Rechtsgrundlage das KG eingestellt wurde.
Und das man versucht hat den Hausarzt und mich "einzuschüchtern" bzw. so den Hausarzt angewiesen hat,keine AUB´s mehr aus zu stellen.

Verfasst: 07.10.2012, 22:40
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.10.2012, 15:52
von Adler76
Nein!!!

Mein Anwalt wird hier Strafanzeige Stellen :wink:

Verfasst: 15.10.2012, 15:55
von Machts Sinn
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Verfasst: 17.10.2012, 15:50
von Machts Sinn
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Verfasst: 18.10.2012, 13:39
von Machts Sinn
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