Richter "drehen hohl"
Wieder mal ging es um die sog. Lücke, hier im Zusammenhang mit AUB/Auszahlschein bis 24.02.2015
und ab 25.02.2015. Das "Sozial"gericht Gelsenkirchen hatte für das Klagebegehren - trotz der Recht-
sprechung z. B. aus Seyer sowie der Rechtsänderung ab 23.07.2015 - nicht das geringste Verständnis und
wandte mit Urteil vom 13.08.2015 "finanzielle Gewalt" an.
Zum Glück fand der in ähnlichem Zusammenhang heftigst kritisierte 5. Senat des Landessozialgerichts„Nach vorausgegangenem Hinweis zur Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung aufgrund höchs-
trichterlich geklärter Rechtslage (vgl. Gerichtsschreiben vom 8.7.2015) hat das SG die Klage mit Urteil
vom 13.8.2015 unter Auferlegung von „anteilig Gerichtskosten“ gemäß § 192 Sozialgerichtsgesetz
(SGG) in Höhe von EUR 150,00 abgewiesen.“
Nordrhein-Westfalen einen Weg, der Klage statt zugegeben und auszuführen:
Tzsssssssssssss - diese Krankengeld-Richter ....„Die erstinstanzlich verhängten anteiligen Verschuldenskosten waren bereits aufgrund der Be-
gründetheit der Berufung des Klägers und der daraus folgenden Rechtmäßigkeit seiner Rechts-
verfolgung aufzuheben.“
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