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Verfasst: 27.06.2013, 23:56
von derKVProfi
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
da bin ich nicht der Auffassung von Swantje B. und auch die Beiträge von Rossi dazu waren mir immer zu pauschal und verallgemeinernd.

Dann versuchen wir beide es doch mal sachlich (weil wir beide es schon immer konnten)! Richtig ist, dass es Mitarbeiter und auch Kassen gab, die sich hier sehr wohl engagiert gezeigt hatten! Fakt ist, dass es Mitarbeiter und Kassen gegeven haben soll, die sich menschlich "erbärmlich" (das ist meine Meinung, die durch das GG gedeckt ist) verhalten haben! Und der Gesetzgeber hat nuhn durch eine Gesetzesänderung für eine Klarheit gesorgt! Alles wird gut!

Es war doch der Gesetzgeber selbst, der den Kassen diesen Unsinn mit der Beitragsnachforderung und vor allem mit den 5% Säumniszuschlägen pro Monat
aufs Auge gedrückt hat und keine klaren Aussagen dazu gemacht hat wann und aus welchen Gründen genau eine Kasse sowohl auf Beitrag als auch auf Säumniszuschlag verzichten kann.

Sorry - Widerspruch! Die 5% gab es schon immer und es ging um die Unterschlagung durch AG! Das war und ist auch zukünftig richtig bei "vorenthaltenden" Beiträgen durch den AG 5% monatlichen Säuminszuschlag zu nehmen! Allen Verantwortlichen, inkl. SpiBu (der ist ja nie aktiv geworden, obwohl ihm die Problematik aufgefallen sein muss) scheint das bei, GKV-ESG entgagnen zu sein! Das kann apssieren. Nicht aber, dass es 6 (in Worten sechs) Jahre dauert, bis es endlich geklärt wird.
Und eine klare Aussage, wann man von den "Kann"-Regelungen Gebrauch macht hätte es nicht gebraucht, wenn die handelnden menschen Ihre Emphatie (etwas was ich in der Ausprägung 1-2 besitze) benutzt hätten!


Wenn nun quasi der Gesetzgeber seine damaligen Beschlüsse in hohem Masse aufhebt dann hat er damit das nachgeholt, was er seinerzeit wissentlich nicht wahrhaben wollte.

Die Spitzbuben vom SpiBu verbauchen soviel Papier und Bits und Bytes - das hätte schon lange gelöst sein können!

Und was die Kassen betrifft,
wenn die damals schon das so gehändelt hätten wie es heute festgelegt wurde, dann wäre die Auslegung der damaligen Gesetzesvorschrift die reine Willkür gewesen - Kasse A. hätte grundsätzlich die Säumniszuschläge erlassen, Kasse B sogar die gesamten Beiträge und Kasse C hätte keinen Grund gesehen "kulant" zu sein - toll, erst per Gesetz die große Keule schwingen lassen und zum zuschlagen auffordern, aber dann, wenn zugeschlagen wurde zu sagen, dass der Schläger eigentlich nicht zuschlagen hätte sollen.
Nein, nein - es ist ganz allein der Gesetzgeber der hier verantwortlich ist
und nicht die "Behörde", die ein solches Gesetz umsetzen muss.

Die Behörde hat eine Überbehörde die sich sechs Jahre lang nach dem alte 3-Affen-Prinzip verhalten hat!

Verfasst: 28.06.2013, 00:27
von Poet
[quote="derKVProfi"]

Sorry, aber es bestand sehr wohl die Möglichkeit der Stundung und es Erlaß von Beitragsschulden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben von ihren Möglichkeiten viel zu selten und sehr eingeschränkt Gebrauch gemacht!

Ich fürchte, man kann von den Fällen, die sich im Forum melden, keine generelle Ableitung treffen und ich weiß ganz sicher dass die Kassen selbst nicht so viel Spielraum hatten wie hier gerne angenommen.

Wenn andere Fragen stellen würden, statt irgendwelchen diskriminierenden und diskreditierenden Unsinn, der geschäftsschädigend sein könnte, dann wäre auch vielen geholfen. Dann reden wir noch von Forendisziplin, also KKA, der hier über ganz andere Themen schwadroniert! Und wir fordern mal alle, die unbeteiligt sind, sich bei der Frage der Vermittlerhaftung etwas bedeckter zu halten!

In Ordnung. Das bedeutet aber trotzdem nicht, dass Du selbst immer wild um Dich schießen musst. Ich würde nur fordern was ich auch selbst tue.

ich rechtfertige mich nicht, ich verzeifel nur an der Untergweicht der menscheit!

Das mit dem geistigen Untergewicht ist nun oft genug gefallen und wirkt auf mich zumindest nicht besonders wertschätzend, wenngleich ich mich nicht geistig untergewichtig fühle.

Wer angreift führt Krieg!

Der der mitmacht auch. Es ist auch Dir möglich, jemanden der Dich vermeintlich angreift durch Besonnenheit und Souveränität dazu zu bringen, seine Waffen niederzulegen.
Im Gegensatz zu Deinen super guten fachlichen Fähigkeiten hast Du mich bislang darin nicht überzeugt und könntest jetzt zumindest mit gutem Beispiel vorangehen.

Verfasst: 28.06.2013, 01:23
von derKVProfi
Poet hat geschrieben:
derKVProfi hat geschrieben:

Sorry, aber es bestand sehr wohl die Möglichkeit der Stundung und es Erlaß von Beitragsschulden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben von ihren Möglichkeiten viel zu selten und sehr eingeschränkt Gebrauch gemacht!


Ich fürchte, man kann von den Fällen, die sich im Forum melden, keine generelle Ableitung treffen und ich weiß ganz sicher dass die Kassen selbst nicht so viel Spielraum hatten wie hier gerne angenommen.


Das nehme ich mal sehr wohlwollend zur Kenntnis und schenke Dir hier Glaube! Wir lassen diese Aussage aber dann auch bitte für alle anderen möglichen Fälle )Beschwerden PKV, EWR-KV, Vermittler, etc.) zukünftig gelten, oK?
Poet hat geschrieben:
derKVProfi hat geschrieben: Wenn andere Fragen stellen würden, statt irgendwelchen diskriminierenden und diskreditierenden Unsinn, der geschäftsschädigend sein könnte, dann wäre auch vielen geholfen. Dann reden wir noch von Forendisziplin, also KKA, der hier über ganz andere Themen schwadroniert! Und wir fordern mal alle, die unbeteiligt sind, sich bei der Frage der Vermittlerhaftung etwas bedeckter zu halten!
In Ordnung. Das bedeutet aber trotzdem nicht, dass Du selbst immer wild um Dich schießen musst. Ich würde nur fordern was ich auch selbst tue.
Ich bin hier vor einiger Zeit völlig normal, sachlich und freundlich aufgetaucht. Es gibt exakt zwei Protagonisten, die sofort und ohne Vorwarnung angefangen haben sich auf mich einzuschießen. Ich schieße seitdem nur zurück und exakt in zwei Richtungen. Vielleicht wirken die Mioderatoren mal auf die zwei Protagonisten ein?
Poet hat geschrieben:
derKVProfi hat geschrieben: ich rechtfertige mich nicht, ich verzeifel nur an der Untergweicht der menscheit!
Das mit dem geistigen Untergewicht ist nun oft genug gefallen und wirkt auf mich zumindest nicht besonders wertschätzend, wenngleich ich mich nicht geistig untergewichtig fühle.
Da steht, dass ich am Untergewicht der Menschheit leide - von geistig steht da nix! Prüfe Dein HPF ;-) und lies nicht, was da nicht steht!!!!!!
Poet hat geschrieben:
derKVProfi hat geschrieben: Wer angreift führt Krieg!
Der der mitmacht auch. Es ist auch Dir möglich, jemanden der Dich vermeintlich angreift durch Besonnenheit und Souveränität dazu zu bringen, seine Waffen niederzulegen.
Im Gegensatz zu Deinen super guten fachlichen Fähigkeiten hast Du mich bislang darin nicht überzeugt und könntest jetzt zumindest mit gutem Beispiel vorangehen.
Ich könnte es - will ich es? Ich nehme Deine Worte und bewege Sien in meinem Herzen hin und her! wenn Du, oder falls Du es nicht bist die entsprechenden Moderatoren, sich diese beiden Querulanten in gleicher Art und weise zur Brust nehmen, dann wird doch alles gut, oder?

Wer mitmacht, der wehrt sich. Und ich muss mich jeden Tag gegen exakt solche Angriffe mehrmals wehren!
Cassius:
Weit besser ist es, wenn der Feind uns sucht; so wird er, sich zum Schaden, seine Mittel erschöpfen, seine Krieger müde machen. Wir liegen still indes, bewahren uns in Ruh, wehrhaftem Stand und Munterkeit.
Brutus:
Den bessern Gründen müssen gute weichen. Das Land von hier bis nach Philippi hin beweist uns nur aus Zwang Ergebenheit; denn murrend hat es Lasten uns gezahlt. Der Feind, indem er durch dasselbe zieht, wird seine Zahl daraus ergänzen können und uns erfrischt, vermehrt, ermutigt nahn. Von diesem Vorteil schneiden wir ihn ab,
wenn zu Philippi wir die Stirn ihm bieten.

Quelle: Julius Cäsar IV, 3
Ich könnte auch einige Stellen zitieren, die im Zusammenhang mit der Schaffung unseres Grundgesetzes stehen - Wehrhaftigkeit ist e8in Staatsziel um Diktaturen zuküntig zu verhindern!

Falls Du die beiden Protagonmisten bei Gelegenheit triffst, dann kannst du ihnen ja sagen, dass ich die Waffen nie zuerst niederlege, sondern dass Sie schon die friesische Kriesgfagge (weiße Taube auf weißem Grund) hissen müssen!

Verfasst: 28.06.2013, 11:49
von Czauderna
Hallo,
müssen wir in dieser Abteilung auch eine Moderation einführen oder könnt Ihr Euch wieder auf ein normales Niveau herauf begeben. Dass man verschiedener Meinung ist oder dass der Eine den anderen nicht versteht oder verstehen will, dass ist manches mal nicht zu verhindern, aber das rechtfertigt doch keinen "Krieg", also bitte !!
Gruss
Czauderna

Verfasst: 28.06.2013, 12:33
von Poet
derKVProfi hat geschrieben:Ich könnte auch einige Stellen zitieren, die im Zusammenhang mit der Schaffung unseres Grundgesetzes stehen - Wehrhaftigkeit ist e8in Staatsziel um Diktaturen zuküntig zu verhindern!

Falls Du die beiden Protagonmisten bei Gelegenheit triffst, dann kannst du ihnen ja sagen, dass ich die Waffen nie zuerst niederlege, sondern dass Sie schon die friesische Kriesgfagge (weiße Taube auf weißem Grund) hissen müssen!
@derKVProfi: Wir hier sind kommunizierende Menschen und keine Staaten.

Bekanntlich beginnt jede Annäherung mit einem ersten Schritt, selbst wenn beide zu gleich loslaufen wollen, wird einer trotzdem mind. 1 Millisekunde eher gewesen sein. Schlimm?

Hinter dem "ich laufe aber erst los wenn die loslaufen" steckt ein "ich will gar nicht" vom Kind-Ich. :D

Wenn Du meine Beiträge aufmerksam verfolgt hast, dann gehe ich genauso mit anderen in Kritik und diese wiederum (zu Recht!) mit mir. Dazu ist es hilfreich, zumindest etwas von seiner Position abzurücken. Ansonsten wird Kommunikation zum ermüdenden Monolog.

Und jetzt wünsche ich mir -auch wenn ich kein Mod bin- dass wir das alle hinbekommen. Dazu braucht es auch Dich, Thoralf.

Verfasst: 28.06.2013, 15:05
von derKVProfi
Poet hat geschrieben:Thoralf.
Thor "u" lf! Danke!

ich sagte ja, dass ich deine Worte in meinem Herz hin und her bewege. Danach lasse ich die auch mal durch den Verstand laufen!

Verfasst: 28.06.2013, 20:29
von Poet
derKVProfi hat geschrieben:
Poet hat geschrieben:Thoralf.
Thor "u" lf! Danke!

ich sagte ja, dass ich deine Worte in meinem Herz hin und her bewege. Danach lasse ich die auch mal durch den Verstand laufen!
...ähm, sorry. Thorulf!

Verfasst: 29.06.2013, 11:54
von sailor
derKVProfi hat geschrieben:
Juliane hat geschrieben:
derKVProfi hat geschrieben:Die EWR KV ist eine PKV und der Übertritt in die GKV als freiwilliges Mitglied ist so nicht möglich!
Eigentlich habe ich es doch deutlich geschrieben?!

Ein(e) Selbständige(r)... geht in Insolvenz, wird arbeitslos und fängt irgendwann wieder einen festen Job an (Lohn/Gehalt unterhalb der Bemessungsgrenze).

Und jetzt verdrehen SIE die Tatsachen und bringen ein "freiwilliges Mitglied" ins Spiel :)
Wer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze beginnt ist versicherungspflichtig in der GKV, wenn er das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (beachten Sie dabei § 6.3a SGB V)!

In Insolvenz bzw. ALG II Bezug (ALG I Bezug könnte möglich sein und wäre anders zu beurteilen) macht nicht versicherungspflichtig, sondern man bleibt versicherungsfrei (außer man hat sich als Selbstständiger für ALG I verpflichtet), und man kann aus Insolvenz oder ALG II nach selbstständigkeit (Ausnahme genannt) nicht in die GKV!!!
Lassen Sie uns bitte nochmal diese Aussage etwas vertiefen. konkret um den Fall würde es mir gehen.

Also nochmal: Ich zähle zu dieser "besonders fragwürdigen" Gruppe der Selbständigen, die es leid sind, den Höchstsatz der GKV zu bezahlen. Ich bin einfach nicht zufrieden damit, einen Höchstsatz zu zahlen, nur weil ich mich gerade so in dieser Gruppe befinde. Wenn jemand 200000,- € mehr verdient, bezahlt er denselben Beitrag, allerdings tut er dann auch nicht mehr weh. Mich schmerzt diese monatliche Belastung mit 600,- €!!! Wenn ich dann noch darüber nachdenke, dass ich über eine andere Lösung evtl. eine bessere Behandlung erwarten könnte verfolge ich nunmal diese andere Lösung. Eine deutsche PKV konnte ich nicht abschließen.

Also mal angenommen ich verliere einen wichtigen Vertragspartner und damit die Grundlage meines gewerblichen Tuns. Ich melde mich arbeitslos. Ich bin seit Jahren freiwillig arbeitslosenversichert!!
Also: Ich gehe aufs Amt, melde mich arbeitslos und bekomme mein ALG. Bin ich jetzt automatisch wieder in der GKV? Wird hier überhaupt nach einer Vorversicherung gefragt?

Verfasst: 29.06.2013, 12:46
von GerneKrankenVersichert
Nach der heutige Rechtslage ist bei Bezug von ALG1 ein Wechsel in die GKV möglich. Ob und wie im Anschluss eine freiwillige Versicherung möglich ist, wird demnächst entschieden. Es könnte sogar in Zukunft möglich sein, dass ein Tag ALG-Bezug ausreicht, um wieder dauerhaft in die GKV zurückzuwechsen.

Verfasst: 29.06.2013, 17:01
von derKVProfi
sailor hat geschrieben: Wenn ich dann noch darüber nachdenke, dass ich über eine andere Lösung evtl. eine bessere Behandlung erwarten könnte verfolge ich nunmal diese andere Lösung.

Eine bessere Behandlung erfashren Sie nicht durch den Wechsel von der GKV in eine PKV (ob deutsche oder EWR!)! Eine bessere Behandlung erfahren Sie durch Durchsetzungsfähigkeit, Wissen, Informationsbeschaffung, Kommunikation und ggf. Tragen der Mehrkosten! Der Selbstzahler wird nicht per se und automatisch besser behandelt!

Eine deutsche PKV konnte ich nicht abschließen.

Warum? Das ist relevant!

Wird hier überhaupt nach einer Vorversicherung gefragt?

Die Vorversicherung ist irrelevant, wenn Versicherungspflicht eintritt. Ansonsten hatte GKV den Punkt ALG I Bezug und Versicherungspflicht geklärt!

Verfasst: 07.07.2013, 12:23
von sailor
Wie verhält es sich eigentlich, mit der steuerlichen Absetzbarkeit einer EWR-Versicherung im Rahmen der EKST?

Bei der GKV kann ich ja einen Großteil der Beiträge geltend machen. Was passiert bei einer EWR-Versicherung?

Verfasst: 07.07.2013, 18:32
von derKVProfi
sailor hat geschrieben:Wie verhält es sich eigentlich, mit der steuerlichen Absetzbarkeit einer EWR-Versicherung im Rahmen der EKST?

Bei der GKV kann ich ja einen Großteil der Beiträge geltend machen. Was passiert bei einer EWR-Versicherung?
Rechtsgrundlage: http://www.gesetze-im-internet.de/kvbevo/

Relativ eindeutig sind die Voraussetzungen erfüllt.

Das problem könnte eher sein, dass die Versicherer eine "übliche" Bestätigung nicht ausstellen, man es also mit dem Finanzamt individuell klären muss (Berechnung Abschläge).

Aber die Buchstaben des Gesetzes sind erfüllt, wenn die EWR-KV den § 193.3 VVG erfüllt.

Verfasst: 08.07.2013, 09:31
von NEUE KV
Swantje B. hat geschrieben:
derKVProfi hat geschrieben: Die Frage des § 206 VVG lassen wir mal außer acht. Wenn er für die EWR KV gelten sollte, dann wird man ihn beachten. Ansonsten wird bei Nicht-Zahlung gekündigt, so wie es deutsche GKV und PKV jahrzehntelang gemacht hat. Der Punkt ist schlichtweg ungeklärt und irrelevant!
Hervorhebung von mir.

Danke für diese klare Aussage. Das klang bisher (wenn auch nicht von dir, sondern von NEUE KV) noch anders, nämlich schön verschwurbelt "das wurde von Juristen geprüft und ist schon in Ordnung". Irrelevant? Das mag Ansichtssache sein. Frag mal den Kunden, der irgenwann wegen Nichtzahlung rausfliegt und das dann ausklagen darf ...


Gruß
Swantje
Hallo zusammen - und sorry, dass ich die ganze Zeit nicht an der Diskussion teilgenommen habe, aber ich war tatsächlich im Urlaub.
Sehr spannende Beiträge mit vielen wichtigen und unterschiedlichen Standpunkten.

Zum Kündigungsverbot: die Juristen, mit denen ich gesprochen habe, sehen das so:
- das Kündigungsverbot bezieht sich eindeutig auf den Basis-Tarif und neuerdings auch noch auf den Notlagentarif. Denn im Kündigungsverbot lt. VVG ist ja genau geregelt, was wie abläuft wenn die Beitragszahlungen ausbleiben und das führt dann in Stufen über in den BASIS-Tarif.
- der BASIS-Tarif ist aber ausdrücklich nur vorgeschrieben für Versicherer im Inland (Notlagen-Tarif damit jetzt auch).
- da die EWR-Dienstleister keinen BASIS-Tarif anbieten (müssen) ergibt sich auch konkludent, dass das Kündigungsverbot von ihnen so nicht einzuhalten ist, weil sie nicht Teil des dahinter stehenden innerdeutschen Systems sind.

Der BGH hatte da auch einen klugen Satz formuliert, wo es in dem Urteil darum ging, dass bei Leistungsbetrug und Gewaltandrohung gegen Versicherungsmitarbeiter trotz Kündigungsverbot gekündigt werden darf: nämlich, dass dem Versicherten ja immer noch der Zugang zum BASIS-Tarif bei anderen VU offen bleibt. Dieser Satz - ich muss später mal das Zitat aus dem Urteil raussuchen - lässt sich genau so auf die Situation anwenden, wo eine EWR-Dienstleister wg fehlender Zahlung kündigt - dem Versicherten bleibt immer der Weg in die deutschen PKV über den BASIS-Tarif.

Ich hoffe, die Begründung ist verständlich und nachvollziehbar?

Cheerio

Verfasst: 08.07.2013, 09:33
von NEUE KV
derKVProfi hat geschrieben:
sailor hat geschrieben:Wie verhält es sich eigentlich, mit der steuerlichen Absetzbarkeit einer EWR-Versicherung im Rahmen der EKST?

Bei der GKV kann ich ja einen Großteil der Beiträge geltend machen. Was passiert bei einer EWR-Versicherung?
Rechtsgrundlage: http://www.gesetze-im-internet.de/kvbevo/

Relativ eindeutig sind die Voraussetzungen erfüllt.

Das problem könnte eher sein, dass die Versicherer eine "übliche" Bestätigung nicht ausstellen, man es also mit dem Finanzamt individuell klären muss (Berechnung Abschläge).

Aber die Buchstaben des Gesetzes sind erfüllt, wenn die EWR-KV den § 193.3 VVG erfüllt.
Es gibt in der Steuererklärung im Zusatzblatt "Vorsorgeaufwendungen" sogar einen eigenen Bereich (Zeile 25 ff) für "ausländischen Krankenversicherungen" Mindestens die Pauschalsätze (also wie vor dem Bürgerentlastungsgesetz) können abgesetzt werden, bei entsprechender Aufschlüsselung der Beitragsanteile für Leistungen wohl auch mehr.

Verfasst: 08.07.2013, 09:36
von NEUE KV
Poet hat geschrieben:
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Und dann gibt es ja noch den Personenkreis, der vom Anbieter NeueKV auf der Website wie folgt umworben wird:
Können auch Sie die hohen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige einfach nicht mehr zahlen? Oder möchten Sie einen Teil von Ihrem hart erarbeiteten Einkommen lieber für ihre eigene Zukunft investieren als damit die Glaspaläste und Vorstände von 145 (!) Krankenkassen zu finanzieren, die im Zweifelsfall lieber fragwürdige Zusatzangebote für Leistungen machen, als den Versicherten bei den Beiträgen mit Rückzahlungen oder Reduzierungen entgegenzukommen?
neuekv.de/gesetzliche-kv/
Das beißt sich ja auch mit den bisher geäußerten Meinungen, dass es bei der Absicherung ja nicht darum geht Geld zu sparen und eine gute private Absicherung mind. 400€ kostet...;-)

Nebenbei ist das die schlechteste Werbung die ich seit langem gelesen habe. Also jemand der souverän und exzellent ist, braucht solche diffamierende Werbung garantiert nicht.
Ein sehr wichtiger Hinweis und ganz berechtigte Kritik - da haben wir uns wohl an einer Stelle vergallopiert im Text.... sorry.
Das wird heute oder spätestens morgen gleich korrigiert. Denn solche Formulierungen sind eigentlich nicht unser Stil.