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Verfasst: 16.01.2013, 10:00
von Bully
Zitat hat geschrieben:
die Aufsichtsbehörde hat schon Recht. Verstöße im Sinne des Strafgesetzbuches (das wurde ja zitiert) mussen durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden.
vollkommen richtig, das hier nur die zuständige Staatsanwaltschaft ahndet
Zitat hat geschrieben:
Die Aufsichtsbehörde an sich ist maximal für Verstöße gegen das Sozialgesetzbuch zuständig.
auch richtig,aber es liegt auch nicht immer in Ihrem Interesse es zu verfolgen, ganz zu schweigen davon es zu ahnden.
Hier wird gewissermaßen schon ein Freibrief ausgestellt.
Gruß Bully
Verfasst: 24.01.2013, 20:52
von Jamihost
So jetzt muss ich mich nochmal ein letztes mal melden, denn ich werde mich von dem
Forum hier verabschieden.
Habe meine gesamten Beiträge gelöscht und dies hat auch einen Grund.
Wie ihr ja wisst, habe ich Klage auf Nachzahlung des Krankengeldes erhoben und zwar per
Eilantrag. Hatte heute einen Erörterungstermin vor dem Sozialgericht und bin noch immer
ganz geschockt über den Verlauf dieser Anhörung.
Habe mir die Mühe gemacht und eine umfangreiche schriftliche Begründung warum die
Entziehung des Krankengeldes rechtswidrig ist, zusammengestellt.
Habe alle wichtigen Punkte (Ermessensabwägung, angemessene Frist, Mitwirkungspflichten usw.)
auf einigen Din A4 Seiten zusammengestellt und wollte diese eigentlich vor Gericht zur
Sprache bringen.
Die ganze Anhörung war für mich eine einzige Tortur. Bin mir vorgekommen wie ein
Schwerverbrecher der auf der Anklagebank sitzt.
Der Richter hat von Anfang an klargestellt wohin die Reise geht und ich hatte auch nicht die
Möglichkeit meine Einwände zur Krankengeldeinstellung vorzubringen.
Er hat mir auch vorgeworfen, dass dies eine Frechheit wäre hier Klage gegen die Krankenkasse
zu erheben und er besseres zu tun hätte (er sagte er hat 400 Fälle zu betreuen und kann sich
mit solchen ......... nicht befassen).
Die Vertreterin der Krankenkasse hat die ganze Anhörung so gut wie gar nichts gesagt.
Mir wurde wieder derselbe Vergleich angeboten, den ich schon vorher abgelehnt hatte und
sollte auf Verlangen des Richters zustimmen.
Ich teilte ihm mit, dass ich gerne ein Urteil über meinen Fall haben möchte oder eine
Anerkenntnis der Krankenkasse mit sofortiger Krankengeldzahlung.
Ich lehnte deshalb einen Vergleich weiterhin ab, da ich weiter der Meinung bin im Recht zu sein.
Ein Vergleich wäre ja wie ein Schuldeingeständniss meinerseits.
Daraufhin drohte mir der Richter mit einer Geldstrafe, da ich praktisch unnützerweise das
Sozialgericht mit Arbeit belaste. Die Sitzung fand dann relativ schnell ein Ende ohne dass ich
die Möglichkeit hatte meinen Standpunkt darzulegen.
Ich bin nach der Anhörung wirklich psychisch total fertig, denn ich hätte so etwas nie für möglich
gehalten. Ich bin bei der Anhörung wirklich der Angeklagte gewesen und nicht der Kläger.
Ich lösche meine Beiträge deshalb, weil ich nicht möchte dass auf Grund meines Forumbeitrages
andere Menschen mit demselben Problem in die gleich Falle tappen und auf ihr Recht bei
dem Sozialgericht hoffen.
Da ich psychisch nicht mehr in der Lage bin weiter zu kämpfen werde ich endgültig aufgeben
und mich auch von diesem Forum verabschieden.
Ich möchte mich bei den vielen Usern bedanken, die ihre Meinung zu dem Fall abgegeben haben.
Den letzten Beitrag werde ich dann nach ein paar Tagen auch wieder löschen.
Wünsche euch allen das Beste !!!!
Verfasst: 24.01.2013, 21:24
von Czauderna
Hallo,
tut mir echt leid, wirklich. Alles Gute für dich trotzdem.
So ganz unkommentiert kann ich es aber nicht lassen, denn ich habe so etwas in dieser Art kommen sehen - Praxiserfahrung eben und brutale Realität.
Der Vergleich, und dessen Ablehnung hat dir "bildlich gesprochen" das Genick gebrochen und deine heroische Forderung deinem Rechtsempfinden folgend gab das übrige dazu. Es gibt Momente, das hasse ich es, am Ende doch recht zu behalten zu haben - dies ist so einer. Aber wenn auch dein Fall für dich ein Waterloo war, er hat doch erneut bewiesen, dass man auch ab und zu mal auf diejenigen hören sollte in solchen Sachen, die beruflich auf der "anderen Seite" sitzen und wissen, was in der Praxis abgeht und nicht nur auf perfekt zitierenden, kopierenden und argumentierenden und etwas verblendeten "Experten" hören.
Wie gesagt, für mich ist das hier keine Genugtuung, so zu schreiben, aber mögen möglichst viele diesen Strang trotzdem lesen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 24.01.2013, 21:27
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 24.01.2013, 22:53
von broemmel
gehts noch?
willst du jetzt fremde ansprüche “abkaufen“?
allternativ einen fall vor gericht führen und dabei keine rechtsberatung betreiben?
na auf die reaktion des richters bin ich ja gespannt
Verfasst: 24.01.2013, 22:59
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 25.01.2013, 00:19
von roemer70
Jamihost hat geschrieben:Ein Vergleich wäre ja wie ein Schuldeingeständniss meinerseits.
Hallo Jamihost,
ein Vergleich wäre für Dich ein "gefühltes Schuldeingeständnis", aber das Angebot der KK beinhaltete ja auch, dass beide Parteien auf ihrem rechtlichen Standpunkt bleiben - und sich halt nur materiell einigen.
Ich finde es schade, dass Du Deine Beiträge löschen wolltest - denn so können Außenstehende den Werdegang nicht nachvollziehen. Aber ich habe natürlich Verständnis dafür.
Jamihost, lass' den Kopf nicht hängen, überleg' Dir in Ruhe, was Du persönlich jetzt tun möchtest / wozu Du Dich in der Lage fühlst und dann geh' Deinen Weg! Wenn Du magst, erzähle uns davon. Wenn nicht, wünsche ich Dir trotzdem alles Gute.
Gruß
roemer70