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Verfasst: 12.01.2013, 20:53
von roemer70
Hallo sblue56,

in diesem Thread haben sich Mitarbeiter(innen) zum Arbeitgeber geäußert:
http://www.krankenkassenforum.de/kkh-al ... t6532.html

Die würde ich einfach mal freundlich um allgemeine Auskunft über den organisatorischen Ablauf bitten.

Gruß
roemer70

Verfasst: 12.01.2013, 22:19
von sblue56
Hallo roemer70,

leider ist dieser Thread gesperrt, und nun?

Verfasst: 12.01.2013, 23:10
von roemer70
Du kannst ja noch drin lesen und die entsprechenden Personen direkt anschreiben.

Verfasst: 13.01.2013, 00:58
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 13.01.2013, 09:46
von sblue56
Hallo,

ich habe mich nur über das bereits eingestellte Schreiben der KKH über das Leistungsende zum 27.03.2013 gewundert obwohl ich z.z. keine Leistungen der KKH erhalte. Eine Fürsorgliche SB oder schlechtes Gewissen!!!

Fakt ist, die 3 Monatsfrist endet Mitte Feb. Sollte sich nichts zu meinen Gunsten getan haben wird geklagt.

@ roemer70. 20 Seiten Thread ist mir einfach zu viel Lesestoff, sorry, war gut gemeint von Dir.

Verfasst: 15.01.2013, 09:11
von sblue56
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Sblue,



2. 3 Monate nach Erhebung des Widerspruchs die Untätigkeitsklage beim Sozialgericht zulässig ist und dabei nicht vorausgesetzt wird, dass du dich vorher nach dem Bearbeitungsstand und dem weiteren Procedere erkundigt hast aber falls eine solche Anfrage nicht umgehend beantwortet wird, die KKH schlecht aussieht, unabhängig davon, dass dein Risiko dabei deutlich Richtung Null ist.

Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,

gilt diese 3 Monatsregelung auch für das Versorgungsamt ? Ich habe am 17.07.2012 Widerspruch beim Versorgungsamt eingelegt und seit dem nichts mehr gehört!!!

Verfasst: 19.01.2013, 08:08
von sblue56
Da Kollege " Machts Sinn" nicht antwortet und auch sonst keiner Auskunft gab, müsste ich selbst suchen und bin auch fündig geworden gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html. oder http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage

Verfasst: 19.01.2013, 09:44
von Czauderna
Hallo,
wird wahrscheinlich daran liegen,
dass es sich hier um ein Krankenkassenforum handelt,
das Versorgungsamtforum muss in der Naehe liegen.
Vielen Dank fuer den Link, wieder etwas gelernt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.01.2013, 12:29
von sblue56
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wird wahrscheinlich daran liegen,
dass es sich hier um ein Krankenkassenforum handelt,
das Versorgungsamtforum muss in der Naehe liegen.
Vielen Dank fuer den Link, wieder etwas gelernt.
Gruss
Czauderna
Da bin ich ja erstaunt, dass ich einem so erfahrenen User/in noch etwas lernen könnte!

Verfasst: 19.01.2013, 13:08
von Czauderna
sblue56 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wird wahrscheinlich daran liegen,
dass es sich hier um ein Krankenkassenforum handelt,
das Versorgungsamtforum muss in der Naehe liegen.
Vielen Dank fuer den Link, wieder etwas gelernt.
Gruss
Czauderna
Da bin ich ja erstaunt, dass ich einem so erfahrenen User/in noch etwas lernen könnte!
Hallo,
es gibt doch den Spruch - "Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu".
Na ja, so oft hatte ich in der Vergangenheit mit dem Versorgungsamt nicht zu tun -
das war früher öfters der Fall als wir noch wesentlich mehr BVG-Fälle als Folge der beiden Weltkriege hatten. Heute wie gesagt, eher selten - mehr als die Ausweise mit dem Grad der Behinderung bekomme ich da nicht zu sehen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 09.02.2013, 15:34
von sblue56
Hallo Ihr Lieben,

heute kam ein Schreiben der KKH. Auch mein 2ter Widerspruch war erfolgreich! Krankengeld wird weiter gezahlt bis maximal zur Leistungsunterbrechung am 27.03.2013. :D :lol:

Verfasst: 09.02.2013, 15:46
von reallyangry
Hallo Sblue,
Glückwunsch!!!!!
Gute Besserung und viel Erfolg beim VA!!!
Gruß
RA

Verfasst: 09.02.2013, 16:11
von röschen
sblue56 hat geschrieben:gilt diese 3 Monatsregelung auch für das Versorgungsamt ? Ich habe am 17.07.2012 Widerspruch beim Versorgungsamt eingelegt und seit dem nichts mehr gehört!!!
Die brauchen erfahrungsgemäß unendlich. Ich hatte mit ausführlichen Unterlagen im August Verlängerung des SB-Ausweises beantragt, der zum Jahresende auslief. Im Dezember dann erst eine vorläufige Verlängerung bis August 2013 erhalten, und jetzt erst die endgültige (diesmal wenigstens unbefristet, damit ist dann endlich Ruhe).

Verfasst: 09.02.2013, 16:35
von sblue56
Ich habe vor 3 Wochen dem VA mit Untätigskeitsklage gedroht und eine Woche später kam die Antwort in Form eines
Widerspruchsbescheid. Jetzt werde ich klagen. Vielleicht hilft mir jemand mit einer Klageschrift da ich ja kein Jura studiert habe!

Verfasst: 09.02.2013, 17:16
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.