Bitte um schnelle Hilfe. Aussteuerung und ALG Nahtlosigkeit
Moderator: Czauderna
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Hallo,
ich hätte noch mal eine wichtige Frage. Am 18.10. soll ich ja laut TK ausgesteuert werden. Ich musste die Auszahlscheine immer an einem Freitag vom Arzt unterschreiben lassen. Nun hat mein Arzt auf dem letzten Auszahlschein den 19.10.2012 als nächstes Datum angegeben. Der 18.10 ist aber ja ein Donnerstag.
So falls ich jetzt doch recht bekomme und die Zahlungen länger bestehen, aber die Prüfung der TK länger dauert als der 18.10., soll ich dann einfach von mir aus einen älteren Auszahlschein kopieren und den ab dem 19. 10. vom Arzt ausfüllen lassen?
Sonst sagt die TK ja nachher, ich wäre nicht mehr AU, denn ich hätte ja keine "AU-Bescheinigung".
Gruß
Pfirsich
ich hätte noch mal eine wichtige Frage. Am 18.10. soll ich ja laut TK ausgesteuert werden. Ich musste die Auszahlscheine immer an einem Freitag vom Arzt unterschreiben lassen. Nun hat mein Arzt auf dem letzten Auszahlschein den 19.10.2012 als nächstes Datum angegeben. Der 18.10 ist aber ja ein Donnerstag.
So falls ich jetzt doch recht bekomme und die Zahlungen länger bestehen, aber die Prüfung der TK länger dauert als der 18.10., soll ich dann einfach von mir aus einen älteren Auszahlschein kopieren und den ab dem 19. 10. vom Arzt ausfüllen lassen?
Sonst sagt die TK ja nachher, ich wäre nicht mehr AU, denn ich hätte ja keine "AU-Bescheinigung".
Gruß
Pfirsich
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Hallo,
wie könnte es denn jetzt in meinem Fall weitergehen. Ich musste mich bis zum 5. Oktober melden, ob ich meinen Widerspruch zurücknehme.
Am 4. Oktober war ich in einer Geschäftsstelle der TK und gab den erneuten Widerspruch und die AU Belege von meinem ehemaligen Hausarzt ab.
Informiert die TK mich jetzt, wenn sie z.B. meinen Hausarzt zur Stellungnahme anschreibt oder sogar wenn sie den ehemaligen Hausarzt anschreibt?
Zwischen dem ersten Widerspruch von mir und die neue Antwort der TK lagen knapp 7 Tage. Einschreiben ging am 14.09.2012 bei der TK ein, ihre Antwort mit der erneuten Prüfung war am 20.09.2012 datiert und kam am 21.09.2012 bei mir an.
Jetzt werden sie sich sicher mehr Zeit lassen.
Nur muss ich ja diese bzw. nächste Woche mit den ganzen ausgefüllten Unterlagen zur Arbeitsagentur. Der Gesundheitsbogen wurde schon einbehalten und zum medizinischen Dienst geschickt.
Sollte die TK jetzt die AU Belege akzeptieren, was ja eigentlich rechtens ist und ich somit länger Krankengeld erhalten würde, dann könnte ich mir die ganzen Wege zur Arbeitsagenur sparen, denn ich darf ja wegen Morphiumtabletten nicht Auto fahren und meine im 7. Monat schwangere Freundin möchte ich auch nicht immer als Taxifahrerin missbrauchen müssen.
Lieben Gruß
Pfirsich
wie könnte es denn jetzt in meinem Fall weitergehen. Ich musste mich bis zum 5. Oktober melden, ob ich meinen Widerspruch zurücknehme.
Am 4. Oktober war ich in einer Geschäftsstelle der TK und gab den erneuten Widerspruch und die AU Belege von meinem ehemaligen Hausarzt ab.
Informiert die TK mich jetzt, wenn sie z.B. meinen Hausarzt zur Stellungnahme anschreibt oder sogar wenn sie den ehemaligen Hausarzt anschreibt?
Zwischen dem ersten Widerspruch von mir und die neue Antwort der TK lagen knapp 7 Tage. Einschreiben ging am 14.09.2012 bei der TK ein, ihre Antwort mit der erneuten Prüfung war am 20.09.2012 datiert und kam am 21.09.2012 bei mir an.
Jetzt werden sie sich sicher mehr Zeit lassen.
Nur muss ich ja diese bzw. nächste Woche mit den ganzen ausgefüllten Unterlagen zur Arbeitsagentur. Der Gesundheitsbogen wurde schon einbehalten und zum medizinischen Dienst geschickt.
Sollte die TK jetzt die AU Belege akzeptieren, was ja eigentlich rechtens ist und ich somit länger Krankengeld erhalten würde, dann könnte ich mir die ganzen Wege zur Arbeitsagenur sparen, denn ich darf ja wegen Morphiumtabletten nicht Auto fahren und meine im 7. Monat schwangere Freundin möchte ich auch nicht immer als Taxifahrerin missbrauchen müssen.
Lieben Gruß
Pfirsich
Hallo pfirsich30,
wie ich Deinen Worten entnehme, gehe ich doch davon aus, dass Du Deinen Widerspruch aufrecht erhälst, das heißt aber nicht zwangsläufig, dass die Kasse dann sofort zahlt. Insofern würde ich auf Nummer sicher gehen und mich parallel bei der Agentur für Arbeit melden, damit Dir keine Ansprüche entgehen. Sofern die eingereichten Unterlagen nicht eindeutig sind, kann es durchaus sein, dass der Arzt noch einmal befragt wird. Darauf würde die Kasse im Widerspruchsbescheid dann aber sehr wahrscheinlich eingehen.
Gruß
Leser
wie ich Deinen Worten entnehme, gehe ich doch davon aus, dass Du Deinen Widerspruch aufrecht erhälst, das heißt aber nicht zwangsläufig, dass die Kasse dann sofort zahlt. Insofern würde ich auf Nummer sicher gehen und mich parallel bei der Agentur für Arbeit melden, damit Dir keine Ansprüche entgehen. Sofern die eingereichten Unterlagen nicht eindeutig sind, kann es durchaus sein, dass der Arzt noch einmal befragt wird. Darauf würde die Kasse im Widerspruchsbescheid dann aber sehr wahrscheinlich eingehen.
Gruß
Leser
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Hallo Leser,
das hast du wohl leider etwas falsch gedeutet. Ich bin bereits zweimal bei der AfA gewesen zum Anmelden. Beim ersten Mal habe ich Unterlagen wie Arbeitsbescheinigung und Gesundheitsbogen erhalten. Dann bin ich mit den ausgefüllten Bogen Montag wieder da gewesen und die AfA gibt den Gesundheitsbogen jetzt weiter zum medizinischen Dienst und gab mir jetzt noch einen Leistungsantrag mit zum Ausfüllen.
Also seitens der AfA ist alles geklärt, ich muss jetzt nur diese oder nächste Woche einen Termin machen, wo ich ebenfalls dann den Leistungsauftrag ausgefüllt abgebe und dann erfahre, was ich monatlich bekommen würde etc.
Meine Frage war jetzt, ob die Krankenkasse mich auch wissen lässt, dass sie noch den Arzt befragt, damit ich das dann auch mit dem Arzt durchgehen kann, er weiß ja sozusagen noch nichts von meinem "Ärger" mit der Krankenkasse.
Das die Kasse nicht sofort zahlt, nur weil ich einen Widerspruch eingelegt hatte war mir schon klar und das hatte ich auch nirgens anders gedeutet.
Die TK müsste sich aber doch bis spätestens am 18. Oktober bei mir melden, da ich da doch laut TK ausgesteuert werden soll. Denn wenn ich doch im Recht wäre, dann bräuchte ich nur bei der Arbeitsagentur anrufen, dass sich das momentan erledigt hat.
Es geht mir unter anderem auch darum, dass mich immer meine schwangere Freundin fahren müsste. ich wohne auf dem Land. Es fährt kein Bus, der nächste Bahnhof ist 10 Kilometer entfernt und die Afa fast 30 km.
Wenn man Termine bei der Arbeitsagentur hat, dann kann man ja Fahrtkosten erhalten, aber die zweimal wo ich da jetzt war, bin ich ja sozusagen nur wegen der TK da hingefahren. Naja da muss ich wohl durch.
das hast du wohl leider etwas falsch gedeutet. Ich bin bereits zweimal bei der AfA gewesen zum Anmelden. Beim ersten Mal habe ich Unterlagen wie Arbeitsbescheinigung und Gesundheitsbogen erhalten. Dann bin ich mit den ausgefüllten Bogen Montag wieder da gewesen und die AfA gibt den Gesundheitsbogen jetzt weiter zum medizinischen Dienst und gab mir jetzt noch einen Leistungsantrag mit zum Ausfüllen.
Also seitens der AfA ist alles geklärt, ich muss jetzt nur diese oder nächste Woche einen Termin machen, wo ich ebenfalls dann den Leistungsauftrag ausgefüllt abgebe und dann erfahre, was ich monatlich bekommen würde etc.
Meine Frage war jetzt, ob die Krankenkasse mich auch wissen lässt, dass sie noch den Arzt befragt, damit ich das dann auch mit dem Arzt durchgehen kann, er weiß ja sozusagen noch nichts von meinem "Ärger" mit der Krankenkasse.
Das die Kasse nicht sofort zahlt, nur weil ich einen Widerspruch eingelegt hatte war mir schon klar und das hatte ich auch nirgens anders gedeutet.
Die TK müsste sich aber doch bis spätestens am 18. Oktober bei mir melden, da ich da doch laut TK ausgesteuert werden soll. Denn wenn ich doch im Recht wäre, dann bräuchte ich nur bei der Arbeitsagentur anrufen, dass sich das momentan erledigt hat.
Es geht mir unter anderem auch darum, dass mich immer meine schwangere Freundin fahren müsste. ich wohne auf dem Land. Es fährt kein Bus, der nächste Bahnhof ist 10 Kilometer entfernt und die Afa fast 30 km.
Wenn man Termine bei der Arbeitsagentur hat, dann kann man ja Fahrtkosten erhalten, aber die zweimal wo ich da jetzt war, bin ich ja sozusagen nur wegen der TK da hingefahren. Naja da muss ich wohl durch.
Öhm... nur der Vollständigkeit halber, die Information mit dem 18.10.2012 ist seit 30.08.2012 bekannt. Nur mal so Ob rechtens ist natürlich eine andere FrageMachts Sinn hat geschrieben:Aber schnell sind die Krankenkassen hauptsächlich bei der Leistungseinstellung, dann müssen die sich erst wieder längere Zeit erholen ...
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Hallo,
hmm bis jetzt habe ich noch nichts von der Krankenkasse gehört und morgen ist ja schon der errechnete Termin der TK.
Würde das evtl. als Nachteil ausgelegt werden oder so, wenn ich heute mal bei der TK anrufe und nachfrage, was denn so beabsichtigt ist, bzw. wann ich jetzt Infos bekomme und auf meine beigefügten AU Kopien eingegangen wird?
Den weiterführenden Widerspruch hatte ich ja am 04. Oktober in einer Geschäftsstelle abgegeben.
Mein Hausarzt wurde aber auch noch nicht angesprochen/angeschrieben bis jetzt.
Ich werde aber definitiv Kopien von den Auszahlscheinen machen. Den Letzten werde ich am 18.10. vom Hausarzt ausfüllen lassen und trotzdem wieder für einen Monat.
Ab jetzt habe ich viele Termine. Am 24.10. Gutachter wegen Erwerbsminderungsrente. Am. 25.10 erneute Infusion beim Gastroenterologen, ich hatte am 10.10. wieder mal eine Darmspiegelung und es wurden Narben und Entzündungen immer noch gefunden.
Am 31.10. bekomme ich dann im Krankenhaus eine Rektalsonografie und dann soll ich wieder operiert werden. Den ganzen Spaß mache ich jetzt schon seit knapp 15 Jahren mit. Mir geht es immer noch sehr schlecht und ich nehme fast täglich Morphium. Eigentlich möchte ich mal etwas zur Ruhe kommen, aber mich beschäftigt das jetzt sehr mit der Krankenkasse und das sie sich nicht melden.
Ich müsste doch bis spätestens den Aussteuerungstag am 18.10 etwas gehört haben oder nicht?
Gruß
Pfirsich
hmm bis jetzt habe ich noch nichts von der Krankenkasse gehört und morgen ist ja schon der errechnete Termin der TK.
Würde das evtl. als Nachteil ausgelegt werden oder so, wenn ich heute mal bei der TK anrufe und nachfrage, was denn so beabsichtigt ist, bzw. wann ich jetzt Infos bekomme und auf meine beigefügten AU Kopien eingegangen wird?
Den weiterführenden Widerspruch hatte ich ja am 04. Oktober in einer Geschäftsstelle abgegeben.
Mein Hausarzt wurde aber auch noch nicht angesprochen/angeschrieben bis jetzt.
Ich werde aber definitiv Kopien von den Auszahlscheinen machen. Den Letzten werde ich am 18.10. vom Hausarzt ausfüllen lassen und trotzdem wieder für einen Monat.
Ab jetzt habe ich viele Termine. Am 24.10. Gutachter wegen Erwerbsminderungsrente. Am. 25.10 erneute Infusion beim Gastroenterologen, ich hatte am 10.10. wieder mal eine Darmspiegelung und es wurden Narben und Entzündungen immer noch gefunden.
Am 31.10. bekomme ich dann im Krankenhaus eine Rektalsonografie und dann soll ich wieder operiert werden. Den ganzen Spaß mache ich jetzt schon seit knapp 15 Jahren mit. Mir geht es immer noch sehr schlecht und ich nehme fast täglich Morphium. Eigentlich möchte ich mal etwas zur Ruhe kommen, aber mich beschäftigt das jetzt sehr mit der Krankenkasse und das sie sich nicht melden.
Ich müsste doch bis spätestens den Aussteuerungstag am 18.10 etwas gehört haben oder nicht?
Gruß
Pfirsich
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Hallo,pfirsich30 hat geschrieben:Hallo nochmal,
gibt es denn eine Art "Pflicht" wie lange Krankenkassen einen Widerspruch "bearbeiten" dürfen, bzw. wie lange sie nur Zeit dafür "opfern"müssten?
Gruß
ueber die Zeitspanne einer Widerspruchsbearbeitung kann keine Angabe in Tagen, Wochen oder gar Monaten gemacht werden - je einfacher der Sachverhalt um so kürzer die Bearbeitungsdauer - ich will es mal an zwei Beispielen deutlich machen
aus dem Leistungsbereich.
Beispiel 1 : Versicherter reicht Rechnung vom Optiker über eine neue Brille ein -
es handelt sich um eine ganz normale Lesebrille und beim Versicherten handelt es sich nicht um ein Kind. Er beantragt die Kostenerstattung durch die Kasse.
Da es sich hier nicht um eine Kassenleistung handelt, lehnt die Kasse diesen Antrag entsprechend ab. Der Versicherte legt dagegen Widerspruch ein -
Hier wird mit Sicherheit die erneute Ablehnung des Widerspruchs nur wenige Tage dauern - sollte der Widerspruch trotzdem erneuert bzw. aufrecht erhalten werden, dann muss der Versicherte warten bis der Widerspruchsauschuss der Kasse tagt - das kann sehr kurzfristig sein, kann aber auch mehrere Wochen dauern. Danach bekommt er seinen klage fähigen Bescheid
Beispiel 2: Entlassung aus der Reha als arbeitsfähig - Kasse zahlt kein Krankengeld. Versicherter legt Widerspruch ein - in der Praxis passiert es eher selten, dass dem Widerspruch schon soviel aussagekräftige Widerspruchsbegründungen beigefügt sind, dass eine direkte Einschaltung des MDK bzw. eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann - also werden aktuelle Befundberichte bei den Ärzten für den MDK angefordert, ebenso
auch den Entlassungsbericht der Reha. für den MDK - dazu muss man wissen, dass diese Entlassungsberichte in der Praxis erst nach 2 - 3 Wochen
geschrieben werden. Ja, und dann kommt es eben auf den Einzelfall und seine Konstellation an - erneute Ablehnung, Anhörung oder umgekehrt, erneute Begutachtung, erneute Ablehnung und dann Widerspruchsausschuss - das kann sich hinziehen.
Nun wird es ja z.B. bei der Pflegeversicherung ab 2012 gesetzliche Vorgaben für die Kassen geben, was die Bearbeitungszeit angeht - da ist von 14 Tagen die Rede - hört sich erst mal super an für die Versicherten - Antrag, und innerhalb von 14 Tagen die Entscheidung, wenn nicht muss die Kasse zahlen -
mal vereinfacht dargestellt. Ich persönlich sehe aber die Gefahr, dass unsere Sozialgerichte künftig wesentlich mehr zu tun haben werden, denn einen Antrag innerhalb von 14 Tagen abzulehnen ist wirklich zu schaffen - ich will das natürlich keiner Kasse unterstellen, aber bevor ich Strafe zahlen muss wegen Zeitversäumnis, welche nicht als Verwaltungskosten oder im Zusammenhang mit Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zu bringen sind, da greife ich doch zum naheliegensten Mittel - meine Meinung.
Zurück zur Ausgangsfrage - meine Beispiele sollen die unterschiedlichen Bearbeitungsdauer klar machen, was dabei nicht berücksichtig wurde, weil ich das auch nicht einschätzen kann - ist die Zahl der Widersürüche und die jeweilige personelle Ausstattung bei Kassen, Ärzten , Reha-KLiniken und MDK.
Was den MDK betrifft, so hat sich dieser, meines Wissens nach, als Service-Standart eine Bearbeitungszeit von 14 Tagen von der Auftragserteilung bis zu Erledigung gesetzt.
Gruss
Czauderna
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Hallo Czauderna,
danke für deine informative Antwort. Also heißt das für mich abwarten und nachhaken bringt da auch nichts.
Heute habe ich den Auszahlschein ausfüllen lassen bis zum 15.11.2012.
Heute muss ich dann auch noch den Abgabetermin der Unterlagen mit der AfA vereinbaren.
Da sich dann alles bestimmt lange hinzieht werde ich bestimmt erst mal kein Geld bekommen, bis alles geprüft ist.
Ich dachte ja nur, dass ich zumindest von der Krankenkasse mal ein Schreiben bekomme, wo es weitere Infos gibt, wie sie jetzt weiter vorgehen. Also Arzt jetzt doch anschreiben etc. etc.
P.S. eigentlich gingen die Auszahlscheine immer bis zu einem Freitag. Also normalerweise bis 19.10. Aber da ich ja laut TK am 18.10. also heute ausgesteuert werde, musste ich ja heute schon den neuen Auszahlschein unterschreiben lassen. Dieser geht jetzt bis zum 15.11. also wieder ein Donnerstag.
Wenn die TK jetzt doch den Widerspruch annimmt und weiter zahlen würde, dann schicken sie mir evtl. einen neuen Auszahlschein, den ich ab 16.11. ausfüllen lassen muss, weil es normalerweise ja dann so richtig wäre.
Was wäre denn wenn ich den dann auch erst am 16.11. ausfüllen lasse? Vielleicht kommen die dann ja auf den Trichter, dass ich vom 15.11.-16.11. nicht krank war. Muss ich mich da dann extra absichern im Fall der Fälle?
Gruß
Pfirsich
danke für deine informative Antwort. Also heißt das für mich abwarten und nachhaken bringt da auch nichts.
Heute habe ich den Auszahlschein ausfüllen lassen bis zum 15.11.2012.
Heute muss ich dann auch noch den Abgabetermin der Unterlagen mit der AfA vereinbaren.
Da sich dann alles bestimmt lange hinzieht werde ich bestimmt erst mal kein Geld bekommen, bis alles geprüft ist.
Ich dachte ja nur, dass ich zumindest von der Krankenkasse mal ein Schreiben bekomme, wo es weitere Infos gibt, wie sie jetzt weiter vorgehen. Also Arzt jetzt doch anschreiben etc. etc.
P.S. eigentlich gingen die Auszahlscheine immer bis zu einem Freitag. Also normalerweise bis 19.10. Aber da ich ja laut TK am 18.10. also heute ausgesteuert werde, musste ich ja heute schon den neuen Auszahlschein unterschreiben lassen. Dieser geht jetzt bis zum 15.11. also wieder ein Donnerstag.
Wenn die TK jetzt doch den Widerspruch annimmt und weiter zahlen würde, dann schicken sie mir evtl. einen neuen Auszahlschein, den ich ab 16.11. ausfüllen lassen muss, weil es normalerweise ja dann so richtig wäre.
Was wäre denn wenn ich den dann auch erst am 16.11. ausfüllen lasse? Vielleicht kommen die dann ja auf den Trichter, dass ich vom 15.11.-16.11. nicht krank war. Muss ich mich da dann extra absichern im Fall der Fälle?
Gruß
Pfirsich
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Hallo,
ich hätte noch mal eine Frage.
Ich habe ja Anfang September einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beantragt. Wenn das jetzt z.B. im November genehmigt werden würde und ich ALG 1 beziehe, weil die Krankenkasse sich immer noch nicht gemeldet hat, würde ich die Rente dann rückwirkend bekommen und müsste für den Monat September- 18.Oktober das Krankengeld an die TK zurückzahlen und von 19. Oktober bis November das ALG 1. So würde ich dann zusätzlich ja auch ordentlich "Verlust" machen und müsste im Endeffekt noch Geld drauf legen.
Sehe ich das so richtig?
Gruß
Pfirsich
ich hätte noch mal eine Frage.
Ich habe ja Anfang September einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beantragt. Wenn das jetzt z.B. im November genehmigt werden würde und ich ALG 1 beziehe, weil die Krankenkasse sich immer noch nicht gemeldet hat, würde ich die Rente dann rückwirkend bekommen und müsste für den Monat September- 18.Oktober das Krankengeld an die TK zurückzahlen und von 19. Oktober bis November das ALG 1. So würde ich dann zusätzlich ja auch ordentlich "Verlust" machen und müsste im Endeffekt noch Geld drauf legen.
Sehe ich das so richtig?
Gruß
Pfirsich
Ganz einfach. egal wie lange dir DRV dir die EM-Rente nachträglich
bewilligt..
du bekommst 1500€ Krankengeld, danach 1300€ ALG1, Rentenhöhe ist
1200€.
Da hat die KK und das AfA Pech. die bekommen nur 1200€.
Solltest du z.b 1800€ EM-Rente bekommen wird es eben verrechnet, rest bekommst du dann.
Du brauchst keine Angst haben das du bei Bewilligung der EM-Rente bei einen Leistungsträger Schulden hast.
bewilligt..
du bekommst 1500€ Krankengeld, danach 1300€ ALG1, Rentenhöhe ist
1200€.
Da hat die KK und das AfA Pech. die bekommen nur 1200€.
Solltest du z.b 1800€ EM-Rente bekommen wird es eben verrechnet, rest bekommst du dann.
Du brauchst keine Angst haben das du bei Bewilligung der EM-Rente bei einen Leistungsträger Schulden hast.