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Verfasst: 04.03.2013, 20:48
von Melli25
Nein, also AU's gab es vom Krankenhaus natürlich keine. Ich habe keine gebraucht, weil ich auch gar keine Arbeit hatte, ich war seit 05.11 nur Hausfrau.

Wie lange Zeit geht das denn zurück? Ich hatte im März 2011 eine Lungenentzündung, da gab es auch eine AU von 2 Wochen, aber ob meine Krankheit dafür ursächlich war, who knows?? Ich jedenfalls habe keine Ahnung, da Krankheit noch nicht bekannt.

Ist Krankenhaus automatisch AU bei der KK?

LG

Verfasst: 05.03.2013, 01:49
von leser
Melli25 hat geschrieben:Ist Krankenhaus automatisch AU bei der KK?

LG
Hallo Melli25,
vorausgesetzt es war ein "gewöhnlicher" Krankenhausaufenthalt in einem normal zugelassenen Krankenhaus: Ja.
Für die Anrechnung als Vorerkrankung auf die Höchstbezugsdauer muss aber während dieser Zeit auch ein Anspruch auf Krankengeld bestanden haben (nicht mit dem Begriff "Blockfrist" verwechseln, ab der die Zeiten zusammengerechnet werden. Du meinst aber offensichtlich welche Zeiten anzurechnen sind)

Eine ausführliche Information findest Du hier:
vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld/gemeinsame_verlautbarung_48_SGB_V_20120905.pdf

Ggf einfach hier nochmal nachfragen

Verfasst: 05.03.2013, 11:20
von Melli25
Also in der Zeit habe ich nicht gearbeiten und kein Krankengeld erhalten. Ich habe Kinderzuschlag und Wohngeld bekommen.

Ich hatte keinen Chef und habe auch keinen Antrag auf KG gestellt.

Der Link ist toll, aber ehrlich gesagt ist das für mich nur Kauderwelsch, ich verstehs kaum :-)

Verfasst: 05.03.2013, 11:28
von Czauderna
Hallo,
um es vielleicht klarer zu formulieren - Vorerkrankungen können auf die Höchstbezugsdauer von Krankengeld nur dann angerechnet werden, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit der laufenden Erkrankung besteht und wenn während der Vorerkrankung auch ein grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeld bestand - so, wie geschildert bestand er bei dir nicht, ergo keine Anrechnung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 05.03.2013, 12:25
von Gast
Die werden ja imm dreister

Verfasst: 05.03.2013, 12:37
von Czauderna
Kamannw hat geschrieben:Die werden ja imm dreister
Hallo,
wen meinst du mit "die" ?? - übrigens, herzlich willkommen im Forum
Gruss
Czauderna

Verfasst: 05.03.2013, 12:42
von Melli25
Daaanke, ja dann haben die schlicht und ergreifend nicht das Recht mir die 3 Monate abzuziehen.

Ich muß da gleich hin, ich bin mal gespannt, was die mir da wieder auftischen wollen.

Verfasst: 06.03.2013, 00:36
von leser
Melli25 hat geschrieben:Der Link ist toll, aber ehrlich gesagt ist das für mich nur Kauderwelsch, ich verstehs kaum
das glaub ich Dir gern :D Aber die Rechtsquelle ist zitierfähig:
  • Gemeinsame Verlautbarung zur Dauer des Anspruchs auf Krankengeld nach § 48 SGB V vom 26.09.2012
    AOK-Bundesverband GbR, Berlin
    Knappschaft, Bochum
    Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Berlin
    Ziffer 3.4 ff (Seite 19)
Sofern Du Mai 2011 bis Juli (?) 2011 nicht mit Krankenanspruch versichert warst (also z.B. nicht als Arbeitnehmer oder ALG1-Bezieher), können die Zeiten - logischerweise - auch nicht auf den Höchstanspruch angerechnet werden. Dabei kannst Du Dich auf die o.g. Verlautbarung beziehen, die im Internet (z.B. vdek.com ) für jeden abrufbar ist.

Verfasst: 03.07.2013, 00:22
von Melli25
Hallooo,

hab länger nix hören lassen, das will ich jetzt mal ändern :-).

Aaalso, am 25.8. ist es nun also soweit, die Aussteuerung naht. EU Rente und ALG1 im Sinne der Nahtlosregelung sind beantragt...

Es lief ja dann doch noch alles glimpflich ab, trotz einiger Schwierigkeiten. Eine Frage bleibt aber noch.

Ich war nun gestern wieder bei meinem Doc und er hat mich nun direkt bis zum 30.08. AU geschrieben. Aussteuerung erfolgt aber schon am 25.8. jetzt meine Frage, reicht es auch am 27.8., oder eben am 30.08. zum Arzt zu gehen, oder muß ich am 25.8. pünktlich beim Doc erscheinen? Wäre eh ein Sonntag.

LG
Mel

Verfasst: 03.07.2013, 07:41
von Czauderna
Hallo,
auf die Krankenkasse und das restliche Krankengeld bezogen dürfte das keine Rolle spielen, ob du am 25. oder später deinen Auszahlschein vom Arzt bestätigen lässt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 10.08.2013, 16:04
von Melli25
Hallöchen,

also jetzt war es sogar so, daß ich jetzt den letzten Auszahlschein zur Abschlußzahlung schon letzte Woche einreichen mußte und das ich nun keinen mehr einreichen brauche. Hab auch keinen mehr geschickt bekommen. Ist wohl nicht nötig, sofern er exakt ausgefüllt wurde.

Bei den beiden Gutachtern der DRV war ich auch schon und die Untersuchung durch die AfA war auch schon, mit dem Ergebnis für länger als 6 Monate nicht leistungsfähig zu sein und sie wollen das Rentenverfahren auch positiv beeinflussen.

Also bekomme ich im Sinne der Nahtlosregelung dann ab dem 26.8.13 dann ALG1.

Ich bin froh, war auch ein ganz schöner Hickhack.

Ich bin so froh, daß ich mich immer an euch wenden konnte! Ich werde den Thread aber gerne noch weiter pflegen, vielleicht kommt ja noch die ein, oder andere Neuigkeit dazu. Noch ist die Rente ja immerhin noch nicht durch ;-).

LG
Mel

Verfasst: 10.08.2013, 20:37
von reallyangry
Hallo Melly,
sei froh, dass das AA dir ALGI im Zuge der Nahtlosigkeit gewährt hat.
Ich drück dir die Daumen, dass das mit der EM Rent klappt. Möglichst reibungslos und ohne Gutachtertermine!!!!
Viel Erfolg.
LG
ReallyAngry

Verfasst: 27.08.2013, 10:52
von Melli25
Hallo und danke :-).

Meine Rente ist wegen voller Erwerbsminderung nach nur 4 1/2 Monaten im ersten Anlauf bewilligt worden!!! Ich bin baff und erleichtert zugleich!

Jetzt gibts aber ein neues Problem. 3 Stellen zahlen theoretisch, nur keiner tuts auch praktisch.
Der Rentenbescheid ist natürlich zurückdatiert, somit kriege ich nun ab sofort kein KG mehr, da Rentner. Aber die DRV zahlt erst am Ende Oktober laufend und Nachzahlungen werden eingehalten. Ich denke somit ist auch der ALG1 Antrag hinfällig. Wer zahlt nun? Wenn ich die 2 Monate selbst überbrücke, krieg ich dann für die 2 Monate auch eine Nachzahlung?

LG
Mel

Verfasst: 27.08.2013, 11:13
von Czauderna
Hallo,
das Verfahren läuft grundsätzlich so, dass die Rentenversicherung aufgrund des Ersatzanspruchs der Krankenkasse den gesamten Nachzahlungsbetrag an die Kasse überweist, diese ihren Ersatzanspruch (maximal tgl. Rentenbetrag) abzieht und dir den Rest überweist. Im Normalfall eine Sache von einer Woche.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.08.2013, 11:38
von Melli25
Achso, darum hab ich nur 156€ von der KK bekommen? den Rest krieg ich dann von der DRV? Also jetzt zum 31.8.?? Ich hatte ja nur noch 3 Wochen Anspruch auf KG.

Das geht nämlich aus dem Bescheid nicht hervor.

LG Mel

Achso nee, die haben sich jetzt den ganzen Nachzahlungsbetrag eingesackt und ich muß jetzt im September mit 156€ auskommen??

Ich verstehs nicht

Also ich hab jetzt rückwirkend für den August nur 156€ bekommen. Damit komm ich nicht aus :-(