Verfasst: 22.06.2015, 21:21
Das Forum für alle Fragen zu Krankenkassen.
http://128.140.76.31/
http://www.krankenkassenforum.de/3-vt87 ... c&start=30Anton Butz hat geschrieben:Was genau willst du belegt haben?
das würdest du auch bei einer Abhandlung zum Satz des Pysthagoras kritisieren, nicht wahr?Anton Butz hat geschrieben:Zwar älteren Datums, aber trotzdem interessant,
du hast wirklich ein Talent im selektiven LesenAnton Butz hat geschrieben:insbesondere III. 4. Rechtsprechung contra legem.
das ist deine Schlussfolgerung....Anton Butz hat geschrieben:Ergo:
der untrennbare Zusammenhang nur eines Karenztages mit dem Singularwortlaut des
§ 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V schließt gegenteiliges Richterrecht aus - das nennt sich dann
anders.
Deswegen ist es sozial- und rechtsstaatlich fatal, den künftigen § 46 Satz 2 SGB V auf
der bisherigen "Recht"sprechung aufzubauen.
Nö.Anton Butz hat geschrieben:Schlage vor, wir überspringen die weiteren Schritte dazu,
nachdem du hast dich damals dann doch auf meine Argumentation
eingelassen hast.
.
Betreff: GKV-VSG: Krankengeld – Soziales von Gabriel und Nahles ?
Datum: Thu, 04 Jun 2015 18:05:35 +0200
Von: ...
An: sigmar.gabriel@spd.de
Sehr geehrter Herr Gabriel,
die „ungewollten Härten“ der umstrittenen BSG-Krankengeld-Rechtsprechung sind
längst erkannt. Zunehmend deutlich werden aber auch die Hilflosigkeit der SPD und die
Gefahr eines für den sozialen Rechtsstaat und die Partei folgenschweren Fehlers.
Der aktuelle Zickzack-Kurs zu § 46 SGB V führt unmittelbar ins sozialpolitische Abseits.
Mit dem nun vorgesehenen Änderungsantrag Nr. 12 baut die Koalition auf Irrwegen einer
über Jahre gescheiterten BSG-Rechtsprechung auf (frühere Urteile der Sozialgerichte Trier,
Mainz und Speyer sowie des LSG Essen vom 17.07.2014, Beschluss des SG Speyer vom
03.03.2015, S 19 KR 10/15 ER – „unlauter“, „contra legem“ ... ).
Stattdessen muss die anstehende Rechtsänderung endlich für Klarheit sorgen. Es ist
an der Zeit, das Krankengeld nun wieder in das Sozialrecht zu integrieren und mit übrigen
Sozialleistungen zum Lebensunterhalt (beispw. Arbeitslosengeld) zu harmonisieren. Immer-
hin ist das Sozialgesetzbuch die größte sozialpolitische Errungenschaft der Nachkriegszeit
und wäre mit Füßen getreten, wenn die derzeitige illegale Praxis beliebiger meist rückwir-
kender Krankengeld-Einstellungen entgegen den Errungenschaften zu „Augenhöhe und
Vertrauensschutz“ nicht beendet, sondern ausdrücklich gesetzlich legalisiert würde.
Darüber hinaus ist es ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig, speziell die Personen-
gruppe der Arbeitsunfähigen ohne Beschäftigungsverhältnis wegen banaler Formalitäten beim
Anspruch auf Krankengeld und damit in ihrer Existenz vernichtend zu sanktionieren. Stattdes-
sen muss der Staat die per Zwangsversicherung mit Zwangsbeiträgen erworbenen Ansprüche
seiner Staatsbürger einlösen.
Immerhin haben die SPD-Abgeordneten im Gesundheitsausschuss des Bundestages vor zwei
Jahren einem sozialrechtlich lobenswerten Antrag der GRÜNEN zugestimmt. Dieser Linie sollten
Sie auch in der GroKo treu bleiben, zumal die angebliche Problematik – ähnlich wie im Falle zu
später Abgabe der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung – auf dem angemessenen rechtlichen
Weg des tageweisen Ruhens zu lösen ist und keiner Anspruch-Vernichtung bedarf.
Es ist schon bedauerlich genug, dass die SPD einige Jahre lang nicht bemerkte oder sogar
billigend in Kauf nahm, wie mit der Überzeugung ihrer Vorfahren anlässlich engagierter Diskus-
sion in den Jahren 1960 / 1961 und 1988 zum Krankengeld umgegangen wurde. Die Rede ist vom
Karenztag. Der - eine - Karenztag für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit wurde entgegen
eindeutiger gesetzlicher Regelung vom BSG im Jahr 2007 stillschweigend auch für auf jede
Folge-Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ausgedehnt, illegal vervielfacht.
Im Interesse des sozialen Rechtsstaates und der dafür einstehenden SPD hoffe ich auf eine
Korrektur zur vorgesehenen Krankengeld-Neuregelung. Und sicher stehe ich damit nicht
allein.
Mit freundlichen Grüßen
Du kannst also immer noch keine Quelle nennen. Und kapierst nicht, wie absurd deine Argumentation ist und dass du für diesen Schmarrn keine Quelle finden wirst.Anton Butz hat geschrieben:doch.
Ich gehe davon aus, dass die dich alle schon kennen und dass du eine mehr oder weniger nett formulierte, nichtssagende Antwort erhalten wirst. Denn dort sitzen die Profis, die dich genauso schnell wie die Profis in den Juraforen durchschauen. Die können dir nur nicht so unverblümt mitteilen, was sie von deinen Ergüssen halten.Anton Butz hat geschrieben: Aus morgen aktuellem Anlass zunächst zu Sigmar Gabriel und seiner SPD beim Sozialstaatsausverkauf, die E-Mail an ihn:
Betreff: GKV-VSG: Krankengeld – Soziales von Gabriel und Nahles ?
Datum: Thu, 04 Jun 2015 18:05:35 +0200
Von: ...
An: sigmar.gabriel@spd.de
Sehr geehrter Herr Gabriel,
die „ungewollten Härten“ der umstrittenen BSG-Krankengeld-Rechtsprechung sind
längst erkannt. Zunehmend deutlich werden aber auch die Hilflosigkeit der SPD und die
Gefahr eines für den sozialen Rechtsstaat und die Partei folgenschweren Fehlers.
Der aktuelle Zickzack-Kurs zu § 46 SGB V führt unmittelbar ins sozialpolitische Abseits.
Mit dem nun vorgesehenen Änderungsantrag Nr. 12 baut die Koalition auf Irrwegen einer
über Jahre gescheiterten BSG-Rechtsprechung auf (frühere Urteile der Sozialgerichte Trier,
Mainz und Speyer sowie des LSG Essen vom 17.07.2014, Beschluss des SG Speyer vom
03.03.2015, S 19 KR 10/15 ER – „unlauter“, „contra legem“ ... ).
Stattdessen muss die anstehende Rechtsänderung endlich für Klarheit sorgen. Es ist
an der Zeit, das Krankengeld nun wieder in das Sozialrecht zu integrieren und mit übrigen
Sozialleistungen zum Lebensunterhalt (beispw. Arbeitslosengeld) zu harmonisieren. Immer-
hin ist das Sozialgesetzbuch die größte sozialpolitische Errungenschaft der Nachkriegszeit
und wäre mit Füßen getreten, wenn die derzeitige illegale Praxis beliebiger meist rückwir-
kender Krankengeld-Einstellungen entgegen den Errungenschaften zu „Augenhöhe und
Vertrauensschutz“ nicht beendet, sondern ausdrücklich gesetzlich legalisiert würde.
Darüber hinaus ist es ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig, speziell die Personen-
gruppe der Arbeitsunfähigen ohne Beschäftigungsverhältnis wegen banaler Formalitäten beim
Anspruch auf Krankengeld und damit in ihrer Existenz vernichtend zu sanktionieren. Stattdes-
sen muss der Staat die per Zwangsversicherung mit Zwangsbeiträgen erworbenen Ansprüche
seiner Staatsbürger einlösen.
Immerhin haben die SPD-Abgeordneten im Gesundheitsausschuss des Bundestages vor zwei
Jahren einem sozialrechtlich lobenswerten Antrag der GRÜNEN zugestimmt. Dieser Linie sollten
Sie auch in der GroKo treu bleiben, zumal die angebliche Problematik – ähnlich wie im Falle zu
später Abgabe der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung – auf dem angemessenen rechtlichen
Weg des tageweisen Ruhens zu lösen ist und keiner Anspruch-Vernichtung bedarf.
Es ist schon bedauerlich genug, dass die SPD einige Jahre lang nicht bemerkte oder sogar
billigend in Kauf nahm, wie mit der Überzeugung ihrer Vorfahren anlässlich engagierter Diskus-
sion in den Jahren 1960 / 1961 und 1988 zum Krankengeld umgegangen wurde. Die Rede ist vom
Karenztag. Der - eine - Karenztag für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit wurde entgegen
eindeutiger gesetzlicher Regelung vom BSG im Jahr 2007 stillschweigend auch für auf jede
Folge-Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ausgedehnt, illegal vervielfacht.
Im Interesse des sozialen Rechtsstaates und der dafür einstehenden SPD hoffe ich auf eine
Korrektur zur vorgesehenen Krankengeld-Neuregelung. Und sicher stehe ich damit nicht
allein.
Mit freundlichen Grüßen
Ein ausreichender Beleg für die Richtigkeit deiner Aussagen? Die SPD will deine Anregungen also "in zukünftige Diskussionen einbeziehen". Aha. Hätten deine Aussagen irgendeinen wahren Kern und Hintergrund, müsste sie das Gesetzgebungsverfahren stoppen.Anton Butz hat geschrieben:.
Ihr habt tatsächlich nicht bemerkt, dass die SPD selbst die beste Quelle ist?
Und tatsächlich war die Antwort nett formuliert - sogar mit einer Zusage, die bei banal eingeschätztem Schriftwechsel (bzw. bei "verblümten Antworten auf
Ergüsse") überflüssig wäre und deswegen dann üblicherweise unterbleibt.
Wäre die Stellungnahme der SPD ein ausreichender "Beleg" oder bräuchten wir dafür den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages - obwohl
ihr die Richtigkeit der Aussage bisher - wiederum - gar nicht bestritten habt?
.
Du meinst also auch, ich sei aus dem Willy-Brandt-Haus vom SPD-Parteivorstand "verschaukelt" worden?GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Die SPD will deine Anregungen also "in zukünftige Diskussionen einbeziehen".
Aha. Hätten deine Aussagen irgendeinen wahren Kern und Hintergrund, müsste
sie das Gesetzgebungsverfahren stoppen.
deiner Meinung nach nur: "... Sie mich auch .... - so wie die übrigen
Ihre Rückmeldung ist uns wichtig, wir werden Ihre Anregungen daher
in zukünftige Diskussionen einbeziehen.