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Verfasst: 08.01.2013, 11:53
von Czauderna
Jamihost hat geschrieben:Lieber Roemer, ich nehme mal an dass sie selber SB bei einer Krankenkasse sind,
denn ihre Äusserungen kann ich mir nicht anders erklären.
Sie haben hier eindeutig Partei für die KK ergriffen, ohne auch nur im geringsten zu verstehen
warum jemand so handelt. Hier geht es nicht darum wie ich am schnellsten (egal wie) von A nach B
komme (dies wäre ihre Vorgehensweise), sondern wie ich rechtlich korrekt von A nach B komme.
Es gibt auf dieser Erde auch noch Menschen, die für Gerechtigkeit einstehen, auch wenn
dies in der heutigen Zeit schon eher die Ausnahme geworden ist.

Hallo,
ein super Anspruch, wirklich aller Ehren wert, nur meist in der Praxis Makulatur - warum ?? - Wenn nämlich Entscheidungen zugunsten des Versicherten getroffen werden und dieser wohl weiss, dass hier die Kasse auch nicht rechtskonform gehandelt hat, dann ist es dem Versicherten ziemlich egal wie sich das mit der Gerechtigkeit verhält.
Das Zauberwort in diesem Zusammenhang heisst "Kulanz" - wohl wissend, steht mir nicht zu, darf eigentlich nicht sein, aber wir machen da mal eine Ausnahme und ich bin als Versicherter froh darüber, dass hier nicht Recht und Gesetz vor meiner persönlichen miesen Lage stehen, sondern der "gesunde Menschenverstand" entschieden hat.
Wie gesagt, das mit der Gerechtigkeit ist ein ehrenwerter Anspruch und ich bin da auch sofort damit einverstanden, aber die Realität sieht da leider anders aus.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 08.01.2013, 12:34
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 08.01.2013, 12:44
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Aha, Kulanz – ein sympathisches Wort für Behördenwillkür? In welchen Fällen eigentlich, wenn die Kasse nicht in der Lage ist oder sich erspart, die Sach- und Rechtslage ordentlich zu beurteilen, wenn der Sachbearbeiter ein mulmiges Gefühl in der Magengegend oder im Enddarm hat oder wenn ihm die Nase gefällt? Völlig ohne Kriterien bei einem so bei der anderen anders – einfach nach Gutdünken! Also warum nicht bei Hamihost, Laluna, Hedi oder Adler und Matthew … ? Naja, Gesetzlosigkeit in beide Richtungen – vielleicht ist es doch ganz gut, dass die „positiven Fälle“ hier nicht auch noch diskutiert werden, wäre für viele vollends unerträglich. Super Praxis!

Hallo,
leider überhaupt nicht verstanden um was es hier geht - Hauptsache die Agitation lebt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 08.01.2013, 18:46
von roemer70
Lieber Jamihost,

wir waren schon beim Du, lass' uns das doch beibehalten! :wink:

Du scheinst mich falsch zu verstehen.
Mein letzter Beitrag war an reallyangrys Aussage gerichtet, dass der Vergleich wertlos ist. Das wollte ich mit meinen Zeilen korrigieren.
Dein vorrangiges Ziel ist nicht die KG-Nachzahlung, sondern die Erwirkung eines Urteils. Bedenke bitte, dass auch immer noch ein für Dich negatives Urteil möglich ist!
Ich finde Deine Entscheidung gut, da Du die Uneinigkeit hier ja sehen kannst. Ein erstinstanzlicher Richterspruch ist zumindest schonmal ein erster Schritt zur Klärung.
Ich persönlich hätte die "schnelle Lösung" gewählt, da mein Ziel ein anderes wäre. "Rechtlich korrekt" ist ein Vergleich allemal und meine Position hätte ich auch nicht aufgegeben. Die Kraft, die mich eine Klage (und alles dem abgelehnten Vergleichsangebot Folgende) kostet, hätte ich - gerade während einer Krankheit - persönlich für andere Dinge genutzt. Du handhabst es für Dich anders - das ist auch völlig okay so.
Jamihost hat geschrieben:ich nehme mal an dass sie selber SB bei einer Krankenkasse sind,
Fast. Bei einer KK beschäftigt, aber kein SB.
Jamihost hat geschrieben:Sie haben hier eindeutig Partei für die KK ergriffen
Falsch, ich hinterfrage Dinge und Beweggründe nur und schildere ggf. Alternativen.
Jamihost hat geschrieben:ohne auch nur im geringsten zu verstehen warum jemand so handelt.
Doch, doch, ich verstehe Dich - auch wenn ich anders gehandelt hätte.
Wie gesagt, mein Beitrag, der Dich zu Deiner teilzitierten Antwort trieb, war an reallyangry gerichtet - und keine Kritik an Deiner Vorgehensweise. Deshalb habe ich dort bewusst in "ich"-Form geschrieben. Der letzte Satz mit Deinem Nicknamen war eine Ergänzung, um es korrekt darzustellen.

Gruß
roemer70

Verfasst: 08.01.2013, 18:48
von roemer70
Machts Sinn hat geschrieben:Aha, Kulanz – ein sympathisches Wort für Behördenwillkür? In welchen Fällen eigentlich, wenn die Kasse nicht in der Lage ist oder sich erspart, die Sach- und Rechtslage ordentlich zu beurteilen, wenn der Sachbearbeiter ein mulmiges Gefühl in der Magengegend oder im Enddarm hat oder wenn ihm die Nase gefällt? Völlig ohne Kriterien bei einem so bei der anderen anders – einfach nach Gutdünken! Also warum nicht bei Hamihost, Laluna, Hedi oder Adler und Matthew … ? Naja, Gesetzlosigkeit in beide Richtungen – vielleicht ist es doch ganz gut, dass die „positiven Fälle“ hier nicht auch noch diskutiert werden, wäre für viele vollends unerträglich. Super Praxis!
Darüber können wir gerne einen separaten Thread eröffnen. :roll:

Verfasst: 09.01.2013, 14:30
von Habssatt
Was den Fall von Jamihost angeht,ist es Augenscheinlich eine einmalige Konstellation.
Aber andere Kassen können es anscheinend Schlauer und besser.

Jetzt stellt sich die Frage nach der Dunkelziffer, die nirgends erwähnt wird, wenn man nämlich andere Fälle herausfindet und vergleiche zieht, muss man sich Fragen, wie oft hat hier der Sachbearbeiter oder die Kasse denn in gleichen Fällen gehandelt?

Wurden wie in den Beispielen unten,aus 100 ein Fall so gehandhabt, oder umgekehrt?


Ganz ehrlich gesagt - ich wollte aufgrund sehr schlechter Kurerfahrung 99 keine Reha, musste den Antrag aber von der KK aus stellen, ansonsten gibts kein Krankengeld mehr. Ich hatte mich, v.a . aufgrund eurer Erfahrungen bzgl. Reha-Anträgen darauf verlassen, dass das doch seine Zeit dauern würde und wahrscheinlich auch abgelehnt wird.
Pustekuchen!
Hatte zu dem Antrag noch Fragen und war bei meiner KK - die hat das dann gleich fertig ausgefüllt, unterschreiben lassen - und fertig war mein Antrag - ohne Unterlagen meines behandelnden Arztes und ohne Unterschrift auf diesem Formular, dass ich gegen das Gutachten keinen Einspruch erhebe und die das auch mit dem Antrag weitergeben dürfen. Ich war doch sehr erstaunt, aber die Sachbearbeiterein meinte, dass sei alles nicht nötig, da ja ein MDK-Gutachten im Haus sei, dass bestätigt, dass ich in Reha soll (oder etwas in der Art). Dieses Gutachten wurde übrigens rein auf Aktenlage erstellt und ich muss es noch anfordern, da mich jetzt schon interessiert, was da drinsteht.
Mein Mandant hat nun schon relativ früh ohne Ausnützung der Frist den Antrag in den Geschäftsräumen der gesetzlichen Krankenkasse unterschrieben. Dieser Antrag wurde von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg abgelehnt. Die Krankenkasse hat ihn beraten gegen die ablehnende Entscheidung einen Widerspruch einzureichen.

rentenberater-sommer.blogspot.de/2010/10/falschberatung-der-krankenkasse.html
Hallo, ich bin 60 Jahre und habe einen GdB von 50.Ich bekam eine Einladung zur KK
mit Hinweis auf meine Mitwirkungspflicht.Der Berater legt mir einen Reha Antrag vor
den er mir ausfüllte und ich Unterschreiben musste.Danach händigte er mir ein Papier aus
auf dem stand was ich jetzt alles nicht mehr ohne die KK zu fragen machen darf.
( Obiger Fall AOK nordwest)

Gruß

Habssatt

Verfasst: 09.01.2013, 19:48
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich kenne bei uns keinen solchen Fall. So arbeiten wir nicht.
Insofern gibt es auch keine Dunkelziffer. Für andere Unternehmen kann ich natürlich nicht sprechen.

LG, Fee

Verfasst: 09.01.2013, 19:58
von Czauderna
Hallo,
auch ich kann nur sagen, dass ich das nicht kenne, das Versicherte so "genötigt" werden direkt einen Antrag zu unterschreiben. So etwas( direkte Antragstellung) geht nur, wenn der Versicherte ausführlich aufgeklärt und beraten wurde und dann sich selbst zur direkten Antragstellung entschließt. Hatte ich schon öfters, dass Versicherte nach Erhalt der Aufforderung mit der selben vor mir saßen und wissen wollten wie sich jetzt verhalten müssten. Natürlich gehört es auch zu meiner Pflicht den versicherten anzubieten beim Ausfüllen des Reha-Antrages behilflich zu sein und da wurde schon in einigen Fällen der Antrag direkt vor Ort ausgefüllt und unterschrieben und in einigen Fällen auch direkt da gelassen zur Weiterleitung an den RV-Träger - warum auch nicht - es kommt eben auf das wie an.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 10.01.2013, 10:58
von Bully
Habssatt hat geschrieben:
Hallo, ich bin 60 Jahre und habe einen GdB von 50.Ich bekam eine Einladung zur KK
mit Hinweis auf meine Mitwirkungspflicht.Der Berater legt mir einen Reha Antrag vor
den er mir ausfüllte und ich Unterschreiben musste.Danach händigte er mir ein Papier aus
auf dem stand was ich jetzt alles nicht mehr ohne die KK zu fragen machen darf.
( Obiger Fall AOK nordwest)

Hallo,

ach, meine Lieblingskasse :)

nur wenn jetzt jemand glaubt,das eine Beschwerde über so eine kreative Arbeitsweise
bei der zuständigen Aufsichtsbehörde in Essen, für eine veränderte Arbeitsweise dieser KK sorgt,
der irrt sich.

Dazu O-Ton der Aufsichtsbehörde

Wenn Mitarbeiter der AOK-NW in Ihrer Arbeitsweise, gegen §§ des STGB
verstoßen würden, sieht sich die Behörde außerstande hier einzuschreiten und für Abhilfe zu sorgen, das wäre dann eine Angelegenheit der zuständigen Staatsanwaltschaften.

Da stellt sich dann für mich die Frage,
arbeiten in der Behörde ehemalige, AOK MA,
und sind daraus Seilschaften entstanden.

Gruß Bully

Verfasst: 10.01.2013, 13:56
von Sportsfreund
Hallo Bully,

die Aufsichtsbehörde hat schon Recht. Verstöße im Sinne des Strafgesetzbuches (das wurde ja zitiert) mussen durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden.

Die Aufsichtsbehörde an sich ist maximal für Verstöße gegen das Sozialgesetzbuch zuständig.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 10.01.2013, 20:39
von Habssatt
Ein Bildungsvorsprung hilft immer!





Aufklärung, Beratung, Auskunft

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Die Sozialversicherungsträger sind im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu Aufklärung, Beratung und Auskunft verpflichtet (vgl. §§ 13 – 15 SGB I). Eine unterlassene oder fehlerhaft ausgeführte Auskunft oder Beratung hat einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch des Versicherten zur Folge.
finkenbusch.de/?p=826



Gruss

Habssatt

Verfasst: 11.01.2013, 20:49
von Jamihost
Gelöscht

Verfasst: 11.01.2013, 21:25
von Czauderna
Jamihost hat geschrieben:Hier ein interessantes Gerichtsurteil.
Wer Zeit hat kann es mal durchlesen und seine Meinung dazu abgeben.
Finde ich sehr informativ und man kann daraus auch einiges ableiten.

lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?chosenIndex=UAN_nv_1005&xid=253061

:shock:
Hallo, ja, kann man - ich meine ableiten - z.B. dass dies nicht deckungsgleich auf unseren Fall hier anzuwenden ist - ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Kasse nicht auf der Schiene "Nichtantritt einer bewilligten Reha-Massnahme" fährt sondern eher auf der Schiene "Willenserklärung ohne vorherige Genehmigung der Kasse" - meine Meinung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 13.01.2013, 01:13
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 13.01.2013, 08:36
von reallyangry
Mein Lieblingssatz aus diesem Urteil:
Nur die Aufstellung klarer und eindeutiger Rechtsnormen ermöglicht es dem Einzelnen, sein Verhalten im Rechtsleben nach der Erkenntnis einzurichten, welche rechtliche Wertung sein Verhalten auf Grund der bestehenden Rechtsordnung erfahren wird.
Und der Verweis auf "Textbausteine" ist auch sehr aussagekräftig.
Das Schreiben der Beklagten vom 14.07.2000 enthält nur Standard-Textbausteine bezüglich der Aufforderung zur Antragstellung und der Folgen ohne Zustimmung der Kasse abgegebener Erklärungen (Rücknahme des Antrags, Verzicht auf Rente oder Rehabilitationsmaßnahmen, jegliche Erklärung über die Art der Rente und den Rentenbeginn). Abgeändert wurde der Textbaustein nur insofern, als eingefügt wurde, da der Kläger bereits am 05.10.1999 einen solchen Antrag gestellt habe, erübrige es sich selbstverständlich, ihn um fristgemäße Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen zu bitten. Das Schreiben enthält keine klare Rechtsfolgenbelehrung. Ein Hinweis auf die Folgen des Nichtantritts der bereits bewilligten Maßnahme fehlt gänzlich. Es wird lediglich ausgeführt: "Der Anspruch auf Krankengeld kann am 25.09.2000 wegfallen, sofern sie eine der vorgegebenen Erklärungen gegenüber dem Rentenversicherungsträger ohne unsere Zustimmung abgeben". Damit ist nicht sichergestellt, dass der Kläger Gelegenheit erhielt, seine Haltung zu überdenken und zu überprüfen. In diesem Zusammenhang kann auch nicht unbeachtet bleiben, dass der Kläger im früheren Verlauf des Verfahrens Gründe für den Nichtantritt der Rehabilitationsmaßnahme genannt hatte. Aus dem Verhalten der Beklagten, insbesondere der Nachbewilligung von Krankengeld ab 01.06.2000, war für ihn nicht eindeutig erkennbar, welche Bedeutung die Beklagte dem beigemessen hat. Gerade im Hinblick auf die Vorgeschichte, hätte es eines unmissverständlich und konkreten Hinweises bedurft, dass die Beklagte bei Nichtantritt der Kur die Krankengeldzahlung einstellen werde.

Die angefochtenen Bescheide sind darüber hinaus rechtswidrig, da die ...
Gruß
RA

edit: wegen Zeitmangels heute morgen erst später die Erweiterung zu "Textbausteinen"