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Verfasst: 26.07.2012, 12:34
von Czauderna
Hallo,
wenn es um Kassenbehandlung geht ist es die
Kassenaerztliche Vereinigung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 26.07.2012, 12:53
von Adler76
Danke für die Info!!!

Verfasst: 26.07.2012, 12:57
von broemmel
Wenn Du einen Anwalt hast, dem Du vertraust würde ich Dir empfehlen alles über diesen laufen zu lassen.

Viele Köche verderben den Brei wie es so schön heisst.

Verfasst: 26.07.2012, 13:11
von Machts Sinn
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Verfasst: 26.07.2012, 16:30
von Adler76
Genau an diese Adresse richtet sich meine Beschwerde :wink:

@broemmel

mein Anwaltweissdas ich mich bei der Äeztekammer Beschwere :wink:

Strafantrag

Verfasst: 26.07.2012, 20:04
von Machts Sinn
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Verfasst: 26.07.2012, 20:18
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich sehe die Erfolgsaussichten als sehr gering an. Es wird wahrscheinlich eine Einstellung wegen geringem öffentlichen Interesse (§ 153 SPO) erfolgen.
Denn so bedauerlich das im Einzelfall ist, so wird dafür wohl nicht der Staatsapparat in Gang gesetzt. Die Ressourcen werden für andere Vergehen genutzt.

LG, Fee

Verfasst: 26.07.2012, 20:45
von Machts Sinn
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Verfasst: 26.07.2012, 20:58
von broemmel
Ich teile eher die Einschätzung von der Fee.

Adler. Bevor du dir massig Baustellen einhandelst nur weil MS mal wieder was neues ausprobiert, frag deinen Anwalt. Der sollte wenigstens Ahnung haben oder bewertet das neutral. MS ist nicht objektiv wie wir ja schon festgestellt haben.

Sonst darfst du als nàchstes die Beschwerde vor dem BVerfG für MS ausprobieren

Verfasst: 26.07.2012, 21:17
von Machts Sinn
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Verfasst: 26.07.2012, 22:22
von Adler76
Das mit der Anzeige wurde mir Heute schon drei mal vorgeschlagen.


Und zwar von:
1)Bezirksärztekammer Nordbaden

2)Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

3)Machts Sinn

Verfasst: 26.07.2012, 22:34
von Machts Sinn
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Verfasst: 26.07.2012, 22:40
von Adler76
Ja,dass ist so!!!


Hatte mit beiden Stellen Telefoniert,und beide sprachen sich für eine Anzeige
gegen die AOK aus.
Somit würde ich den Druck etwas erhöhen.Da offensichtlich die AU mit absicht nicht angegeben wurde.

Das sind aber alles vermutungen,die sich ja durch die Schreiben der AOK
wiederum bestätigen!

Mal sehen was mein Anwalt morgen dazu sagt.

Verfasst: 27.07.2012, 08:48
von Machts Sinn
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Verfasst: 27.07.2012, 15:09
von broemmel
Dein Lieblingsthema Rechtsbeugung wird wohl auch negativ ausgehen.

Grundsätzlich können nur Richter belangt werden.

Aber was schreibe ich, das Ziel ist ja bei MS bereits festgesetzt.