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Verfasst: 05.09.2012, 22:39
von Melli25
Naja, Berufsunfähig kann man ja nicht sagen, da ich als Produktionshlferin tätig war. Das und ähnliches geht nicht mehr.
Und bei halber Erwerbsminderungsrente bekäme ich rund 350€. Das reicht, auch als Ehefrau in meinem Fall nicht. Ich bin auch deutlich nach 1961 geboren, daher ist das auch nur mit kampf verbunden.
Daher strebe ich eine Umschulung zur Industrie-, oder Speditionskauffrau an.
Der Rehabericht ist da auch unterstützend, was ich toll finde. Ich möchte arbeiten und zwar voll, in einem mir möglichen Berufsbild. Das müßte ich aber eben erlernen, ich kann nur klotzen.
Ja machts Sinn, das beschreibt es treffend und ich weiß nicht wie ich mich dazu immer treiben kann, da persönlich zu erscheinen. Es ist die Hölle. Die üben schon Druck aus, in dem Moment wo sie sich aus ihren Stühlen erheben und zum Thresen geschlichen kommen.
Mein Auszahlschein ist jetzt auch voll und ich hab keinen neuen bekommen. Ja ein Glück bin ich doppelt abgesichert im Moment. Diese Situation hätte ich auch nicht mehr länger ausgehalten.
lg
Mel
Verfasst: 05.09.2012, 22:53
von Machts Sinn
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Verfasst: 05.09.2012, 23:08
von Melli25
Ich weiß nicht so richtig wie, bzw. was Du damit meinst. Ich steh auf dem Schlauch
LG
Verfasst: 05.09.2012, 23:24
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 05.09.2012, 23:50
von Melli25
Hmm, nein, davon weiß ich nix und ich habe auch nichts dergleichen gehört. Ich habe nur am Donnerstag, als ich den Schein reingerecht habe, keinen neuen bekommen.
ich weiß nicht, welchen Sinn das hat, oder ob es nur ein einfaches Versehen war?!
Ja genau, so wie Du das sagst, sehe ich das auch. KG bis zur Aussteuerung. Es geht ja nur nach der letzten Tätigkeit.
In dem Rehabericht steht "Die Patientin wird arbeitsunfähig entlassen als Produktionshelferin. Das Arbeitsverhältnis besteht nicht mehr. Diese Tätigkeit wird sie auch in Zukunft nicht mehr ausüben können, allenfalls denkbar sind leichte Tätigkeiten im Wechsel Gehen, Stehen und sitzen. Wobei belastende Tätigkeiten wie Treppensteigen, Leiter klettern vermieden werden sollten. Ungeeignet sind ferner Wechseltätigkeiten, sowie Nachtschichten, ungünstig sind ebenfalls Aufenthalte in rein klimatisierenden Räumen"
Und noch jeweils einen Haken bei Bewegungs- und Haltungsapparat
und bei Gefärdungs- und Belastungsfaktoren.
Wenn sie es machen wie bei meinem Bekannten.....der wurde Berufsunfähig entlassen und nach nem halben Jahr haben sie ihn aus dem KG Bezug gekickt, dann solle er sich eben für leichte Tätigkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Der MDK hatte ihn für leichte Tätigkeiten wieder arbeitsfähig geschrieben, nach Aktenlage.
Er hat sich nicht gewehrt....
ich sag mal, wenn ich eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen könnte, vielleicht in Verbindung mit einem 400€ Job, das würde ich denke ich machen, dann wäre die blöde Angst wenigstens weg. Aber ich rechne mir da einfach keine Chancen aus.
LG
Verfasst: 20.10.2012, 13:08
von Melli25
Hallo, bin immer noch da.
Ich möchte den Thread hier nicht sterben lassen und euch auf dem laufenden halten, bis sich das Thema KG für mich erledigt hat.
Na gut, ich will also mal wieder etwas von mir hören lassen.
Bei jedem Besuch bei der KK werde ich unterschwellig unter Druck gesetzt, so wie es die anderen KG Bezieher auch kennen.
Leider hat sich mein Zustand verschlechtert und da das in der Klinik untersucht gehört, die Spezialklinik aber auf 1/12 jahre belegt ist und ich nur sehr schwer mit meiner Erkrankung zurecht komme,
hat meine Psychologin nun beschlossen mich psychosomatisch (krankheitsbewältigung) stationär aufzunehmen und mich gleichzeitig den entsprechenden Konsilen der Klinik vorzustellen.
So bekomme ich die wichtigen Untersuchungen und ne Psychotherapie gleichzeitig.
Meine Psychologin findet das Verhalten meiner kk mehr als unangebracht , grade in meiner Situation und hat mir nun "verboten" persönlich mit der KK in Kontakt zu treten.
Jetzt werfen sich mir aber bezüglich des KG wieder Fragen auf. Wie läuft das dann mit dem Krankengeld? Wie geht das dann mit dem Auszahlschein?
Wäre es wohl möglich eine Haushaltshilfe zu beantragen?
LG
Mel
Verfasst: 20.10.2012, 13:26
von Czauderna
Hallo,
nun, wenn eine stationäre Behandlung vorgesehen bzw. fest terminiert ist, dann hat auch die Kasse keinerlei Handhabe mehr die Arbeitsunfähigkeit anzuzweifeln -
ich würde ggf. nochmals zur Kasse hingehen, das mit der stationären Behandlung zu "Protokoll" geben und Auszahlschein gleich audrucken lassen und mitnehmen.
Thema - Haushaltshilfe - wenn du kein Kinder unter 12 Jahren im Haushalt hast und die Kasse keine entsprechende Satzungsregelung hat, dann steht dir leider diese Leistung nicht zu.
Ach ja - das "Verbot" deiner Behandler - Kontakt mit der Kasse zu haben, ist vielleicht aus medizinischer Sicht sinnvoll, aber wer soll deine Interessen wegen des Krankengeldes gegenüber der Kasse vertreten - gibt jemandem, der dein Vertrauen geniest eine schriftliche Vollmacht oder noch besser, lass es die Behandler selbst machen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 20.10.2012, 14:27
von Melli25
Doch, doch, ich habe sogar 2 Kinder unter 12 im Haushalt. Und auch nen mann, der aber 10-12 Stunden arbeiten geht. Das auch noch bis ca. 19-20 Uhr. Er kann den Haushalt nicht alleine schmeißen.
Einen Auszahlschein habe ich ja noch, nach der letzten Diskusion und einem (na gut, dann zahlen wir das KG ganz normal weiter) bekam ich den neuen Auszahlschein ausgehändigt.
Füllt das dann die Klinik aus?
Was die KK angeht, ich schmeiße eine Kopie des Auszahlschein in den Briefkasten und gut ist. Wenn sie was möchten, dann bin ich mir sicher, werden sie sich melden.
LG
Verfasst: 20.10.2012, 14:46
von Bully
Melli25 hat geschrieben:
Was die KK angeht, ich schmeiße eine Kopie des Auszahlschein in den Briefkasten und gut ist. Wenn sie was möchten, dann bin ich mir sicher, werden sie sich melden.
Hallo Melli,
in den Hausbriefkasten der AOK-NW,
ich täte es nicht, würde mir den Emfang immer, ohne wenn und aber
bestätigen lassen.
aus Erfahrung, bei dieser KK verschwinden auch mal gerne getätigte Einwürfe
ins Nirwana, und DU bist immer beweispflichtig
nicht das man Dir fehlende Mitwirkung vorwirft
Gruß Bully
Verfasst: 20.10.2012, 15:00
von Melli25
Ja gut, ich habe aber immer noch das original.
Ohne wenn und aber, naja das sagt sich so leicht. Ständig werde ich dort unter Druck gesetzt und belabert. Gehen sie da hin, gehen sie dahin, waren sie denn nun schon da und da und was sagen die, vielleicht kann man da was machen, warum nur bis da und da krank geschrieben, haben sie vielleicht einen wichtigen Arzttermin, vielleicht ein Termin der sie wieder arbeitsfähig macht? Wir haben schon ein Paar mal bei Ihrem Arzt angerufen, damit er Druck bei anderen Ärzten macht, Ectpp.
Ich brech langsam eben durch.
LG
Verfasst: 21.10.2012, 09:50
von Bully
Melli25 hat geschrieben:
Ständig werde ich dort unter Druck gesetzt und belabert.
Hallo Melli,
Glaube ich Dir, ich kenne die Arbeitsweise der AOK NW
darum ja gerade meinen persönlichen Ratschlag, das Du
alle wichtigen Einreichungen die Du tätigst auch
beweisen Kannst,
und das kannst Du nicht,wenn Du es nur in den Hausbriefkasten der AOK-NW einwirfst.
und glaube nicht solchen Werbesprüchen,
hier wird ein Spruch rausgehauen, und danach ist Funkstille
AOKNW-Service hat geschrieben:
Eine "Beschwerde" über eine Krankenkasse erachten wir zudem als einen hilfreichen Hinweis des Kunden, da es einen Einblick über "Mängel" in den betroffenen Unternehmen geben
@ AOKNW-Service betrachten Sie das unterschlagen von Dokumenten,
und das nachträgliche überarbeiten von Akten,
im Hause der AOKNW nur als "MÄNGEL" ??????????????????????????
und zum Schluß nochmal etwas zum lachen.
Akteneinsicht eingefordert bei der AOKNW, in Form der Amtshilfe
sollte dies unteranderem in den Räumen eines SG stattfinden.
AOKNW lehnte dieses mit der Begründung ab.
das Datenschutz in dem SG nicht gewährleiset werden könne.
Gruß Bully
Verfasst: 04.03.2013, 19:34
von Melli25
Hallo, ich bin es mal wieder,
es hat sich wieder mal ein Problem ergeben. Ich weiß, das muß ich mit meiner SB bei der KK klären, aber ich will mich dennoch vorher schlau machen.
Und zwar bin ich ja seit dem 27.02.2012 durchgehend AU.
Ich war jetzt 3 Monate stationär und habe noch eine F-Diagnose bekommen, welche ein richtiges Schwergewicht für mich ist.
Eine weitere schwere körperliche Diagnose kam auch noch hinzu.
Fazit: Ich bin am Ende meiner körperlichen Fähigkeiten und jeder Doc rät mir zur EM Rente.
Jetzt war ich heute bei meiner Therapeutin, die mir eröffnete, daß ihr meine KK mitgeteilt hätte, daß ich im Juli ausgesteuert werde.
Jetzt frag ich mich, wo vom 27.02.2012-Juli 2013 denn die 18 Monate geblieben?? Da fehlen komplette 3 Monate. Was kann ich denn davon halten??
Und was passiert nach der Aussteuerung? Ich will dann EM Rente beantragen. Ich kann den EM Antrag jetzt noch nicht stellen, weil ich dann so immens viel Zurück zahlen müßte. Zwischen Rente und KG sind gute 600€ Unterschied.
LG
Mel
Verfasst: 04.03.2013, 20:03
von GerneKrankenVersichert
Melli25 hat geschrieben:
Jetzt war ich heute bei meiner Therapeutin, die mir eröffnete, daß ihr meine KK mitgeteilt hätte, daß ich im Juli ausgesteuert werde.
Jetzt frag ich mich, wo vom 27.02.2012-Juli 2013 denn die 18 Monate geblieben?? Da fehlen komplette 3 Monate. Was kann ich denn davon halten??
Vorerkrankungen aufgrund derselben Ursache ("ursächlicher Zusammenhang") werden angerechnet. Nach deinem ersten Beitrag in diesem Thread zu urteilen, könnte das hinkommen.
Melli25 hat geschrieben:
Und was passiert nach der Aussteuerung? Ich will dann EM Rente beantragen. Ich kann den EM Antrag jetzt noch nicht stellen, weil ich dann so immens viel Zurück zahlen müßte. Zwischen Rente und KG sind gute 600€ Unterschied.
Ich kann dir nur raten, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen, zurückzahlen musst du nichts, der Unterschiedsbetrag verbleibt dir.
Verfasst: 04.03.2013, 20:20
von Melli25
hm,
also ich bin erst seit Mitte Juli 2011 selbst bei der AOK versichert.
seitdem war ich nur 2, oder 3 Wochen AU wegen einer Mittelohrentzündung und anderem Kram. Wegen meiner jetzigen Krankheit bin ich erst seit dem 27.02.2012. Also die Mittelohrentzündung hatte ich ja nicht von meiner Krankheit. Also zählt die Zeit schon mal nicht. Auf den AU stand sonstige Influenza, oder so ähnlich.
Die Krankenhausaufenthalte waren in der Zeit meiner Familienversicherung und ohne gelben Schein, zählt das trotzdem??? Aber auf 3 Monate würde man trotzdem nicht kommen. Zählt das vor meiner eigenen Mitgliedschaft??
LG Mel
Verfasst: 04.03.2013, 20:43
von Czauderna
Hallo,
ja, es können auch Zeiten vor der laufenden Mitgliedschaft berücksichtigt werden, allerdings die auch nur, wenn es dafür eine AU-Bescheinigung gegeben und und dieser Kasse vorliegen und natürlich der medizinische Zusammenhang hergestellt wurde.
Gruss
Czauderna