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Verfasst: 04.07.2012, 13:22
von broemmel
du bist echt witzig.
du bekommst also ein Schreiben Deiner Krankenkasse mit dem oben genannten Inhalt.
Hier schmeisst Du nur Brocken hin und willst Informationen haben?
Und mit Spekulationen läufst Du dann los und meinst Du bist dann rechtlich über den Sachverhalt informiert?
Wer keine Probleme hat macht sich welche. Oder sind das "taktische Gründe" (wenn ich sowas schon höre, wer Informationen zurückhält kann nie eine umfassende Informtion des Gegenübers erwarten).
Du bist doch reger Leser hier im Forum. Angenommen dem Widerspruch wird statt gegeben und die Leistungseinstellung zum 07.07. wird zurückgenommen.
Was passiert dann wohl, wenn Deine AU nicht lückenlos nachgewiesen wurde? Jetzt darfst Du spekulieren
Verfasst: 04.07.2012, 13:54
von reallyangry
Mein lieber broemmel,
danke, dass du mich für humorvoll hälst...
Hast du mich vielleicht falsch verstanden? Ich habe nur den Zahlschein erhalten.
Das "Schreiben"
Sehr geehrte/r xxx,
da gegen die Einstellung des KRG zum 07.07.2012 ein Widerspruchsverfahren läuft, bitten wir sie uns, bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes, weiterhin den Auszahlschein zu schicken.
MfG
Ihre KK
war mein Vorschlag als Anschreiben (Zusatz) zu dem "Auszahlschein"
Im übrigen möchte mein AG auch weiterhin eine lückenlose Dokumentation über meine AU Zeiten. Und da ich grundsätzlich alles einscanne, was an "offiziellen" Dokumenten so im Briefkasten landet, sowohl blanco als auch ausgefüllt, hätt ich eh so'n Ding gehabt.
Und zu dem "taktisch": Bis zu dem Brief meiner KK "trotz ihrer Argumentation (Widerspruch) werden wir das KRG zum 07.07.2012 einstellen", habe ich hier nur Infos weggelassen, die wirklich unwichtig gewesen wären. Alles ander entspricht der Wahrheit.
Jetzt geht der "Fight" in die entscheidene Runde und auf Grund von Punkten liege ich nach Ansicht meiner KK in diesem Verfahren zurück. Daher werde ich mich jetzt nicht mehr zu meinen weiteren Schritten äussern.
Wenn die 12. Runde vorbei ist - egal wie es ausgeht - liefere ich gerne Details zum wieso / weshalb / warum. Ich glaube das Recht musst du mir zugestehen.
LG
Verfasst: 04.07.2012, 14:32
von broemmel
Mein lieber reallyangry,
wo würde die Welt stehen, wenn es den Humor nicht mehr geben würde.
Deine Überschrift mit Spekulation habe ich wirklich überlesen. Man wird ja nicht jünger
Ich gestehe hier jedem alle Rechte zu der die Forumsregeln beachtet.
Meine letzte Aussage gilt aber immer noch:
Was passiert dann wohl, wenn Deine AU nicht lückenlos nachgewiesen wurde?
Ich würde mir einen Auszahlschein blanko kopieren und dann weiter wie bisher regelmässig die AU nachweisen lassen und auch zur Kasse schicken.
Schadet nicht und tut nicht weh.
Verfasst: 04.07.2012, 16:04
von reallyangry
Danke für die Antwort(en) und den Tipp
Ich musste bei deiner vorletzten Antwort trotz "Mißverständis" herzlich schmunzeln.
Wegen Geschlechtsumwandlung in der Anrede und hoffentlich zum Lachen folgendes. Kennst du vielleicht aber auch schon. Meine "SchülernInnen" hat es immer motiviert, da ich versprochen habe, dass fehlerfreies Aufsagen mit "Kurs bestanden" belohnt wird.
Englisch für Anfänger, Fortgeschrittene und im Endstadium
Thema Heute: Zungenbrecher!
Bitte zügig vorlesen!
1. Englisch für Anfänger: (for beginners)
Drei Hexen schauen sich drei Swatch Uhren an. Welche Hexe schaut welche Swatch Uhr an?
Und nun das Ganze in englischer Sprache!
Three witches watch three swatch watches. Which witch watches which swatch watch?
2. Englisch für Fortgeschrittene: (advanced english)
Drei geschlechtsumgewandelte Hexen schauen sich drei Swatch Uhrenknöpfe an. Welche geschlechtsumgewandelte Hexe schaut sich welchen Swatch Uhrenknopf an?
Das Ganze wieder in englischer Sprache!
Three switched witches watch three Swatch watch switches. Which switched witch watches which Swatch watch switch?
3. Englisch im Endstadium:(at the end)
Drei Schweizer Hexen-Schlampen, die sich wünschen geschlechtsumgewandelt zu sein, schauen sich schweizer Swatch Uhrenknöpfe an. Welche schweizer Hexen-Schlampe, die sich wünscht geschlechtsumgewandelt zu sein, schaut sich welche schweizer Swatch Uhrenknöpfe an?
...das ganze in Englisch:
Three swiss witch-bitches, which wished to be switched swiss witch-bitches, wish to watch three swiss Swatch watch switches. Which swiss witch-bitch which wishes to be a switched swiss witch-bitch, wishes to watch which swiss Swatch watch switch?
Verfasst: 07.07.2012, 06:17
von reallyangry
Kleiner Zwischenstand:
Gestern Termin beim Sozialgericht in der Sache gegen die UK des Bundes.
War sehr aufschlussreich...auch für die Gegenseite...
Aber, wie wir alle wissen, liegt das Ganze jetzt in der Hand des Richters.
Die Wartezeit bis zum Urteil wird jetzt überbrückt, um andere Baustellen zu bearbeiten.
Für jemandem mit Fibro (eine, wie viele Schulmediziner und Gutachter immer noch behaupten, von einem "Amerikaner erfundene Krankheit) ist so ein, wie von MachtSinn vorgeschlagener Spagat, ziemlich schwierig.
Für jemanden mit MCS und CFS ist der geistige Spagat "Höchstleistungssport".
Ich werde mich für die nächsten "Special Olympics" bewerben.
Und wenn dann noch vom VDEK (Verband der Ersatzkassen e.V.) behauptet wird, das Organisationen die sich um die Belange dieser Betroffenen kümmern, nicht im Sinne von §20 SGB V (Selbsthilfegruppenförderung) gefördert werden können, da es sich bei diesen Gruppen nicht um
"indikationsspezifische Selbsthilfegruppen" handelt, dann sieht man schön, woher "der Wind in diesem Land weht".
Vielen Dank an die TK und KKH Allianz für Eure großzügige Spende auf Grund des §20, SGB V. Wenigstens haltet ihr uns für Leute mit indikationsspezifischen Krankheiten, deren SHGen förderungswürdig sind.
Verfasst: 07.07.2012, 14:17
von Kernschmelze
Hallo,
was die Gutmenschen der TK angeht, so ist wie folgt zu berichten:
Im Rahmen der üblichen Masche der Krankengeldverweigerungspraxis gab es eine Klage wegen Amtspflichtverletzung. Letztere war dann ursächlich für einen psychischen „Schockschaden“, was zu einer Schmerzensgeldforderung führte.
Das LG Hamburg hat vor ein paar Tagen in der mündlichen Hauptverhandlung die Klagvorwürfe uneingeschränkt anerkannt und die Schmerzensgeldforderung dem Grunde und der Höhe nach als gerechtfertigt angesehen. Der TK gab das Gericht mit auf den Weg, darüber nachzudenken, per Anerkenntnisurteil das Verfahren beenden zu lassen.
Es ist davon auszugehen, dass die TK dem Vorschlag des Richters nicht folgen wird. Der Imageschaden wäre enorm, da das Urteil – in welcher Form auch immer – an die Öffentlichkeit kommen wird.
Die TK wird versuchen, mit den üblichen Tricks (Prozessverschleppung, Gutachterauseinandersetzung, Kostenausweitung) sich aus der Schlinge zu ziehen. Das wird nicht gelingen. Aber, warten wir es ab. Die Klägerin sieht der Sache mit Gelassenheit entgegen.
Gruß, Kernschmelze
Verfasst: 07.07.2012, 14:43
von Czauderna
Hallo,
na, wenn das mal Schule macht - eine Kasse lehnt etwas ab und der Versicherte erleiden einen "psychischen Schockschaden", der dann dazu führt, dass die Kasse leisten muss - super !!
Man sollte hier wirklich immer dazu schreiben, dass es sich um einen Einzelfall handelt, sonst könnte der "Laie" tatsächlich meinen, dass es so einfach wäre.
Gruss
Czauderna
PS. Verstehe übrigens nicht, warum der Richter nicht geurteilt hat, sondern "nur" nahegelegt, über etwas nachzudenken, war sich wohl im Klaren darüber, dass die u.U. ein Präzedenzfall würde, wenn er da so durchzieht - dann wäre dies wohl die
elegantere Lösung für das Gericht.
Verfasst: 07.07.2012, 14:59
von Kernschmelze
Hallo Czauderna,
Du bist im Irrtum. Der Fall, der hier verhandelt wurde, ist kein Einzelfall. Im Gegenteil, die Muster des rechtswidrigen Verwaltungshandelns der GKV werden in diesem Forum immer wieder zitiert. Ich habe diesen Fall näher beschrieben in dem Thread "Krankengeldverweigerungspraxis verhindern"
[url]
http://www.krankenkassenforum.de/gkv-kr ... t5398.html[/url]
In der Tat ist es nicht ausgeschlossen, dass hier ein richtungsweisendes Urteil gesprochen wird. Es wird auch Zeit.
Gruß, Kernschmelze
Verfasst: 07.07.2012, 15:11
von Czauderna
Kernschmelze hat geschrieben:Hallo Czauderna,
Du bist im Irrtum. Der Fall, der hier verhandelt wurde, ist kein Einzelfall. Im Gegenteil, die Muster des rechtswidrigen Verwaltungshandelns der GKV werden in diesem Forum immer wieder zitiert. Ich habe diesen Fall näher beschrieben in dem Thread "Krankengeldverweigerungspraxis verhindern"
http://www.krankenkassenforum.de/gkv-kr ... t5398.html
In der Tat ist es nicht ausgeschlossen, dass hier ein richtungsweisendes Urteil gesprochen wird. Es wird auch Zeit.
Gruß, Kernschmelze
Hallo,
und wie soll das aussehen, wenn es allgemeine Gültigkeit hat.
Die Kasse lehnt mir eine Reha. ab - ich lasse mir einen "psychischen Schockschaden" attestieren und bingo - die Kasse bewilligt mir die Reha ??
In welche Richtung soll den ein solches Urteil weisen ??
Das können nur Einzefälle bleiben aber doch nicht von Allgemeingültigkeit sein.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 07.07.2012, 17:33
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 16.07.2012, 18:08
von reallyangry
buten & binnen, wagen und winnen - sagten schon immer die hanseatischen Kaufleute.
(Übersetzt: draußen und drinnen, abwägen und gewinnen)
(Kurz)Bericht zur Lage der sogenannten "Umwelterkrankten" heute abend, 1930 bei Radio Bremen in Buten & Binnen - vorrausgesetzt sie bekommen es bis dahin hin, 3 Std. Dreharbeiten auf 31/2 Minuten zu reduzieren.
Sonst wird morgen gesendet.
Vermutlich wirft der Beitrag mehr Fragen auf, als dass er zur Klärung der Problematik beiträgt (wegen der Kürze und der unterschiedlichen Problematik der von diesen Krankheiten Betroffenen).
Schöne Grüße aus der heiter bis wolkigen Norddeutschen Tiefebene
ReallyAngry aka xxxxxx xxxxxxx
(der man mit Sicherheit keine "Angststörung" anhängen kann)
Verfasst: 22.07.2012, 19:38
von reallyangry
In einem Parallelthread wird die Frage gestellt:
Können die Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden?
Stellen wir die Frage doch mal anders:
Müssen die Sozialgerichte über Krankengeld - und erweiternd: GdB, Schwerbehindertenausweis, Arbeitsunfall ja /nein / Berufskrankheit, EU Rente, etc.
entscheiden?
Meine Antwort: Da die "Entscheidungsträger" sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, leider ja.
Beispiel (und ich wiederhole mich) Versorgungsamt (Antrag auf SBA):
...erhalten sie einen Gdb von xx auf Grund Neurosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen.
Seit März 2010 besteht folgende Änderungen bez. meiner Erkrankungen MCS, Fibro, CFS (Schwermetallvergiftung, Polyneuropathie, HWS Syndrom)
Auszug aus "Versorgungsärztliche Verordnung:"
Punkt 18.4 ...werden die Wörter Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungsstörungen durch die Worte Fibromyalgie, das chronische Erschöpfungs-Syndrom, die Multiple Chemikaliensensibilität und ähnliche Syndrome ersetzt.
Tja, mir wirft man vor, den Versuch von Diagnoseänderungen zu machen (Widerspruch Krg). Und seitens des Versorgungsamtes werden nun die "neuen" (???) Richtlinien kurzerhand ausgehebelt.
SG, here I come.
Ich hätte dem SG ja gerne einen weiteren Fall erspart, aber leider, leider geht das wohl nicht. Es muss sich nun wohl auch damit befassen.
Und leider, leider wird das wohl auch Jahre dauern. Und leider, leider wird mir bald auch die Kohle ausgehen. Und leider, leider muss ich dann mit Unterstützung des Steuerzahles prozessieren. Und leider, leider ...
Jo, wir sind ein Rechtsstaat solange ich klagen kann.
Und in dem von MachtsSinn jetzt aufgeführten Urteil nach 10 Jahren ist der gröbste Fehler gleich am Anfang passiert:
Dem Kläger wurde eine medizinische REHA verweigert. Das LVA befand eine berufliche für notwendiger.
Verfasst: 02.08.2012, 14:18
von reallyangry
Update:
SG gibt mir die Möglichkeit, noch einmal Stellung zum "Unfallereignis" vom 03.09.2009 zu nehmen. Frist 3 Wochen
Versorgungsamt gewährt mir ebenfalls noch 3 Wochen, um meine Einschränkungen (SBA) ausführlich anzugeben.
Termin beim "Amtsarzt" war gestern. Vielleicht weiß ich dann in drei Wochen, ob mein AG mir einen leidensgerechten Arbeitsplatz bieten kann.
Ich hab da so'ne Idee - und schönen Gruß an alle, die hier sonst noch so mitlesen:
Durchsicht von "Archivbildern" die öffentlich-rechtliche Fersehanstalten von "Einrichtungen" der Bundeswehr haben, damit keine Mißverständnisse aufkommen, wie Bilder von "hochsensiblen Bereichen" in einen Fernsehbeitrag kommen.
KK hat den Rest KK noch nicht überwiesen, somit ist mein ALG I für Juli recht "mickrig" ausgefallen.
Verfasst: 09.08.2012, 11:44
von reallyangry
Bezüglich der Krankengeldrestzahlung:
Mea Culpa
Die Kasse hatte von mir auch noch nicht den letzten Auszahlungsschein der besagte: Wiederbestellt zum 13.08.2012
Hatte sozusagen die berühmte "Lücke" in der ich ja auch wieder hätte gesund werden können....
Das Geld ist jetzt da...(bis zum 07.07.2012)
Jetzt heisst es abwarten...auf die Antwort bezüglich meines "Widerspruchs" über die Einstellung des Krankengeldes zum 07.07.2012
Ich entwickele langsam ein "Mir-wird-schlecht-beim-Gang zum-Briefkasten-Syndrom.
Vlac würde das vermutlich als "Angststörung" diagnostizieren, deren Ursache aber bestimmt in einer vorher begründeten "Persönlichkeitsstörung" (paranoid-querulatorisch) liegt und somit nicht als Folgeschaden der Krankengeldeinstellung zu bewerten sein kann.
Verfasst: 11.08.2012, 10:24
von reallyangry
MCS - multiple chemische Chemikaliensensibilität wird in den Medien anscheinend zu einem erwähnenswerten Thema.
rtlregional.de/player.php?id=20683
Gedanklich falsch ist allerdings die Verknüpfung zwischen "Gen-Defekt" und Nichtübernahme der Kosten für eine Behandlung durch die KK.