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Verfasst: 31.08.2011, 10:22
von Nassauer
Gibt es nicht sogar Fachforen, in denen sich Menschen mit bestimmten Krankheitsbildern beraten lassen können?
Warum sollte es die geben, wenn Leute mit eben diesen Erkrankungen nicht fähig sind, ins Internet zu gehen und sich beraten zu lassen?
Diese Foren werden regelmäßig auch von Fachärzten moderiert. Aber diese Ärzte wissen wohl nicht, dass sie dort Simulanten beraten.
Denn wer krank ist, kann doch unmöglich im Internet seine Fragen stellen ...
Also wirklich, Ärzte gibt es, tsss ....
LG N.
nicht bettlägerig
Verfasst: 31.08.2011, 10:42
von Nassauer
Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Nassauer hier 132 Beiträge geschrieben. Das geschah in drei Monaten, macht ca. 90 Tage.
Teilt man diese 132 Beiträge durch 90 Tage, dann kommt man rein rechnerisch auf ca. 1,5 Beiträge am Tag.
Gut, es gab Tage mit mehr Beiträgen, es gab Tage mit weniger Beiträgen, und an manchen Tagen wurde gar kein Beitrag eingestellt.
Aber der Durchschnitt beträgt 1,5 Beiträge am Tag.
Aus dieser "exzessiven" Forentätigkeit schließt nun die IKK classic auf das Nichtvorhandensein einer bestimmten Erkrankung und beruft sich dabei auf einen Gutachter.
Wohl bemerkt ist dies ein Gutachter, der nach Aussage der IKK classic einige Zeit für den MDK gearbeitet hat und die IKK classic seit einiger Zeit berät.
Wie neutral dieser Gutachter ist, sei dahingestellt. Fakt ist, dass das Gutachten nach Sichtung der Akten erstellt wurde. Der Gutachter hat den Nassauer nie getroffen, geschweige denn mit ihm gesprochen.
Aber er weiß natürlich besser als die behandelnden Ärzte, wie es um den Nassauer bestellt ist.
Die IKK classic teilte inzwischen mit, dass auch künftig letztlich dieser Gutachter das letzte Wort darüber hat (zusammen mit dem MDK), ob der Nassauer nun AU ist oder nicht.
Darüber mache sich nun jeder seine eigenen Gedanken.
Aus durchschnittlichen 1,5 Beiträgen pro Tag zu schließen, dass ein Mensch unmöglich an einer bestimmten Krankheit leiden kann, könnte man durchaus als etwas unseriös bezeichnen, insbesondere dann, wenn man den Betreffenden nicht kennt und nicht weiß, wie es sonst um seine Leistungsfähigkeit bestellt ist (im Gegensatz zur derzeitigen Situation).
Aber das ist des Nassauers rein subjektive Ansicht.
LG N.
.... Subjekt
Dieser Beitrag beispielsweise erforderte einen zeitlichen Einsatz von ca. 4 Minuten.
Es muss schon viel geschehen, dass ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, diese Leistung zu erbringen.
Einzig und allein das sozialverträgliche Frühableben könnte den Nassauer vom Schreiben abhalten.
Aber das nur so nebenbei ...
Bei IKK ist alles möglich auch Mobbing
Verfasst: 31.08.2011, 22:03
von Gast
Hallo Nassauer,
also ich klinke mich mal wieder ein,denn je mehr ich deine Beiträge lese,habe ich das Gefühl ich hätte eine gespaltene Persönlichkeit. Will heißen,der eine Teil von mir ist hier,der andere Teil wird in Ulm fallgemanagt.
Die Vorgehensweisen decken sich wirklich 1:1 mit meiner Problematik,bis auf das bei mir ein anderes Problem zugrunde liegt.
Ach und noch was ... Mobbing durch die KK in meinem Fall die IKK Classic...ja das gibt es ! In meinem Fall wäre es besonders tragisch,wenn die Mobbingangriffe in schwarze treffen würden.
Meine Behandler rieten mir heute zur Anzeige wegen Mobbing durch bestimmte KK Mitarbeiter einer bestimmten IKK Filiale.
Wenn ich nicht die Kraft dringend bräuchte,würde ich mich noch ganz anders wehren,bisher habe ich mich selber verteidigt ,werde aber jetzt VDK,Anwalt ,BVA und wer mir sonst noch so vor die Füße läuft um denen das Handwerk zu legen aktivieren.
Ich habe alle Erfahrungen gemacht die man im persönlichen Kontakt mit einer KK im KG Bezug so machen kann.
Und wenn ich hier alle möglichen anderen Beiträge so lese...bin ich nicht allein...
LG Apfel
Verfasst: 01.09.2011, 08:07
von GerneKrankenVersichert
Wenn man vom Verhalten einer Krankenkasse krank wird, sollte man neben den genannten Möglichkeiten (Einschaltung Aufsichtsbehörde, Rechtsweg beschreiten) die Mitgliedschaft kündigen. Auch wenn "die Gegenseite" dann erst Mal "gewonnen" hat. Aber die eigene Gesundheit sollte einem dann wichtiger sein als solche Aspekte. Diesen Hinweis hätte ich z. B. von einer behandelnden Ärztin und Traumapsychologin erwartet. Die Ärzte wissen doch aus ihrer Erfahrung, welche Krankenkasse in ihrem Bereich wie tickt und können Tipps geben, bei welcher Krankenkasse man gut aufgehoben ist.
Verfasst: 01.09.2011, 08:35
von Nassauer
@Gernekrankenversichert,
da gebe ich dir völlig Recht.
@Apfelkuchen,
wenn es irgendwie geht, solltest du die Kasse wechseln.
In deinem momentanen Zustand kannst du absolut keinen solchen Stress brauchen.
Und wenn das Kind erst da ist, musst du dich umso mehr auf deine Krankenkasse verlassen können. Gerade mit Kindern ist es echt übel, wenn die KK verrückt spielt.
Also: Raus aus der IKK classic und rein in eine anständige Krankenversicherung.
LG N.
16214
Verfasst: 01.09.2011, 12:42
von Nassauer
Eine Frage an die Fachleute hier im Forum:
Welche Ansprüche sind an ein Gutachten bezüglich der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherungsnehmers zu stellen?
Es handelt sich hierbei um ein Gutachten nach Aktenlage, in Auftrag gegeben von einer Sachbearbeiterin der Krankenkasse.
Auf welche Aussagen, Unterlagen, Fakten soll und darf sich ein solches Gutachten stützen?
LG N.
Verfasst: 02.09.2011, 10:36
von GerneKrankenVersichert
Das Verfahren ist hier beschrieben:
http://www.mdk.de/321.htm
Der MDK muss deinen behandelnden Arzt informieren. Wenn der Arzt die Grundlage des Guachtens nicht kennt, wie soll er dann entscheiden, ob er ein Zweitgutachten verlangen soll?
Ich persönlich finde es schon seltsam, wenn verschiedenen handelnden Personen unterschiedliche Informationen mitgeteilt werden. Zum Arzt sollte doch ein Vertrauensverhältnis bestehen. Warum soll er Dinge nicht wissen, die ich dem Sachbearbeiter einer Krankenkasse mitteile?
Verfasst: 02.09.2011, 10:59
von Nassauer
Hallo Gernekrankenversichert,
ich habe eigentlich kein Problem damit, dass die beh. Ärztin das Gutachten bekam.
Mich wundert nur folgendes: Ich schickte der SB eine Mail, in welcher ich ausdrücklich darum bat, das Gutachten an meinen HA zu schicken. Sie schickte es an den HA und an die beh. Ärztin.
Der Gutachter ging sogar so weit, dass er empfahl, an alle künftigen Stellen, die mir AU bescheinigen, sein Gutachten zu schicken.
Es ist also damit schlicht nicht mehr möglich, dass sich ein Arzt unvoreingenommen mit der Problematik beschäftigt.
Aber da ich nicht vorhabe, den Arzt zu wechseln, ist das auch nicht weiter schlimm.
Ich weiß nur nicht genau, ob das Vorgehen der KK und des Gutachters in Ordnung ist. Deshalb frage ich ja.
Bisher war ich der Meinung, dass die KK in Bezug auf solche Dinge wie Gutachten der Schweigepflicht unterliegen, also diese nicht einfach ohne mein Einverständnis an andere Leute herausgeben dürfen, außer an den Arzt, der in das aktuelle Geschehen einbezogen ist.
Aber auch in dieser Hinsicht fehlt mir das nötige Wissen.
Also: Darf die KK ein Gutachten ohne mein Einverständnis einfach an irgendwelche Menschen herausgeben?
Und natürlich darf der Arzt Dinge wissen, die ich dem SB mitteile. Sie sollten allerdings in Zusammenhang mit der aktuellen Problematik stehen und vor allem der Wahrheit entsprechen.
Keinesfalls sollten Sachverhalte konstruiert werden, deren Schilderung durch die KK nur darauf abzielt, das KK-Mitglied so hinzustellen, als ob es Krankheiten und Ärzte instrumentalisiert, um bestimmte Ziele zu erreichen.
Ich dachte bisher, das sei nicht zuviel verlangt ...
LG N.
Verfasst: 02.09.2011, 12:28
von GerneKrankenVersichert
Nassauer hat geschrieben:Hallo Gernekrankenversichert,
ich habe eigentlich kein Problem damit, dass die beh. Ärztin das Gutachten bekam.
Mich wundert nur folgendes: Ich schickte der SB eine Mail, in welcher ich ausdrücklich darum bat, das Gutachten an meinen HA zu schicken. Sie schickte es an den HA und an die beh. Ärztin.
Der Gutachter ging sogar so weit, dass er empfahl, an alle künftigen Stellen, die mir AU bescheinigen, sein Gutachten zu schicken.
Es ist also damit schlicht nicht mehr möglich, dass sich ein Arzt unvoreingenommen mit der Problematik beschäftigt.
Aber da ich nicht vorhabe, den Arzt zu wechseln, ist das auch nicht weiter schlimm.
Ich weiß nur nicht genau, ob das Vorgehen der KK und des Gutachters in Ordnung ist. Deshalb frage ich ja.
Bisher war ich der Meinung, dass die KK in Bezug auf solche Dinge wie Gutachten der Schweigepflicht unterliegen, also diese nicht einfach ohne mein Einverständnis an andere Leute herausgeben dürfen, außer an den Arzt, der in das aktuelle Geschehen einbezogen ist.
Aber auch in dieser Hinsicht fehlt mir das nötige Wissen.
Also: Darf die KK ein Gutachten ohne mein Einverständnis einfach an irgendwelche Menschen herausgeben?
"Irgendwelchen Menschen" nicht. Ich gehe sowieso davon aus, dass nicht die Kasse, sondern der MDK das Gutachten an die behandelnden Ärzte geschickt hat, s. letzter Satz meines Links.
Nassauer hat geschrieben:
Und natürlich darf der Arzt Dinge wissen, die ich dem SB mitteile. Sie sollten allerdings in Zusammenhang mit der aktuellen Problematik stehen und vor allem der Wahrheit entsprechen.
Keinesfalls sollten Sachverhalte konstruiert werden, deren Schilderung durch die KK nur darauf abzielt, das KK-Mitglied so hinzustellen, als ob es Krankheiten und Ärzte instrumentalisiert, um bestimmte Ziele zu erreichen.
Ich dachte bisher, das sei nicht zuviel verlangt ...
LG N.
Lege Widerspruch ein, schildere deine Sicht der Dinge. Es gibt aber leider auch Erkrankungen, bei denen die fehlende Krankheitseinsicht ein Merkmal der Erkrankung ist. An deiner Stelle würde ich zu einem anerkannten Spezialisten gehen - bestätigt er die Diagnose, würde ich mal ernsthaft darüber nachdenken. Bestätigt er sich nicht, hast du Munition gegen das Gutachten, das im Auftrag der Krankenkasse erstellt wurde.
Verfasst: 02.09.2011, 13:24
von Nassauer
Hallo Gernekrankenversichert,
nein. Der MDK war es nicht. Die KK hat meines Wissens einen externen Gutachter beauftragt.
Der Gutachter hat keine Diagnose gestellt. Er betont ausdrücklich, dass nichts vorliegt, was Krankheitswert hätte.
Er lässt sich jedoch über andere Fakten aus und begündet dies, indem er auf die Akten verweist.
Ich persönlich halte es für potentiell problematisch, jemanden zu begutachten und ihm eine Krankheit zu bescheinigen oder auch nicht, den man nicht kennt und mit dem man nie ein Wort gesprochen hat.
Das erinnert mich fatal an Praktiken im alten Rom bezügl. der Gladiatoren: Daumen hoch oder Daumen runter, je nachdem ...
Normalerweise läuft es im psychologischen Bereich doch wahrscheinlich so ab, dass der Behandler mit dem Patienten einige Male spricht, bevor er sich ein Urteil erlaubt.
Andererseits kenne ich einen Jungen, der im November 2007 auf seine Beschulbarkeit hin begutachtet werden sollte.
Bereits im September 2007 schrieb die Gutachterin an das zuständige Schulamt, dass das Ergebnis der Begutachtung so ausfallen werde, dass keine Regelschule im betr. Landkreis mehr besucht werden könne. Bis dahin hatte sie den Jungen noch nie gesehen, geschweige denn mit ihm auch nur ein Wort gesprochen.
Eine andere Fachkraft zerfetzte später dieses "Gutachten" sprichwörtlich in der Luft.
DAS ist kein schlechter Witz. So war es wirklich. Nachzulesen ist diese Geschichte im Grundrechtereport 2011, beschrieben hat diesen Fall ein Richter namens Engelfried.
Was von einem solchen Gutachten zu halten ist, dürfte klar sein.
Es kommt also wahrscheinlich doch öfter vor, dass man ein Gutachten nicht wirklich seriös nennen kann.
M. A. n. spielen bei Begutachtungen ab und zu doch sachfremde Erwägungen eine Rolle. Z. B.: In welcher Beziehung steht der Gutachter zum Auftraggeber des Gutachtens? Von wem wird der Gutachter bezahlt? Möchte der Gutachter auch weiterhin Aufträge vom gleichen Auftraggeber? Was will der Auftraggeber mit dem Gutachten erreichen? Wie steht der Gutachter zu Menschen, die sich im Bedarfsfalle ihrer Haut wehren? Was hält der Gutachter von Menschen, die zwar nur zur unteren Gesellschaftsschicht gehören, jedoch trotzdem über Strategien verfügen, mit denen sie sich zur Wehr setzen können? Man könnte diese Liste beliebig lange fortsetzen.
Im Fall des betroffenen Jungen war es so, dass man ihn ohne jegliche Grundlage in eine Schule für Erziehungshilfe abschieben wollte.
Und - wen wundert es - die Gutachterin war die Schulpsychologin des betreffenden Schulamtes, welches ein Interesse daran hatte, den Jungen loszuwerden.
Noch Fragen?
Natürlich kann ich Widerspruch einlegen und meine Sicht der Dinge schildern. Mein letzter Widerspruch war relativ lang.
Sogar das wurde mir vom Gutachter m. A. n. negativ ausgelegt.
Schreibt man nichts, kann man den Widerspruch nicht begründen.
Schreibt man zuviel, dann ist es auch nicht richtig.
Für einen Laien ist es hierbei schwierig, das richtige Maß zu finden.
Ich überlasse künftig bestimmte Dinge den Leuten, die einfach mehr Erfahrung damit haben.
LG N.
Verfasst: 02.09.2011, 15:24
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich gehe weiter davon aus, dass der MDK das Gutachten erstellt hat. Ansonsten kann ich mir noch eine rennomierte Firma in Berlin vorstellen, die schon mal von Kassen beauftragt wird.
Nun mal zu aktenmäßigen Begutachtungen: Das ist Usus, da die Kasse keine unendlichen Kontingente hat. Und nein, ausser bei EINER körperlichen Untersuchung spricht keiner mit Dir. Da zählen nur Unterlagen. Und je aussagekräftiger die sind, desto besser.
Verwaltungsrecht mit Sozialversicherungsrecht zu vergleichen ist nicht möglich, insofern interessiert mich der Fall auch nicht. Aber Deine detailverliebte Recherche zeigt, dass Du nicht so krank bist, dass Dir das nicht möglich wäre. Und wenn die IKK hier mitliest, wird sie sich (m.E. zu Recht) fragen, warum arbeiten nicht geht, aber ellenlange Beiträge schreiben schon.
Und ich hätte das Gutachten auch dem Facharzt geschickt, schon alleine deshalb, damit die Ärzte nicht gegeneinander ausgespielt werden.
LG, Fee
Verfasst: 02.09.2011, 15:35
von Nassauer
Hallo Fee,
nochmal nein. Der MDK hat das Gutachten nicht erstellt.
Warum ich trotz meiner Probleme hier noch schreiben kann, habe ich bereits ausführlich erklärt.
Ich recherchiere auch nicht. Ich berichte in logischer Reihenfolge, was sich ereignet.
Was für dich ellenlange Beiträge sind, kostet mich pro Beitrag maximal 10 Minuten.
Es ist mir einfach wichtig zu zeigen, wie die IKK classic agiert. Deshalb mache ich mir die "Mühe".
M. E. ist es ein Unterschied, ob man 3 - 4mal am Tag 10 Minuten schreibt, oder ob man 8 - 10 Stunden am Tag als Schichtleitung im Altenheim für ca. 30 Heimbewohner verantwortlich ist, die Grundpflege in seiner Gruppe durchführt, seine Kollegen (Schüler, Helfer) anleitet, bei der Essensausgabe hilft, Medikamente herrichtet und verteilt, den Bürokram macht und im Notall auch noch schnell und richtig reagiert, weil vielleicht das Leben eines älteren Menschen davon abhängt.
Von Nebentätigkeiten wir Arztvisiten reden wir da noch gar nicht. Auch nicht von Gesprächen mit Betreuern und Angehörigen, die auch Zeit und Kraft kosten.
Ich denke nicht, dass man das vergleichen kann.
Gibt es für dich keine Tätigkeit, die du immer noch leisten kannst, auch wenn du krank bist?
Falls du mit der Anspielung, es würden evtl. Ärzte gegeneinander ausgespielt, mich ganz persönlich meinen solltest, so bitte ich dich, dir deine Äußerungen in dieser Hinsicht künftig zu sparen. Das wäre nämlich unverschämt.
Es ist doch so: Mein Hausarzt überwies mich an die Fachärztin. Das heißt aber auch, dass die beiden Ärzte zwangsläufig miteinander zu tun haben (Arztbericht u. ä.)
Und sollte ich von Arzt zu Arzt hüpfen, so muss ich doch jedesmal meinen Hausarzt angeben. Und da es Telefone gibt, würde doch der Schwindel bald auffallen.
.
Ich sehe das Vorgehen des Gutachters eher so, dass es mir künftig unmöglich gemacht werden soll, einen Arzt zu finden, der mir noch glaubt und die Diagnose bestätigt, falls sie denn richtig sein sollte, wovon ich ausgehe (bin allerdings keine Fachfrau)
Denn dann hätte die Kasse erreicht, worum sie sich seit Monaten bemüht, zumal der Gutachter explizit ausführt, dass weder Therapien einzuleiten, noch Medikamente zu verabreichen, noch sonstige Maßnahmen zu ergreifen sind.
LG N.
der hier künftig reinschreibt, wie lange er pro Beitrag braucht
4 Minuten
Verfasst: 02.09.2011, 15:39
von friesenjunge48
Also Gerne Krankenversichert, dann ist bei mir aber gewaltig etwas schiefgelaufen,war damals noch bei der AOK, ich habe das alles hinter mir,ich wurde sehr wohl untersucht vom MDK von einem Gutachter,mit Gesprächen und allem was dazu gehört, wieso schreibst du hier so etwas,du verunsicherst den Nassauer doch nur...immer druf wir kriegen ihn schon kaputt.
Verfasst: 02.09.2011, 16:04
von friesenjunge48
Noch etwas zu gernekrankenversichert.
Was Nassauer da von dem 7 Jährigen Buben geschrieben hat, der Sohn von meinem Nachbarn(vielleicht ist er es ja sogar) dasselbe Problem,mit der Gutachterin--wurde auch widerlegt das Gutachten,geht jetzt auf eine andere normale Schule. schreibt wunderbare Noten,was sagst du nun zu den Gutachtern.
Verfasst: 02.09.2011, 17:27
von Krankenkassenfee
Hallo,
herrrje, da leidet einer unter Verfolgungswahn. Da will man erklären, wie es hinter den Kulissen funktioniert und alles wird haarklein zerpflückt, als Angriff gewertet und sofort negativ ausgelegt.
Den lieben langen Tag gibt es Versicherte, die wirklich krank und arm dran sind, und dann gibt es solche, die jeden Trick in Anspruch nehmen, um nicht arbeiten gehen zu müssen, das Krankengeld dem Arbeitslosengeld vorziehen oder Arbeitslosengeldansprüche durch Krankengeldzeiten gerne verlängern oder eben auch so krank sind, dass sie in Richtung Rente gehen müssten, das aber aus div. Gründen nicht wollen und/oder hinauszögern.
Die alle hübsch sauber zu unterscheiden ist schwer.
Und die Möglichkeiten der Kasse sind rechtlich begrenzt.
Und natürlich glaube ich nicht alles, was mir den lieben langen Tag erzählt wird, denn auch da biegen sich die Balken oder es kommt eine Bauernschläue hervor, die mir die Sprache verschlägt.
Und auch ich würde hier mitlesen, wenn es einer meiner Versicherten wäre. Und auch ich würde mir Gedanken um deren Arbeitsfähigkeit machen. Ich maße mir hier überhaupt nicht an zu beurteilen, wie arbeitsunfähig jemand tatsächlich ist, weil ich die Fakten nicht kenne. Und auf subjektive Schilderungen ist die Beurteilung sehr vage nur möglich.
@Nassauer: Ich weiß nicht, ob Du stundenlang hier oder woanders surfst. Und ob das Deiner Genesung hilft oder nicht - keine Ahnung. Ist auch nicht meine Baustelle. Aber Dein Nickname hier, die Beiträge, das immer gleiche Thema usw. geben halt ein Bild - und das ist nicht so positiv.
Tut mir leid, dass ich hier nicht ins Horn "alle Kassen sind scheiße und alle Kassenmitarbeiter Verbrecher" mit einstoße. Es gibt nicht nur schwarz und weiß.
Und Deinen Tonfall empfinde ich als unverschämt, daher werde ich mich zu Deinem Problem nicht mehr äußer.
LG,
Fee