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Re: ja, ja, das Bundesversicherungsamt

Verfasst: 26.02.2011, 04:17
von leser
Machts Sinn hat geschrieben:Das Bundessozialgericht hat den Begriff der maßvollen Rechtsaufsicht geprägt, demzufolge ist ein Einschreiten nur im Falle eines klaren Rechtsverstoßes zulässig. ... Aus diesem Grund beabsichtigt das Bundesversicherungsamt dem Ausgang des Hauptsacheverfahrens (Az.: … ), in dem eine nochmalige Prüfung der Sach- und Rechtslage erfolgt, in Ihrem Falle nicht vorzugreifen.

Also liebe Krankenkassenvertreter/innen, nach Auffassung eurer Rechtsaufsicht könnt ihr wie vor dem Rundschreiben weiter machen
Rein formal heißt es das noch nicht, sondern lediglich im konkreten Fall wird aufgrund des schwebenden Verfahrens nicht eingegriffen (Gewaltenteilung Judikative / Exekutive). Recht sprechen darf das BVA noch nicht.
Aber wenn ich mir das so durchlese, könnte das BVA ebenfalls schon gespannt darauf sein, ob es bis zum BSG hochgeht :wink:

Re: ja, ja, das Bundesversicherungsamt

Verfasst: 27.02.2011, 18:45
von Machts Sinn
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keine Position des GKV-Spitzenverbandes zum BVA-Rundschreibe

Verfasst: 02.03.2011, 20:44
von Machts Sinn
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Verfasst: 03.03.2011, 21:46
von Machts Sinn
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Verfasst: 04.03.2011, 10:37
von Czauderna
Hallo MAchts Sinn,
also, du hast die Petition eingereicht ?? - sehr schön, wirklich.
Habe ich auch schon mal gemacht als es um die Gründung des Gesundheitsfond
ging - etwa 9 Monate später kam eine 6-Seitige Erklärung warum das alles keinen Zweck habe und dass meine Eingabe (wie die anderen zum gleichen Thema übrigens auch) ohne Erfolg geblieben wäre.
Ich wünsche Dir mehr Erfolg.
Das heisst aber dann auch, dieses Thema ist für dich hier erstmal gegessen ??
Gruss
Czauderna

Verfasst: 07.03.2011, 11:06
von Machts Sinn
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Befreiungsschlag der Rechtsaufsicht

Verfasst: 10.03.2011, 20:43
von Machts Sinn
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Petition

Verfasst: 12.03.2011, 18:53
von Machts Sinn
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unerträgliche Zustände im Krankenversicherungssystem

Verfasst: 21.03.2011, 22:11
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.03.2011, 08:48
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
ich habe mal bei einigen Kollegen hier im Umfeld von BEK und TK. nachgehört wie die das mit diesem Rundschreiben halten bzw. ob die davon offiziell etwas mitgeteilt bekamen - gehört haben sie alle davon nur offiziell ist da auch nix gelaufen.
Ausserdem, diesen Hinweis kann ich mir jetzt nicht verkneifen, endet das Rundschreiben mit einer Bitte, nicht mir einer Anweisung (grins).
Es ist also nicht "nur" bei der DAK so.
Gruss
Czauderna

Krankenkassen unisono gegen Bundesversicherungsamt

Verfasst: 25.03.2011, 00:17
von Machts Sinn
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Verfasst: 25.03.2011, 19:09
von CiceroOWL
Krankengeld abschaffen und Bürgergeld einführen :lol:

Irritationen im Krankenversicherungssystem

Verfasst: 26.03.2011, 12:32
von Machts Sinn
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toleriert das BVA Rechtsbeugung ?

Verfasst: 29.03.2011, 14:19
von Machts Sinn
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BVA und die Frage der Rechtsbeugung

Verfasst: 02.04.2011, 00:05
von Machts Sinn
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