Rein formal heißt es das noch nicht, sondern lediglich im konkreten Fall wird aufgrund des schwebenden Verfahrens nicht eingegriffen (Gewaltenteilung Judikative / Exekutive). Recht sprechen darf das BVA noch nicht.Machts Sinn hat geschrieben:Das Bundessozialgericht hat den Begriff der maßvollen Rechtsaufsicht geprägt, demzufolge ist ein Einschreiten nur im Falle eines klaren Rechtsverstoßes zulässig. ... Aus diesem Grund beabsichtigt das Bundesversicherungsamt dem Ausgang des Hauptsacheverfahrens (Az.: … ), in dem eine nochmalige Prüfung der Sach- und Rechtslage erfolgt, in Ihrem Falle nicht vorzugreifen.
Also liebe Krankenkassenvertreter/innen, nach Auffassung eurer Rechtsaufsicht könnt ihr wie vor dem Rundschreiben weiter machen
Aber wenn ich mir das so durchlese, könnte das BVA ebenfalls schon gespannt darauf sein, ob es bis zum BSG hochgeht