Senates nicht zu akzeptieren? Vermutlich lag ein Spruchkörper einer 3. Instanz noch
nie so lange so gewaltig daneben.
Insoweit ist zu hoffen, dass LB recht hat mit ihrer Aussage:
Die Weichen dafür sind richtig gestellt, falls der 3. Senat an seine frühere Krankengeld-Rechtsprechung ändert sich gelegentlich. Und das ist grundsätzlich auch gut so.
Rechtsprechung anknüpft und nicht - ebenfalls - meint, beim 1. Senat abschreiben zu
müssen.