Gedankenlose "Flickschusterei":
Im Referenten-Entwurf zum GKV-VSG vom Okt. 2014 war die Krankengeld-Änderung noch
nicht vorgesehen.
Für den Regierungs-Entwurf vom 17.12.2014 wurde die frühere Bundesrats-Formulierung zu
§ 192 SGB V
Dem § 192 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt auch erhalten, wenn nach dem Ende
der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit deren Fortdauer wegen derselben Krankheit
am nächsten Werktag ärztlich festgestellt wird. Samstage gelten insoweit nicht als Werktag.“
umgebastelt, ohne zu überlegen, ob der dabei entstandene Text konzeptionell-systematisch in
den § 46 SGB V passt bzw. welche rechtlichen Auswirkungen sich sonst noch so ergeben:
§ 46 wird wie folgt geändert:
a) …
b) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Der Anspruch auf Krankengeld bleibt bestehen, wenn nach dem Ende
der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit deren Fortdauer wegen derselben Krankheit
am nächsten Arbeitstag, der ein Werktag ist, ärztlich festgestellt wird.“
Dem entsprechend ist auch der Gesetzes-Begründung nichts zu entnehmen – wenn der Bundespräsident
unterschrieben hat, ist es zu spät, denn das versteht kein Mensch:
Bisher musste die AU-Folgebescheinigung (bei nicht-Beschäftigten) „
überschneidend“, also spätestens
am letzten Tag des zuvor bescheinigten Zeitraums ausgestellt sein. „
Lückenlos“ – z. B. AUB bis Sonntag,
nächste AUB am Montag – war „anspruchsvernichtend“.
Künftig muss die AUB einen (Werk-) Tag später, also „
lückenlos“, ausgestellt werden (wobei reine
Wochenend-Lücken – jedenfalls in den meisten Fällen – problemlos sein werden). Allerdings schnappt
die Krankengeld-Falle (dann für Alle) bei wörtlicher Auslegung auch zu, wenn die Folge-AUB zu früh aus-
gestellt wird, z. B. bei voraussichtlich bis Sonntag bescheinigter AU schon am Freitag, statt zwingend am
Montag ("
überschneidend").
Dies führt nach acht Jahren schwierigster Anpassung an die seitdem veränderte BSG-„Recht“sprechung
zu ganz neuen Verhältnissen. Patienten und Ärzte verkraften dies auch in den nächsten acht Jahren nicht!
Aber die Krankenkassen freuen sich über Millionenbeträge eingesparter Krankengelder.
Schönen Gruß!
Anton Butz