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Verfasst: 20.03.2013, 23:58
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.03.2013, 00:13
von Poet
Machts Sinn hat geschrieben:Und Poet: pardon, aber deine Ausführungen sind "kleines 1 x 1 und dabei noch verrechnet" ... wenn du die Fehler tatsächlich wissen willst, mache ich mir die Mühe ....
Na dann erkläre mir mal das 1x1 aber bitte nicht mit dem Ergebnis: Ich - Machts Sinn - glaube es ist
2.
Beginne mal damit:
Was ist Legislative, Judikative und was Exekutive? Wie stehen diese in der Gewaltenteilung zueinander? In Deutschland.
Welche Gesetze regeln den KRG-Bezug grundsätzlich?
Welche Urteile gibt es, die diesen Grundsatz aufheben?
Wo ist Auslegungsraum entstanden?
Gegen welches Recht verstoßen die Kassen dann in ihrer Umsetzung?
Was sind Verwaltungsakte? Was sind Verwaltungsakte auf Dauer?
Aber entspanne Dich:
ICH brauche die Antworten nicht...
Nur mal für Dich zum Selbststudium und für die Selbsterkenntnis.
Verfasst: 21.03.2013, 00:21
von Herby2011
Ich werde hier keine Argumentationskette einstellen. Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Einschätzung ab. Akzeptiere es oder nicht. Ich halte die "KG auf Dauer"Geschichte halt für sinnlos. Die Grundintention des KG ist eine Entgeltersatzleistung für maximal 78 Wochen und weiter beschränkt auf die nachgewiesene AU. Daran wird meiner Meinung nach keine gerichtliche Instanz rütteln. Nichtsdestotrotz kannst Du es natürlich weiter versuchen.
Du wirst deine Meinung wohl nicht ändern, ich auch nicht.
Und hajo muss gucken, in welche Richtung er gehen möchte.
Beste Grüße
Herby
Verfasst: 21.03.2013, 00:51
von Poet
@Herby2011: Macht auch keinen Sinn. Schon im Wort "unbefristeter Verwaltungsakt auf Dauer" steckt ein Widersinn. VWA auf Dauer werden charakterisiert durch die Existenz einer bestimmten Dauer.
MS kann sich das Wort schon mal schützen lassen. Kommt doch einer damit durch beim SG, dann fließt bei einer unzulässigen Verwendung viel Geld. An's Forum natürlich...
Verfasst: 21.03.2013, 01:31
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.03.2013, 08:09
von hajo
meine Antwort als völlig Ahnungsloser:
mein Rechtsempfinden flüstert mir ein, daß es hier doch gar nicht um unbefristete oder befristeten Verwaltungsakt gehen sollte, sondern um unberechtigtes Streichen von Krankengeld aufgrund einseitiger Gutachten. Ich finde daß wenn das wirklich so ist -wie hier beschrieben- der Versicherte die ärmste Sau ist, und letztendlich wieder der Angeschmierte. Es kann doch nicht nur um Verfahrenstechniken und Auslegungen gehen. Wir haben doch unsere Gesetze nicht dazu daß man zeigen kann, wie man sie wohl am besten umgehen kann. Armes Deutschland!
Wenn ich das alles richtig interpretiere, ist die Krankenkasse im Recht weil das hier ein befristeter Verwaltungsakt ist. Es wird also nicht hinterfragt, wie es zu diesem Verwaltungsakt gekommen ist, sondern es wird nur festgestellt daß es ein befristeter Verwaltungsakt ist und durch diesen "Charakter" rechtens ist......Es ist dann so, daß die KK´s freie Bahn für Alles haben, Hauptsache der Verwaltungsakt ist befristet.
Verfasst: 21.03.2013, 08:57
von hajo
Also auf meiner Krankengeldberechnung vom 18. 1. 13 habe ich weder eine Rechtsmittelbelehrung noch einen Hinweis darauf, was den unbefristeten/befristeten Verwaltungsakt betrifft. Es liegt mir auch ein Schreiben vor "Zahlung von Krankengeld" vom 3. 1. 13 vor (ohne Rechtsmittelbelehrung, ohne Betrag)) nach dem auf Seite drei irgendwo steht daß das KG "abschnittsweise" bezahlt wird, wobei jeder Abschnitt neu geprüft wird. Außerdem "wichtige Hinweise" zur Arbeitsunfähigkeit und daß ich bis max. 78 Wochen Krankengeld bekomme, so lange mich meine Arzt für arbeitsunfähig ansieht. Scheinbar alles Makulatur......
Wenn man solche Schreiben liest könnte man System unterstellen:
Seite 1: Krankengeld wird bezahlt!!! So und so viel !!!!!
(für den "normalen Menschen" heißt das Hurra!!!!)
Womit der Brief für die meisten gelesen ist.
Dann folgt die 78-Wochen-Klausel (hurra!)
Arzt muß das jeweils bestätigen (natürlich)
Dann Erklärungen zur Pflegeversicherung
und etliches bla....bla (spätestens hier ist Ende mit Lesen)
dann auf Seite 2 die Unterschrift (Brief ist zu Ende!!!)
Aber: Nach dieser Unterschrift kommt ein ununterschriebens Blatt 3 und das ist es:
Wichtige Hinweise!
Da kommt dann nochmals rechtzeitige Vorlage AU.....dann diese Klausel mit abschnittsweisem Krankengeld und anderes....meist nicht zutreffendes.
Wie auch immer, Bescheide oder Schreiben von der Krankenkasse haben immer System. Immer genau lesen und möglichst vom Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar, Feuerwehrmann prüfen lassen! Was schrieb K2000 ? Wir unterschreiben für die Richtgkeit, Wahrheit, Vollständigkeit unserer Angaben und daß wir uns sonst strafbar machen und was weiß ich.
Wäre schön wenn das auf Krankenkassenbescheid auch so wär. Ich finde die Schreiben und Bescheide jedenfalls sehr anrüchig, wenn ich sie jetzt (leider erst jetzt) studiere.
Frage: Wenn ich den "Bescheid" vom 3. 1. 13 lese (in dem ja diese unselige Klausel "abschnittsweise usw." drinsteht müsste ich doch auch die Möglichkeit haben gegen einen solchen Bescheid Widerspruch zu erheben. Diese Möglichkeit habe ich offensichtlich nicht.
Verfasst: 21.03.2013, 09:07
von CiceroOWL
Naja ist ja auch eine positive entscheidung, daher grundsätzlich auch keine Rechtsmittelbelehrung. allein durch das schreiben wurde dieser Verwaltugnsakt bestätigt. Ich muss dir zustimmen man sollte immer genau lesen was man denn an sChreiben erhält.
Verfasst: 21.03.2013, 09:17
von hajo
[quote="hajo"]Also auf meiner Krankengeldberechnung vom 18. 1. 13 habe ich weder eine Rechtsmittelbelehrung noch einen Hinweis darauf, was den unbefristeten/befristeten Verwaltungsakt betrifft. Es liegt mir auch ein Schreiben vor "Zahlung von Krankengeld" vom 3. 1. 13 vor (ohne Rechtsmittelbelehrung, ohne Betrag)) nach dem auf Seite drei irgendwo steht daß das KG "abschnittsweise" bezahlt wird, wobei jeder Abschnitt neu geprüft wird. Außerdem "wichtige Hinweise" zur Arbeitsunfähigkeit und daß ich bis max. 78 Wochen Krankengeld bekomme, so lange mich meine Arzt für arbeitsunfähig ansieht. Scheinbar alles Makulatur......
Wenn man solche Schreiben liest könnte man System unterstellen:
Seite 1: Krankengeld wird bezahlt!!! So und so viel !!!!!
(für den "normalen Menschen" heißt das Hurra!!!!)
Womit der Brief für die meisten gelesen ist.
Dann folgt die 78-Wochen-Klausel (hurra!)
Arzt muß das jeweils bestätigen (natürlich)
Dann Erklärungen zur Pflegeversicherung
und etliches bla....bla (spätestens hier ist Ende mit Lesen)
dann auf Seite 2 die Unterschrift (Brief ist zu Ende!!!)
Aber: Nach dieser Unterschrift kommt ein ununterschriebens Blatt 3 und das ist es:
Wichtige Hinweise!
Da kommt dann nochmals rechtzeitige Vorlage AU.....dann diese Klausel mit abschnittsweisem Krankengeld und anderes....meist nicht zutreffendes.
Wie auch immer, Bescheide oder Schreiben von der Krankenkasse haben immer System. Immer genau lesen und möglichst vom Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar, Feuerwehrmann prüfen lassen! Was schrieb K2000 ? Wir unterschreiben für die Richtgkeit, Wahrheit, Vollständigkeit unserer Angaben und daß wir uns sonst strafbar machen und was weiß ich.
Wäre schön wenn das auf Krankenkassenbescheid auch so wär. Ich finde die Schreiben und Bescheide jedenfalls sehr anrüchig, wenn ich sie jetzt (leider erst jetzt) studiere.
Frage: Wenn ich den "Bescheid" vom 3. 1. 13 lese (in dem ja diese unselige Klausel "abschnittsweise usw." drinsteht müsste ich doch auch die Möglichkeit haben gegen einen solchen Bescheid Widerspruch zu erheben. Diese Möglichkeit habe ich offensichtlich nicht. Wenn man krank ist, wenden sich alle krank an die KK, und das fatalerweise auch noch vertrauensvoll. Dann wird man angefüttert mit Sätzen wie: Die KK ist immer für Sie da. Auf uns können Sie sich verlassen. Während Ihrer AU unterstützt Sie die KK auch finanziell usw. Balsam auf die Seele des Erkrankten, obwohl jetzt sämtliche Alarmglocken schrillen müssten.
Wenn man jetzt nicht wachsam ist, setzt man sich mit dem Hintern auf eine Klapperschlange!
Mir geben auch die Originalworte meine Hausarztes zu denken, während eines Gesprächs über die KK: Wir Hausärzte sind für die KK´s Individuen mit hoher krimineller Energie....
Verfasst: 21.03.2013, 09:20
von hajo
Wie positiv diese Entscheidung war beschäftigt uns hier alle. Es gibt sehr viele Beispiele für Rechtsmittelbelehrungen in positiven Schreiben. Warum verzichten dann ausgerechnet KK´n darauf, in weiser Voraussicht?Neues von der KK:
Sehr geehrter Herr ,
die Vorstände der Deutschen , Herr und Herr , haben Ihre Nachricht erhalten und mich gebeten, Ihnen zu antworten
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, ist es der Deutschen auf Grund des laufenden Rechtsstreites nicht möglich eine andere Entscheidung zu treffen.
Ich bitte Sie daher um weitere Geduld solange keine Entscheidung des Verfahrens vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
CiceroOWL hat geschrieben:Naja ist ja auch eine positive entscheidung, daher grundsätzlich auch keine Rechtsmittelbelehrung. allein durch das schreiben wurde dieser Verwaltugnsakt bestätigt. Ich muss dir zustimmen man sollte immer genau lesen was man denn an sChreiben erhält.
Verfasst: 21.03.2013, 09:52
von broemmel
Moin hajo,
ein Rechtsmittelbescheid regelt nur das die Widerspruchsfrist 1 Monat nach Erhalt läuft.
Wenn keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt ist beträgt die Widerspruchsfrist 12 Monate. Also positiv für den Versicherten. Natürlich kann man gegen jeden Verwaltungsakt Widerspruch einlegen.
Ein Bewilligungsbescheid für Krankengeld ist ein Verwaltungsakt.
Definition: Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Also: Die Möglichkeit eines Widerspruches gegen die abschnittsweise Bewilligung besteht für Dich. Die nächste Frage ist die Aussicht das dem Widerspruch stattgegeben wird. Die sehe ich mehr als gering. Denn genau diesen Sachverhalt hat das BSG geregelt.
Ich hab jetzt nicht wieder alles gelesen. Sind ja auch erst 11 Seiten
Der Kernpunkt bei Dir ist doch das der behandelnde Arzt und Du weiter Arbeitsunfähigkeit bei Dir sieht und die Kasse die MDK Gutachten mit der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit heranzieht. Und das ist die Sache die zu klären ist. Deshalb auch der Hinweis auf eine körperliche Untersuchung beim MDK.
Die Argumentation von MS geht in die Richtung das Krankengeld auf Dauer unbefristet bewilligt wurde. Was ja, wie jetzt rauskommt nicht korrekt ist. An dieser Stelle der Hinweis das genau sowas der Grund ist das die Kassenmitarbeiter hier im Forum den Rat geben sich Hilfe von einem Anwalt zu holen.
Und bei der Bewilligung auf Dauer habe ich ja schon geschrieben das MS da eine eigene Rechtsauffassung hat und diverse Anläufe selbst gemacht hat oder hat machen lassen damit die endlich mal ein Gericht bestätigt.
Ich kann verstehen das Du Dich ungerecht behandelt fühlst. Wie das ausgeht kann aus der Ferne hier keiner sagen. Du hast die notwendigen Schritte unternommen, der Arzt hat Widerspruch eingelegt, du hast Widerspruch eingelegt und nun kommt die Entscheidung des Widerspruchsausschusses. Wenn der negativ für Dich ist, bleibt nur der Weg zum Sozialgericht.
Aber das was jetzt passiert hat nichts mit dem Verwaltungsrecht zu tun. Das Verwaltungsrecht ist sogar dazu da die Versicherten zu schützen damit Verwaltungen nicht willkürlich handeln können.
Verfasst: 21.03.2013, 10:09
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 21.03.2013, 11:15
von hajo
das heißt also, daß die Krankenkassenmitarbeiter hier empfehlen, bei Schriftverkehr mit MEINER Krankenkasse vorsichtshalber einen Anwalt heranzuziehen. Nochmals: Armes Deutschland
Unser Staat schreibt uns vor, daß, wenn wir arbeiten gehen, uns vom ersten Tag an in die Nesseln setzen und gesetzlich versichern müssen. Dass wir zwar versichert sind, unsere Medikamente zu einem Großteil selber bezahlen müssen. (ich bin 1 mal im Monat in der Apo, und jedesmal stramme 80 Oecken los). Mal sehen wie das diesen Monat ist mit den Medikamenten, vielleicht schenkt sie mir ja der Apotheker. Und auch diese KK´s "unter seinen persönlichen Schutz stellt". Sozusagen staatlich geförderte (Muss-)Versichertenfolter.
Na ja genug aufgeregt. Die Klapperschlange GKV hat mich bereits gebissen.
broemmel hat geschrieben:Moin hajo,
ein Rechtsmittelbescheid regelt nur das die Widerspruchsfrist 1 Monat nach Erhalt läuft.
Wenn keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt ist beträgt die Widerspruchsfrist 12 Monate. Also positiv für den Versicherten. Natürlich kann man gegen jeden Verwaltungsakt Widerspruch einlegen.
Ein Bewilligungsbescheid für Krankengeld ist ein Verwaltungsakt.
Definition: Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Also: Die Möglichkeit eines Widerspruches gegen die abschnittsweise Bewilligung besteht für Dich. Die nächste Frage ist die Aussicht das dem Widerspruch stattgegeben wird. Die sehe ich mehr als gering. Denn genau diesen Sachverhalt hat das BSG geregelt.
Ich hab jetzt nicht wieder alles gelesen. Sind ja auch erst 11 Seiten
Der Kernpunkt bei Dir ist doch das der behandelnde Arzt und Du weiter Arbeitsunfähigkeit bei Dir sieht und die Kasse die MDK Gutachten mit der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit heranzieht. Und das ist die Sache die zu klären ist. Deshalb auch der Hinweis auf eine körperliche Untersuchung beim MDK.
Die Argumentation von MS geht in die Richtung das Krankengeld auf Dauer unbefristet bewilligt wurde. Was ja, wie jetzt rauskommt nicht korrekt ist. An dieser Stelle der Hinweis das genau sowas der Grund ist das die Kassenmitarbeiter hier im Forum den Rat geben sich Hilfe von einem Anwalt zu holen.
Und bei der Bewilligung auf Dauer habe ich ja schon geschrieben das MS da eine eigene Rechtsauffassung hat und diverse Anläufe selbst gemacht hat oder hat machen lassen damit die endlich mal ein Gericht bestätigt.
Ich kann verstehen das Du Dich ungerecht behandelt fühlst. Wie das ausgeht kann aus der Ferne hier keiner sagen. Du hast die notwendigen Schritte unternommen, der Arzt hat Widerspruch eingelegt, du hast Widerspruch eingelegt und nun kommt die Entscheidung des Widerspruchsausschusses. Wenn der negativ für Dich ist, bleibt nur der Weg zum Sozialgericht.
Aber das was jetzt passiert hat nichts mit dem Verwaltungsrecht zu tun. Das Verwaltungsrecht ist sogar dazu da die Versicherten zu schützen damit Verwaltungen nicht willkürlich handeln können.
Verfasst: 21.03.2013, 11:49
von broemmel
Bitte korrekt interpretieren.
Im Streitfall empfehle ich Dir einen anwaltlichen Rat.
Du selbst hast dafür ein Beispiel geliefert. Erst hiess es das nur die Bewilligung des Krankengeldes ab..... vorliegt.
Jetzt auf einmal heisst es, auf der beigefügten Infoschrift wird die abschnittsweise Bewilligung erläutert.
Nur jemand vor Ort unter Vorlage aller Unterlagen kann Dir verbindliche Aussagen geben. Hier ist man auf die Aussagen angewiesen. Man kann eine erste Hilfestellung geben, aber mehr auch nicht.
Wenn Du 80 € im Monat an gesetzlichen Zuzahlungen leisten musst empfehle ich Dir mal einen Härtefallantrag nach § 62 SGB V zu stellen. Durch diese Härtefallregelung kann sich die gesetzliche Zuzahlung reduzieren.
Verfasst: 21.03.2013, 12:08
von hajo
Das Schreiben vom 3. 1. 2013 (3 Seiten) lautet (die Fragezeichen stehen original so drin)
.....
Sie sind seit dem ? arbeitsunfähig erkrankt. Ihr Arbeitgeber zahlt sechs Wochen das Entgelt fort. Danach erhalten Sie voraussichtlich ab ? Krankengeld von der .........
Am 18. 1. erhielt ich dann die Berechnung mit dem Betrag und dem Beginn der Krankengeldzahlung, kein Hinweise auf irgendwas, keine Rechtsmittelbelehrung.
Ein zunächst günstiger Bescheid. Aber wäre ich mit der Berechnung nicht einverstanden, was dann? Sollte die KK hier nicht darauf hinweisen, was der von Ihnen um- und versorgte Versicherte zu tun hat, wenn nicht einverstanden?
Also im vorliegenden Fall scheinen sich die Meinungen zu teilen.
Hat das mit den jeweiligen Berufen der Teilnehmer zu tun.....
Mir bleibt im Moment nur das Warten, das ist das Schlimmste das kann ich euch sagen. Und vielleicht hie und da einen Nadelstich (wie von MS empfohlen, Patientenbeautragter, UPD, Petition, Medien u.s.w.) Natürlich in angemessenen Portionen, wir verballern unsere Munition doch nicht am ersten Tag!
broemmel hat geschrieben:Bitte korrekt interpretieren.
Im Streitfall empfehle ich Dir einen anwaltlichen Rat.
Du selbst hast dafür ein Beispiel geliefert. Erst hiess es das nur die Bewilligung des Krankengeldes ab..... vorliegt.
Jetzt auf einmal heisst es, auf der beigefügten Infoschrift wird die abschnittsweise Bewilligung erläutert.
Nur jemand vor Ort unter Vorlage aller Unterlagen kann Dir verbindliche Aussagen geben. Hier ist man auf die Aussagen angewiesen. Man kann eine erste Hilfestellung geben, aber mehr auch nicht.
Wenn Du 80 € im Monat an gesetzlichen Zuzahlungen leisten musst empfehle ich Dir mal einen Härtefallantrag nach § 62 SGB V zu stellen. Durch diese Härtefallregelung kann sich die gesetzliche Zuzahlung reduzieren.