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Verfasst: 15.12.2017, 15:44
von Pichilemu
broemmel hat geschrieben:Tip:
Laufende Beiträge zahlen und für die rückständigen Beträge eine Zahlungsvereinbarung treffen und einhalten.
Der TE ist ja jetzt über ALG-I-Bezug pflichtversichert und muss keine laufenden Beiträge zahlen. Es geht nur noch um rückständige Beiträge, und die dürften verjährt sein. Muss man sich aber eben vor Gericht erstreiten.
Ob es was vom Sozialamt gibt bei 800 € ALG I, ich weiß nicht aber die Chancen dürften schlecht stehen. Es sei denn der laufende Bedarf (Regelsatz + Kosten der Unterkunft) wäre höher als das ALG I was du erhältst, dann aber wäre die Ruhensanordnung von vornherein rechtswidrig.
Verfasst: 15.12.2017, 16:19
von Peter2
Danke für die Antworten, realistische Raten an zu bieten ist nicht möglich.
Liege etwa 100@ über dem Regelsatz.
MFG
Peter
Verfasst: 15.12.2017, 16:21
von vlac
Pichilemu hat geschrieben:Peter2 hat geschrieben:Da ich chronisch krank bin (Lunge und Lups ( ist so etwas wie Rheuma).
werden ja weiterbehandelt nehme ich mal ?
Nein, wirst du nicht. Behandelt werden nur akute Erkrankungen, chronische Erkrankungen sind keine akuten Erkrankungen. Das heißt, wenn der Ruhensbescheid nicht alsbald aufgehoben wird, bedeutet das deinen sicheren Tod..
Diese Aussage ist ein Unfug, der fassungslos macht.
Auch chronische Erkrankungen fallen unter den Anspruch auf Behandlung, und zwar dann, wenn eine Nichtbehandlung zu einer akuten Verschlechterung führen würde. Es gibt auch nicht, wie vor Monaten in einem anderen Thread behauptet, "eine Vielzahl von Urteilen" die das angeblich bestätigen.
Eine chronische Erkrankung, die sich verschlechtert, wenn sie nicht behandelt wird, wird ohnehin dann akut, wenn sie nicht behandelt wird.
Man sollte deshalb UNBEDINGT auch weiterhin zum Arzt gehen, man sollte mit der Krankenkasse sprechen, und die Situation schildern, damit eine weitere Behandlung sicher gestellt wird.[/quote]
Verfasst: 15.12.2017, 18:17
von Peter2
Hallo Vlac
würde ich auch so sehen ,mein Hausarzt sagte aber auch es ist keine akut Erkrankung,
Brauche mal einen Plan wie ich weitermache.
MFG
Peter
Verfasst: 15.12.2017, 20:03
von vlac
Hallo,
also zunächst einmal; Bei der Forderung muss ein Anwalt oder Schuldenberater ran, der sich die Sache genau anschaut, und vor allem prüft, ob hier wirklich keine Verjährung, oder nicht wenigstens eine Verwirkung eingetreten ist. Denn unter Umständen kann es passieren, dass auch eine nicht verjährte Forderung verwirkt wird, wenn über Jahre hinweg nichts getan wird, um sie einzutreiben. Wir wissen hier aber nicht, was genau alles gemacht worden ist, und das Risiko, Dir etwas Falsches zu sagen, ist deshalb enorm.
Auch ist separat zu prüfen, ob Säumniszuschläge und Gebühren nicht vielleicht schon verjährt sind.
Darüber hinaus ist auch zu prüfen, ob die Feststellung des Ruhens der Leistungen nach so langer Zeit noch zulässig ist.
Abgesehen davon könnte vor dem Hintergrund Deiner gesundheitlichen und finanziellen Situation und der langen zeit seit Entstehen der Forderung auch eine Stundung oder Niederschlagung in Betracht kommen. Auch hier ist ein Experte derjenige, der Dir da am schnellsten und zuverlässigsten weiter helfen kann.
Darüber hinaus: So lange Dein Arzt sagt, dass die Erkrankung auch ohne Behandlung auskommt, musst Du ihm das so glauben. Du solltest aber UNBEDiINGT bei der Krankenkasse einen Nachweis des Anspruchs auf Behandlung bei akuten Erkrankungen und akuten Schmerzzuständen anfordern. Damit solltest Du beim Anzeichen einer Verschlechterung der Erkrankung zum Arzt gehen. Das Gespräch mit dem Arzt verursacht der Krankenkasse noch keine hohen Kosten. Man muss auch immer bedenken, dass es für die Krankenkasse auch keinen Sinn macht, da abzublocken, denn durch eine extreme Verschlechterung der Erkrankung würden hohe Kosten entstehen, die trotz des Ruhens der Leistungen übernommen werden müssten, denn spätestens dann ist die chronische Erkrankung akut.
Verfasst: 15.12.2017, 21:10
von Peter2
Danke mal für die Vorschläge, werde mich einmal mit Der KK in Verbindung setzen. und deine Vorschläge mit Einbau.
melde mich dann wieder.
So wünschen allen hier ein frohes Fest
MFG Peter
Verfasst: 22.01.2018, 15:31
von Peter2
So hallo alle möchte noch einmal kurz Bericht erstatten.
Habe mit der KK einen Ratenzahlung vereinbart (Ratenhöhe kam von der KK
und ist von mir zu stemmen.)
Das wars erst mal bis zur nächsten Unglück.
Dank noch mal an alle.
MFG