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Verfasst: 12.10.2017, 13:55
von vlac
Hallo,
was mich in diesem Zusammenhang interessiert: Musste die Familie denn bei der Visabeantragung keine Krankenversicherung nachweisen, und falls das nicht das Fall war - warum nicht? Falls eine Krankenversicherung nachgewiesen wurde: Was ist damit passiert?
Verfasst: 30.10.2017, 23:47
von beppi
Inzwischen kam die Beitragsrechnung - und zu unserem Erstaunen muss die Familie nur ca. €90 /Monat bezahlen! Das entspricht weder dem Erwarteten (€170 als freiw. Mitglied im Mindestsatz) noch dem Studententarif. Ich habe ihnen empfohlen gleich zu bezahlen und ja keine schlafenden Hunde zu wecken. Mein Bild der Inkompetenz oder Willkür hat sich dadurch nicht verbessert.
Offenbar braucht man weder für das Doktoranten-Visum noch für den Familiennachzug (mit Arbeitserlaubnis) eine Krankenversicherung vor Einreise nachweisen - vermutlich weil man in beiden Fällen ja ins deutsche System muss (statt internationaler Reise- o.ä. Versicherung).
Da die Botschaften sehr sorgfältig arbeiten und im Zweifel immer eher ablehnen, bin ich mir sicher dass das so formal korrekt ist. (Ob es auch richtig ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.)
Verfasst: 02.11.2017, 13:45
von Rossi
Okay, es handelt sich bei dieser Beitragshöhe um die studentische Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V und nicht um eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.