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Verfasst: 25.08.2017, 09:34
von Pichilemu
Wenn der Richter schreibt dass du einen Anwalt benennen sollst dann ist die Prozesskostenhilfe schon bewilligt. Es geht nur darum dass das Verfahren vor den Sozialgerichten kostenfrei ist sodass man nur Prozesskostenhilfe bekommen kann wenn man tatsächlich beabsichtigt einen Anwalt hinzuzuziehen.

Verfasst: 25.08.2017, 14:20
von Beyda
Pichilemu hat geschrieben:Wenn der Richter schreibt dass du einen Anwalt benennen sollst dann ist die Prozesskostenhilfe schon bewilligt. Es geht nur darum dass das Verfahren vor den Sozialgerichten kostenfrei ist sodass man nur Prozesskostenhilfe bekommen kann wenn man tatsächlich beabsichtigt einen Anwalt hinzuzuziehen.
Hallo Pichilemu ,

wenigstens eine gute Nachricht , den Rechtsanwalt habe ich schon beim Sozialgericht benannt .
Die AOK zieht mich immer mehr in die Tiefe im Anschreiben an das Sozialgericht haben die rein geschrieben das sie nicht der befürwortung einer Prozesskostenhilfe sind da es ehe eine Aussichtslose Klage wäre , darum bin ich nervös geworden und keine Hoffnung mehr gehabt das , das Gericht dem zustimmt .

In dem Sinne LG

Beyda